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baare mkirte ter der n 12 in «r. S in dem halten, er. lern lungen. l wegen rd blos a Gar- tlichung gen. — : Rach- üka und jährigen rfte am See rrn Vr. rn Hof- i jeden Petition aerlichen l— is Mini- idirection putation w Wahl a einiger Mittwoch, ^96. S. Juli 1848. Dies«» Bl-tt «rtchernt täglich Abend« und ist durch alle Post, ankalten de« In. und Auslandes zu beziehen. ' , - . . .. Preis für Dresdner Journal. ZU einer gespaltene» Zeil. 8» Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abend- erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Gleichheit der staatsbürgerlichen Rechte. — Tagesgeschichte: Dresden: Zwanzigste Sitzung der zweiten Kammer. Leipzig: Deutscher Verein; Ostmarkenverrin. Zittau: Zweite allgemeine Lehrervrrsammlung. Berlin. Jena. Frankfurt. Ulm. Kassel. Genua. Paris. Warschau. Aus der Moldau. — Feuilleton. — Singefendete«. — Geschäftskalender.— Ortskalen der. — Angrkommrne Reisende. Gleichheit der staatsbürgerlichen Rechte. Worte eines Staatsdieners an die erste Deputazion der zweiten Kammer. Nach dem Vorschläge der ersten Deputazion der zweiten säch sischen Kammer soll da- Wahlrecht aktiv und passiv künftig unbe schränkt, selbst Almosenperzipienten wählbar, und nur die StaatS- diener von der passiven Wahlfähigkeit ausgeschlossen sein. Der Staatsdiener rangirt daher nach Ansicht der ersten Deputazion noch unter den Almosenperzipienten und ungefähr zunächst vor Den jenigen, welche sich durch entehrende Verbrechen ihrer staat-bürgerlichen Rechte verlustig gemacht haben! Ich weiß wohl, man wird mir einwenden, daß nach dem Depu- tazionSvorschlage die Staat-diener keine-weg- wahlunfähig sein, son dern nur, so lange sie da- StaatSamt bekleiden, in die Kammer nicht sollen eintreten können, so daß sie dessenungeachtet wählbar sind, und nur nicht eher, al- bi- sie ihr Gtaat-amt niedergelegt haben, die Funkzion eine- Abgeordneten ausüben dürfen. Allein Die- ändert die Sache nur wenig; denn immer bleibt in den Augen de- Volke- der Makel auf dem Staatsdienste haften; können sie doch alSStaatS- dien er nicht in den Kammern sitzen, müssen sie doch erst diese gehäs sige Eigenschaft ablegen, ehe sie der Rechte theilhaftig werden, welche der letzte Staatsbürger, nur sie ausgenommen, verfassungsmäßig be sitzt, oder besitzen wird. Und, worauf mehr ankommt, die Bestimmung, welche die De putation vorschlägt, wird in der Wirklichkeit von einer absoluten Wahl unfähigkeit der Staat-diener sich wenig verschieden zeigen; denn die wenigsten Staat-diener werden im Stande sein, auf ihre Stellung zu verzichten, um die kurze Ehre zu genießen, den Platz eines Volks vertreter- einzunehmen. Der DeputazionSvorschlag führt lediglich dahin, den vermögenden Staat-diener vor dem besitzlosen, aber viel leicht talenwollen, zu begünstigen. Und was ist das Motiv der vorgeschlagenen Maßregel? Man spreche mir nicht davon, daß da- Prinzip der Theilung der Gewalten im Staate dieselbe nothwendig mache, daß ein Mitglied der vollziehen den Gewalt nicht Mitglied der gesetzgebenden sein könne. Soll Die tricht auf eine hohle, allen vemünftigen Gehaltes baare Fräse hinaus laufen, so ist das Motiv, der Grund jener Unvereinbarkeit, kein ande rer, als das Mißtrauen, welches man in die Wirksamkeit der Staats diener setzt, die Abhängigkeit von der Regierung, welche man bei ihnen amrimmt und von welcher man glaubt, daß sie denselben eine Aus übung ihrer Rechte als Vertreter üs Volke- nach ihrer wahren Ueber- zeugung unmöglich mache. Ist den» diese Annahme wirklich gerechtfertigt; gerechtfertigt durch die Stellung des Gtaatsdieners als solchen, gerechtfertigt durch die bisherigen Erfahrungen? Sind denn die Staat-diener in ihrer j Mehrzahl so gestellt, daß sie nach Willkür de- Ministerium- jederzeit entlassen werden können, oder haben sie, in Sachsen wenigsten-, und zumal die richterlichen Beamten, nicht hinreichenden gesetzlichen Schutz vor solcher Willkür? Und was berechtigt zu der Annahme, daß rin Staat-diener nicht den Muth und die Ehrliebe haben kann, seiner po litischen Ueberzeugung seine Aussichten auf Beförderung, ja seine Stellung zu opfern? Die Erfahrung lehrt gerade da- Gegentheil, und ohne an die glänzenden Beispiele Jordan'« und der sieben Göttin ger Professoren erinnern zu wollen (welche.sich doch zu» mindesten in ähnlicher Stellung befanden), so haben auch in unfern sächsischen Kammern Staat-diener gesessen, welche ohne Furcht gegen da- Prin zip der Regierung kämpften, wobei nur Biedermann in der ersten, Hensel I. in der zweiten Kammer genannt werden mag. Und wer will denjenigen, die einen andern Weg gingen, beweisen, daß sie nicht von ihrer Ueberzeugung, sondern von schmutzigem Eigennutz geleitet wurden? Mindesten- standen ihnen Viele zur Seite, die n i ch t Staats diener waren. Aber — und Die- ist die Hauptsache — die vorgeschlagene Be schränkung der Wahlfreiheit ist ebenso wenig au-reichend, ja geradezu ebenso unnütz, al- sie ungerecht ist. Nicht au-reichend ist sie, weil man, wenn man Jeden von der Volksvertretung au-schließen will, welcher in derselben Abhängigkeit, wie die Staat-diener, von der Regierung steht, diese Beschrän kung noch viel weiter au-dehnen muß. Man müßte dann da« ge jammte Militär, Diejenigen, welche au- Staatskassen honorirt werden, > ohne eigentlich Staat-diener zu fein (z. B. Bezirksärzte, Oberchaussee wärter, Lohnkoplsten in den königlichen Gerichten rc.), die Arbeiter und Angestellte in StaatSmanufakturen und ähnlichen Anstalten (Porzellanfabrlk, Blaufarbenwerken), die Hoflieferanten, die Finanz- prokuratoren und noch viel mehrere, deren Stellung noch weit prekä rer al- die der Staat-diener ist, man müßte endlich sogar die Geist lichen au-schließen, welche, wenn sie auch nicht willkürlich entlassen werden können, doch einerseits Beförderung und Begünstigung erwar ten, andererseits Chikanen mancherlei Art befürchten könnten. Und müßte man ulle Diejenigen au-schließen, welche in der Lage sein könn ten, erst Staat-dien er werden zu wollen —wenn Die-über haupt möglich wäre; denn die Erfahrung hat gelehrt, daß gerade diese Klasse die unbedingtesten Anhänger desjenigen Ministerium- gewesea sind, von dem sie Anstellung erwarteten. Hiernach aber müßte man vor Allem sämmtliche Juristen au-schließen! Unnütz aber ist eine solch« Beschränkung, weil sie sehr leicht umgangen werden kann. Denn «er hindert einen Staat-diener, seine Stelle zum Eintritt in die Kammer niederzulegen, nachdem er vorher mit der Regierung Verabredung getroffen und von dieser die Zusage erhalten, daß er nach beendigtem Landtage in ähnlicher Stellung wie» der im Staatsdienste angestellt werden soll! Gerade ein solcher aber