— 26 — Bemerkungen die hierüber im Jahre 1812 gemacht wurden: Die oben stehende Berechnung der Schulden der Colonie, welche Malouet im Jahre 1776 gemacht hat, erfordert einige Erläuterungen. Schwerlich kann derselbe blofs die auf den Plantagen lastenden Sculden darunter verstehen. Dazumal waren 400 Plantagen, die mit Holz bewachsenen Ländereien mit einbegriffen. Der größte Theil der Eigenthiimer hielt sich in Europa auf, und mehrere der Pflanzungen befanden sich in den Händen der Gläubiger. Nach obiger Angabe wür den in Durchschnitt 200000 Gulden Schulden auf eine Pflanzung kommen, und da die mit Holz bewachsenen Ländereien (welche fast alle in den Pländen der Juden sind) nur einen geringen Werth haben, so würde dieses noch die Schuldenlast der übrigen vermeh ren, wenn Malouet s Angabe sich nur auf diese erstreckte- Die damalige Schuldenlast war bei weitem nicht so grofs, als gegenwärtig. Die Menge des Papiergeldes ist seit der Zeit, wie wohl nicht in den letzten Jahren, vergröfsert worden. Auf den Häusern zu Paramaribo konnten damals keine beträchtliche Schulden la sten; denn die vorzüglichsten gehörten reichen Eigenthümern und waren schuldenfrei; —■ andere, vorzüglich aber die Sklaven, gehörten zu den Plantagen, und der Ueberrest war nicht von so grofsem Werthe, dafs er bedeutenden Summen als Unterpfand hätte dienen können. Damals und auch mehrere Jahre nachher, waren Häuser und selbst sehr gute Pflan zungen für einen wohlfeilen Preis zu haben, und erst seit dem Jahre 1795 ist der Werth' des Grundeigenthums und der Sklaven von Jahr zu Jahr gestiegen. Von einer Pflanzung auf welcher grofse Summe stehen, kann der Eigenthümmer nicht auf 1% des Ertrages als reinen Gewinn rechnen. Die Interessen, Reparaturen der Ge bäude, der z\nkauf der Sklaven u. s. w. vermehrt die Schuldenmasse, und auf manchen Pflanzungen übersteigt die Schuld welche durch rückständige Interessen und Ausgaben veranlafst wird, den Werth des Grundstücks. Die Taxen, Ausgaben u. s. w absorbiren einen grofsen Theil des Gewinnes; ist fer ner der Markt mit Produkten überladen, wurde nicht zu rechter Zeit assecurirt, gehen die Schiffe unter, so veiliert der Pflanzer alles u. s. w. In der Colonie Surinam befinden sich zwei Hauptarten von Abgaben; die eine wird an die ehemalige Compagnie von Surinam entrichtet; die andere dient zur Unter haltung der Colonie.