last mitbringen, an Abgabe entrichten *); fremde Schiffe zahlen dafür und als Kaygeld 20 fl. Für jedes eingeführte Pferd, Esel, oder Hornvieh 11. 2: 10 Die Einwohner zahlen ferner: für einem Wagen mit zwei Rädern 15 fl. für einem Wagen mit vier Rädern 50 — für ein Pferd — — 15 — für ein Haupt Hornvieh — 2 — für einen Esel — — 10 — • für einen Karn — — 10 — Von allem Bauholz, roh oder verarbeitet, welches in Paramaribo eingeführt wird, entrichtet man nach Maafsgabe des Werthes eine Abgabe; endlich zahlt man eine Abga be von io fl. für den Acre von den Holzpflanzungen, welche sich an dem Kanal von Waneka befinden, dafür müfsen die Böte in der Nähe dieser Pflanzungen in gutem Zu stande erhalten werden. Aus dem Ertrage der Ein - und Ausfuhr-Zölle werden das erste Infanterie-Bataillon, das Artillerie-Corps und das Artillerie-Fuhrwerkswesen, so wie die Arbeiter, welche bei dem Artillerie-Corps angestellt sind, und die Invaliden bezahlt; die Gebäude und Schiffe welche der Compagnie gehören, werden im gehörigen Stande erhalten, so wie die Fe stungen Zelandia und Amsterdam, die Redouten Frederici, Leyden und Pur- m er en d. Reicht die Einnahme der Kasse, welche die Abgaben von den Versteigerungen er hebt, nicht hin ihre Ausgaben zu bestreiten, so mufs diese Kasse zutreten, so wie sie alle für die Magazine erforderliche Kosten, den Gehalt des General-Gouverneurs^ einen Theil des Gehaltes des Rathes, des obersten Buchhalters, so wie das ganze Gehalt des Einneh mers dieser Kasse und seiner Gehülfen u. s. w. hergeben mufs. In den letzten Jahren sind jedoch die Truppen von der brittischen Regierung be zahlt worden, und das baare Geld wurde zur Anschaffung der Bedürfnisse für die Maga zine und um Rimessen zu machen verwendet. ») Durch diese Maafsregel sind die Ziegeln so wohlfeil geworden, dafs eine Ziegelbrennerei zu Pa ramaribo eingegangen ist, weil man die Neger durch andere Arbeiten einträglicher beschäfti gen kann.