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Diese« Blatt' Vree« tü, erscheint täglich , bas Bienrlia-r ZN Dresdner Journal. ZM beiirhen. . Z.il« » Pf- Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für das Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittags angenommen. Inhalt. Erklärung und Verwahrung. — Waldrodung. — Tagesgeschichte: Dresden: Sitzung der ersten und zweiten Kammer; Ankunft des Königs von Preußen. Leipzig: Deutscher DaterlandSverein; R. Blum'« öffentliche Berichterstattung. Berlin. Köln. Don der preußi schen Weser. Stuttgart. München. Wiesbaden. Wien. Pesth. Mailand. Berona. Bukarest. — Wissenschaft und Kunst: Hoflheater: „Dorfund Stadt". — Feuilleton. — Geschäft«kalender. — Ort«kalender. — Logekommene Reisende. Erklärung und Verwahrung. Am 24. November 1830 wurde von den damaligen, am 31. Oktober desselben Jahres eingeführten Kommunrepräsentanten eine Deputation zu Durchgehung der von dem Stadtralhe edirten, auf die Zeit von WalpurgiS 1828 bis dahin 1829 geführten Kammerrech nung ernannt Daß zu jener Zeit die Mitglieder der Kommun, und daher ebenso die erwählten Kommunrepräsentanten irgend eine Kenntniß der Ver waltung nicht hatten, auch bei der damaligen Verfassung nicht haben konnten, ist hinreichend bekannt. Sehr natürlich mußten daher die mit der Prüfung der bezeichneten Rechnung Beauftragten mannig fache Hindernisse beseitigen und große Schwierigkeiten bekämpfen, um die ihnen gestellte Aufgabe zu lösen. Dennoch gelang eS der Deputa tion, ihren, sowohl wegen Neuheit der Sache, als Vielfältigkeit der BerwaltungSzweige, umfänglichen und gründlichen Bericht bereits am 8. März 1831, also in einem Zeitraum von 3^ Monatzu liefern, wie solcher gedruckt und an die Kommunrepräsentanten vertheilt wor den, auch jetzt noch in der Arnold'fchen Buchhandlung zu haben ist. Derselbe enthält allgemeine Bemerkungen und Anträge in Be zug auf die Verwaltung überhaupt, sowie specielle Erörterungen über die einzelnen Zweige derselben, ferner Nachweis über die besondern Einnahmen und Ausgaben und deren Ursprung, eine Zusammenstel lung de- KommunvermögenS nach den damaligen Verhältnissen, be züglich der bestimmten und unbestimmten Einnahmen und Ausgaben, sowie deS Ertrags de- werbenden GrundeigenthumS und deS WertheS de- nicht werbenden; endlich Uebersichten der Resultate von der Rech nung und deS mobilen KommunvermögenS nach 10jährigen Durchschnitten, nebst dazu gehörigen Beilagen. AuS diesen tabellarischen Uebersichten und den Erläuterungen zu denselben zeigte sich die Unzulänglichkeit der damaligen Art, die Rech nung über die städtischen Verwaltungsangelegenheiten zu führen. ES wmde solche in dem «»gezogenen, gedruckten Berichte Seite 27, 83, 84 und 86 klar ausgesprochen und hieraus Veranlassung genommen, unter den, Seite 28 u. f. aufgeführten 21 Punkten, welche als noth- wendig sich herauSstellten, um auf möglichste Herbeiführung einer Er leichterung der Kommunallasten hinzuarbeiten, die Einführung eines Rechnungswesen- zu bezeichnen, welche- nicht nur einen schnellen Ueberblick über die einzelnen BerwaltungSzweige, sondem auch über den ganzen städtischen Hau-Halt gewähre. In Folge Dessen ist auch bei Reorganisation de- StadtratheS dieser Antrag von den Kommunrepräsentanten, neben dem auf Ernen nung einer gemischten Deputation für die Hauptkaffe und Buchhal terri, gestellt worden. Letztere wurde auch erwählt, ist aber ungeach tet wiederholter Anregungen nie in Wirksamkeit getreten, vielmehr de ren eigentlicher Zweck dadurch paralysirt worden, daß sie mit der Depu tation für den Hau-Haltplan verschmolzen ward. In dieser fehlerhaften Verschmelzung liegt ohnstreitig ein Haupt grund der, aus der unterlassenen Einführung de- ursprünglich empfoh lenen Rechnungswerkes, entstandenen, in vielfacher Beziehung nach theiligen Konsequenzen. Wohl mag früher der altherkömmliche Ge- brauch bei der Rechnungsführung genügt haben, um da- Totalergeb- niß derselben, lange nach Schluß deS Rechnungsjahre-, den Mitglie dern de- RathSkollegiumS vorzulegen, zumal bei dem damals allherr schenden Stabilitä-princip eine Aenderung in den einzelnen Verwal- tung-zweigen oder eine Vermehrung derselben au- mannigfachen Gründen kaum denkbar und möglich war. Ganz ander- aber mußte sich die Sache gestalten, al- mit den eingetretenen Reformen des Jahre- 1830 die Kommunen die öffent lich« Ablegung der über ihre Angelegenheiten geführten Rechnung zu fordern berechtigt waren, um sich von der richtigen und zweckmäßigen Gebahrung mit ihrem Eigenthume selbst überzeugen zu können. Daß die, nach den unruhigen Septembertagen zu Wahrnehmung der städtischen Interessen berufenen Kommunvertreter dem in sie ge setzten Vertrauen ihrer Wähler entsprachen, die ihnen gestellte Auf gabe faßten, und die richtigen Mittel zu Erreichung d,S zu verfolgen den Zieles wohl erkannten, dürfte leicht dadurch nachzuweisen sein, daß sie das Werk mit Eifer ergriffen und den Fortschritt, soweit da- ihnen geöffnete Feld es möglich machte, förderten. Hierbei aber mußte not wendig auch da- materielle Wohl ihrer sogenannten emancipirten Mit bürger einbegriffen sein und es lag in ihrer Verpflichtung, diesem ganz besondere Berücksichtigung zu widmen. Wenn nun gleich einige der in dieser Beziehung gemachten Vor schläge zu Abänderungen und Verbesserungen Anklang fanden und be folgt wurden, so kann dennoch nicht geleugnet werden, daß, so wi» überhaupt keineSweges alle sich zu damaliger Zeit eröffneten Aussich ten oder gegebenen Verheißungen in Erfüllung gegangen, ebenso wenig auch die, durch die neugestalteten Verhältnisse bedingten, veränderten organischen Einrichtungen in den städtischen Verwaltungen vollstän dig in- Leben getreten sind. Zu einem Theile mag eS wohl an den, ungeachtet der zugesag- ten Selbstständigkeit der Kommunen, von außenher stattgefundenen Einwirkungen, dann aber auch an der größer» oder mindern Geneigt heit der Verwaltungsbehörden selbst, sich der neuen Ordnung der Dinge zu fügen, und endlich noch an einem Mangel allgemeiner reger Theil- nahme an öffentlichen Angelegenheiten gelegen haben, daß so mancher Plan, welcher zu Erleichterung eine- kräftigen Zusammenwirken- ent worfen wurde, ohne zwar auf offene Opposition zu stoßen, doch aber, entweder durch beharrliche- Aufschieben von einer Seite, oder durch Erschlaffung der Thätigkeit von oer andern, nicht zur Ausführung kam. Möge nun Nichtbeachtung der Wichtigkeit de- anfänglich gestell ten Antrages in Bezug auf da- Rechnungswesen, oder eine irrige An sicht, daß dennoch mit der gewohnten Modalität durchzukommen sein würde, zu Beibehaltung der, früher al- ungenügend bezeichneten Form