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a. keipz. erlin, dpen. erlin. i. ree. cngel. n. ance. in Zwei m ist, kann, bt ist, se bei- lähere halten an. Ngr. fte > See eins- t. Montag, r«. IM 18«. Dresdner Journal Herold für sächsische und deutsche Interessen Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da» Abend» erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag» angenommen. Diese« Blatt erscheint täglich Abend« nnb ist durch alle Paß. anßalte» be« I». «nb »»«lande« z« beziehen. Pret« fta da« «ierteljahr Ansrrti»n«geb1h» re» färdenRa»» einer gespaltene» Zell. »Pf. Juhalt. Auflehnung gegen die Obrigkeit in Penig. — Ein Wort jur Verständigung in Sachen der Militärbildung-aaftalt. — Parlamen tarische Sitte.— LageS-efchichter Dresden: Kommunalgardevveren; städtischer Verein; Feuer. Leipzig: Deutscher Verein; sächsische Gymnafiallehrrrversammlung. Berlin. Posen. Frankfurt. Wien. Prag. Pesth. Triest. Pari«. Kopenhagen. Irland. —Feuilleton.— Geschäftikalender. — Ortskalender. — Angekommene Reifende. Verordnung, die Jahresanzeigen über Geistliche, Schullehrer und Kandidaten betreffend. Nach Punkt 4 und 7 in h. 170 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetz vom 9. Juni 1835, nach der Verordnung vom 3. September 1838, die Circularpredigten und die Jahresanzeigen über die geistliche Amtsführung betreffend, und nach h. 13 und 14 des Regulativs über die theologischen Candidalen-Vereine vom 20. März 1844 sind über die Amtsführung, die Leistungen und das Verhalten der Geistlichen, der Schullehrer und der Candidaten der Theologie, des Predigtamts und des Schulamts von den Superintendenten alljährlich Anzeigen an die vorgesetzte Behörde zu erstatten. Die Superintendenten werden hiermit angewiesen, den Geistlichen, Schullehrern und Candidaten künftig auf Verlangen die Einsicht in diese Anzeigen, soweit solche einen Jeden angehen, zu gewähren. Hiernach haben sich auch in der Oberlausitz, rücksichtlich der Candidaten der Theologie und des Predigtamtes, die Vor stände der theologischen Candidaten-Vereine zu achten. Dresden, am 21. Juli 1848. Ministerium -es Kultus und öffentlichen Unterrichts RVr. v. Pfor-teu. Hevmann. —SS—sss Auflehnung gegen die Obrigkeit in Penig. Die Ereignisse zu Penig am 18. d. M. geben leider den Beweis, wie niedrig noch hier und da auch in Sachsen der politische Bildungs grad sei. Für die Kommunalgarde aber ist der nachfolgend dargesteltte Vorfall von so großer Wichtigkeit, daß derselbe alS warnende» Bei- stüel allgemein bekannt zu werden verdient. Wegen Jagdvergehen waren zwei Einwohner de- benachbarten Dorfe» Mühlau verhaftet, der eine auf sein offene» Geständniß sofort entlassen, der ander-, dessen Leugnen und widersprechende Aussagen erst noch eine Erörterung an seinem Wohnort nöthig machten, im Ge fängnisse de» JostizamteS zu Penig zurückbehalten worden. Da ver nimmt man plötzlich die unglaubliche Nachricht von dem bewaffneten Anmarsch« der Kommunalgarden von Mühlau und Chursdorf, in der Absicht, den Verhafteten zu befreien. Es war kein leere» Gerücht; mit ihren Führern an der Spitze, völlig bewaffnet, trafen vier Kompagnien Kommunalgarde aus den genannten Orten vor Penig ein, wo sie von den Behörden der Stadt empfangen wurden. Umsonst bemühten sich diese, die würdigen Kämpfer für Gesetz und Recht von der Strafbarkeit ihre- Vorhaben- zu über zeugen. E- konnte Die» um so weniger gelingen, al- nach zweistün digen Verhandlungen, von 4—6 Uhr, die Mehrzahl derselben von einem andern, aber keineSwege» bessern Geiste, twndem de» Schnapse-, beseelt war. Um größere» Unheil abzuwenden^glaubte manberech- tigt zu sein, dm Verhafteten auSzulieftrn. Und jedes Heer mit Sing und Sang, Mit Trommelten und Kling und Klang, Geschmückt mit grünen Reißern, Zog heim zu seinen Häusern. Man ist allgemein sehr gespannt auf die Folgen dieser verbreche rischen Handlung, insbesondere für die Personen, welche sie veranlaß ten und den Befehl dabei führten. Gab e» denn in jener Kommunalgarde auch nicht einen verstän digen Mann, — so fragt man sich — der seine Kameraden aufmerk sam machen konnte, wie sehr sie, den Zweck der Kommunalgarde ver kennend, fehlten, indem sie die Waffen, welche sie zu Erhaltung von Gesetz und Ordnung führen sollen, in ganz entgegengesetztem Sinn« brauchten? Hat Keiner die schrecklichen Folgm bedacht, welche unvermeidlich einkreten mußten, wenn die Kommunalgarde von Penig, von der Be hörde dazu aufgefordert, — wa- nicht geschehen ist, — ihre Pflicht erfüllt und sich dem rohen Haufen entgegengesetzt, wenn der Kampf einer Kommunalgarde gegen die andere begonnen hätte? Ueber so gewöhnliche Ansichten waren jene Tapftrn erhaben'. Nur ein großer Gedanke beseelte sie, die Entlassung de» Freischützen zu erkämpfen. , Alle, die e» mit unserer jungen Freiheit aufrichtig meinen und in Folge Dessen den hohen Werth der Bürgerwrhr zu würdigen verstehen, müssen durch diesen Vorfall zu den ernstesten Betrachtungen veranlaßt werden. ^S ist von der höchsten Wichtigkeit, daß alle Mitglieder der