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Diesel Blatt erscheint täglich Ldend- und ist durch all« Post, anstatt»!» de«3n- und Aullande» zu beziehen. Prril für ba« Biertrlja^e Dresdner Journal, einer gespaltene» Zeile I» Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgirt von Karl Biedermann. Inhalt. Staatsfabriken (Schluß). — Hauptbericht über die Tätigkeit der hiesigen Vereine im Monat April. — Tagesge schichte: Leipzig, Chemnitz : Abgeordnetenwahl. Dresden: Turngang nach Radeberg. Crimmitschau: Arbeiterverhältnisse; ArbritSnachweifeanstalt; Br- schäftigungSanstalt; Kreditinstitut. Berlin. Posen. Swinemünde. Trier. Hamburg. Lübeck. Rendsburg. Karlsruhe. Mannheim. Freiburg. Gernsheim am Rhein in Hessen. Mainz. Wien. Krakau. Lombardei. Paris. — Kunst und Literatur: Die englische NavigazionSakte. — Feuilleton. — Erwiderung des vr. Schütte. — Eingesendetes. — Ortskalender. — Angekommeae Reisende. ' - — — . . -- . > — ... . . - / Staatsfabriken. (Schluß.) Das Kapital endlich, der Hebel der ganzen Industrie, wird ebenfalls vom Staate gezwungen, eine beliebig gestellte Rente an zunehmen. Die Folge davon, daß ihm die freie Betätigung und die Erreichung des möglichst größten Ertrages abgeschnitten ist, wird eine Auswanderung desselben sein, denn Kapital wird überall freudig ausgenommen. Da aber der Staat in seinen Etablissements ohne Kapital nicht wirthschaften kann, so wird er sich genöthigt sehen, dasselbe durch Zwangseinrichtungen zurück zuhalten. Es genügt, hier die Frage aufzuwerfen, ob derjenige Staat ein freier genannt zu werden verdient, welcher die beliebige Verfügung über das Eigenthum aufhebt? — Der redliche und patriotische Staatsbürger wird sein Vermögen mit Freuden dem Staate freiwillig zum Opfer bringen, wenn eine Zeit der Gefahr eingetreten ist, denn mit dem Staate fällt er selbst; er wird es thun, weil er weiß, daß ihm in der Zeit der wiedereingetretenen Ordnung und Ruhe durch redliches und freies Streben die Mög lichkeit gegeben ist, hinreichenden Ersatz zu erlangen. Eine Zwangspflicht aber verliert nicht nur allen moralischen Gehalt, sondern sie verletzt auch das Höchste, was der Mensch besitzt, was ihn über das Thier erhebt: den Willen. Sie ist daher nur in außerordentlichen Zeiten zulässig, nicht aber für das ganze Staats leben und seinen heiligsten Grundpfeiler: das Eigenthum. Der andere Weg, auf welchem neben dem Staate auch die Privaten als Arbeitgeber und Unternehmer auftreten können, hat als ersten Grund den Umstand gegen sich, daß jeder Geschäfts betrieb durch die Konkurrenz getragen wird. Will also der Staat neben den Privaten bestehen, will er seine Unternehmungen vor dem Verfall schützen, so muß er mit seinen eignen Angehörigen konkurriren. Er muß also entweder die Maaren billiger lassen, oder mehr Fleiß, d. h. mehr Arbeitslohn darauf verwenden. In beiden Fällen arbeitet er mit Verlust gegen die Privaten. Dieser Verlust wird größer durch den Umstand, daß Derjenige, welcher ein Geschäft auf eigne Rechnung betreibt, Dies mit viel mehr Fleiß thut, als ein Verwalter, den der Staat für sich bestellt, ja daß diesem bei weitem nicht so viel Mittel und Wege zum Ver trieb offen stehen, als jenem, weit er nicht eine Verantwortlichkeit nur gegen sich selbst, sondern vielmehr gegen seinen Auftraggeber hat. Der Staat sieht sich also genöthigt, um konkurriren zu kön nen, entweder durch allerhand Maßregeln und Verbote sich Ab. satzquellen künstlich zu schaffen, und damit zerstört er die Privat industrie und bringt zuletzt die gesammte Industrie an sich. Dann treten die Erwägungen des ersten Falles ein. Oder er muß mit Verlust gegen die Privaten arbeiten und damit vernichtet er eben falls wieder den Privatbetrieb, weil Niemand für die Dauer mit ihm wird konkurriren können. Zu diesem Verluste, bei dem nicht hoch genug angeschlagen werden kann, daß eine bloße Verwaltung eines Geschäftszweiges im Auftrage die eigne, selbstständige Bcwirthschaftung durch den Unternehmer an Kosten weit übertrifft und den größten Theil des Gewinnes verschlingt, kommt noch ein weiterer. Wenn nämlich der Staat selbst wirthschaftet, so verliert er stets die Besteuerung des Kapitales, mit welchem die Industrie getrieben wird. Die Steuern aber, welche die Staatsangehörigen theils als direkte Steuer von dem Grund und Boden und den darauf befindlichen Werkgebäuden, theils als indirekte Steuer von dem Betriebe ihreS Gewerbes bezahlen, bilden keine geringe Einnahme für die Staatskasse. Es fragt sich nunmehr, woher das Geld zur Deckung dieser gesammten Verluste, welche sich durch die in den Staatsfabri ken allerdings mögliche größere Arbeitstheilung nur äußerst we nig vermindern, entnommen wird? Durch Besteuerung aus den Taschen der Unterthanen. Der Arbeiter also wird ebenfalls, nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit wenigstens, dazu beitra gen müssen, denn die Staatsfabrik wurde ja zunächst in seinem Interesse errichtet, um, wie man sagt, die Arbeit zu organisiren. Wer von hier aus in dieser sogenannten Organisazion der Arbeit nicht die Zerstörung erblickt, der will nicht sehen. Denn der Arbeiter muß mehr Steuern zahlen, und wenn sie ihm im höhern Lohne vergütet werden, so müssen die übrigen Staats bürger ihn übertragen. Da nun aber die meisten in den Staats fabriken werden arbeiten müssen, so fällt dann die höhere Be steuerung auf die Kapitalisten und die Bauern. Das Kapital wird also hier doppelt besteuert, da es schon vorher durch belie bige Festsetzung des Zinsfußes einen Verlust erleidet. Mit der höhern Besteuerung der Landwirthschaft aber wird der Preis der Lebensmittel erhöht — und der Arbeiter muß doch zuletzt mit weniger Arbeitslohn vorlieb nehmen, als bei freier Konkurrenz, da er eben höhere Ausgaben hat. Alles, was zuletzt bemerkt worden war, bezieht sich aller.