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s. Beiblatt zu Nummer 12V. Der Sächsische Erzähler Mittwoch, den «. Juni 1SS4 euch! Deutsch die Saar, immerdar!" Drüben sind die Fahnen der Studentenbünde. Ihre Träger in den alten, farbenprächtigen Uniformen, sporenklirrend, mit bunten Schärpen. Dahinter sind die auslandsdeutschen Studenten, aus allen Teilen der Welt. Frohe Menschen, die ihre deut sche Art und Sitte bewahrt haben. Jede Stadt hat ihr besonderes Kennzeichen mit. Leipzig hat das Völkerschlachtdenkmal aus Holz gesägt. Die Mäd chen aus Plauen lind ganz in weiße Spitzen gekleidet. Und so trägt jede Stadt ihre Eigenart mit. Endlich um 5 Uhr marschieren wir Sachsen ab. Ueberall, wo viel Menschen sind, geht es los im Sprechchor: „Das — Be — ste — kommt — zu — letzt, die — Sachsen!" Lauter Beifall und Heilrufe brau en uns immer entgegen. Gleich an der Por ta nigra ist d e Tribüne. „Achtung! Augen rechts!", wird befohlen. Und im Paradeschritt geht es an Steinacher und v. Tschammer und Osten vorbei. Daß sich dieser über seine Lausitzer freut, sieht man an seinem strahlenden Gesicht. Nun geht es heimwärts. Kurz vor dem Zeltlager steht un ser 2. Landesführer H. Ehr. Kaergel. Noch einmal: „Ach tung! Die Augen links!" und nn Paradeschritt vorbei. Strahlend winkt er uns zu. Endlich sind wir im Zeltlager, müde und hungrig. Schnell haben wir Essen gefaßt, und dann wieder in die Stadt. Bis zum Zapfenstreich um 12 Uhr haben wir Urlaub. Alle Gasthäuser sind überfüllt und in den Straßen wogen die Menschenmassen hin und her. Schließlich finden wir im Garten des Kasinos einen Platz. Auch Kaergel ist dort. Siebenbürger Sachsen tanzen Volks tänze aus ihrer Heimat. Dann tanzen wir noch auf der Terrasse unter rauschenden Linden zur Musik unsrer Dres dener Kapelle. — Dann aber heim ins Zeltlager. Müde legen wir uns aufs Stroh und schlafen sogleich. (Fortsetzung folgt.) müssen nur fleißig den Damnen drücken, damit di« Sonne auch wirklich scheint. Und vorher auch rechtzeitig an Leokrem denken, denn natürlich wollen wir uns möglichst keinen Sonnenbrand holen, sondern unsere Haut soll sich richtig erholen! Leokrem mit Sonnrn-Vuamin bräunt schneller und Hilst die Som« doppelt genieben. Leokrem, rin Trzeugnw der Lhlorodont- Fabrik, ist schon von 22 Pfg. ab in allen Fachgeschäften erhältlich. Weiteres von -er Fahrt -er Bischofs werdaer BDA.-Jugen- nach Trier. Montag, 21. Mal. Nächsten Morgen ist wieder zeitig Wecken. Schnell fassen wir Frühstück. Die Glocken läuten feierlich. Wir treten an, es soll zur Morgenfeier gehen. Lustig flattern unsre Wimpel durch die Stadt. Auf dem Sportplatz ist die Morgenfeier. Es sprechen der evange lische und der katholische Pfarrer. Dann spricht, jubelnd begrüßt, Vizekanzler v. Popen. Leider stehen wir mit den Wimpeln noch draußen. Die Veranstaltung mußte wegen der Rundfunkübertragung beginnen. Und so hören wir leider nichts von der Rede. Dann folgt der Fahnenein marsch. Unzählig sind die vielen blauen Wimpel, die durch die jchweigend grüßenden Menschenmassen beim Klang der Marschmusik einziehen. Es folgt ein Sprechchorspiel, das die Treue des Saarlandes zeigt. Die Fahnen der ab getrennten Gebiete werden eingebracht. Dann gehen wir zum Lager zurück. Es herrscht lustiger Badebetrieb. Die Mosel wimmelt von Schwimmern. Auch ich werfe mich ins kühle Wasser. Es ist hier eine reißende Strömung. Gegen den Strom schwimmen ist ganz unmöglich. Aber schön ist es doch. Vor den Zelten sitzen die Leute und futtern. Die Fahnen im Lager flattern lustig im Wind. Auf dem Platz im Zeltlager ist eine riesige Hakenkreuzfahne. Dann ist noch ein Fahnenmast, dort werden verschiedene Fahnen hochgezogen. Rot bedeutet antreten oder Appell, gelb ist Essenfassen. Eine schwarze Fahne mit weißem Streifen heißt Freizeit. An der einen Seite sind die Fahnen der abgetretenen Gebiete. Um 2 Uhr stellen wir zum Festzug. Die Sachsen mar schieren wieder zuletzt. Der Ausgang des Festzuges ist der Platz vor dem bischöflichen Palais. Wer aber nun dachte, daß es los ging, der irrte sich. Die Spitze marschierte pünktlich 1/28 Uhr ab. Wir kommen erst um 5 Uhr dran. Solange haben wir in der Hitze gestanden. Ich glaube, so bekommt man ungefähr einen Begriff von dem gewaltigen Ausmaß des Festzuges. Neben uns sind die Saarländer aufmarschiert. In Truppen und mit Wagen zeigen ste uns die Schönheit und den Reichtum ihres Heimatlandes. Und immer klingt es auf: „Wir wollen heim! Wir gehören zu >is 16. Juni 1934 findet auf Veranlassung des Reichsmint VM S« »en SeElHen MW Wen, nnnn Ml Vn eine Ante Wen. —* Oeffenlliche Sammlungen. Zu -er uns gestern von der Kreisleitung Bautzen zur Veröffentlichung zugegange nen Bekanntmachung „Sammelverbot", möchten wir zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken, daß sich die ses Verbot selbstverständlich in keiner Weise auf die gegen wärtige Sammlung des Deutschen Luftsport-Verbandes oder die bevorstehende Sammlung des Roten Kreuzes bezieht. Diese beiden Sammlungen verdienen Im vaterländischen Belange weitgehendste Unterstützung. Das Sammelverbot auf Grund des Reichsgesetzes zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft betrifft, wie ja aus dem Wortlaut der Be kanntmachung hervorgeht, lediglich die sogenannten wilden Sammlungen von Befänden, die nicht der NSDAP ange schlossen sind. —* Sachschaden durch Kraftwagen. Am 4. Juni, mit tags gegen 12 Uhr, fuhr auf der äußeren Neustädter Straße ein Personenkraftwagen aus Thüringen ein junge» Rot- dornbäumchen mit Pfahl um. Der von der Polizei ermit telte Kraftwagen, der leicht beschädigt wurde, war mit den rechten Rädern etwa 10 Meter auf dem Fußsteig gefahren. —* Soanlagrrückfahrkarlen der Reichsbahn mit erwei terter Geltungsdauer werden an jedermann ohne Ausweis ausgegeben zu den nachgenannten, sämtlich in der Zeit vom s. bis 11. Juni 1934 stattfindenden Veranstaltungen: 8. Wiedersehensfeier de» Feldartillerieregts. 64 in Pirna, Jubi läums- u. Wiedersehensfeier des 4. Sachs. Inf.-Regts. 103 in Bautzen, 125. Jahresfeier der Schwarzen Brigade (Jäger und Schützen) in Dresden. Die Karten gelten zur Hinfahrt von Sonnabend, den 9. Juni 0 Uhr bis Sonntag, den 10. Juni, und zur Rückfahrt von Sonnabend, den 9. Juni, 12 Uhr bis Montag, den 11. Juni 24 Uhr (spätester Antritt der Rückfahrt). —* Verkehrserziehungswoche in der Schule. Vom 9. bis 16. Juni 1934 findet auf Veranlassung des Reichsmini- teriums für Volksaufklärung und Propaganda eine Ver kehrserziehungswoche statt. Das Sächsische Ministerium ür Volksbildung hat im Einvernehmen mit dem Wirt- chaftsministerium angeordnet, daß an einem Tage dieser Woche in allen Schulen Sachsens die Gefahren des Ver kehrs oder wichtige Vorschriften der Verkehrsordnung in einer Unterrichtsstunde zu behandeln sind. —* Umgestaltung des Konsirmandenunkerrichks. Der Konfirmandenunterricht wird neu gestaltet. In einer Ver- ordnung des Landesbischofs werden soeben Richtlinien ver öffentlicht, die Wege in Neuland bahnen sollen, lebendige Jugend mit lebendiger Kirche zusammenzubringen und den Konfirmandenunterricht seines früheren schulischen Charak ters zu entkleiden und ihn zu einem Teilstück der Arbeit des „Evangelischen Iugenddienstes" zu machen. Die unterricht liche Vorbereitung auf die Konfirmation bleibt wie bisher die alleinige Aufgabe des Pfarrers. Darüber hinaus aber soll nun in der Konfirmandenzeit eine gemeindemäßige unh lebensmäßige KameradschaftSbildung, ein Hineinwachsen in die evangelische und nationasozialistische Iugendgemeinde angestrebt werden. Diese letztere Aufgabe stellt das eigent lich Neue dar. Seine Gestaltung liegt in den Händen des „Evangelischen Jugenddienstes", der mit dem Konfirman denunterricht in engerer Beziehung stehen wird. Der Kon- firmandenunterricht setzt nach den Großen Ferien mit wöchentlich zwei Stunden ein. Er wird sich vor allem mit dem Gedankengut des Kleinen Katechismus, des klassischen Unterrichtsbuches des Konfirmandenunterrichts, beschäftigen. Der große christliche Heilsgedanke wird dabei in das Hei mat-, Volks- und Rasseleben der nationalsozialistischen deut schen Jugend gestellt werden. Von dann ab werden die Konfirmandenabende nur noch freiwillig und etwa 14tägig Surchgeführt werden. Der Eröffnungsgottesdienst zum Konfirmandenunterricht wird am 2. September stattlinden und durch den Evangelischen Iugenddienst wesentlich aus gestaltet werden. Außerdem sind für diesen Tag größere Iugendkundgebungen in Aussicht genommen. —* Ehrenmale. Infolge der nationalen Erhebung Deutschlands werden In vielen kleineren Gemeinden Denk male flir die im Weltkrieg Gefallenen oder zur Erinnerung an die nationale Erhebung selbst errichtet. Die Gestaltung dieser Ehrenmale wird leider ost genug in die Hände unbe rufener Kräfte gelegt, die keinerlei entsprechende Befähi gung und Vorbildung besitzen. Die Folge Ist ein erschrecken der gedanklicher und geschmacklicher Tiefstand dieser Denk- Aus Bischofswerda und Umgegend. Bischofswerda, 6. Juni. Deutscher Rote Kreuz-Lag 1934! Wieder steht ein Roter Kreuz-Tag vor der Tür. Wie der wird das deutsche Volk aufgerufen, durch Spenden die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes zu unterstützen und zu fördern. Die nationale Aufgabe des Deutschen Roten Kreu zes als Hilfsorganisation ist in ihrer ganzen Ausdehnung aber -en wenigsten bekannt. Wir sehen immer nur dir grauen Helfer, die zur Verhütung von Unfällen und zur Leistung der ersten Hilfe alle Veranstaltungen, bei denen größere Menschenmassen zusammenkommen, überwachen. In Wirklichkeit aber ist die Aufgabe eine viel umfassendere. Schlechthin be-eutet das Deutsche Rote Kreuz ein Einsetzen freiwilliger Hilfeleistung für die Verhütung, Bekämpfung und Linderung häuslicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not. Die Hauptarbeitsgebiete sind Krankenpflege, Seuchenbe kämpfung, allgemeine soziale Fürsorge, Jugendfürsorge, Mittelstands- und Studentenfürsorge. Darüber hinaus ge tragen vor allen Dingen von den Frauenvereinen, Wöch nerinnen- und Säuglingsfürsorge, Kleinkinder- und Schul kinderfürsorge, Ausbildung für Haushaltung und Beruf Die Männervereine des Roten Kreuzes arbeiten vor allen Dingen auf dem Gebiete des Rettunqswesens, der Erhol- tung von Unfallstationen, sie übernehmen das Kranken transportwesen und treten für diese Hilfsarbeit vor allem in Form der Roten Kreuz-Kolonnen nach außen hin in Er- scheinung. Es gibt wohl kaum einen Zweig der öffentlichen Gesundheitsvflege, bei dem sich nicht die Mitwirkung des Deutschen Roten Kreuzes notwendig macht. Ganz abge sehen von der Riesenarbeit, die durch das Rote Kreuz wäh rend des Weltkrieges im verstärktem Maße auf allen Kriegsschauplätzen und in der Heimat geleistet worden ist, hat diese Organisation in den vergangenen Jahren außer- ordentlich viel zur Gesunderhaltung bzw. zur Wiedergesun dung des deutschen Volkes in körperlicher Hinsicht beige- tragen. An den obengezeiekmeten Aufgaben läßt sich die umfas sende Bedeutung des Deutschen Roten Kreuzes für unsere deutsche Volksgemeinschaft klar erkennen. Zugleich aber wird jeder einsehen, daß zur Erfüllung dieser Aufgaben ungeheuere Geldmittel notwendig sind. An der Aufbringung dieser Geldmittel mitzuhelfen, ist Pflicht jedes einzelnen, denn jeder einzelne erfährt bei Un fall oder Krankheit die Segnungen dieses großen Hilfswer tes. Der Rote Kreuz-Tag gibt Gelegenheit, Dankesschuld dem Roten Kreuz abzutragen. Da will wohl keiner beiseitestehen!! Malanlagen. Statt die landschaftlichen oder architektonischen Besonderheiten des Ortes auszunutzen und so mit der hei matlichen Landschaft verwachsene Ehrenmale zu schaffen, läßt man mit Borliebe immer wieder die gleichen zur Scha blone gewordenen Anlagen erstehen. Das Ministerium des Innern erinnert deshalb im Sächsischen Verwaltungsblatt Nr. 43 vom 5. Juni 1934 die Gemeindeverwaltungen und di« mit der Aufstellung von Ehrenmalen befaßten Stellen daran, daß sie sich gleich nach Eintritt in die Vorarbeiten un ersten Erörterungen an die Landesberatungsstelle für Krie gerehrungen in Dresden-A. 1, Schießgasse 24, zu wenden haben, damit rechtzeitig Vorschläge zur Wahl des Platzes und Form der Ehrung gemacht werden können. —* Gebühren-Lrleichlerung für Kraftfahrzeuge von SA., SS. und NSKK. Im Rahmen einer demnächst zu er wartenden Aenderung der Gebührenordnung wird der Reichsverkehrsminister auch eine allgemeine und gleichmä ßige Regelung für das ganze Reich in der Frage der Ge bührenerhebung für behördliche Maßnahmen im Kraftfahr zeugverkehr gegenüber SA., SS. und dem NSKK. treffen. Die Gebühren für behördliche Maßnahmen im Kraftfahr zeugverkehr sollen für die Kraftfahrzeuge der SA., SS. und des NSKK. etwa in dem Umfang und unter den Bedin gungen erlassen werden, wie diese Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Ein Gebührenerlaß kommt aber, wie der Reichsverkehrsminister in einem Rundschreiben an die Landesregierungen ausdrücklich be tont, nur für die eigentlichen Dienstfahrzeuge dieser Organi sationen in Frage. Im Dienst dieser Organisationen ver wendete Kraftfahrzeuge, die für Einzelpersonen bestimmt sind, werden nicht unter die Vergünstigung fallen. Ferner kommt ein Erlaß von Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugführern usw. durch die amt lich anerkannten Sachverständigen nicht in Frage. Der Minister ist damit einverstanden, wenn die obersten Lan desbehörden nach diesen Richtlinien verfahren. Eine Rück zahlung bereits entrichteter Gebühren kommt nicht in Be tracht. —* Die Auswirkung der rassenkundllchen Gesetzgebung auf die sächsischen Rechtsanwälte und Notare. Die Zahl der nichtarischen Rechtsanwälte in Sachsen hat sich in Auswir kung des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwalt schaft vom 7. April 1933 sowie auf Grund des Berufsbeam tengesetzes vom 7. April 1933 in der Zeit vom 7. April 1933 bis zum 1. Januar 1934 von 120 auf 76 verringert. Das entspricht einem Rückgang um rund 36,7 Prozent. Die Ge samtzahl der sächsischen Rechtsanwälte beträgt zur Zeit 1747, der Anteil der jüdischen Rechtsanwälte demnach jetzt nur noch rund 4,3 Prozent. Noch stärker hat sich das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auf die nichtarischen Notare ausgewirkt. Von 56 jüdischen Notaren sind 33, also rund 59 Prozent, entlassen worden. Da in Sachsen zur Zeit 638 Notare amtieren, sind von diesen nur rund 7,5 Prozent Nichtarier. —* Förderung des Sirchgemeindegesanges. Ein wei teres Lied, das von allen Gemeinden des Landes gesungen werden soll, hat der Landesbischof den Choral „Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich" bestimmt. Es wird vom 24. Juni bis 29. Iüli nach der sogenannten Ro- landsmelodie gesungen werden. Neuordnung -er Außenreklame. Mit dem 1. Juni ist die Neuregelung der Außenwer bung in Kraft getreten, die in der neunten Bekanntmachung des Werberates enthalten ist. Die Schwierigkeiten einer Regelung auf diesem Gebiet lagen weniger auf der fach lichen Seite als in der scheinbaren Unmöglichkeit, die Le bensnotwendigkeiten der Wirtschaft und die Forderungen des Heimatschutzes auf einen Nenner zu bringen. Der Werberat hat dem Heimatschutz die Beseitigung jeder Reklame in der freien Landschaft zu gestanden. Nur für zwei Gewerbegruppen, die darauf angewiesen sind, hat er sie zugelassen, nämlich für die Kra t- verkehrsin-ustrie und für die Fremdenverkehrsindustr e. Die entsprechende Bestimmung lautet, daß Gasthöfe, Gast stätten, Tankstellen und Reparaturwerkstätten in einer Ortschaft mit weniger als 30 000 Einwohnern auf jeder Ein fallstraße durch ein Hinweisschild werben dürfen, wenn sie nicht an dieser Einfallstraße liegen. Im übrigen wird die gesamte Schilderreklame in die geschloss. Ortschaften verlegt. Um hier eine Ueberfüllung und Verschandelung zu verhindern, hat der Werberat Schutzbestimmungen ge troffen. Er hat angeordnet, daß Schilderwerbung nur an fensterlosen Wänden und Flächen erfolgen darf, in Ort schaften unter 30 000 Einwohnern auch an befensterten Flächen, wenn die Gebäude nicht vorwiegend Wohnzwecken dienen. Auf je 30Mtr. der Länge einer Wand darf ein Wer beschild angebracht werden. Für die Größe der Schilder bestehen keine Einschränkungen, um dem künstlerischen Schassen der Reklamein-ustrie Spielraum zu lassen. Um trotz dieser Einschränkungen der Wirtschaft die notwendigen Werbungsmöglichkeiten zu geben, wird bestimmt, daß in allen Ortschaften, in denen es ein Anschlagunternehmen nicht gibt, der Gemeindevorsteher verpflichtet ist, Frejan- schlagstellen zu bezeichnen, und zwar auf je 1000 Einwohner eine Anschlagstelle. Es kommen dafür Brandmauern, Bretterzäune usw. in Frage. Der Anschlag erfolgt kostenlos. Der Außenanschlag an der Stätte der eigenen Leistung wird im übrigen allgemein grundsätzlich zugelassen. Auch die Genehmigung von Leuchtanschlag in Ortchaften wird all gemein erteilt, er darf aber am Tag n cht verunstalten wirken. Zeitungen wird die Genehmigung allgemein er teilt, Tagesnachrichten und -bilder öffentlich an dafür be stimmten Stellen anzubringen. Gleichzeitig hat der Wer berat dasBogenanschlctgwesen genau geregelt, und zwar in ähnlicher Form wie das Anzeigenwesen. Auch hier soll sich unbedingte Sauberkeit durchsetzen. Cs werden Höchstpreise festgesetzt, und es wird die Preistreue einge führt. Der Werberat ist beim Reichsinnenministerium vorstellig geworden, um die unzähligen verschiedenartigen polizeilichen Bestimmungen über das Anschlagwesen durch ein einheitliches Reichsgesetz zu ersetzen. Nachdem jetzt die Außenwerbung geregelt ist, sind die beiden wichtigsten Reklamearten neu geordnet. Weitere Gebiete, wie die Ber- kehrsreklame, werden folgen.