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56 Seit dieser Zeit hat aber unser Handel ungemein abgenommen. Die Abschaffung des Sklavenhandels, hat denselben bedeutend gelähmt; vor allen aber, hat der Mangel an Absatz in Europa, den Verkauf unserer Colonial-Erzeugnisse fast ganz vernichtet, welches Schicksal wir mit den westindischen Colonien theilen. Vom Jahre 1807 bis zu dem gegenwärtigen (1812) hat sich unser Handel von Jahre zu Jahre verschlechtert, und befindet sich jetzt in seiner niedrigsten Ebbe. In den neue sten Preis-Couranten, welche wir aus London erhalten haben, ist unser Kaffee von der ersten Qualität mit 55 bis 60 Sch. pr Centner notirt, das Pf. Baumwolle mit 16 bis 17 Pences, so dafs wenn man den Betrag der Fracht u. s. w. rechnet, dem Pflanzer kaum eine unbedeutende Kleinigkeit übrig bleibt, um die Kosten des Anbaues zu bestreiten. Der Anbau des Zuckers gewährt einen grölseren Gewinn, weil der Absatz desselben dadurch, dafs man aus ihm, statt aus Getreide, Branntwein brennt, befördert wird. Dieser vortheilhaftere Absatz kann jedoch nur so lange dauern, als schlechte Erndten die An wendung des Getreides zu dem angegebenen Zwecke verbieten, oder bis das Oeffnen einiger Häfen des festen Landes neue Märkte diesem Produkte darbietet. Dieses ist die traurige Lage des westindischen Handels. So war demnach unser Feind nur zu glücklich in dem, was wir früher als eine eitele Prahlerei betrachteten, und obgleich er seine Drohungen nicht in dem Umfange auszuführen vermag, als er es zu thun ver- hiefs; so entstehet doch durch dieses Ausschliefsen von den Häfen des festen Landes eine grofse Verlegenheit für uns u. s. w. Das erste Packetboot, welches unmittelbar von England kam, langte im November igio hier an. Bis dahin wurden die nach Surinam bestimmten Briefe nach Bar- badoes geschickt, und von dort hieher in kleinen Schiffen, welche blofs für diesen Zweck gemielhet waren, befördert. In einigen wenigen Fällen sandte man die Briefe mit Kauffarthei- und neutralen Schif fen; dieses wurde jedoch von dem General-Post-Amte verboten, und verordnet, dafs die für diese Colonie bestimmten Briefe nur allein mit Packetbooten oder Kriegsschiffen ab geschickt werden sollten. 2. Brief des Prediger Herrn S. van Esch. Surinam, den 22. Juniu» 18>2. In dieser Colonie darf die reformirte Geistlichkeit die Kinder heidnischer Aeltern, ■welche in der Sklaverei leben, ohne Erlaubnisschein vom Eigenthümer der Kinder nicht taufen. Die-