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issr noch Folgende- übrig: Die siebenmonatliche Waffenruhe, die Aufhe bung her B'.okade der deutschen Seehäfen durch die dänischen Schiffe, die Auswechselung der politischen und Kriegsgefangenen, die Ke-igabe der «egtzenommenen Schisse sammt Ladungen, resp. Ersetzung ihre« Wert he- von Seiten Däem-ck-, u«d dqDeq-v vor, dßWtßcher Seite die Rückerstattung der in Jültckotz echchene« Reg Egonen in die Räumung der Herzogtümer von der dänischen sowie von den deutschen Truppen, bi« auf einzelne Besatzungen. Mit einem Worte: der militärische Thest de« Waffenstillstände« bleibt io Kraft, der politische hll in Wegfall kommen oder doch wesentlich verändert werden. Soll! — aber w ird er es auch? DaS ist die Frage. Wird Dänemark wirklich diese Punkte, auf die es augenscheinlich besondern Werth legte, so schnell wieder fallen lassen? Wird e- wirklich zu we se n l l i ch e n Modifikationen derselben bereitwillig sein? Wird es sich durch den Widerstand der Herzogtümer abhallen lassen auf der Aus führung jener Punkte zu bestehen? Wird es nicht von uns diese ANsführung, kraft de- Vertrag-, fordern? Und können wir un« dann dessen weigern? Wäre es ehrenha ft von unsrer Seite, den Dänen zu sagen: Ja, wir wollen wohl den Vertrag halten, aber wenn die Herzogtümer ihn nicht halten, wenn sie die Regierung, die ihnen vertragsmäßig gesetzt werden soll, verjagen, so können wir nicht helfen. Ihr Dänen aber dürft auch nicht etwa mir Gewalt die Ausführung de- Vertrags erzwingen, denn der erste dänische Soldat, der wieder die Grenz» überschreitet, ist für unS ein Grund zum Wiederbggin« der Feindseligkeiten. Nein! Das wäre ebenso feig alS unehrenhaft von uns. Haben wir nicht den Muth, den Dänen offenen Krieg zu bieten, statt »ine« unbilligen Waffenstillstände-, so dürfen wir auch nicht hin. teelistig uns den Folgen diese- Waffenstillstandes entziehen, und wenn die vertragsmäßige und somit rechtmäßige Regierung in den Herzog tümern keinen Gehorsam findet, so ist die Eentralgewalt ebensowohl verpstichret, für si, den gesetzlichen Gehorsam zu erzwingen, wie sie Da» in andern deutschen Bundeslanden, in Nassau, in Gera, zum Schutz der dortigen Landesregierung gechan hat. Etwa« Anderes ist e«, wenn di« Dänen selbst auf die strenge Ausführung jener Punkte verzichten, wenn sie zu Modifikationen derselben, zu neuen Verein« barungen darüber sich herdeilassen. Ader wer bürgt dafür, daß sie Die« chun werden? Wer kann si, dazu zwingen? Der Vertrag ist eingegangen, ist genehmigt, und eS ist nunmehr Nichts al- gu ter Witte von Seiten der Dänen, wenn sie Etwas davon nachlassen wolle«. Wir sind also dem guten Willen, der Gnade der Dänen prei-gegeben! Das also ist das Gefährliche des gefaßten Beschlusses: daß dadei entweder der Grundsatz der,.vollendeten Thal sachen" (der falls accomplis) de- th^tsächlichen Wiederstande- der Herz-gthümer in einer Weise anerkannt und für unS benutzt wird, die weder ehrenhaft noch auch selbst ungefährlich erscheint (denn wie lwchtckchmw «üchw Gtmitzchd hoi «indenr Gelegenheit auch gegen un benutzt werden!) — oder daß wir unS alle die schnöben Bedingungen de-Vertrags vom 26. August gefallen lassen müssen, wenn Dänemark da- Recht der vollendeten Tharsachen nicht gelten läßt, wenn eS den Widerstand der Herzogtümer nicht achtet, wenn es auf der strengen AuOsthrung de« Vertrag« unsrerseits besteht. Allerdings steht zu hoffen, daß Modifikationen in den bedenklichsten Punkten desselben er reicht werden, daß England- Vermittelung uns dabei zu Statten kommt, daß Preußen snn Möglichstes thun wird, um solche Modifika tionen hevbvizufühwn, und in dieser Voraussetzung kann vielleicht der Koschl»ch»om 16. September in seinen praktischen Folgen minder nvchtheilig «»-fallen, alS er principiell gefährlich und, ich möchte sagen, unsittlich ist. Daß die Vortheile, welche der nichtpolitische Theil des* sRnr» uns bringt, nicht gering anzuschlagen sind, verkenne ich nicht, und ich gönne von Herze« unfern Rhedern und Kaufleuten an der Ost- und Nordsee, welche unendlich viel von dem dänischen Kriege ge- lrwen, den weniastens rherlweifen Ersatz ihre- Schaden-, der ihnen durch di» Rückerstattung ihrer Schisse und Ladungen zufließt, einen Srfdtz, gegen welchen die Rückzahlung der in Jütlarch erhobenen Na- ttrmilllstrungen (deren Betrag etwa 150,000 Thlr. geschätzt wird), nicht in Bottacht kommt. Ich gönne auch unser« stammten Han- dck «ad »msnm so schwer damiedertiegenden Gewerbewefm die Erleich terung und Wiederbelebung, weiche die Aufhebung der Blokade und überhaupt die Einstellung der Feindseligkeiten mit Dänemark unbe» dingt -ur Folge haben wir», und ich begreife recht wohl, wie ein Theil der Abgeordneten, lediglich diese, gewiß sehr wichtigen In teressen de- Volks im Auge habend, den Waffenstillstand um jeden Preis wollte. Eben sowenig verkenne ich dio Gefahren, die für uns aus der FoZHÜHruyg des Kriegs und tzen damit verbundenen Verwickelungen -niß auswärtigen Möchten, vor Allem aber au- eenem möglichen Bruch mitPrenßen htt^wrgehen konnten. (Schluß folgt.) Lageigeschichte. Dresden, 21. September. Sitzung der ersten Kammer. Die erste Kammer beendigte heute die Berathung über dieKloster- frage, indem sie die Deputationsanträge genehmigte und sonach die auf Aufhebung der Klöster gerichteten Anträge, welche die zweite Kammer gestellt hatte, ablehnte, den übrigen Anträgen derselben aber beittat. Zugleich entsprach sie dem Wunsche des römisch-katholischen Vereins in Dresden, daß die Klöster mit ihrem Vermögen namentlich auf Unter stützung der Schulen hinwirken möchten, dadurch, daß sie denselben dec Staatsregierung zur Berücksichtigung empfahl. Den meisten Wider spruch fand der Antrag der Deputation, daß bei der Aufnahme der Nonnen mehr als bisher auf Inländerinnen Rücksicht genommen wer de, möchte, v. Po fern erklärt sich dagegen aus Klostergründen, Klinger, weil er nicht wünschen könne, daß noch mehr Inländerin nen den Schleier nähmen. Der Antrag wird endlich mit 15 gegen 14 Stimmen genehmigt und endlich die Anträge in ihrer Gesammt- heit. Die Kammer ging sodann zur Berathung des Bericht- der ersten Deputation, das königl. Dekret, den Anschluß de- MarkgrafthumS Oberlausih an die alterbländisch« Brandversicherungsanstalt betreffend, über. (Schluß folgt.),- Dresden, 21. September. Sitzung der zweiten Kammer. Die Berathung des Berichte- der ersten Deputation (nach ihrer neuen Zusammensetzung) über da- königliche Dekret, den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der deutschkatholischen Glau bensgenossen — siehe die gestrige Nummer deS Dresdener Journal- — (Referent Dr. Haase) begann mit der allgemeinen Debatte. E- be theiligen sich dieAdgg. v. d. Beeck, Unger, Tzschirner (welche Letztere sich dagegen ausgesprochen, daß da- Gesetz erst den oberlausiher Provinzial ständen vorzulegen, ehe es in der Oberlaufitz publicirt werden könne), Schenk (welcher die entgegengesetzte Ansicht ausspricht, obwohl er über zeugt ist, daß das Gesetz in der Oberlausitz keinen Widerstand finden werde), Kretzschmar (der sich für Tzschirner- und UngerS Ansicht aus spricht , da durch da- Gesetz keine Aenderung in dem Religion-Ver hältnisse der Protestanten und Katholiken herbeigeführt werde), vr. Kuntzsch, welcher »er letzter« Ansicht sich anschließt, während die Abgg. Reiche-Eisenstuck und Metzler der Schenk'schen Ansicht huldigten Staat-Minister v. d. Pfordten rechtfertigt au-führlich dir Regie rung, weil sie die Gesetzvorlage noch den Ständen der Oberlausitz vorzulegen gemeint sei. Nachdem der Referent im Schluß worte sich für die Regierungsansicht ausgesprochen, geht die Kammer zur besonder« Debatte über. Die ersten 3 Paragraph- des Gesetzentwurfs werden fast ohne Debatte, den Anträgen der De putation gemäß, angenommen; der 4. §. nach kurzer Debatte, an der sich die Abgeordneten v. Criegern, Kretzfchmar, v. Kuntzsch, GtaatS- minister v. d. Pfordten rc. betheiligten, gegen 4 Stimmen; 5 des ¬ gleichen ohne alle Debatte. Ebenso tz. 6, 7,^8, 9, 10, 11; § 12 (Be- gräbnißplätze der Deutschkatholiken) fand einigen Widerspruch Seiten des Abgeordneten Fteischer. Staatsminister v. d. Pfordten und der Referent vertheidigten dagegen die Regierungsvorlage, worauf auch dieser Paragraph einstimmig genehmigt wird. Die übrigen Para grapheu deS GssetzeS wurden gleichfalls dem Deputationsgutachten gemäß angenommen und endlich das ganze Gesetz einstimmig. Wei ter genehmigte die Kammer noch die ständische Schrift über daskönigl. Dekret wegen der Pferdeiieferung für die Armee. Bor Schluß der Sitzung ward noch ein köntgl. Dekret der Kammer mitgetheilk, die Ausdehnung deS Gesetzentwurf- über die provisorische Einrichtung des Strafverfahren- bei Preßvergehrn und in freier Rede nuf mehrere