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Dresdner Journal Herold für sächsische und deutsche Interessen Redtgirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag- angenommen. Vret« flr »as Vierteljahr Thlr. ZnsertionsgedStz. ren für den Na«» einer gespaltener Zelle » Pf. Dieser Blatt erscheint täglich Abend« »nd tß durch alle Post- an stalte» de« 3» «nd Auslandes j« bejichen. Inhalt. Volksvrrtreter-Spirgcl. —Lagesgeschichte: Dresden: Sitzung der zweiten Kammer; deutscher Verein. Altenburg. Berlin. Breslau. Posen. Köln. Kiel. Frankfurt. Wien. Krakau. Lemberg. Prsth. Triest. Pari«. Konstantinopel.— GeschäftSkalender. — OrtSkalender. — Angrkommrne Reisende. Bekanntmachung. A k die sächsische Regierung ist von der provisorischen Cmtralgewalt für Deutschland folgende Aufforderung ergangen: Am 18ten September 1848 wüthetsn zu Frankfurt a. M., dem Sitze der Centralgewalt und der deutschen Nationalversammlung, die Schrecknisse des blutigen Aufruhres. Die unter dem längst verführten Volke verbreiteten falschen Auslegungen über den Beschluß der Nationalversammlung vom 16. Sep tember 1848 — wodurch der zu Malmö abgeschlossene Waffenstillstand nicht ferner zu beanständen sei — brachten lange vorbereitete Pläne zur Ausführung. Am 17. September 1848 wurde nächst Frankfurt eine große Volksversammlung abgehalten, dabei der Aufruhr offen ge predigt und zum Sturme gegen die Majorität deS Parlamentes aufgefordert. Es trafen von allen Seiten Bewaffnete ein, und die Ruhe der Stadt, die schon in der früheren Nacht durch grobe Excesse gestört worden war, wurde so gefährlich bedroht, daß der Senat daS Reichministe» rium aufforderte, die zum Schutze der Nationalversammlung nöthigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Unter dem Schutze zweier aus Mainz beigezogener Bataillons hielt die Nationalversammlung am 18. September 1848 Dormittag- Sitzung, umringt von drohenden Haufen, deren Versuch gewaltsam in den Sitzungssaal einzudringen durch Reichstruppen vereitelt wurde. Bon 2 bi- gegen neun Uhr Abends dauerte der Straßenkampf gegen die zahlreich errichteten Barrikaden und die von Bewaffneten besetzten Hauser, au- welche« fortwährend auf die Truppen gefeuert wurde. Erst am 19t,n Morgen- war die gesetzliche Macht vollständig Meister der Stadt. In den ersten Nachmittagsstunden wurden die beiden Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung, Fürst-Lichnow-ki und v. Auer-- wald, die in bürgerlicher Kleidung und unbewaffnet aus der Stadt ritten, von bewaffneten Haufen angegriffen, au- Häusern, wohin sie sich geflüchtet hatten, getrieben, und mit empörender Grausamkeit ermordet. Der Abgeordnete Heckscher wurde in Höchst eine lange Nacht hin durch von rasenden Pöbelhaufen mißhandelt und mit dem Tode bedroht; auch andere Abgeordnete schwebten in Leben-gefahr. Bei solchen Vorgängen konnte die provisorische Centralgewalt in dem, was ihre Pflicht erfordere, nicht zweifelhaft sein. EineTruppen- macht war binnen wenigen Stunden in Frankfurt versammelt, mit der nicht nur der Aufruhr besiegt wurde, sondern durch die einer Erneuer ung desselben hier und in der Nähe vorgebeugt sein wird. Das Kriegsgesetz wurde verkündet, die Entwaffnung der Einwohner verfügt, und die Justiz ist thätig, die zahlreich Verhafteten zu richten und den andern Schuldigen nachzuforschen. Aber die Centralgewalt verkennt nicht, daß damit ihre Aufgabe nicht vollendet sei, daß nach den tiefen Erschütterungen, die Deutschland erfuhr, nebst dem errungenen Gute der Freiheit, daS gewahrt, geschützt und dauernd befestigt werden soll, bedauernswerthe Mißstände ein getreten sind, di«, indem sie Bürgerkrieg und Anarchie theils schon hervorriefen, theils die Saat dazu gelegt, die Freiheit selbst in Frage stellen, und unser Vaterland mit einer furchtbaren Zukunft bedrohen. Eine Fortdauer dieses Zustandes kann nicht geduldet werden, denn ec ist ein offenbarer Angriff auf die Wohlfahrt deS deutschen Bun desstaate-, die durch alle Theile desselben umfassende Maßregeln zu bewahren, di« provisorische Centralgewalt berufen ist. Sie wird diese Maßregeln demnächst Hand in Hand mit den deutschen Regierungen dahin treffen, daß dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Lheilen Deutschlands stille steht, wieder Geltung und kräftige Wirksamkeit werde. Die provisorische Centralgewalt ist dabei über die thätige Mitwirkung aller Regierungen, die, wie sie weiß, dem deutschen Volke die Segnungen der Freiheit, deS Friedens und der Ordnung verbürgt wissen wollen, nicht in Zweifel, und wird ihre Unterstützung nur mit Erfolg in Anspruch nehmen. Aber indem sie erkennt, daß die Herrschaft der Gesetze dort, wo sie geschwächt ist, hergestellt werden muß, vertraut sie, es werde dem Muthe und dem Pflichtgefühle Jener, die vor Allem berufen sind, ihre Mitbürger vor Anarchie zu bewahren, Ernst sein in Erfüllung dieser Pflicht, damit an ihnen da- deutsche Volk, was den Frieden und die Herrschaft der Gesetze wünscht, Halt und Stütze finde, und dann gewiß fteudig mitwirke, wo zu seinem Heile gewirkt werden soll. In dieser Richtung nimmt die provisorische Centralgewalt jetzt schon di, kräftig, Mitwirkung aller deutschen Regierungen dahin tn An spruch, daß sie ihre Behörden und Beamten, und jene Institute, die zur Vertheidigung der Ordnung und der Gesetze bestehe«, zur eifrigen Pflichterfüllung, dort wo sie hierin nachließen, ernstlich ermahnen, damit dem theilweise eingeriffenen Zustande der Gesetzlosigkeit, «Nter welchem nur die Freunde der wahren Freiheit leiden, kräftig ein Ziel gesetzt werde. Frankfurt a. M, den 22. September 1848. Der Reichsverweser Johann. Der Reichsminister des Innern Schmerling-