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-0» Blatt Frankreich davor warnt, durch seine unnachgie bige Haltung einen neuen Unruheherd in Europa zu >,schassen. Es appelliert an die französische Regierung, sich vor der Abstimmung, und zwar sofort durch unmittelbare Verhandlungen mit Deutschland über die Saarfrage zu verständigen. Bingtidme Siecke steht nicht in dem Verdacht, besonders deutschfreundlich zu sein. Die Stimme der Vernunft, die aus seinen Ausführungen klingt, ist auch deshalb besonders beachtlich, da in der letzten Zeit unter dem Eindruck der in Belgien besonders aktiv betriebenen fran zösischen Propaganda hier eine gefährliche Verwirrung der öffentlichen Meinung hinsichtlich des Saargcbiets Platz zu greifen droht. Die Tatsache, daß die Saarländer im näch sten Jahre nahezu einmütig sich für Deutschland erklären werden, ist für das Blatt nicht zweifelhaft. Auch die soge nannte französische Lösung, das heißt die Beibehaltung des bisherigen Regimes, werde von den Saarländern bestimmt abgelehnt werden. Die Politiker und Journalisten, die heute noch eine gegenteilige Meinung verbreiten, würden eine schwere Verantwortung auf sich laden. Die Abstim mung werde ein großer Triumph für Deutsch land sein, und als eine Niederlage Frankreichs ausge legt werden. Der Verfasser des Artikels sieht für die Zeit nach der Abstimmung eine schwerwiegende Störung der deutsch-französischen Beziehungen und eine weitere Beun ruhigung Europas voraus, wenn keine Verständigung vor der Abstimmung zustandekommt. Er wendet sich sodann mit folgenden Worten an Frankreich: „Es ist unbedingt not wendig, und zwar sowohl in französischem wie ganz allge mein in europäischem Interesse, daß Frankreich mit Deutschland verhandelt, und zwar vor der Abstimmung, und sogar sofort, damit die überreizte Stimmung, die heuic in Deutschland hinsichtlich der Saar besteht, ein Ende nimmt. Frankreich muß freiwillig und ohne länger zu warten, auf die Saar verzichten, ehe cs dazu in einem Jahr gezwungen wird. Deutschland ist bereit, ihm wirtschaftliche Zugeständnisse zu machen, wie mehrfach von deutschen maßgebenden Zeitungen versichert worden ist. Frankreich hat alles Interesse daran, sofort seine Saarillu sion aufzugeben. Nach der Abstimmung wird „Deutschland ihm die Vorteile, die cs ihm heute geben will, verweigern". Vortrag des deutschen Botschafters in Paris beim Reichskanzler. Berlin, 1. Juni. (Eig. Funkmeldung.) Der Reichs kanzler empfing am Donnerstag den Botschafter in Paris zum Vortrag. 250 Millionen Uen für die japanische Marine und Luftfahrt. Tokio, 1. Juni. (Eig. Funkmeldg.) Das NlarincmiiU- sterium hat das Kabinett um die Bewilligung von 250 Mil lionen Pen für den Ausbau der japanischen Marine und Luftfahrt ersucht. Diese Kredite sollen bis zum 1. Januar 1936 verwendet werden. Vor einem wechsel des deutschen Gesandten in Riga? Dr. Martius, der deutsche Gesandte iu Riga, dessen Abberufung erwartet wird. Wie es beißt, soll er einen anderen Pasten im auswärtigen Dienst übernehmen. Slapellauf des Panzerschiffs L am 30. Zum. Berlin, 31. Mai. Wie wir erfahren, wird das dritte Schiff in der Serie der 10 000-Tonnen-Panzerkreuzer am 30. Juni in Wilhelmshaven vom Stapel laufen. Das erste Schiff dieser Klasse, das auf den Namen „Deutschland" ge tauft ist und dos modernste deutsche Großkampfschisf dar stellt, halte bekanntlich in der gesamten Welt zu lebhaften Debatten Anlaß gegeben. Auf welchen Namen das Pan zerschiff O gelaust wird, ist noch nicht bekannt. Das zweite Schiff dieser Klasse trägt bekanntlich den Namen des Ska gerraksiegers Admiral Scheer. Bis zur Indienststellung des dritten Panzerschiffes wird naturgemäß noch eine erhebliche Zeit verstreichen, da nunmehr erst der Innenausbau des Schiffskörpers seinen Anfang nimmt. Die Panzerschiffe stellen bekanntlich einen Ersatz für die völlig veralteten Linienschiffe dar, die heute noch'in unserer Flotte Dienst tun und sämtlich kurz nach der Jahrhundertwende auf Stapel gelegt worden sind. Die neuen Schiffe sind genau den Bcstimmungen des Vcriaillcr Friedciisvertragcs angcpaßt. Sic haben eine Wasserverdrängung von 10 000 Tonnen. Die Deutschland mißt in der Länge 182 Meter, in ihrer größte» Breite 21 Meter. Das Schiff hat eine Geschwindigkeit von 26 Seemeilen. Wie bei allen neuzeitlichen Schiffen ist man von der Kohlenfeuerung auf die Ähwcrölfeuerung übergc- gangen. Jede der beiden Schrauben der beiden neuesten Schiffe wird angctriebcn von vier fe 7000pferd!gcn Diesel motoren. Die Gesamtleistung der Motorcnanlagc, die bei der Deutschland von der Masch'ucnlabrik Augsburg-Nürn berg hergestellt worden ist, beträgt 76 000 Adolf Hitler hat bekanntlich Veranlassung genom men. auf einer Seereise im Frühling d. I. vom 10. bis 14 April sich selbst über die besonderen Eigenschaften, die dem Deutschland-Typ nachgerühmt werden, zu unterrichten. Be ¬ merkenswert ist, daß der vordere Geschützturm der Panzerschiffes Deutschland auf den Namen Hitlers und der achtcrnc Geschützturm auf den Namen Hin denburgs getauft sind. Die wirksamste Waffe dieser Schiffs klasse besteht aus sechs 28-Zentimeter-Geschiitzen, die in zwei Drillingstümen untergebracht sind. Zur Zeit stattet die Deutschland zusammen mit den bekannten älteren Linien schiffen Schlesien und Schleswig-Holstein und einigen Kreu zern dem Hamburger Hafen einen Besuch ab. Amtseinführung der LandeshandwerWhrer. Berlin, 31. Mai. In der Abteilung Handwerk der Ausstellung „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit" nahm am Donncrstagnachmittag der Reichshandwerksführer W. G. Schmidt in Anwesenheit des Reichswirtschastsminiskers Schmitt die Amtseinführung der 13 Landeshandwerksfüh rer und dreier Stellvertreter vor. R c i ch s w i r ks cha f t s m i n i ste r Schmitt crin- nertc daran, daß das Dritte Reich, wie der Führer ost genug ausgeführt habe, es als eine der wichtigsten Aufgaben an sehe, dem Mittelstand, dem privaten Unternehmer, der seine eigene Existenz aufbaue, dem Bauer, dem Handwerker und dem Kaufmann, der der wichtigste Pionier im Staate sei, zu helfen. Er erwarte vom Hanvwerk, daß er nicht verlange, daß zum Schaden des Ganzen andere Institutionen au, dem Gefüge gerissen würden. Wir alle müßten unsin - ie Gesamtinteressen einstigen. Er glaube ober sagen zu dürfen, daß durch die von der Regierung getroste- nen Maßnahmen dem Handwerk geholfen sei. Allerdings könne man nicht verlangen, daß in einem einzigen Jahre all die Fehler, die früher begangen worden seien, nun bc- seitigt würden. Auch hier müsse die Aufwärtsentwicklung allmählich kommen. Der Reichshandwerksführer wies darauf hin, daß von den 13 Landeshandwerksführern allein neun eine Mitglied nummer unter 100 000 besäßen. Es handele sich also um alte und bewährte Mitarbeiter, die nun die schwere Arbeit in den Landesverbänden zu leisten hätten und das lebendige Bindeglied zwischen der Reichsführung und -em Lande sein sollten. Es gelte das Handwerk nunmehr einer neuen Blüte entgegenzuführen. Nach der Verpflichtung durch Hand schlag durch den Reichshandwerksführer gab Reichswirt schaftsminister Schmitt den LaNdeshandwerkssührern fol gende Geleitsätzc mit auf den Weg: 1. Haltet Kameradschaft untereinander und mit dem ganzen Volk. 2. nur die Tat ist wirkliche Arbeit und nicht da» Reden bringt uns vorwärts, 3. jeder stelle an sich selbst die größten Anfor derungen. . »MiM WliM U M WliMMM ll SlW. Nach Ernennung des Sachnerständigenbei- rates für dcn Trcuhänder der Arbeit in Sach sen Hal man jetzt den Entwurf einer Betriebs art« n u n g für das Wirtschaftsgebiet Sachsen in Form von Richtlinien fertiggestcllt, die in erster Linie für die tarifge- buiidenen ' Betriebe gelten. Sie sollen aber auch mit ent sprechender Abänderung der Vorschriften über Lohnberech nung und Lohnzahlung in der vorgeschlagenen Form mög lichst weitgehend Anwendung finden. Die Betriebsordnung soll darüber hinaus als Musterbeispiel für Handels-, Ge werbe-, Bank- oder andere Betriebe gelten, während für den Bergbau noch Sondervorschriften notwendig sind. Diese Richtlinien wollen innerhalb des sächsischen Wirt schaftsgebietes einheitliche Betriebsordnungen in Kraft tre ten lassen, ohne bei der Vielgestaltigkeit der sächsischen Wirt schaft ein bindendes Schema vorzuschreiben. Die Richtlinien geben aber ein Rahmcngefügc, in das sich die unterschied lichen Besonderheiten im Einzelfall leicht cinglie- dcrn lasse». Nach dein Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ist die Betriebsordnung vom Betriebssichrer zu erlassen. Diese Bestimmung schließt indessen Verein barungen mit dem Vertrauensrat nicht aus, und der Treuhänder erwartet, daß sich Betriebssichrer und Ver trauensmänner über die Betriebsordnung einigen, um so die Verantwortung des Betriebsführers durch die Mitarbeit der Vertrauensmänner mit dem Ziele eines höchstmöglichen Betriebserfolges zu ergänze». Die Richtlinien für die Betriebsordmmg, die.ab 1. Juli in Kraft treten, gehen im ersten Teil auf die Pflichten des Betriebsführers und der Gefolgschaft ein. Bei Begin» des Arbeitsverhältnisses wird dem Ge- folgfchaftsmitglicd nach seiner Einstellung durch den Be triebsführer die Betriebsordnung überreicht, deren Emp fang mit Unterschrift zu bestätigen und im Inhalt anzuer kennen ist. Das Gefolgschaftsmitglied muß auf Anord nung des Betriebsführers innerhalb des Arbeiter-, Ange stellten- und Meistcrverhältnisscs auch zur Uebcrnahmc anderer als bei der Einstellung verein barter A rb c i t sl e i st u n g c n bereit sein, namentlich wenn der Betreffende sich als untauglich für die übernom mene Arbeit erweist oder aber der regelmäßige Betrieb ohne Verschulden des Betriebsführers sonst nicht aufrechter halten werden kann. Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeits verhältnis kann beiderseits vor Ablauf einer 14tägigcn Probefrist jederzeit, dann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gelöst werden, wenn nicht andere Bedingun gen getroffen worden sind. Die Kündigung soll schriftlich jeweils von beiden Seiten vorliegen, auf fei ten der B e triebssührung mit Angabe der Gründe. Bei Arbeitsaufgabe ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kann der rückständige Lohn bis zu einem Wochen betrag zurückbehalten werden. Für Angestellte, Meister und Schwerbeschädigte gelten die beson deren Vorschriften, ebenso für fristlose Entlassung die gesetz lichen Voraussetzungen. Bei einem längeren Ar tz e it.sv c rh ä l t n i s soll die Dauer der Kündigungsfrist sich auf.4 Wochen erhöhen bei einer Betriebszutzehörigkeit von,10 Jahren, bei 15jähriger Betriebszugehörigkeit auf 2 Monate und bei 25jährigcr Zugehörigkeit auf 3 Monate. Das Treuhänderamt weicht hei Verlängerung der Fristen für beiderseitige Kündigung von dem Grundgedanken des Kündigungsschutzes von Angestellten ab, der nur den Be triebssichrer an längere Fristen bindet. - Bei Beendigung des Arbcitsverhältnisses sind Invali den-, Steuer-, und Versichcrungskarte zurückzugeben, die bei Beginn einzureichen waren, von Minderjährigen außer dem das Arbeitsbuch; eine Arbeitsbescheinigung, ein Zeug nis und eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung sind unverzüg lich einzuhändigen. Arbeitszeit. Die tägliche Arbeitszeit wird durch Aus hang bekanntgegeben und kann nach vorheriger Beratung mit dem Vertrauensrät aus wirtschaftlichen oder betriebs technischen Gründen vorübergehend verlängert oder ver kürzt werden. Die Lohnzahlung. Jeder hat Anspruch auf Bezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeit. Die Gehälter und Löhne find Mmdestlöhnc, besondere Leistungen sind besonders zu entlohne». Jin Akkordlohn wird nicht einwandfreie Arbeit zilnächst nicht bezahlt und muß ausgebessert werden. Bei einer Betriebsstörung ist bei tageweiser Entlohnung am ersten Tag der Lohn füllig. Später dann nur noch, wenn die Anwesenheit des Gefolgschaftsmitglicdes verlangt wird. Diese Verembanmg umsaßt aber nicht die Angestellten und Empfänger von Wochcnlohn, auf deren Bezüge vorüber gehende Betriebscinstelliingc» ohne Einfluß sind. Auf diese Weise will man vermeide», daß ein Akkordarbeiter für fehlerhafte Leistung doppelt bestraft wird; er erhält für seine Arbeitsleistung den Lohn, wobei aber die Voraus setzung fehlerfreie Herstellung ist. Bei Verschulden müssen die Fehler ausgebessert werden, worüber im Zweifelsfalle der Vertrauensrat Mitwirken soll. Versäumte Arbeitszeit wird beim Tode des Ehegatten bis 16 Arbeitsstunden, beim Tode von Kindern unter 17 Jahren bis zu 8 Stunden angerechnet, falls sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei Todesfall nach einjähriger Beschäftigung soll der Durchschnittslohn auf 14 Tage ein schließlich der Sterbewoche an Frau oder Kinder ausgezahlt werden, wobei aber die Dauer der Betriebszugehörigkeit in gleicher Weise wie beim Kündigungsschutz weitergehende Ansprüche gewährleistet. Lohn ist auch bei Arbeitsversäum nis für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit zu zahlen auf Grund von Anweisungen der Reichs- und Landesregierung oder der jeweils höchsten Reichs- oder Landesparteiorgani sation bzw. Dienststelle der SA , zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, bei Betriebsunfall oder Erkrankung bis zu 3 Tagen, bei Wohnungswechsel, besonderen Familienfeiern und nach der Kündigung jeweils für einen Tag, wobei dann diese Arbeitsversäumnisse auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden dürfen. Die Ordnung und Sicherheit im Betriebe werden durch eingehende Vorschriften gewährleistet. Als Strafen sind für den Betriebsführer Warnung bzw. Verweis durch den Treuhänder bzw. das soziale Ehrengericht vorgesehen. Ferner Ordnungsstrafe in Geld und als letztes die Aberken nung der Befähigung, Betriebsführer zu sein, durch das soziale Ehrengericht ans Antrag des Treuhänders. Für die Gefolgschaftsmitglieder sind Verwarnung durch den Be triebsführer, verschärft vor dem versammelten Vertrauens rat, in Aussicht genommen, ferner Geldbußen, Entlassung und schließlich Antrag auf Ausschließung aus der Arbeits front; bei Vertrauensmännern Antrag auf Enthebung durch den Treuhänder der Arbeit. Die Strafen werden durch den Betriebsführer nach Bera tung im Vertrauensrat verhängt. Geldbußen, die zum Besten der Nationalsozialistischen Gemeinschaft „Kraft durch Freude" zu verwenden sind, sollen wegen Verstoß ge gen Ordnung und Sicherheit im Betriebe zulässig sein; grundsätzlich nur bis zur Höhe des halben Tagesverdienstes, können aber den vollen Tagesverdienst bei besonderen Ver stößen gegen Vorschriften der Betriebsordnung erreichen. Hunderte erhielten wieder Arbeit. sä. Dresden, 1. Juni. Den nachhaltigen Bemühungen des Sächsischen Wirtschaftsministeriums ist es gelungen, die durch den Zusammenbruch der Vereinigten Textilwerke Wagner L Moros A.-G. im April 1932 zum Stillstand ge kommenen Fabrikbetriebe in Ebersbach, E i bäü ünd Schirgiswalde wieder in Gang zu setzen. Die Werke in Eibau und Schrigiswalde sind an namhafte Weber'sibs- triebe der Lausitz verpachtet. In Ebersbach ist bereits Mc Belegschaftsziffer von 440 erreicht worden. Um einer nöch größeren Anzahl von Arbeitern in diesen Betrieben wieder Lohn und Brot zu geben, wurde am 31. Mai 1934 die-Ak tiengesellschaft „ Spinnerei und Weberei Aktiengesellschaft" in Ebersbach mit einem Stammkapital von 1200 000 RM. gegründet. -. Vizekanzler v. Papen heute in Dresden. Dresden, 1. Juni. Wie wir erfahren, wird Vizekanzler v. Papen voraussichtlich im Laufe des Freitag vormittag? in Dresden eintresfen, wo er wahrscheinlich abends einer Aufführung des „Oberon" in der Staatsoper beiwohnen wird. > - - Der Wiener Gauleiter Frauenfeld kommt nach Dresden. Dresden, 1. Juni. Am 10. und 11. Juni wird -er Wik' ner Gauleiter der NSDAP., Frauenfeld, Dresden besuchen und hier, ehe er eine größere Vortragsreise antritt, in einer Kundgebung sprechen. Reichsminister Rust beim Deutschen Studetttenwerk. Dresden, 1. Juni. Reichserziehungsminister Rust be suchte anläßlich seiner Anwesenheit in Dresden in Beglei tung seines Adjutanten Obersturmführer von Corscll dos Deutsche Stude^rrk in Dresden, wo er sich von dessen Leiter Dr. Streit eingehend über den Stand der Arbeit des Deutschen Studentenwerkcs berichten ließ, das künftig zum Amtsbereich des Ministers gehören wird. In fast zweistün diger A^prache wurden Fragen nationalsozialistischer Aus lese und Förderung wiffenscbaftlicher Begabungen sowie