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Der sächsische Erzähler : 14.06.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193406141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19340614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19340614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Der sächsische Erzähler
-
Jahr
1934
-
Monat
1934-06
- Tag 1934-06-14
-
Monat
1934-06
-
Jahr
1934
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.06.1934
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Ge- N ,!noch i sic auf deuts rnbe» )enei^ in sie, Ver- ucht« Fal- und ?ben. nicht ! der ß sic , da- blü hten >nen Im- !N Tagen Rehwild »urde, ist tendorfer rgdreoier ck festge- abgema- Lindruck. en wild- der ver- !«r Hege ld. > geistiger md seine Hochzeit und werden unserer Jugend «in so starkes völkisches Selbst bewußtsein mit ins Leben geben, daß die Gefahr einer Ent- deutschung ein für allemal gebannt ist." sielt am rr Bera- ' großen m Jahre e Dauer geplan- >in Bor is knapp wie in !>as Fest >n eben- mmende auch die ich sind, den, der E Zei- n neuen )at und Kultur- unseres rrkörpe- en usw. er Fest- nd dem r, nicht ganzen jste be it wird bedarf, chulfest >n eine b schon rt, kei- es Fe es des müssen wird der e, in den »akrament wo dieser ischof noch stro und rung ent- avienstern iakrament Wochen- u. >s sei ; trtzti llach- die- Amtsgericht Bischofswerda. Lin Tier roh mihkandelt und sich durch Drohung einen rechtswidrigen Dort«! verschafft zu haben, war der 1913 in Gröditzberg geborene, jetzt in Großdrebnitz wohnhafte Fritz Richard Schröter angeklagt. Anfang März soll er beim > Bauer Kunath in Frankenthal eine Kuh so geschlagen haben, daß dieselbe einen erheblichen und schmerzlichen Bluterguß davontrug. Als ihm darauf gekündigt wurde, und der Bauer den restlichen Lohn einbehalten wollte, um den Tierarzt davon zu bezahlen, habe er gesagt, „wenn er sein Geld nicht bekäme, könne er dem Bauern innerhalb eines halben Jahres eins auswischen", worauf ihm das Geld gegeben worden sei. Der Angeklagte bestreitet beides in vollem Umfange. Cr gab an, er habe die Kuh zwar ge schlagen, aber schon einige Tage bevor die Geschwulst auf getreten sei und nur mit einer dünnen Gerte, außerdem an einer ganz anderen Stelle. Die Kuh, die neben der ver letzten gestanden habe, sei sehr bösartig gewesen und habe die andere immer gestoßen, wahrscheinlich sei die Geschwulst durch einen solchen Stoß entstanden. Den Vorfall anläßlich der Lohnzahlung stellte er ebenfalls anders dar. Zu der Tierquälerei wurde der Tierarzt Heber aus Großröhrsdorf als Zeuge und Sachverständiger gehört, der angibt, die Geschwulst könne nur durch einen Schlag mit einem harten Gegenstand erfolgt sein, die Möglichkeit, daß dieselbe durch das Stoßen einer anderen §uh hervorgerufen sein könne, verneinte dieser. Betreffs der Drohung wurden der Bauer und seine Tochter als Zeugen vernommen, deren Aussagen aber kein klares Bild ergaben, zum Teil sich widersprachen. Nach Schluß der Beweisaufnahme beantragte der Amts anwalt Bestrafung wegen Tierquälerei, wegen des zweiten Deliktes stellte er die Bestrafung ins Ermessen des Gerichts. Das Gericht warf für die Tierquälerei «ine Geldstrafe von 60 Mark oder 20 Tage Gefängnis aus, im zweiten Falle wurde der Angeklagte freigesprochen. In der Urteilsbe gründung wurde aurgeführt, daß den Angeklagten nur sei ne guten Zeugnisse aus den früheren Stellungen vor einer Gefängnisstrafe bewahrt hätten. Außerdem wurde als strafmildernd betrachtet, daß der Angeklagte zum Schlagen gereizt worden sei, weil die Kuh nicht gestanden habe. Erfolglos Einspruch eingelegt hatten der 24 Jahre alte Kurt Ernst Czernikaus Bischofswerda und der 23 Jah re alte Karl Hermann Schmaler aus Niederputzkau. Beide waren der Beihilfe an einem am 30. April 1934 im Walde von Gottlöber, Niederputzkau, begangenen Forst diebstahl angeklagt. Sie hatten zwei Bäume umgewuchtet und ein Dritter, de raber wegen dieser Sache bereits bestraft ist und heute als Zeuge vernommen wurde, hatte einen der gefällten Bäume mitgenommen. Die Angeklagten bestritten, sich der Beihilfe zu einem Diebstahl schuldig gemacht zu haben, es hätte nicht die Absicht eines Forstdiebstahls be standen. Der Zeuge Pietsch sagte, er habe den Baum mit genommen, weil er doch nicht dort habe liegen bleiben kön nen. Auf Grund der Aussagen des Zeugen Gendarmerie oberwachtmeister Richter sprach das Gericht die beiden An geklagten schuldig und verurteilte sie zu je 9 RM. Geldstrafe oder 3 Tagen Haft. — Suh frißt die Kleider der Radenden. Aus Lötzen (Ostpreußen) wird gemeldet: Eine peinliche Ueberraschung erlebt« ein Pärchen, das vor kurzem am Milker See badete. Ein juna«r Mann und seine Begleiterin hatten ihre Kleider an verschiedenen Stellen des Seeufers abgelegt und plät scherten nun froh im Wasser herum, schwammen auch ein Stück in den See hinaus. Als es Zeit war, das Wasser zu verlassen, suchte das junge Mädchen vergeblich seine Klei dungsstücke. Trotz eifrigen Suchens waren sie jedoch nicht zu finden. Doch was war das? Drüben, unweit der Bade stelle, stand friedlich widerkäuend eine Kuh und das entsetzte Pärchen sah gerade noch den Rest des Kleides im Maul der Kuh verschwinden. Nun war guter Rat teuer, denn gegen diese restlose Vertilgung konnten die beiden ja nicht gut etwas unternehmen. Der junge Mann mußte den Kavalier spielen' und seiner Begleiterin aus Milken ein neues Kleid besorgen. e Blinks» - s Zuslsn- der Krfu- er Straße die Mög- rgang un- merhin, wenn wir Glück haben — letzten Monaten öfter beobachten." Der Motor springt an. Lange und anhaltend hat es in den Harzbergen geregnet. Weiß brodeln Nebelfetzen an den Berghängen. Einen restlos zerwkichten Holzweg quält sich der Wagen mühsam Meter für Meter entlang. Dann kommt dichter Fichtenhochwald. „Wir müssen aussteigen!" sagt der Förster. Der Wagen bleibt stehen, und wir klettern den Berg hinan. Man sieht es dieser Harzgeaend an, daß sie noch unberührt blieb vom Sommer- frischenoetrieb. Hier gibt es keine bezeichneten Wege und keine Ruhebänke, hier ist noch halbe Wildnis. Gut so! Die erste Abenddämmerung sinkt sacht hernieder. Her be und würzig steigt der feuchte Bodendunst auf, den die Lungen, die so lange Stadtluft schluckten, begierig atmen. Wir steigen immer noch. Zur Linken ist eine niedrige Scho nung, vom Hochwald durch eine breite Schneise getrennt. Der Förster blickt scharf um sich. Langsam und vor sichtig schreiten wir, dann hält er mich plötzlich am Aermel fest. „Wenn wir Glück haben " murmelt er. Auch ich lausch« gespannt. Dem leisen Brechen im trockenen Geäst maß ich keine Bedeutung bei. Und dann starre ich auch durch die Zweiglücke auf die Schneise. Es ist schon so dunkel, daß dem Auge Einzelheiten gerade noch wahrnehmbar sind. Auf der Schneise schleicht etwas großes Graues, verhofft, schleicht weiter, «erhofft nochmals und setzt dann mit mächtigem Sprung in die Fichten. Deutlich sichtbar war im Sprung die dicke, fast buschige Lunte. Wir stehen noch einen Augenblick und wenden uns dann zum Gehen. „Ein kapitaler Bursche!" meine ich. „Der wog wohl seine zwanzig Pfund!" Der Förster schüttelt den Kopf. „So schwer werden Wildkatzen kaum. Aber ein prächtiger alter Kuder war es doch, und seine fünfzehn Pfund hatte er." In der kleinen Waldwirtschaft an der Ehaussee, vor der im Sommer oft Automobile parken, die jetzt aber nach idem naßkalten Wetter verödet daliegt, sitzen wir dann.noch mnd wärmen die etwas ausgekühlten Glieder durch steifen Mrog. I „Ja, sehen Sie", erzählt der Förster, ausgestorben waren Ai« Wildkatzen hier im Harz nie. Immer wieder hörte man Aavon, daß sich hier oder da eine in einer der sogenann- I«n Knüppelfallen gefangen hatte, mit denen man Mer —! Ich konnte sie in den s noch bis in unsere Tage den Mardern nachstellte. Aber das wird jetzt wohl anders werden. Und dann wird die Wild katze auch nicht mehr die Seltenheit sein, die sie heute ist." „Befürchten Sie nicht, daß man dann einen größeren Schaden durch diese Tiere in Kauf nehmen muß?" Der Förster lächelt. „Schaden? Ich wüßte nicht. Auf die Mäuse kommt es nicht an, hin und wieder auf ein Ka ninchen auch nicht. Und wenn einmal ein Rehkitz gerissen werden sollte, dann war es bestimmt ein krankes, schwaches Stück. Die Wildkatze ist ja keine verwilderte Hauskatze, die nur auf Singvögel scharf ist." „Sie meinen also, daß auch die Wildkatze nur eine Art Gesundheitspolizei im Revier darstellen würde?" werfe ich ein. „Sicher! Ich bin überzeugt, daß bei ihr der Nutzen den Schaden überwiegt. Und glauben Sie mir, den echten Weid mann freut es, wenn er im Revier nicht nur braves Rot wild weiß, sondern seine Hege yuch auf stolzes, adliges Raubwild ausdehnen kann." Wir schütteln uns noch die Hand, und dann fahre ich wieder über lange Landstraßen nach Haus. Die kurze, nur Sekunden währende Begegnung mit einem schon für ausgestorben gehaltenen edlen Wild war ein Erlebnis für mich. Eins seiner Geheimnisse gab der Wald preis, und daß es ihm schalten bleibt, dafür bürgt die neue Zeit, die in ihm deutsches Volksgut und nicht nur einen Gegenstand zu geschäftlicher Ausbeutung sieht. Kreislagung der AS.-VolkswohIfahrt in Santzen. Die Anwesenheit des Organ! ationsleiters der NSV. in Sachsen, Pg. Spietzelberg, Dresden, in Bautzen nahm die Kreisführung zum Anlaß, wieder eine Kreistagung am Mittwoch im Gewandhaus abzuhalten. Ihr war eine Schulungsveranstaltung der Ortsgruppen-Kassenleiter vor ausgegangen. KreiSamtsleitcr Pg. Bruschk« eröffnete die Tagung mit Worten der Begrüßung, die besonders an Pg. Soiegelberg gerichtet waren und berichtete dann über das Htlfswerk „Mutter und Kind" und seine Durchführung im Kveise Bautzen. U. a. teilte er dabei mit, daß die dazuge hörigen Ausschüsse im allgemeinen gebildet seien. Wenn vielfach darüber geklagt werde, daß zu viele andere Ver bände auch sammelten, so werde hier in Zukunft eine Neu regelung eintreten. Gauorganisationsleiter Spiegelberg überbrachte am An fang seiner längeren Ansprache an die Amtswalter zunächst die Grüße des Gauamtsleiters Pg. Büttner und gab den Dank des Führers weiter für die Durchführung des Win terhilfswerks, das in jeder Hinsicht ein großer Erfolg ge worden sei, neidvoll betrachtet vom Ausland. Die Arbeit der NSV., so fuhr er dann fort, müsse immer in der Zu kunft wurzeln, müsse Zukunft gestalten und besitzen wollen, wie denn ja überhaupt Nationalsozialismus Zukunftsarboit ist. Nur eine Nation, die für die Zukunft arbeitet, wird bestehen. Die NSV. aber hat in erster Linie die Aufgabe, die Volksgenossen die lebendige Tat der Gemeinschaft füh len zu lassen, in der niemals di« Rechte die Pflichten über steigen werden, in der aber Mitarbeit, Mitkämpfen, Opfern die tragenden Faktoren sind. Das alles kann man nur vom anderen verlangen, wenn man es selbst vorlebt. Bei der Größe der Arbeit, die vor uns liegt — denn wir haben ein Erbe übernommen, das uns vielleicht noch auf Jahrzehnte belastet — muß jeder einzelne Volksgenosse herangezogen werden. Dieses Aufgabengebiet wird stets nur größer und größer werden, niemals aber zurückgehen. Wir sind eine Generation, die vom Leben Aufgaben gestellt bekommen hat wie keine zuvor, Ahnen eines neuen Deutschland zu sein. Das verpflichtet uns aber aufs höchste. Opfern bedeutet nicht, ein Geschenk machen, sondern seine Pflicht der Volks gemeinschaft gegenüber erfüllen. Zum Hilfswerk „Mutter und Kind" bemerkte der Red ner, daß man es nicht vom sentimentalen Standpunkt aus be trachten dürfe, woran die Frauenschaft noch kranke. Man müsse hart werden, und mehr vom erzieherischen Standpunkt aus arbeiten, nicht wahllos unterstützen. Die von den Unter stützungen erfaßten Menschen sollen begreifen lernen, was Schlußtermin; 31. März 1935. Letzthin ist auf dem Verordnungsweae Fristver längerung für Arbeitsbeschasfungsmaß. nahmen bis 31. März 1935 ausgesprochen worden. Es ist damit eine Vereinheitlichung eines Teils dieser Fristen erfolgt. Zur näheren Unterrichtung gelte die folgende UebeJicht: I Es müssen bi» zum 31. März 1935 beendet sein: Die fInstandsetzungs-, Ergänzung«- und Umbauarbeiten, die mit Reichszuschüssen bedacht worden sind (bisheriger End- termin 30. Juni 1934); auf Grund des zweiten Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933; die Arbeiten, für die rückständige Steuern erlassen werden; die Instandsetzung»- und Crgänzungsarbeiten, für die Steuererleichterungen gewährt werden auf Grund der Ergänzungsverordnung vom 20. April 1934 zum Gesetz über Steuererleichterungen. Ferner läuft am 31. März 1935 die Frist für die Vollendung der Arbeiten auf Grund des Gesetzes zur Ver minderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 ab. Cs handelt sich hierbei um: Jnstandsetzungs- und Ergänzungs arbeiten an Verwaltung«- und Wohngebäuden, Brücken und anderen Baulichkeiten der Länder, Gemeinden, Ge meindeverbände und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körver- schaften; Instandsetzung von Wohngebäuden und von Wirt- fcha tsgebäuoen landwirtschaftlicher Betriebe, Teilung von Äoynunaen und Umbau sonstiger Räume in Wohngebäu den zu Kleinwoknungen; vorstädtische Kleinsiedlung; land wirtschaftliche Siedlung; Flußregulierungen; Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser und Elektri zität; Tiefbauarbeiter! der Länder, Gemeinden und (7. meindeverbände, Sachleistungen an Hilfsbedürftige. Volksgemeinschaft ist. Ueberall müsse die persönliche Nöte in den Vordergrund gerückt werden, immer müsse dis Arbeit elastisch, nicht bloß buchstabengemäß durchgeführt werden. Vor allem sei Kampf der Organisationen untereinander, fal- scher Ehrgeiz, unter dem die Arbeit nur leide, zu vermeiden. Pg. Spiegelberg kam dann auf di« Spitzenleistung de« Kreises Bautzen hinsichtlich der Mitgliederwerbung zu spre chen, die allerdings jetzt vom Kreise Zwickau übertroffen worden sei. Ueberhaupt könne man mit der Arbeit im Gäu Sachsen zufrieden sein. Die Art, wie im Kreise Bautzen die Verkehrserziehungswoche aufgezogen worden sei, bezeichnet« der Redner als außerordentlich geschickt. Der Redner besprach dann noch verschiedene Einzelhei ten der Arbeit der NSV., die stets zusätzliche Unterstützung ist, und forderte zu intensiver Werbung auf, damit die Or ganisation wieder gerüstet dasteht, wenn das Winterhilfs- werk wieder kommt. Niemals darf sie Nachlassen in ihrer Arbeit, denn das wäre Verrat am Führer. Niemals an uns selbst denken, sondern nur immer an das große Ziel: da» ewige Deutschland. Nachdem Pg. Bruschk« noch verschiedene organisa torische Mitteilungen gemacht hatte, fand eine Aussprache statt, in der Pg. Spiegelberg alle Anfragen beantwortete und dann ein aufrüttelndes Schlußwort sprach. Am Abend führte die NSV. in Bautzen «inen Gemeinschastsabend der Mitglieder durch, auf dem ebenfalls der Gauorganisations leiter eine Ansprache hielt. NS.-Volkswohlfahrt organisiert Mütterserien. Verschickung von monatlich 5000 Müttern während de» Sommers. — Für die zurückbleibende Familie wird gesorgt LIV. (Eigene Meldung.) In dem großen Sommerhilfs werk der NS. -Volkswohlfahrt „Mutter und Kind" hat, damit dessen planmäßige Gesamtdurchführung ge währleistet ist, in sorgfältiger Vorbereitung auch die Müt- tererholungsfürsorgc ihre Grundsätze und feste Organisation erhalten. Im neuesten Heft des Organs der NS.-Volkswohlfahrt „Nationalsozialistischer Volksdienst" macht soeben Pg. Bertha Finck vom Amt für Volks wohlfahrt bei ' er Obersten Leitung der PO., Wohlfahrtsab teilung, darüber nähere Mitteilung: Die Bedeutung der Müttererholung im volksbiologischen Sinne hat das vergangene Staatssystem nicht anerkannt oder nicht anerkennen wollen. Die NS.-Volkswohlfahrt wird während des Sommers durchschnittlich 4- bis 5000 Mütter im Monat verschicken, und zwar erfolgt die Aus wahl der Mütter nach ärztlichen, erbbiologischen und sozialen Gesichtspunkten. Die Müttererholungs fürsorge der NS.-Volkswohlfahrt wird sich in erster Linie auf die erbbiologisch wertvollen Mütter er strecken. Von diesen wird sie Mütter mit mehr als zwei Kindern berücksichtigen, Mütter, die durch Krankheit oder Wochenbett besonders geschwächt sind, Mütter, deren Män ner schon seit längerer Zeit arbeitslos sind und vor allem Mütter, die sich während der Kampfzeit schon in den Dienst der Bewegung gestellt haben. Bei der Auswahl der Müt ter sollen zur Mitarbeit herangezogen wrrd«n: die NS. Frauenschast, das Deutsche Frauenwerk, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die öffentlichen Fürsorgestellen sowie andere Organisationen, wie z. B. der Bund der Kinderreichen und das Amt für Frauenfragen bei der Deutschen Arbeitsfront. Eine große -Hilfe werden für diese Arbeit die Erfahrungen sein, die die NS.-Volkswohlfahrt bereits im Wintcrhilfswerk gesammelt hat. Jeder Ver- schickung muß unter allen Umständen eine ärztliche Unter suchung vorausgehen. Der entscheidende Punkt für die ganze Müttererholungs fürsorge ist die Frage, wer die Mutter während ihrer Ab wesenheit im Haushalt vertritt. In vielen Fällen wer den Angehörige oder Verwandte die Vertretung überneh men können. Wenn das nicht möglich ist, muß versucht werden, die Hilfe der Nachbarn oder ehrenamtlicher Helfe rinnen in der NS.-Volkswohlfahrt oder NS.-Frauenschaft zu gewinnen. Nicht übersehen werden darf die erzieherische Betreuung der Kinder während der Erholungs ferien der Mütter. Die zurückbleibenden unbeaufsichtigten schulpflichtigen Kinder sollen, wo es erforderlich ist, wäh rend der Abwesenheit der Mutter in Krippen, Kindergär ten oder Horten untergebracht werden. Die Kindergärten und Horte sollen auch während der Schulferien geöffnet bleiben. Eine Erleichterung wird es sein, wenn die er holungsbedürftigen Kinder zur gleichen Zeit wie die Mut ter, aber getrennt von ihr, zur Erholung verschickt werden. Die Grundsätze für die Durchführung der Mütterferien durch die NS.-Volkswohlfahrt unterscheiden 4 verschiedene Formen der Müttererholungsfürsorge: die Verschickung in Familienpflegcstellcn; die örtliche Erholungsfürsorge, d. h. die Erholung der Mutter am Wohnort: die Heimver schickung, bei der die Verteilung auf die einzelnen Heime durch die Gauamtsleitung des Amtes für Volkswohlfahrt vorgenommen wird, und die Heilverschickung, für die dos Amt für Volkswohlfahrt in der Hauptsache die Aufgabe hat, entsprechende Anträge an die zuständigen Stellen, wie Ge sundheitsamt, Krankenkasse oder Landesvcrsicherungsan- stalt weiterzureichen. Hausfrauen, Butterkennzerchnung beachten! Vom i. Juli an gibt es in Deutschland nur noch fünf Sorten Jnlandsbutt«r: 1. Deutsche Markenbutter, 2. deutsche feine Molkereibutter, 3. deutsche Mol kereibutter, 4. deutsche Landbuttcr, 5. deutsche K o ch b u t t e r. Nach den Bestimmungen der Butterverordnung vom 20. Februar 1934 wird dem Verbraucher die Gewähr gege ben, daß er ein deutsches Erzeugnis als solches gekenn zeichnet bekommt und nicht, wie bisher, Auslandsbutter kauft unter Phantasienamcn, wie: Teebutter, allerfeinste Tafelbutter usw. Jeder Butterherstcllcr, jeder Groß- und Kleinverteiler hat darauf zu achten, daß die von ihm in den Verkehr ge brachten Buttersarten und auch ihre Packungen den gesetz lichen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen. Es wird jede deutsche Hausfrau mit dafür zu sorgen haben, daß dem Gesetz entsprochen wird. Die Polizei wird angewiesen werden, mit dem nötigen Nachdruck die Beach tung der Bestimmungen der Buttervcrordnung zu über wachen und erforderlickensalls Best" °»naen unnachsichtlich
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