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Sonnabend, v Dresdner Journal Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Diese« Blatt erscheint täglich Adend« untz ist durch alle Post, anstalten de« Jn- und Ausländer zu beziehen. Preis sür da« Vierteljahr Thlr. 3asrrtiou«gebüh- ren für den Raum einer gespaltenen Zeile ,2 Pf. Inhalt. Programm. — TageSgeschichtc: Dresden. Leipzig. Freiberg. Berlin. Köln. Schleswig-Holstein. Wien. Posen. Mailand. Venedig. — Kunst und Literatur: O- A. Banck. Hoftheater: „Die Liebe auf dem Lande," „Jugend muß austoben" und „Die weibliche Schild- wache." C. Banck. Dritte Quartettakademie.— Feuilleton. — Eingesendetes. — Geschäftskalender. — Ortskalender von Dresden. — Angekommene Reisende. — Anzeigen. Die unterzeichnete Verlagshandlung hat sich veranlaßt gesehen, das Dresdner Tageblatt mit dem gestrigen Tage aushören zu lassen, und dafür erscheint von heute an unter obigem Titel eine neue Zeitschrift, welche unter der Redakzion eines „Biedermann" Bürgschaft dafür leistet, daß sie den Bedürfnissen und Anforderungen der Neuzeit entsprechen und im Geiste des Fortschritts einen Sprechsaal für alle die Fragen eröffnen werde, welche die Zeit bewegen und von deren richtiger Lösung das Glück und Wohlbefinden unsers gesammten Vaterlandes abhängt. Die Verlagshandlung glaubt den geehrten Abonnenten des Dresdner Tageblattes in dem Dresdner Journal einen um so vortheilhastern Tausch anzubieten, als neben den die politischen, sozialen nnd literarisch-artistischen Interessen behandelnden leitenden und kritischen Artikeln eine größere Fülle thatsächlichen Stoffes unter der Rubrik: Tagesgeschichte, welche stets die neuesten Ereignisse aus dem Gesammtgebiete der Politik enthalten wird, gegeben werden soll. — Abon nements werden sowohl in Leipzig, bei der Verlagshandlung B. G. Teubner, als in Dresden, in der Erpedizion deS Dresdner Journals (Marienstraße Nr. 21), sowie auch bei allen Postanstalten des In- und Auslandes zu dem Preise von Thlr. vierteljährlich, angenommen. Dresden, den 1. April 1848. B. G. Teubner.' Unser Programm. Eine neue Zeit ist für Sachsen und für ganz Deutschland angebrochen. Entfesselung der Volkskraft! An erkennung des Volksgeistes! — so steht auf dem Banner geschrieben, welches sie schwingt, so lautet das Zauberwort, durch welches sie das Alte zu verjüngen, das Starre flüssig zu machen, dem Todten neues Leben einzuhauchen, das Getrennte zu verbinden, und das nur äußerlich Verbundene zu wahrer, inniger Verschmelzung zu einigen beeifert ist. Nicht länger mehr soll der Volksgeist wie ein Geächteter hinausgestoßen werden aus den Räumen, wo mit ängstlichem Heimlichthun und in vornehmer Abgeschlossenheit die Schreibstubenweisheit bureaukratisch geschulter Aktenmänner des Volkes Wohl — d. h. Das, was sie so nennen — selbftgenüg- fam berathet; nicht länger soll er wie ein Bettler von fern stehen und demüthig auf die kargen Brocken warten müssen, die man von dorther ihm mit übermüthiger Herablassung zureicht. Nein! stolz und kühn im Gefühle selbfteigner Kraft und Berechtigung soll er einherschreiten, als der schöpferische Genius einer neuen, schönem Zeit. Im öffentlichen Volksgericht (im Schwurgericht) wird das Volk selbst das Recht finden und verkünden, welches bisher von einer gelehrten Kaste im Geheimen aus todten Akten her ausgelesen ward. JnfreienVereinigungen zusammentretend, werden die Staatsbürger ihre Interessen berathen und sich über Das, was ihnen frommt und noch thut, durch freie und öffentliche Diskussion verständigen. Auch der Glaube, diese innerste Her zensangelegenheit jedes Einzelnen, wird künftig nicht mehr von StaatSwegen vorgeschrieben und nach äußerlichen Maßstäben und todten Formeln zugeschnitten werden, sondern frei wird Jeder seinen Glauben sich wählen, in freier Bereinigung mit Gleichgesinnten wird er eine Gemeinschaft gründen, wie sie seinem Gemüthe und seinem Geiste Befriedigung gewährt. In der freien Presse wird der Geist der neuen Zeit feinen vollen ungeschwächten Ausdruck finden, nicht verhunzt durch den geistesmörderischen Rothstift des Zensors, nicht verfolgt und gehetzt von den Schergen einer mit roher Willkür schaltenden Polizei. Durch dis Anerkennung des Grundsatzes, daß die Minister zurücktreten müssen, wenn die Mehrheit der Volksvertreter sich gegen sie erklärt, ist ein dauernder Zwiespalt zwischen dem Regierungssystem und dem Volksgriste, ist ein blmdeS Ankämpfen der Rathgeber der Krone gegen die gerechten Wünsche deS Volks, wie Solches bisher leider nur zu oft vorkam, hinfort unmöglich gemacht, und die Regierung, indem sie nicht anders als volkstümlich handeln kann, wird dadurch, weil vom Volke geachtet und geliebt, ungleich stärker dastehen, als wenn sie nur durch Furcht und Zwang herrschte. Die Volksvertretung selbst und die Theilnahme an der Ge setzgebung wird nicht mehr das Vorrecht einzelner Klassen sein; alle Klassen werden in dieses Recht eindringen, soweit nur immer die «othwendigen Rücksichten auf die Selbstständigkeit und Bildung der Einzelnen es gestatten. Und wenn sonach Alle „mit-