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Ties«» Blatt erscheint täglich Adend« und ik durch alle Post anstalten dr»3n« »nd Lodlandr« zu beziehe». Dresdner Journal, Preis für dal Vierteljahr IL T-lr. Znsertiontgedäh. re» fär drn Xan» einer gesvalttne» Zeile 12 Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgirt von Karl Biedermann. Inhalt. Einige Worte über die Umgestaltung der Untergerichte im Königreiche Sachsen, insbesondere den Umfang der künftigen Gerichts bezirke. — Verhandlungen der Nazionalversammlung. — TageSgeschichte: Dresden: Siebente Sitzung der ersten Kammer; elfte Sitzung der zweiten Kammer; Adresse an den Fürsten Windischgrätz. Leipzig: Erwiderung. Altenburg. Berlin. Posen. Hannover. Flensburg. Stutt gart. Darmstadt. Prag. Paris.— Statistik. — Ortskalen der. — Angekommene Reisende. Einige Worte über die Umgestaltung der Unter gerichte im Königreiche Sachsen, insbesondere den Umfang der künftigen Gerichtsbezirke. Die bevorstehende Uebernahme der gesummten Patrimonial- und Munizipaljurisdikzion auf den Staat und die hierdurch bedingte Ein- theilung deS Lande- in neue Gerichtsbezirke in Verbindung mit der , Aufhebung aller exemten Gerichtsstände, Oeffentlichkeit der Kriminal- rechtSpflege und dem einzuführenden Geschworneninstitut ist ohnftrei- tig die wichtigste und folgenreichste organische Maßregel, welche im in ner« StaatSleben Sachsen- jemals vorgekommen und noch vorkom men dürfte. Sie unterliegt aber auch in der Ausführung den größ ten Schwierigkeiten, man mag nun die zweckmäßige Feststellung der Bezirke in Bezug auf Umfang und Seelenzahl, oder die zu gewäh renden schicklichen und unentbehrlichen Räumlichkeiten, oder das an- zustellende Personal, mit Berücksichtigung der bisherigen Justiziare, oder den in jedem Betracht starke Summen erfordernden Kostenauf wand, oder endlich den Hauptmoment, daß bei Abgrenzung der ein zelnen Bezirke gleich anfangs auf möglichste Stabilität und Unver änderlichkeit Bedacht zu nehmen sei, ins Auge fassen. Hierzu kommt, daß daS Königreich Sachsen gegenwärtig bei ei nem nach Bedengüte sehr ungleichen Areal das bevölkertste und resp. übervölkertste Land von Europa ist, indem es auf einem Flächenraume von 272 geografischen OMeilen am Schlüsse deS Jahre- 1846 eine Seelenzahl von 1,836,000, also durchschnittlich 6750 Einwohner auf der lUMeile enthielt, diese Bevölkerung aber nach den Miltheilungen des statistischen Verein- sich alljährlich mindesten- um 1 Prozent vermehrt, mithin, von der fernem Progression abgesehen, am Schlüsse de- Jahre- 1850, wo präsumtiv die Bildung der Distrikte beginnen wird, sich auf 1,909,440 oder 7020 pro Hi Meile gesteigert haben dürfte. Nach den bereit- entworfenen und veröffentlichten Grundzügen gedenkt man da- Land in ohngefähr 36 Gerichtsbezirk, von 50,000 lbi- 55,000 Seelen abzutheilen; ein Plan, der sich theilS durch die Konzentrirung und leichtere Beaufsichtigung der Unterbehörden, theilS durch möglichste Kostenersparniß in Bezug auf Beamlenpersonal, Lo- kalien und sonstigen Regieaufwand empfiehlt. Wie e- aber schon in der Natur der Sache liegt, daß eine auch nur approximativ gleiche Seelenzahl aller Distrikte nie zu Erzielen ist, weil manche Gegendm deS Landes, vorzüglich im Norden sparsamer bevölkert, die südlichen Striche dagegen mit geringer Ausnahme durch gängig übervölkert sind, und außerdem zahlreiche andere Rücksichten vorwalten, welche die resp. Vereinigung und Trennung einzelner Orte zu oder von einem Distrikte nicht bloS wünsckenSwerth, sondern nolh- wendig machen, so würde die Zusammenschlagung von durchschnittlich 50,000 bi- 55,000 Seelen in einen Bezirk nur dann ausführbar erscheinen, wenn die Funkzionen der Justizpflege unter mehrere Be hörden getheilt wären, und z. B. wie in Frankreich Friedensgerichte für kleinere Arrondissement-, die in geringfügi gen Sachen jeder Gattung selbstständig entscheiden, auch in Kri- minalsachen den ersten Thatbestand erheben und die JnstrukzionS- verhöre abhalten. Familienräthe für die Vormundschaftssachen. Tribunale erster Instanz für größere Zivilsachen. Besondere Beamte für Exekuzion der Urtelssprüche (HuissierS). Tribunale der korrekzionellen Polizei. Tribunale für die Kriminalsachen. Spezielle Behörden für Berichtigung deS Besitztitel- in KaufS- und Hipothekensachen (kuresux ri'vnrexistrement et 6vs Ii^potbö» gues), Notare für die Urkundenaufnahme bei der freiwilligen Ge richtsbarkeit auch bei uns in gleicher oder doch ähnlicher Maße bestünden. Sollen dagegen unsere künftigen Bezirksgerichte alle und jede zur Justizpflege im weitesten Sinne gehörigen Geschäfte (blo- die eigent lichen VerwaltungSsachen ausgenommen) ungetrennt besorgen, dem nach ihre Thätigkeit auf a) alle Zivilprozesse mit Einschluß der Ehe- und Bagatellsachen, h) die Ediktal- und Kontur--, sowie e) die Nachlaß- und <1) Vormundschaft-sachen, e) alle Geschäfte der voluntären Jurisdikzion, namentlich die Auf nahme der Käufe, Zuschreibungen, Darlrhne, Konsense, Kontrakte jeder Art, Grundstückszusammenlegungen und Dismembrazionen, Testamente, Ehestiftungen, Bürgschaften, Quittungen, Ver zichte, Rekognizionen u. s. w., t) die Führung der Grund- und Hipothekenbücher, ?) die Kriminalsachen, mit Inbegriff der mühsamen Jnstrukzion in der Voruntersuchung, h) die Rügen- und Polizeirügensachen, i) die Urtel-sprüche in Zivil- und Kriminalsachen, K) die Erekvzion aller Erkenntnisse und Auflagen, l) die Depositensachen sich erstrecken, so dürfte eine Zahl von 50,000 bi- 55,000 Seelen zur Einverleibung in ein einzige- Untergericht, soweit sie nicht in einer großen Stadt enthalten ist, unter allen Umständen, und vornehmlich bei unserer komplizirten, neben vielem trefflichen Material an Kasui stik und übertriebener Spezialität leidenden, mit unnützen Förmlich keiten, Kontrolemaßregeln und Schreibereien überladenen, und eben daher Kürze und Einfachheit in der Praxi- hemmenden Gesetzgebung keineswegs geeignet sein. Für diese Behauptung sprechen unter andern noch folgende Gründe: 1) Schon bisher erkannte man die Nothwendigkeit, theilS in Folge sukzessiver JuriSdikzionSabtretungen, theilS wegen Zunahme dec Bevölkerung und Geschäfte, neue königliche Gerichtsstellen zu errich ten, so daß seit 1836 nach und nach 20 neue Untergerichte, und zwar 3 Landgerichte, 2 Justizamter und 15 Justiziariate begründet wor-