3. Erhöhung der Betriebssicherheit durch Beschränkung der Auswirkung von örtlichen Störungen, 4. Herabsetzung der Gesamtreservehaltung. Alle diese Faktoren sind für die Wirtschaftlichkeit der elektrischen Energie versorgung von großer Bedeutung. Ihre Auswirkungen auf die Übertragungskosten aber in absoluten Beträgen ausdrücken zu wollen, setzt sehr umfangreiche und tief schürfende Untersuchungen voraus. Dabei soll noch erwähnt werden, daß bei einer solchen exakten Untersuchung auch die Kostenanteile für die Verluste, die durch die Strom- und Spannungswandler, durch die Tarifzähler sowie durch den Eigenbedarf der Umspannstationen hervorgerufen werden, Berücksichtigung finden müßten. Weiterhin wäre beispielsweise auch bei Übertragung auf große Entfernungen den örtlich unterschiedlichen klimatischen Gegebenheiten sowie den unterschiedlichen Standortbedingungen und unmittelbaren Folgeinvestitionen Rechnung zu tragen. Besonders bei der 380-kV-Übertragung müßte auch der Frage der sogenannten wirtschaftlichen Anlaufzeit, das ist die Anzahl von Jahren, in der mit steigender Belastung die volle Übertragungsleistung erreicht wird, angemessene Beachtung geschenkt werden. Davon hängt unter Umständen ab, ob mehrere hintereinander auszubauende 220-kV-Systeme einer von vornherein für 380 kV ausgelegten Über tragung wirtschaftlich über- oder unterlegen sind. Aus diesen Darlegungen geht hervor, daß nur bei Kenntnis und Berücksichtigung sämtlicher für einen bestimmten Fall zutreffenden Gegebenheiten oder, anders aus gedrückt, nur bei Vorliegen einer konkreten Aufgabenstellung ein genaues Ergebnis der Kostenvorausberechnung erwartet werden darf. Diese Erkenntnis sollte nicht unterschätzt werden. Bei der Betrachtung der in Tabelle 1 zusammengestellten Werte, die also, ent sprechend den vorstehenden Ausführungen, nur Richtwerte darstellen, sind teil weise recht erhebliche Unterschiede zwischen den spezifischen Kostenwerten fest zustellen. Diese Tatsache ist auf den an Hand von Bild 2 erläuterten Umstand zu rückzuführen, daß die Übertragungskosten in Abhängigkeit von der zu übertragenden Leistung für jede Übertragungsspannung ein Minimum durchlaufen und die mögliche Annäherung an dieses theoretische Minimum in der Praxis verschieden groß ist. Das ist in erster Linie bedingt durch die beschränkte Anzahl der zur Verfügung stehenden Übertragungsspannungen. Hinzu kommt, daß besonders bei großen Entfernungen bei der Wahl der Übertragungsspannung auch dem maximal zulässigen Spannungs abfall Rechnung getragen werden muß. So zeigt sich beispielsweise ein beträchtlicher Unterschied der spezifischen Kosten zwischen den Übertragungen von 100 MW über 500 km und 1000 MW über 100 km. Die Übertragungsspannung beträgt in beiden Fällen 380 kV. Die sehr schlechte Ausnutzung der 380-kV-Übertragungsanlagen mit einer Kapazität der Leitung von 1200 MW bei einer transportierten Leistung von 100 MW spiegelt sich deutlich in der Höhe der spezifischen Übertragungskosten wider. Es muß deshalb eine vordringliche Sorge der Planung und Projektierung sein, durch zweckmäßige und überlegte Gestaltung des elektrischen Energieübertragungs netzes sowie durch geeignete gegenseitige Abstimmung der Standorte von neuen Kraftwerken, neuen Umspannstationen und neuen Industrieanlagen eine möglichst