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Diese« Blatt erscheint täglich Abend« und ist durch alle Post, anstatt»» de« In- »nd Au«landr« zu beziehen. Prei« fiir a« Vierteljahr Dresdner Journal, M rlner gespaltene» Zeile 12 Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigiü von Karl Biedermann. Inhalt. Erbschaftssteuer. — TageSgeschichte: Dresden: Zweite Sitzung der I. Kammer. Leipzig: Verein zur Wahrung der deut schen Sache in den Ostmarken. Chemnitz: Beschäftigung der brotlosen Arbeiter. AuS dem Voigtlande: Die mangelhafte politische Bildung deS LandmannS und des Städters. Altenberg: Versammlung deutsch-böhmischer und sächsischer Grenznachbarn auf dem Mückenthürmchen. Berlin. Koblenz. Lübeck. Altona. Schleswig. Flensburg. Frankfurt. Baden. Von der Donau. Aus Rheinhessen. Mainz. Wien. Pesth. Jnspruck. Paris. Aus dem Venezianischen. London. Madrid. — Feuilleton. — Eingesendetes. — Ortskalender.— Angekommene Reisende. - -- - - . — T-7—' Bekanntmachung. Von dem Rechte der Versammlung und öffentlichen Besprechung haben auch die Arbeiter aller Classen uneingeschränkten Gebrauch gemacht. Viele, ja die meisten dieser Versammlungen haben ihre Aufgabe ganz im Sinne der Bekanntmachung vom 3. April auf gefaßt. Selbst Kreise, in denen die noch ganz ungewohnte Handhabung deS Versammlungsrechtes von vorn herein nicht frei von Unregelmäßigkeiten sein konnte, haben sich durch den Gebrauch selbst schnell in die Bahn einer würdigen, gesetzmäßigen Behandlung gefunden, andre sind auf dem besten Wege dazu. Sie haben bewiesen, daß sie die gebotene Freiheit würdig zu benutzen verstehen, und an ihnen hat sich schon der Segen der öffentlichen Besprechung durch Ausscheidung vieles Unausführbaren und Verkehrten mehr oder minder bewährt und wird sich bei Verfolgung deS richtigen Weges immer mehr bewäbren. Die Verhandlungen der Commission für Erörterung der Arbeitsverhältnisse werden zu ihrer Zeit beweisen, welche Ver sammlungen die tüchtigsten und brauchbarsten Vorschläge geliefert haben. Aber das Ministerium des Innern hat tief zu beklagen, daß seit Kurzem einzelne Versammlungen, wenn auch in diesen nur Einzelne, einen ganz andern Weg zu betreten anfangen. Man hat die Grenzen der Verhandlung, man hat die Schranken aller gesetzlichen Ordnung überschritten, man hat zu Ver letzung des Eigenthums, Zerstörung der Maschinen, zu offnem Widerstande gegen das Gesetz aufgefordert. Und die Versammlungen haben dies geduldet, und die Verhöhnung der Ordnung ist ungerügt geblieben! Sehen die Verblendeten nicht ein, daß solche Zügellosigkeit der Aufreizung, welche jeder Augenblick zur That führen kann, das Entgegengesetzte von Dem bewirkt, was man will : Arbeit, lohnende Arbeit, indem sie die Schrecken der Besitzenden aller Art vermehrt? Begreifen sie nicht, daß man vor Allem Arbeit haben muß, ehe man an eine Verbesserung ihrer Bedingungen nur denken kann? Weiß di? Mehrzahl der Mitglieder solcher Versammlungen, welche dergleichen Aeußerungeu ungestraft anhören und bin- nehmen, nicht, daß sie dadurch die ungeheure Verantwortlichkeit der Folgen mit auf sich nimmt? ES ist zu hoffen, daß diese Erinnerung an die Pflicht jedes freien Bürgers genügen werde, dergleichen Ausbrüche für die Folge zu verhindern. Aber an alle Behörden, die es angeht, ergeht hierdurch die ernstliche Weisung, ihre Pflicht zu thun und Personen, welche sich in öffentlichen Versammlungen Aufforderungen zu Gewaltthätigkeiten und offnem Widerstand gegen das Gesetz zu Schulden kommen lassen, unverweilt zur Verantwortung und gebührenden Strafe zu ziehen, nach Befinden der Criminaluntersuchung zu über geben. Welche Folgen die Vernachlässigung dieser Pflicht, wenn sie zum Uebergange der Aufreizung m Tätlichkeiten führen sollte, für die Beamten selbst und nach Befinden die betreffenden Gemeinden haben kann, darüber sind dieselben erst neuerdings belehrt worden. Dresden, den 23. Mai 1848. Ministerium des Innern. Oberländer. Demutb. Erbschaftssteuer. ES bedarf wohl keine- Beweise-, um allgemein einzusehen, daß her Kommunismus nur große- Elend und bittere Armuth erzeugen könnte. Dagegen wird aber auch ein Unbefangener nicht in Abrede stellen, daß Wohlhabende und Reiche noch etwa- mehr für Arme und Nothleidende thun sollten und könnten, al- in der Regel ge« than wird. Eine Erbschaft-- und Schenkungssteuer würde als ein sehr wesentlicher Gegenstand mit zu betrachten sei. (Natürlich müßte