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Sonnabend, 50. 20. Mai 1848. Diese« Blatt . Pee,« für erscheint rtglich Lierttllatz, ZU Dresdner Journal, HM l*r'the«u Zrilt I, Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigtrt von Karl Biedermann. Inhalt. Die Wahlen zur Nationalversammlung. — Tagesgeschichte: Dresden: Wahlgesetz; Roßmäßler'S Abreise; Verein von Hausbesitzern; Verein für städtische Angelegenheiten. Leipzig: VaterlandSvrrein; Staatsschrist an die k. k. österreichische Regierung. Franken berg: Städtische Veranstaltungen zur Beschaffung von Arbeit. Rochlitz: Feuer. Crimmitschau: Deutscher Vaterlandsverein; Adresse; Steuern; Wahlgesetz; BezirkSvorstehrr. Bischofswerda: vr. Schaffrath. Berlin. Halle. Köln. Rendsburg. Weimar. Frankfurt. Pforzheim. Bamberg. Kassel. Mainz. Wien. Pesth. Paris. Marseille. London. Schweden. — Feuilleton. — TinaesendeteS. — OrtSkalender.— Angekommene Reisende. Dresden, den IS. Mai 1848. Die Eröffnung des aus den gestrigen Lag einberufenen außerordentlichen Landtags wird den 21. dieses Monats durch Se. Königliche Majestät im Sitzungssaal der zweiten Kammer der Ständeversammlung erfolgen, der Zutritt auf die Tribünen aber kann, um einen zu großen Zudrang zu vermeiden, nur gegen Vorzeigung von besonders dazu ausgestellten Eintrittskarten gestattet werden, deren Vertheilung für die öffentlichen Tribünen den Herren Präsidenten der beiden ständischen Kammern überlassen ist. Bekanntmachung. Es sind seit einiger Zeit eine große Anzahl Vorstellungen aus verschiedenen Theilen des Landes an das Gesammt- minifterium gerichtet worden, welche theils Beschwerden, theils Anträge wegen verschiedenartiger, wesentlich der Gesetzgebung anheimfallender Gegenstände enthalten: die Zahl dieser Vorstellungen mehrt sich noch täglich. Das Gesammtministerium, dessen verfassungsmäßiger Geschäftskreis in der Verordnung, die Einrichtung der Ministerialdepartements betreffend, vom 7. November 1831, unter 4. 6. (Gesetzsammlung S. 329) bestimmt vorgezeichnet ist, bildet hiernach keine Beschwerdcinstanz, hat auch die Vor. bereitung von Gesetzesvorlagen, welche nach derselben Verordnung unter 4.1. (Gesetzsammlung S. 324) den betreffenden Departe- mentsministericn zukommt, zunächst diesen letzteren zu überlassen. Dasselbe sieht sich daher außer Stand, auf Vorstellungen deS obbezeichneten Inhalts eine hauptsächliche Entschließung zu fassen, muß sich vielmehr darauf beschränken, dieselben an die betreffenden Departementsministerien zur Kcnntniß und weitern Bescheidung der Bcthciligten abzugeben. Da dieses Verhältniß, wie aus den erwähnten Vorstellungen hervorgeht, nicht immer richtig aufgefaßt worden ist, so sieht das Gesammtministerium sich veranlaßt, hierauf ausdrücklich aufmerksam zu machen, und diejenigen, welche gegründete Beschwerden oder sonstige Anträge an die Staats regierung zu bringen haben sollten, aufzufordern, sich damit direkt an das für den einzelnen Fall zuständige Ministerium zu wenden. Dresden, den 17. Mai 1848. Gesammtministerium. vr. Braun. Weber. Bekanntmachung an die Corumunalgarden-Ausschüsse. Um den Ankauf von theilS nicht mehr gültigen, theils unvollständigen älteren Erercier-Reglements den Eommunalgarden zu ersparen, wird bekannt gemacht, daß in der Teubner'schen Buchhandlung zu Dresden und Leipzig noch im Laufe dieses MonatS neu bearbeitete Communalgarden-Erercier-Reglemcnts zu haben sein werden, in welchen die Handhabung der verschiedenen Waffen ausgenommen ist. Die nähere Anzeige darüber wird von der gedachten Buckhandlung erfolgen. Zugleich wird auf die bei Philipp Reclam jun. in Leipzig erschienene Sammlung der Eommunalgardengesetze mit erläutern den Bemerkungen, als eine für den Gebrauch sehr zweckmäßige Zusammenstellung, aufmerksam gemacht. Dresden, den 17. Mai 1848. Königliches General - Eommando -er Lammunalgarde». v. Mnndelsloh.