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49 wohl wufsten, dafs sie die ersten Opfer werden würden, die Colonie. Seit der Zeit hat der Wohlstand von Surinam sichtbar abgenommen, und man fühlt die Veränderung'so sehr, dafs mir ein Holländer in einer Gesellschaft sagte: erhalle es für nötiiig, dafs jeder Pflanzer, der nicht in der Colonie wohnen wolle, durch ein Gesetz angehalten werde seine Besitzung zn verkaufen. Icii konnte mich nicht enthalten dagegen zu bemerken, diese Maafsregel würde zn hart seyn, da gegründete Ursachen einen Pflanzer abhalten können, nach der Colonie zurück zu kehren; ist er dann gezwungen sein Besitzthum zu verkaufen, so wird er es weit unter dem wahren Werthe verä :fsern mülsen, da man weifs, dafs er es auf jeden Fall losschlagen mul's, wie man das beim Verkauf von Concursmas- sen sieht. Doch konnte man den Pflanzern die selbst in der Colonie wohnen, Begünsti gungen ertheilen, um auch die anderen dazu aufzumuntern. In Europa herrscht hie und da die Meinung, dafs es vortheilhafter für das Mutter land ist, wenn die reichen Pflanzer nach demselben zurückkommen und dort wohnen. Aber wenn der Eigenthümer bei seiner Abreise aus der Colonie, auch die besten Ver fügungen hinterläfst, so gerathen doch nach einigen Jahren seine Pflanzungen in Verfall, seine Einkünfte nehmen ab, und das Mutterland büfst also mittelbar auch ein. Wohnt er hingegen in derColonie, so geht beständig ein grofser Theil seiner Einkünfte für Manu- fakturwaaren nach dem Mutterstaat, und das übrige dient zu zweckmäfsigen Verbesserun gen seiner Pflanzungen. Wenn die reichen Landeigenthümer nicht hier sind, wer wird irgend eine Verbesserung versuchen wollen oder können, deren Werth oder Unwerth sich nur aus den Erfolge ergiebt? Oft wenn ich fragte: ob diese oder jene Abänderung nicht vortheilhaft seyn würde? war die Antwort: vielleicht ist sie es, aber wir sind nicht reich genug, um uns auf ungewisse Versuche einzulassen. Was die Regierung von Surinam betrifft, so ist sie durch die Besitznahme der i-i Engländer nicht wesentlich verändert worden. Der englische Gouverneur und Oberbefehlshaber der Truppen ist Vorsitzer des ober sten Käthes, der aufser ihm aus dem deputirten Gouverneur, dem Fiskal, der unter den Civilbehörden den nächsten Rang nach den Gouverneur hat, einem Sekretär, und neun Mitgliedern bestehet. Diese letzteren werden von den Einwohnern von Surinam ge wählt, doch sind nur Landeigenthümer wahlfähig. Sie müssen vom Gouverneur bestätigt werden, und ihre Stellen sind lebenslänglich, aber mit keiner Besoldung verbunden, da mit nur Leute von unabhängigen Einkünften und Grundsätzen sie annehmen sollten. L 7