Bestimmung der Kapazität einer Bahnstrecke Die Durchlaßfähigkeit (Kapazität) einer Eisenbahnstrecke sei ausgedrückt in Mt/a und Strecke. Sie kann in gewissen Grenzen (Länge der Blockstellen) dem Trans portbedarf entsprechend angepaßt werden. Aus Gründen der Sicherheit des Fährbetriebes darf in einer Blockstrecke maximal nur ein Zug sein. Durch Verringerung der Blockstreckenlänge kann die Belegung der Strecke mit Zügen und damit ihre Durchlaßfähigkeit gesteigert werden. Der Zeitaufwand, der je Zug erforderlich ist, um eine vorhandene Blockstelle zu durchlaufen, ist abhängig von 1. der Länge der Blockstrecke (km), 2. der mittleren Zuggeschwindigkeit (km/h), 3. der Höhe des Zeitzuschlages, der für die Fahrtvorbereitung erforderlich ist. In längeren Blockstellen sind höhere Fahrtgeschwindigkeiten möglich als in kürzeren. Zwischen dem reinen Zeitaufwand für das Durchlaufen einer Blockstrecke und der Höhe des erforderlichen Zeitzuschlages für die Fahrtvorbereitung besteht ein Zusammenhang in der Weise, daß dieser Zuschlag bei längeren Blockstrecken niedri ger sein wird, als bei kürzeren Blockstrecken. Bild 1 zeigt die graphische Auswertung dieser Zusammenhänge. Bild 2 demonstriert die Abhängigkeit der Streckenkapazität von der Blockstrecken länge und der Zugleistung in nt/Zug der diese Blockstrecke passierenden Güterzüge einer eingleisigen Strecke. Bild 1. Zeitaufwand zum Passieren einer Blockstrecke