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MI« is'n?»««, iick ISN »«KleUi. ien kzert und Fra«. werda lnfang 20 Uhr: Sin reizendes Lustspiel an, d.AöUokozeit k. ««tritt», n Besuch au« vischoftwerba. Lss »«» — L» lacken MI« -r»tz. Leu benck» S UKr: ibem> WW 1. Beiblatt zu Sl«m«er 2S8 Der Sächsische Erzähler Sauntaa. de» 22. Dezember 1VS4 i/ir Dresden Kann nm der sein, durch eine gemeinsame Mrung des Lebens- knmpses die Lrdaltung aller;u garantieren NVoifMier.S. w. Z4 SoliWS.Mgeildes Solel'lll der wüske vn- bkmllk. Das holländische Großflug zeug „Llver", das durch das Lufirennen London—Mel bourne berühmt geworden ist, verunglückte, wie ge stern gemeldet, auf dem Wege von Kairo nach Bagdad in der arabischen Wüste. im Sturm zur nächtlichen Notlandung entschließen müssen, wobei das Flugzeug gegen einen Fel sen stieß und darauf in Brand geriet. An Bord der „Uiver" befanden sich insgesamt sieben Personen; außer der vierköpfigen Bemannung noch drei Fluggäste in der Kabine, und zwar der Direktor des niederländisch-indischen Preß büros Bereich, der bekannte Mediziner und Universitäts professor Walch aus Batavia und ein holländischer Ge schäftsmann namens Kort. Die Leichen der 7 Opfer des verunglückten holländischen Großflugzeuges „Uiver" sind nach dem Wüstenlager von Rutbahwell übergeführt wor den. E Allerhöchste Jett - die letzte« weihuachtsbesoesuuse« ru erledige«. MdtzkuS hilft Lhue« - In 2S weihnachtlich geschmückten Schaufenstern unb auf vtelen, vielen Auslagen. Tischen im Hause finden Sie tausende von GeschenöVorschlägen. Sie zeigen Ihnen wie man auch mit wenig Geld große Weihnachtsfreude bereiten kann. Chemnitz, 22. Dezember. In die Kreissäge geraten. Vor einigen Tagen war in einem hiesigen Betriebe ein Glaser in die Kreissäge geraten. Der Verunglückte ist jetzt im Kran kenhause den bei dem Unfall erlittenen schweren Verletzungen erlegen. Ergebnisse der Preisüberwachung. Die Hamsterei ist verschwunden. — Neue Maßnahmen. Relchskommissar Dr. Geerdeter gab gestern vor Vertre tern der Presse einen kurzen Bericht über dle bisherigen Er gebnisse der Preisüberwachung und kündigte bei dieser Ge legenheit neue Maßnahmen an, die zum Teil von gründ- legender Wichtigkeit sind. Nack übereinstimmenden Berichten aus allen Teilen des Landes rönne festgestellt werden, so berichtete Dr. Goerdeler u. a., daß die Hamsterei verschwunden ist. Die zum Teil als Begleiterscheinung der Hamsterei beobachtete Preissteige rung sei einer Stabilisierung der Preise gewichen mit Aus nahme höchstens solcher Gebiete, wo Mangelerscheinungen festzustellen sind. In diesem Zusammenhang stellte der Roichskommissar fest, daß der Sinn der Preisüberwachung nicht etwa in einer allgemeinen Senkung des Preisniveaus zu suchen sei, Ziel sei lediglich, Ruhe zu schaffen, weiteren Preissteigerungen vorzubeugen, übersetzte Preise abzubauen und einer elastischen Preispolitik den Weg zu ebnen. Neue Richtlinien für Textilwaren. Gewisse Schwierigkeiten seien in dem Textilhandel in folge der großen Kompliziertheit der bestehenden Preisbe stimmungen festzustellen. Nunmehr sind neue vereinfachte Richtlinien herausgekommen, die «ine gleichmäßige Preis gestaltung in allen Teilen des Landes und in den einzelnen Artikeln bezwecken. Textilindustrie und Textilhamdel sollen zu einer stärkeren „Mischung" der Preise angehalten werden, d. h. bei unverändertem Preisdurchschnitt soll ein normales Verhältnis der einzelnen Preise zueinander hergestellt wer den. Eine starke Unsicherheit habe bezüglich der bestehen den Verträge in der Textilwirtschaft Platz gegriffen. Nun könne man vom Fabrikanten nicht verlangen, daß er liefert, was er nicht hat. Daher ist in den Richtlinien vorge sehen, daß dem Fabrikanten entweder neue vernünftige Fri sten gestellt werden, oder daß neue Verträge über Neuwaren abgeschlossen werden. Kampf gegen den jährlichen Kebens- nrittelverderd von 1 Milliarde. NDZ. Berlin, 22. Dezember. Ein angesichts der Cr- zeugungsschlacht der deutschen Landwirtschaft und der Devi- scnverknappung sehr beachtlicher Appell wird, wie das NDZ. meldet, durch Dr. Helzel in dem nationalsozialistischen Wirtschaftsdienst , an die in- Betracht kommenden Kreise ge richtet. .Darin wird festgestellt, daß jährlich in Deutschland Lebensmittel im Werte von 1 Milliarde RM. verderben, wovon auf Gemüse und Obst rund 100 Millionen RM. ent fallen. Der jährliche Verderb sei fast ebenso groß, wie die Die „uiver an emern Felsen rerkckeNi Das Unglück bei der hottänZsschenLufftabr Kairo, 21. Dezember. Bei der Direktchn d-? ^s^^- scheu Luftve^ehrsgesellschaft traf ein Telegramm chA E- treters aus Bagdad ein, in dem die ersten Meldung die Zerstörung des Großflugzeuges , Uiver" aus o strecke Gazah-Bagdad. L'stäUgt werdend Luft- Allem Anschein nach hat sich -er Pilot der Beekmann, der als einer der erfahrensten ' dam—Batavia in beiden Richtungen befloae« von Rutbah - -gen oepogen hatte, südlich Einfuhr an Lebensmitteln 1933 war. Es müsse alles getan werden, um diese 1 Milliarde RM., die durch den Lebens» Mittelverderb verloren gehe, der deutschen Wirtschaft und dem. deutschen Volke zu erhalten. Dabei handel« es sich um das Problem der Frischlagerung, so daß die Lebensmittel in unkonserviertem Zustande mehr. Monate länger al» bisher frisch gehalten und zur Verfügung gestellt werden könnten. Cs sei erfreulich, daß es dem mit den wissenschaftlichen Pro blemen dieser Art beschäftigten Fachausschuß beim Verein deutscher Ingenieure gelungen ist, das Interest« der zu- ständigen Stellen auf dieses wichtige Gebiet zu lenken, mi es sei zu erwarten, daß bald die praktische Inangriffnahme der Versuche ermöglicht werde. Die Beauftragten des Reichsministers der Justiz DNB. Berlin, 20. Dezember. Gemäß 8 2 des Zweiten Gesetzes zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 5. Dezember 1934 sind vom Reichsminister der Justiz zu seinen Beauftragten bestellt worden: 1. für di« Abteilung Bayern des Reichsjustizministeriums Staatsrat Spangenberger; 2. für die Abteilung Sachsen-Thü ringen des Reichsjustizministeviums Justizminister Dr. Thierack; 3. für die Abteilung Württemberg-Baden des Reichsjustizministeriums Ministerialdirektor Dr. Thiesing; für die Abteilung Nord des Reichsjustizministeriums, um fassend die Länder Hamburg, Mecklenburg, Oldenburg (ohne Birkenfeld), Bremen und Lübeck, Senator Dr. Rothen berger. Dr. Frick Ghrenführer des USKK. DNB. Berlin, 21. Dezember. Der Führer hat, wie di« NSK. meldet, die bisherige Dienststelle „Korpsführer" zum Dienst rang erhoben und Obergruppenführer HühnleinzumKorpsführerbefördert. Seine Dienstanrede lautet fortan „Korpsführer". Gleichzeitig ernannte der Führer, einem Vorschlag de» Korpsführers stattgebend, Reichsinnenminister Dr. Frick in Anerkennung seiner Verdienste um die Förderung des Korps zum Ehrenführer der NSKK. Zum Gruppenführer wurden befördert: die Bri- gadeführer Max Deventer, Krastfahrzeuginspekteur Mitte, Georg v. Walthaus« n, Führer der Motorgrup pe Ostland, und Hellmuth Oldenburg, Führer der Mo- torbrigaöe Hochland. Gegen unlautere Preisschlenderei DNB. Berlin, 21. Dezember. Der Reich-kommissar„für Preisüberwachung hat folgende Verordnung erlassen: Preise, die der Kaufkraft des Volkes entsprechen, ent wickeln sich bei genügendem Angebot von Waren und Lei stungen am sicherst» und zuverlässigsten auf der Grund lage eines gesunden Wettbewerbe», der aber die Sicherung der Ernährung aus heimatlicher Scholle nie mals beeinträchtigen darf. Außerdem kann Wett bewerb in Jetten, in denen dle Produkttonsstätten und der Handel des Landes nicht in vollem Umfange ausgenutzt sind, Vie Gefahr heraufbeschwören, daß im Wettkampf Preise verlangt werden, aps denen Steuern und Löhne nicht gezahlt, die Gläubiger nicht befriedigt werden können. Um die Grundlage für einen auf Leistung und Deräntwortungsbewußtsein gegründeten Wettbewerb zu schaffen, und damit den für die Volkswirtschaft besten Preis nach Möglichkeit )u.sichern, wird auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8/ Äe^mber 1931 (RGBl, l, S. 747), in Verbindung mit hem Gesetz über Bestellung eines Reichskommistars für Preisüberwachung vom 5. November 1934 (RGBl. I, S. 1085) und mit dem Gesetz über die Er weiterung. der Befugnisse des Reichskommistars für Preis überwachung vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I, S. 1201) verordnet: , 8.1-. . . 1. Wer unter unlapterer Ausnutzung seines Kredites oder böswilliger Nichterfüllung seiner Verpflich tungen gegenüber dem Staate, der Gefolgschaft seines Be tel«« oder seinen Gläubigern in gemeinfchädlicher weise Güter oder Leistung« zu Preisen anbletek, die seine Selbstkosten nicht decken können, und den Anfor derungen einer ordNungsntStzigtn 'Wirtschaft widersprechen, wird mit GefSngnis ünq mst Geldstrafe in unbe schränkter Höhe oder mit einer , dieser Strafen be straft; die Strafverfolgung tritt nur ein, wenn der Schuld ner feine Zählung« eingestellt hat oder wenn über sein Vermög« das Konkursverfähr« eröffnet worden ist. 2. Di« gesetzlichen Vorschriften über unlauteren Wett bewerb und die Strafbestimmungen der Konkursordnung bleiben unberührt. . ' - . ! 8 2. - ' -> Die Vorschriften des Abschnittes IV (Strafantrag, Ord- nu«msstraf«n).der. Verordnung über Preisüberwachung vom 11. Dezember 1934 (RGBl. I, S. 1245) finden keine Anwen- düyg, - -- . 8 3. i Diese Verordnung tritt nrit dem-Tage der Verkündung in Kraft. - c . - - Der Reichskommiffar. für Preisüberwachung.