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kannt ist. Diejenigen, die Dies noch für Pöbelherrschaft halten, mästen endlich vom Pöbel, der in Berlin Entschlossenheit, Tapferkeit, Begeisterung, Uneigennützigkeit, Edelmuth und jetzt Besonnenheit bewies, eine bessere Meinung fassen. In Deutschland, welches bald von zwei Republiken, der französischen und der polnischen, umschlossen sein wird, ist -kein anderes Königchum mehr möglich, als das volkS- thümlichste, wo jeder Bürger dieselben Freiheiten genießt, wie in der Republik. Sobald alle Bürger gleiche Rechte haben, werden sie unvermeidliche Ungleichheiten der äußern Eristenz leichter ertragen. Der beste Grund für allgemeines Stimmrecht ist in den Worten des alten Eyck von Repgow ausgesprochen: Ich kann nicht finden, daß ein Mensch des andern sei. 4k- Auch die Demoralisazion der französischen Presse unter der alten Regierung enthüllt sich allmälig. Von Emil de Girardin (Redakteur der Presse), der jetzt fortwährend die provisorische Regierung angreift, hat man im Ministerium des Auswärtigen Briefe gefunden, welche beweisen, daß er sein Reden oder Schweigen bei wichtigen Fragen und Staatsstreichen gleichsam stückweise theuer verkaufte. Eine seiner Maitressen bezieht noch heute ein bedeutendes Gehalt, welches auf den Namen eines Dritten, eines Generalsteuer einnehmers, eines Strohmanns eingetragen. Mögen niemals deutsche verantwortliche Minister zu einem solchen demoralifirten Schacher- fistem der Meinungen und Ueberzeugungen den geringsten Versuch machen, sei es auch nur dadurch, daß sie statt des klingenden Preises ihre persönliche Gunst, das Gewicht ihres persönlichen Beifalls und ihres verführerischen Lobes in Anwendung bringen. 4k- Wer geschichtliche Parallelen mit Modifikazionen der Zeit und des Landes zu verfolgen versteht, wird durch das Berliner Mini sterium Hansemann an das Ministerium Necker erinnert werden. 4k- Die österreichischen Vvlksabgesandten nach Frankfurt — die nun überhaupt zu spä?kommen — wollten aus Wien gleich die alten Reichskleinodien, die seit 1796 in den Händen Oesterreichs sind, nach Frankfurt mitnehmen, damit sie dem aus freier Wahl erwählten Oberhaupte übergeben werden könnten. Der Minister indeß meinte, Das könne wie ein diplomatischerWink ausgelegt werden, und Hinter trieb dies junge Projekt. Es wäre wirklich um ein Bedeutendes zu früh gewesen. Wir brauchen keine Puppe mit Reichskleinodien. Es ist vor Allem nöthig, das reiche Kleinod einer freien, auf demokrati schem Prinzipe, wie ne norwegische, fest ruhenden Verfassung zu ge winnen, und dazu muß man nach Frankfurt Bewußtsein und Schätzung der Freiheit, festen Charakter, Geist und Talent und den rechten Muth mitbringen, alles Uebrige kann zu Hause bleiben. 4k- Bei der Revision des österreichischen Preßgefetzes soll auch festgestellt sein, daß ehrenrührige Artikel der Presse gegen Privat personen, wie gegen Mitglieder der kaiserlichen Familie nach einerlei Norm abzuurtheilen seien. Das wäre die erste wahrhafte und konseguente Gleichstellung der bürgerlichen Rechte der Menschen! Bitte. Wir ersuchen unsere geehrten Mitarbeiter, de ren Kreis sich auf eine erfreuliche Weise erweitert hat, wegen Fülle des tatsächlichen Stoffes um mög lichst bündige und prägnante Beiträge, um so das Material besser bewältigen und der drängen den Zeit auf dem Fuße folgen zu können. Die Redakzion. Verantwortliche Redakzion: Karl Biedermann. Eingesendetes. Ehrenerklärung für Herrn Bürgermeister Todt. Herr Bürgermeister Todt hat in drei im „Dresdner Tageblatte", Nr. 85, 86 und 87, vor Kurzem erschienenen Artikeln eine Recht fertigung gegen den Angriff der Stadtverordneten zu Adorf ver öffentlicht, und im zweiten dieser Artikel mich aufgefordert, zu er klären , ob seine Angaben nicht vollständig in Wahrheit beruhen. Je schmerzlicher mich die Rücksichtslosigkeit jenes Angriffs irr mehr als einer Beziehung selbst berührt hat, um so innigere Freude gewährt es mir, durch mein Urtheil Etwas zur Berichtigung der öffentlichen Meinung in dieser Sache beitragen zu können. Ich habe während meines zweijährigen Aufenthalts in Adorf, wo ich von Ende März 1845 bis dahin 1847 zum Theil mit Herrn Bürgermeister Todt vereint, zum größten Theile aber in dessen Ab wesenheit gegen einen von ihm selbst und aus eigenen Mitteln mir gewährten Gehalt von jährlich 250 Thlr. als Aktuar bei dem Stadtrathe und zugleich als Amanuensis des Erstern gearbeitet habe, die einschlagenden Verhältnisse genau kennen gelernt und bin daher wohl fähig, ein kompetentes Urtheil darüber abzugeben. Demnach aber versichere ich hiermit auf Manneswort, daß Alles, was Herr Bürger meister Todt über den Umfang der städtischen Verwaltung in Adorf, über das Mißverhältniß der vorhandenen Arbeitskräfte zu den Ver waltungsgeschäften und über seine eigene Berufsthätigkeit gesagt hat, nach der von mir gemachten Erfahrung vollständig in Wahrheit beruht. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß ein rechtskundiger Bürgermeister in Adorf allein und ohne juristischen Mitarbeiter die Verwaltungsgeschafte nicht bewältigen kann, wenn er praktizirt, ja daß er es bei der dermaligen Zusammensetzung des ExpedizionS- personals selbst dann nicht füglich im Stande sein würde, wenn ihm die Betreibung der juristischen Praxis nicht gestattet wäre. Man konnte das Expedizionspersonal in numerischer sowohl, als ins besondere in intellektueller Hinsicht verstärken und wirksamer machen, man konnte die Verwaltung des städtischen Rechnungswesens einer längst nothwendig gewesenen Reorganisazion unterwerfen, konnte dem Registrator einzelne Nebenbranchen, vorzüglich die Sparkasse, deren Einnahme und Ausgabe derselbe unter der Direkzion des Bürgermeisters bisher allein zu besorgen hatte, abnehmen — man mußte aber, um hierunter allenthalben fach- und zeitgemäßere Ein richtungen zu treffen, nicht, wie man zu thun pflegte, einen einiger maßen vermehrten Besoldungsaufwand scheuen — und es würde um die Verwaltung in Adorf nicht nur dermalen, trotz der aus gedehnten Wirksamkeit des Bürgermeisters nach außen, um Viele- besser stehen, sondern es würde dieselbe auch eintretenden Falls unter diesen Voraussetzungen durch einen tüchtigen, zum Praktiziren nicht berechtigten Vorstand gehörig zusammengehalten werden können. Wie aber die Sachen standen, als ich bei dem Stadtrathe angestellt war, und wie sie nach dec Erklärung des Herrn Bürgermeisters Todt auch heute noch stehen, hatte derselbe die untergeordneten Ver waltungsbranchen, insbesondere die Rechnungsführung, immer selbst mit in die Hand zu nehmen, wenn sie ordentlich zu Stande gebracht werden sollten ; eine bloße Leitung, wie es anderwärts der Fall ist, genügte hier nicht, und manche kostbare Stunde wurde ihm durch nothwendige Auseinandersetzungen, Nachhilfen und Umarbeitungen bei diesen Geschäften verkümmert und geraubt. Man denke sich nun, daß er daneben mit auf Betreibung der juristischen Praxis an gewiesen war, daß sich diese durch das Vertrauen, welches er vermöge seiner ausgezeichneten Tüchtigkeit als Sachwalter genoß, immer mehr erweiterte, daß er endlich als Abgeordneter dem Vaterlande und dem Volke seine ganze Kraft und Thatigkeit widmen mußte, — wird man es dann nicht ebenso natürlich wie gerechtfertigt finden, daß bei der Verwaltung Reste blieben? Es ist wahr, die Stadt wäre besser daran gewesen, wenn Todt nicht praktizirt hätte, wenn er nicht auf die Landtage gegangen wäre. ES ist aber auch aufder andern Seite über jeden Zweifel erhaben, daß die Gemeinde ihm die Praxis gestattet und den Urlaub für die Landtage bewilligt hat; es kann ferner nicht geleugnet werden, daß er die jeweiligen Rathsprotokollanten, daß er, — um die Verhältnisse vor der Zeit meiner Anstellung zu übergehen —, namentlich mich aus seiner Tasche bezahlt hat. Soll ich nun über die außerordentliche Gewandtheit und Gründlichkeit deS Herrn Bürgermeisters Todt, soll ich über seine allgemein anerkannte wissenschaftliche und praktische Tüchtigkeit überhaupt noch Etwa- hinzufügen, und wird es nöthig sein, zu erwähnen, daß ich noch nie einen Mann kennen gelernt habe, der mit so angestrengtem Fleiße arbeitete, als er? Mögen drum auch in Folge der Verhältnisse bei dem Stadt rathe in Adorf einige Reste entstanden sein, so sollte man doch eine--