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DienStag, ^SIKS 12. Septrmbkr 181«. Diese« Blatt «rschemt ttglich ZW Dresdner Journal. bejiehea. Drei« ft* va« Vierlellah* IN «Hlr. Z»scrti»»«g«d-tz. re» fiir»«»N«u> eia er gespaltene» Zeile «Vf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigtrt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da-Abend-erscheinende Blatt werden bi- IS Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Biedermann'- siebenter Bericht an feine Wähler. — Der Entwurf zu einem Prrßgrsetze (Schluß). — Tagesgeschichte: Dresden: Sitzung der zweiten Kammer. Chemnitz: Petition an das Gesammtministerium wegen der Eisenbahnangelegmheit j Turnverein j Volks- Versammlung. Leisnig: Bürgermeistrrwahl. Radeberg: BaterlandSvereinsabgeordnttenwahl. Aus dem Doigtlandr: Kirchhoff'- dkonomisch« Zeit schrift. Berlin. Hamburg. Mecklenburg-Strelitz. Kiel. Rendsburg. Stuttgart. Au-Franken. Temeswarim Banat. Neapel. Paris. Irland. — Wissenschaft und Kunst: Kritische Gänge durch unsere Kunstausstellung (Fortsetzung). — Feuilleton. — Geschäftskalender. — Ortskalen der. — Angeko mmene Reisende. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Ministerium ist am 7. d. M. ein anonymes Schreiben eingegangen, welches „Bitten und Wünsche der sächsischen Predigtamtscandidaten" vortragt. Die traurige Lage sehr vieler PredigtamtScandidaten kann Niemand schmerzlicher empfinden, als Der Vorstand deS Ministeriums, bei dem Hilfe gesucht wird, die zu gewähren außer seiner Macht liegt. Der Verfasser jenes Schreibens wird hiervon leicht überzeugt werden, wenn er sich persönlich an den unterzeichneten Minister wendet. Hierzu wird derselbe um so mehr aufgefordert, als anonyme Vorstellungen ganz dem Geiste widersprechen, in welchem jetzt die Staatsverwaltung geführt werden muß, wenn sie das Wohl des Volkes befördern soll. Dresden, am 11. September 1848. Ministerium des Kultus und öjfeytlicherr Unterrichts. Nr. V. d. Pfordten. Heymann. .1. I - . . Siebenter Bericht an meine Wähler. Noch nie, teuere Mitbürger, habe ich Ihnen über einen so ernsten und wichtigen Beschluß Bericht erstattet, al- ich jetzt zu thun lm Begriffe bin. Selbst der Beschluß über die Schaffung einer provisorischen Centralgewalt war kaum so inhaltschwer, als der Be schluß vom 5. September; denn dort galt e- nur die formelle Her stellung einer einheitlichen Gewalt für Deutschland; am 5. September aber handelte e- fich um den materiellen Bestand und Inhalt dieser Gewalt, um deren Sein oder Nichtsein. Lassen Sie mich Ihnen kurz und bündig die Verhältnisse, welche jenen Beschluß veranlaßten, vor Augen führen! Bekanntlich führt Deutschland seit mehrer« Monaten Krieg «it Dänemark, in Folge der gewaltsamen Eingriffe dieses Letzter» kn die Rechte, die Selbstständigkeit und Nationalität der Herzog tümer Schleswig und Holstein. Um diesem Kriege ein Ende zu machen und einen Friedm-fchkuß anzubahnen, waren schon ver schiedentlich Verhandlungen wegen eine- Waffenstillstandes gepflogen worden, und zwar durch Vermittelung Preußen-, da bekanntlich der -eutsche Bund keinen eigenen Gesandten hatte, sondern immer bei solchen Gelegenheiten der Vermittelung Preußen- oder Oesterreichs sich bediente, da ferner, al- der Bunde-tag aufgelöst und an seine Stelle die provisorische Centralgewalt zetteten war, Dänemark sich weigert«, mit dieser unmittelbar zu verhandeln, weil dieselbe der dänischen Regierung ihre Einsetzung nicht notificirt habe, was wkederum wegen deS obschwebenden Krieg-zustande- zwischen beiden Mächten nicht geschehen konnte. Genug, man hatte der preußischen Regierung Vollmacht ertheilt, im Namen der Centralgewalt den Waffenstillstand abzuschließen. Soweit war also die preußische Regierung allerdings befugt und ermächtigt, diesen Abschluß zu voll ziehen, ohne erst noch die Ratifikation der Centralgewalt einzuholen. Allein diese Ermächtigung war doch an eine wesentliche Bedingung geknüpft, nämlich daran: daß bei dem Abschlüsse de- Vertrag- genau diejenigen Bedingungen eingehalten würden, über die sich die beiden kriegführenden Mächte schon in einer Unterhandlung zu Bellevue (welche jedoch nicht zum Abschluß kam) verständigt hatten, daß ferner noch gewisse Modifikationen hinzugefügt würden, welche Seiten- der Centralgewalt ausdrücklich in der an die preußische Regierung aus gestellten Vollmacht vorgezeichnet waren. Sodann aber gebührte auf jeden Fall, nach dem Gesetze über jdie Bildung der provisorischen Centtalgewalt, Art. IV., der Nationalversammlung da- Recht der Zustimmung zum Abschluß eine- solchen Vertrag-, der mehr als ein bloS militärischer Waffenstillstand war, der einen wesentlich politischen Charakter hatte. Die preußische Regierung kannte jene- Gesetz; sie mußte daher wissen, daß die Centtalgewalt, wenn sie auch ihr eigene- Recht der Ratifikation auf die preußische Regierung übertragen konnte, doch nicht befugt »ar, Dasselbe hinsichtlich de- Austimmuug-recht- der Nationalversammlung zu thun. Wa- geschah nun aber? Die preußische Regierung schloß durch ihren Bevollmächtigten «inen Waffenstillstand mit Dänemark unterm 26. August ab; sie wechselte die Ratifikation desselben am 1. September au- und setzte denselben sofort in Vollzug, ohne die Genehmigung der Centralgewalt und der Nationalversammlung vor zubehalten. Und, wohlgemerkt, sie schloß diesen Vertrag auf Be dingungen ab, welche von den Bedingungen deS Vertrag- von Bellevue und den in der Vollmacht de- Reich-verweser- vorgezeich neten Bedingungen nicht bloS abwichen, sondern denselben in manchen Punkten geradezu widersprachen, ja, wie ein Spott darauf lauteten. So, um nur Einiges anzuführen, setzte der Entwurf von Bellevue fest: daß während des Waffenstillstandes die Herzog tümer verwaltet werden sollten „nach den daselbst bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltung-Maßregeln". Statt Dessen heißt es in dem Vertrage vom 26. August: „Alle und jede seit dem 17. März für die Herzogtümer erlassenen Gesetze, Ver-