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Dieses Blatt erscheint täglich Abend» und ik durch alle Post anstalten de- In« und Au-landel zu beziehen. Prel« sik »- «ietteltahr Dresdner Journal. M etLer zesHLuerreV Zeil. 8 Vf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da» Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag» angenommen. Inhalt. K. Biedermann s zweiter Bericht an seine Wähler (Schluß). — Lagrsgeschichte: Dresden: Sechszehnte Sitzung der ersten Kammer; Versammlung der VaterlandSvereinS; allgemeine Versammlung der sächsischen Vaterlandsvereiae. Leipzig: Durchreise dwErzher- zogst Johann. Berlin. Posen. Hannover. Stuttgart. Wien. Galizien. Lemberg. Triest. Mailand. Neapel. Parist. Dänemark. Don der walachifchen Grenze. — Lngekommene Reisende. Verordnung, die Dienstlisten bei den Königlichen Vntergerichten betreffend. In Betreff der durch Reskript vom 20. Juni 1810 (6o6. Xug. III. Fortsetzung II. Band, S. 28) eingeführten Dienst listen bei den König!. Untergerichten wird mit Allerhöchster Genehmigung hiermit Folgendes verordnet. Die von den Vorständen der Königl. Untergerichte alljährlich abzufaffenden Dienstlisten über da» ihnen untergebene Ge richtspersonal an Aktuarien, Protokollanten, Accesfisten, Registratoren und Copisten find künftig nicht bei dem AmtShauptmann de» Bezirk-, sondern unmittelbar bei dem vorgesetzten Appellationsgerichte von den Gericht-Vorständen mittelst Bericht- einzureichen. Eine Konkurrenz der Amtshauptleute bei Einreichung der Dienstlisten findet nicht weiter Statt, und es kommt sonach in Wegfall, waS in dieser Beziehung im angeführten Reskripte vom 20. Juni 1810, §§. 3,4,5, ferner in der Verordnung vom 28. März 1835, die Ausführung der Gesetze vom 28. Januar 1835 betreffend, h. 8 unter 1, und in der durch Verordnung vom 27. September 1842 bekannt gemachten revidirten Generalinstruktion für die Amtshauptleute §. 6 bisher vorgeschrieben war. 2. Die Einsicht der Dienstlisten vor deren Einreichung bei dem Appellationsgerichte soll den darin aufgeführten Subaltemen von den Gerichtsvorstanden nicht vorenthalten werden. Die bisherige Geheimhaltung der Dienstlisten fällt also insoweit weg. Dresden, am 3. Juli 1848. Ministerium der Justiz. vr. Braun. Zweiter Bericht an meine Wühler. (Schluß.) So ward von dieser Seite die Frage der Verantwortlichkeit und Unverantwortlichkeit zu einer Partei- und Prinzipfrage gewaltsam hinaufgeschraubt, wa« sie in der ursprünglichen Fassung de« Ausschüs se- gar nicht war und wa» sie nicht zu sein brauchte — denn auch wir verlangten ja die politische oder parlamentarische Ver antwortlichkeit nur für die Minister de- provisorischen Reichsoberhaup- le», nicht für diesen selbst, der vielmehr unabhängig von den parla- mentarsschen Majoritäten und al- da-stabile Element der Aentralgervalt dastehen sollte — und damit konnte man sich vollständig genügen lassen. Man that e- nicht, man wollte einen Prinzipienstreit, auf die Gefahr hin, dadurch da- Zustandekommen de- ganzen Gesetze-, wenigsten- dessen Annahme mit einer anständigen Mehrheit zu ver hindern; man provozirte un- ausdrücklich, indem Dahlmann auf meine, noch im letzten Augenblicke vor der Abstimmung an den Aus schuß gestellte Jnterpellazion in doktrinärem Uebermuthe erklärte: er gebe keine Antwort, er «olle keine geben, e- solle sich bei dieser Ab stimmung zeige«, wer in der Versammlung republikanisch, wer monar chisch gesinnt sei. so fanatisch «ar diese Partei, daß sie dem Vor sitzenden de» Au-fchuffe-, Stedmann, der eine befriedigende Erklärung auf meine Anfrage geben wollte, nicht zum Worte kommen ließ! Unter diesen Umständen mußte man gegen den Paragrafen stimmen, der die Unverantwortlichkeit de- Reich-verrvefer- au-fprach. Ich that eS mit vielen meiner politischen Freunde unter der ausdrück lichen Erklärung: daß wir nur darum dagegen gestimmt, well man un- eine befriedigende Zusicherung darüber, daß die Unverantwortlich keit de- Reich-verweser- lediglich eine politische fein solle, verwei gert habe. Es entstand nun die Frage: sollte man wegen diese- Punkte-, der gegen unsere Ansichten entschieden worden war, für Verwerfung de- ganzen Gesetz,« stimmen? Da- war eine rechte Gewiffen-frage. Durch die Annahme der Unverantwortlichkeit im Dahtmann'schea Sinne war allerdings in da- Gesetz ein Element gekommen, «elche» zwar in seinen direkten Folgen nicht so gar gefährlich sein mag (dmn Verbrechen wird ja wohl der Reich-verweser nicht begehen, und gegen einen Mißbrauch seiner Gewalt, wenn er einen solchen, pochend auf seine Unverletzlichkeit, versuchen sollte, wird die Nazioaalversammluug schon auf andere Weise, zunächst durch die Verantwortlichkeit seiner Minister, da» Volk zu schützen wissen) — welche» aber insofern sehr uachtheitig wirken kau«, al- e» leicht im Volke dm immer regen Arg wohn gegen reakzionäre Versuche einer Wiedereinführung de» alten Sistem» der Monarchie von Gotte- Gnaden auf» neue entflamm«