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'Unsere Lreimat AoilUgozum AL N.WM Oke Orisgeschichte von Weifa l. Der Freikauf.») Weifa gehörte früher zum Bistum Meißen. Ein genaues Gründungsjahr wird sich kaum feststellen lassen. Es ist aber wahrscheinlich, daß es gleichzeitig mit den Dörfern Ringen- Hain und Steinigtwolmsdorf im 12. Jahrhundert entstanden ist- Weifa hat bis zu seinem Freikauf, wie die meisten Dörfer, viele Besitzer gehabt. Die ersten adligen Besitzer 1) sollen Friedrich und Heinrich von Bolberitz gewesen sein. Sie wurden 1488 von dem Bischof Johann VI. mit dem „halben Dorfe, die Weyffe genannt", belehnt. Die Bolberitz verkauf ten das Dorf 1489 an Peter von Haugwitz zu Gaußig. Bis -um Anfang des 17. Jahrhunderts verblieb das Dorf im Be sitze der Haugwitzschen Familie. Bon Sigismund von Haugwitz, Besitzer des Rittergutes Naußlitz, kauften sich die Einwohner zu Weifa „teilweise" frei. Am 22. Januar 1606 wurde ein Vergleich 2) unterzeich net, weil „den Unterthanen wegen der weiten Entlegenheit vom Rittergut Nckrßlitz die Frohndiensie mit dm Pferden und der Hand gantz beschwerlich ankehmen Indem Sie nach Verrichten Hofarbeit mit ihren ohne dis schwachen Vieh, so 4) Alle Einwohner mußten ihre alten Erbzinse zahlen „an Zintzgedrehdich so Jährlich in Suur«a vierzehn Scheffel dreh virtel Korn und fünfzehn ScheffÄ »Wei Birte! Hafer, Ein und drehßtg alte Hüner, vir Scho« sechzehn Zinß Eher und fünf »Haler vir Pfennige an geld." 5) Haugwitz behielt sich auch noch vor „die Erb- unA Ober-Gerichte, Strafen, Bußen, Lehngeld, Borfänge und Theil-Schillinge auch Was der Richter mihr von Lehen Guth zu thun schuldig ist." Die Regierung bestätigte den Vergleich am 12. März 1606. Später ging das Dorf Weifa in den Besitz von Joachim von GerSdorff-auf Buchwalde über, der eS 1611 au Balzer von GerSdorff auf ArnSdorf verkaufte, der letztere verkaufte es schon am 14. Februar 1612 3) wieder an Frau von Nostitz geb. Minkwizin für 1000 Taler. Der Vergleich vom 22. Jq- nuar 1606 sollte aber beachtet werden. Die Besitzerin scheint aber nicht zuviel Freude an ihrem Kauf gehabt zu haben; denn nachdem ihr Gatte Hartwig von Nostiz und Rottenbugk 1620 gestorben war, mutzte sie KL3 die Hilfe der Regierung anrufen 4), weil „die Unterthanen in ziemlichen Ungehorsams und wiedersetzlichkeiten sich be finden", und ihre Güter von den Kriegsscharen geplündert WWW! Sie nach gelegenheit Ihrer Güter anderes zu halten nicht vermöchten, hin wiederumb einen Weiten bößen Weg und Larzu hohen Berg nach Hause ziehen müßten." In dem Ver gleich wurde folgendes festgesetzt: 1) ,Hinführ und in Ewigkeit" sollen alle Bauern, Gärt ner und Häusler aller Frondienste mit Pferden und der Hand „sambt Hofspinnen gäntzlich befreyet sein und bleiben". 2) Haugwitz verzichtet auf die ihm von Michaelis bis Walpurgis auf den Gütern der Untertanen zustehen de Schaftrift. 3) Die Untertanen sollen mit keinem Mühlzwang belegt werden, solange sich in Weifa keine Mühle befindet 4) Die Untertanen durften ihre Güter ,chie Hälfte oder zum theil, wie es ihnen gefällig, verkaufen." Für diese eingestandenen Rechte zahlten die Einwohner zu Weifa „dreytausend gülden Meißnisch." Mit dieser Summe hatten sich die Weifaer nur, wie schon erwähnt, teilweise freigekauft; denn Haugwitz „und alle nach kommenden Grundherren oder Inhaber des Dorfs Wehfa" behielten sich folgendes vor: 1) Die 11 Bauern des Dorfes mußten jährlich jeder zwei Tage mit den Pferden in der Ackerarbeit, zwei Tage in der Erntezeit und einen Tag bei der Jagd fronen. 2) Die 7 Gärtner hatten jeder jährlich zwei Tage mit -er Land zur Erntezeit und einen Tag auf der Jagd Dienste zu leisten. 3) Die 10 Häusler mußten jeder jährlich einen Tag zum „einwenben" oder „elnerden" und einen Tag bei der Jagd fronen. wurden. Nach ihrem Tode (1636) bekam ihr Sohn HanS Heinrich von Nostiz zu Neukirch die Lehn über Weifa. 3) Aber auch unter dem neuen Besitzer kam es bald zu Mei nungsverschiedenheiten. Es gab wieder langwierige Ver handlungen. Ein neues „Urbar-Register" über das Dorf Weifa ließ er sich nach den Angaben der 9 Gerichtsschöppe» anfertigen, da er „keins erlangen konnte." 2) Nach den Angaben der Einwohner 2) bei den damaligen Verhandlungen mußten nachfolgende Abgaben entrichtet werden: Der Erbrichter zahlte nur 4 Groschen Zins von zwei Wiesen, die erst nach dem Freikauf in seinen Besitz überge gangen waren. Unter Haugwitz hatte sich nämlich schon der damalige Lehnrichter Becke durch eine» besonderen Vertrag am 30. Juli 1606 freigekauft. Durch den Freikauf wurde da» Lehngericht in die Natur der „ErbrechtenS gesezet". Gegen eine Entschädigung von 425 meißnischen Gulden verzichtete damals Haugwitz auf das ,LehnSpferd", welches Becke als Lehnsrichter zu halten hatte. Die bereits zustehenden Frei heiten des „Freybrauens, Schenkens, Schlachtens und Bak kens" wurden neu bestätigt. Der Erbrichter mußte sich ferner noch verpflichten, daß er ebenso wie die Gemeinde in der z« erbauenden Mühle später sein Getreide mahlen lasse. Diese letzte Verpflichtung scheint aber nicht sonderlich streng eingehalten worden zu sein; den» bei den zuletzt ge nannten Verhandlungen 1658 erhielte« die Einwohner von Nostiz den Beseht die „Weifaer Mühle» »u benutzen, wüche von seinem Vater „mit schweren Unkosten» erbaut worden wäre. Die Einwohner M Weifa hätten die» während der