Volltext Seite (XML)
Donnerstag, III 2«. M, 180. Dirsk« Blatt «rschcint täglich Abend» und ist durch alle Post anstalten de» In« und Auslände« zu beziehen. Dresdner Journal. Drei« filr da« «ierteljatzr I^rhk. Znsertionsgebüh. re» für den Nau« «inrr -es-aUenr» Le». 8 Vf. Herold für sächsische und deutsche Jnteresseil. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da- Abend- erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Die deutsche Bundeistadt. — Nochmal« zur Erklärung de- Abgeordneten Lzschirner und Genossen vom 3. Juli 1848. — Lageß-rschicht«: Zittau: Dritte allgemeine Lehrerversammlung. Berlin. Posen. Rendsburg. Hannover. Frankftrrt. Au- Rheinhessen. Wien. Prag. Lombardei. Mailand. Rom. Paris. Bon der Moldauer Grenze. Schweden. — Wissenschaft, Kunst und Literatur: Die Menagerie und da- anatomische Museum de- Herrn Rawratil. Mnemosyae. — Kirchliche Umschau. — Feuilleton. — Geschäft-- kalender. —Ortkalender. — Augrkommeae Reisende. Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichtes, die für den 4. und 5. August d. 3. beabsichtigte Lehrerversammlung betreffend. Dem unterzeichneten Ministerium ist durch den Ausschuß für die zweite allgemeine sächsische Lehrerversammlung, welche am 4. und 5. August d. I. in Dresden gehalten werden soll, vorgestellt worden, daß vielfach im Lande die Ansicht bestehe, als werde diese Versammlung gegen den Willen des Ministeriums unternommen, und eS ist daran das Gesuch angereiht worden, das Ministerium wolle wegen der zu dem Besuche jener Versammlung etwa nöthigen Beurlaubungen eine Bekanntmachung erlassen. Zu gleicher Zeit ist von anderer Seite bei dem Ministerium beantragt worden, eS möge unter Mitwirkung der Ständeversammlung ein Organ zur Berathung der Schulreform, eine konstituirende Synode, gebildet werden, welche von den Lehrern aus ihrer Mitte gewählt werde. Das Ministerium sieht sich hierdurch zu folgender Erklärung veranlaßt. Obgleich Has sächsische Schulwesen und der durch dasselbe erzielte allgemeine Bildungsgrad deS sächsischen Volkes den Vergleich mit keinem andern Lande zu scheuen haben, so verkennt das Ministerium doch keineswegs, daß auch in diesem Gebiete Fortbildung und Umgestaltung vielfach Bedürfniß ist, und wird hierauf ernstlich Bedacht nehmen, sobald die allgemeinen Grundlagen unferS staatlichen Lebens soweit geordnet sind, um jene Reformen darauf stützen zu können. Das Organ für die nöthigen Reformen ist aber gegeben; es ist die gesetzgebende Gewalt deS Staates, und das Verlangen einer konstituirende» Lehrersynode beruht auf einem Verkennen des Unterschiedes zwischen Kirche und Schule. Die Kirche ist ein vom Staate Verschiedener Organismus, dem ein Anspruch auf Selbstgesetzgebung inwohnt; die Schule dagegen ist eine Anstalt für den Staat oder für tue Kirche oder für beide, und muß hiernach Gesetze empfangen, nicht geben. Allerdings soll aber der Grundsatz des neuen StaatSlebenS, daß der Gesetzgeber die Erfahrungen und Überzeugungen der in dem zu ordnenden Lebensverhältnisse stehenden und wirkenden Bürger benützen müsse, auch auf die Schule Anwendung leiden, und hierin liegt der Standpunkt, auf den das Ministerium sich den Lehrerversammlungen gegenüberstellt. In diesem Sinne ward die Versammlung zu Leipzig am 25. April d. Z. und wird die Versammlung zu Dresden am 4. und 5. August d- 3- keineSwegS gegen den Willen, sondern vollkommen nach den Wünschen deS Ministeriums abgehalten, und von Seite desselben besteht daher auch kein Hinderniß, daß den sächsischen Lehrern zum Besuche dieser Versammlung die nöthigen schulfreien Tage gewährt werden. Damit ist natürlich in keiner Weise gesagt, daß das Ministerium dem für die Versammlung ausgegebenen Programme beitrete, oder die Beschlüsse der Versammlung als schlechthin maßgebend für sich erachte, was vorauSzusetzen der leitende Aus schuß selbst weit entfernt ist. Daher wird auch das Ministerium nicht entgegen sein, wenn diejenigen sächsischen Lehrer, welche auf das vorgelegte Programm hin nicht berathen wollen, auf andere Vorlagen in freie Berathung treten. Das Ministerium wird alle von dem sächsischen Lehrerstande an dasseloe gebrachten Gutachten als schätzbare Beiträge für die Lösung seiner schwierigen Ausgabe in gewissenhafte Prüfung nehmen, aber dann nach eigener freier Ueberzeugung handeln. Dresden, am 18. Juli 1848. Miuifteriom des Kultus und össenüichen Unterrichts. Nr v. -. Pforvtcn. » Hcpnxmn. Die deutsche Bundesstadt. Wie öffentliche Blätter sagen, findet man, daß Frankfurt flch in vielen Beziehungen nicht eigne, der Gih der Eentralgewalt Deutsch land- zu sein, und man soll schon daran gedacht haben, eine andere Stadt zu diesem Awecke zu wählen. Man hat Leipzig genannt, jetzt ist von Nürnberg die Rede. Sieht man auf die geographische Lage, so ist Nürnberg wohl paffender, da e- eigentlich in der Mitte zwischen dem südlichen und nördlichen Deutschland, Leipzig aber der nördlichen Grenze näher liegt, und für die alte Reichsstadt möchte« auch manche große geschichtliche Erinnerungen und mehrere örtliche Vorzüge, wie die alte Burg, da- große Rathhau-, sprechen. Mag