technischen Arbeitsnormung. Beweist doch die Praxis — Radecker: „Schacht der kollektiven Aktivistenleistung“ —, daß die Aufgaben der technisch begründeten Arbeitsnormen um so besser erfüllt werden, je kleiner die Anzahl der Arbeitskräfte ist, die nach einer Kollektivnorm arbeiten. Weil mit dieser Methode zwar die Finanzplaner, aber nicht die Arbeiter einver standen waren, kam es 1952/53 zur Einführung des Brigadeleistungslohnes je Gerät. Die Arbeitsnormen fixierten hierbei die zu bringende Leistung in m 3 bzw. t je Gerät und Schicht. Da die erreichte Durchschnittsleistung als Bezugsgröße diente, wurde die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität gehemmt. Diesen Mangel glaubte man 1953 durch die Einführung des Minutenfaktors zu überwinden. Bei dieser Zeitnorm (Minutenfaktor) wurde jedem Aggregat auf der Grundlage der Standortleistung die zu bringende Normleistung pro Minute reiner Betriebszeit vorgegeben. Unter Vernachlässigung der produktionsbedingten Ab hängigkeit der einzelnen Geräte bestimmt diese „Normzeit“ nur die i Om 2 je Arbeits gang. Die Normzeit beim Absetzer As 700 im Braunkohlentagebau Borna beträgt beispielsweise 0,06214 min/m 3 . Das Vernachlässigen der technologisch begründeten Hilfs- und Wartezeiten wurde mit der ungenügenden zeitlichen Auslastung der Geräte begründet. Die in den Braunkohlentagebauen angewandten Normungssysteme 1. Kollektivnorm je Betrieb und Tag 2. Kollektivnorm je Gerät und Schicht 3. Zeitnorm (Minutenfaktor) je Gerät und die auf der Basis von Zeitmessungen durchgeführte abstrakte Bestimmung der „Normzeit“ zeigen, daß die gesetzlichen Richtlinien vom 20. 5. 1952 zur Ausarbei tung und Einführung der technisch begründeten Arbeitsnormen nicht richtig ver standen wurden, was auch in der ungenügend theoretisch fundierten Anweisung des Staatssekretariats für Kohle vom 18. 10. 1952 zum Ausdruck kommt. 3 Infolge dieser Verkennung des Wesens der technischen Arbeitsnormung wurde der praktischen Normenarbeit großer Schaden zugefügt. Die Arbeitsnormen dienten lediglich als Berechnungsgrundlage des Stücklohnes. Durch die falsche Orientierung, „dem Arbeiter jede Minute unabhängig von der Gesamtarbeitszeit am Arbeitstag im Leistungsstücklohn zu vergüten“, trug dieses System trotz des Stimulans während der reinen Baggerzeit (Grundzeit-Maschine) zur Steigerung der Arbeitsproduktivität nur ungenügend bei. Die hauptsächlichsten Mängel des Minutensystems sind folgende: a) Den ermittelten Zeitwerten liegen keine Studien des Arbeitsganges zugrunde; sie fixieren lediglich den betrieblichen Istzustand. * Nach TGL 2860—56 ist tg m das Kurzzeichen für Grundzeit-Maschine. 3 Die ungenügende theoretische Fundierung besteht darin, daß die Richtlinien zur Ausarbei tung und Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 20. 5. 52 nicht auf die Besonderheiten des Braunkohlenberg baues abgestimmt, sondern fast wörtlich übernommen wurden. 2