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Sonnabend, 148. 26. August 1848. Dieser Blatt - dr«< ft, erscheint täglich Dicrir. ^dr M Dresdner Journal. ZM reiiehea. Zeil« » M. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abends erscheinende Blatt werden bis IS Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Ueber dte Einkommensteuer und deren Berechnung. — Verhandlungen der Stadverordneten in Dresden. — Tagetgeschichte: Dresden: Sitzung der ersten und zweiten Kammer; Idie Einkommensteuer. Aus dem Meißner Hochlande: Minister Oberländer. Berlin. Königs berg. München. Wien. Prag. Prsth. Triest. Turin. Neapel. Zug. Paris. Kopenhagen. — Feuilleton.—Eingesendetes. — Ge schäft Skalen der. — Ortskalender. — Lugekommenr Reisende. .. -- — - - Bekanntmachung. Bei dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts gehen so viele Gesuche um Anstellung, Versetzung oder Be förderung ein, daß es nicht mehr statthaft erscheint, dieselben, wie bisher, einzeln zu beantworten. Das Ministerium erklärt daher hiermit im Allgemeinen, daß alle derartigen Gesuche geprüft und bei Erledigungen in Erwägung gezogen werden sollen, daß aber die Ueberzahl der Bewerber nur für die wenigsten Gesuche Aussicht auf Gewährung bietet. Diese Sachlage kann auch durch per sönliches Erscheinen der Bittsteller nicht geändert werden und daS Ministerium kann nur rathen, daß man sich die Kosten der Reise ersparen möge, da der unterzeichnete Vorstand des Ministeriums es sich zum Grundsätze gemacht hat, keine bestimmte Zusicherung auf solche Gesuche zu geben. Dresden, den 2S. August 1848. Ministerium de» Kultus und öffentliche» Unterricht». Vr v. d. Pfordten. Heymann. Ueber die Einkommensteuer und deren Berechnung. Da nunmehr das Gesetz über die außerordentliche Einkom mensteuer erschienen ist, so werden die auf Grund der eingereichten Schätzungßrollen ausgefertigten Heberegister in diesen Tagen hinausgegeben worden, und allen hiernach Steuerpflichtigen No tifikationen über das für einen Jeden ausgefallene Steuerkapital zugegangen sein. Weil nun aber dieses Steuerkapital, d. h. die Summe, die Jemand zu versteuern hat, in den meisten Fällen eine ganz an dere sein wird, als die einem Jeden bereits bekannte Abschätzungs summe, so dürfte eS zu Vermeidung von Mißverständnissen nicht unangemessen fein, wenn wir für die mit dem Gesetz weniger Ver trauten Folgendes zur Verständigung mittheilen. Bei der Abschätzung ist jedes Einkommen, fließe es nun aus Kapitalien, Grundbesitz oder Gewerbe, nach der angegebenen und resp. angenommenen Höhe eingetragen worden. Nun ist aber nicht jeder Verdienst gleich sicher und gleich leicht, und wer z. B. lOO^khlr. aus Kapitalien bezieht, ist offenbar besser daran, als der GewerbSmann, der sie mit seiner Hände Arbeit verdienen muß. Darauf beruht der bei der Best euerung des Einkommens angenommene Grundsatz der Rabattirung, wornach dem Einkommen aus dem Gewerbe oder SO Lhlr., dm fest Besoldeten oder 20 Lhlr. und dem Grundbesitz oder 10 Lhaler von jedem Hundert zu Gute gerechnet werden, während das Einkommen aus Kapitalien gar keinen solchen Rabatt genießt. Nur den Kapitalisten werden also 100 Thlr. voll angerech net, während die gleiche Summe bei dem Grundbesitzer nur mit 90 Lhlr., bei dem fest Besoldeten nur mit 80 Lhlr. und bei dem Gewerbsmann, Pachter, Literaten nur mit 70 Lhlr. in Anrech nung kommt. Wenn daher Jemand mit a) 96 Thlr. Zinsen von Kapitalien, b) 104 - Einkommen aus einem Grundstücke, o) 300 - fester Besoldung und 6) 500 - Gewerbseinkommen (z. B. als Advokat). 1000 Thlr. in 8umma. , in der Rolle stünde, so würde — weil Alles durch 10 aufgehen muß und deshalb Beträge von 5 Lhlr. und darüber für 10 Lhlr. gerechnet, geringere Beträge, alS 5 Lhlr., aber in Wegfall ge- bracht werden (mithin im obigen Falle, sowohl der Satz a. al ber Ansatz b. gleich 100 Thlr. anzunehmen sind) obiges Erempel, nach der Rabattirung sich so gestalten, daß das Einkommen a. mit 100 Lhlr. s r d. - 90 r r r o. - 240 s r e ä. - S50 s berechnet wird, und also nur 780 Lhlr. herauSkommen.