Volltext Seite (XML)
I« -«KL Neider 8.- Hacke« IN» delm Zi«KÄ>«sras Ümmt In öen avr M ,kl sstre ^us- »llt dort nickl UIvßDUDTN' IXEÜÜdWDl prainen »uck d«f«lt. xsnis. »ltrrä». «. N«dn»»f, - StwSa« »d«öar!nls, «r«r guten LnkrI maerar bann», I »Wtz Der SSchMe ErMler Souuabeud, den S Fedruar 1VS4 SkliNl Ibn SaMillü. Dl« Tribüne dej zweiten Platze« der Der by-Rennbahn Hamburg-Horn. Da« Dach wurde vollkommen abgedeckt. Ueber der Alsterstadt lobt« ei» orkanartiger Sturm, der ahlreiche Verheerungen an gerichtet hat. Neukirch (Lausitz) und Umgegend. Die Jahresfeier -er Nationalsozialist. Machtübernahme in Neukirch (L.) Neukirch (Lausitz), 3. Februar. 2er Saal des Hofge richts war mit Teilnehmern dicht gefüllt, die gekommen waren, um die Feier des 30. Januar mitzuerleben. Orts gruppenleiter Heinz Bär begrüßte die eindrucksvolle Ver- sammlung und betonte, daß ihm und allen Nationalsoziali sten größte Freude an dem Tage bereitet worden sei durch die besondere Spende aus dem Winterhilfswerk, die am 30. Januar bedürftigen Volksgenossen gereicht wurde. Vollen dete Gestaltung der Volksgemeinschaft, di« Gemeinschaft blutverbundener Menschen, das ist hohes Ziel der Bewe gung, ist höchster Wunsch des Führers. Der Mannergesangverein Neukirch verschönte und ver- tiefte die schlichte Feier durch seine Gesänge, die reichen Bet fall auslösten, ebenso wie die Konzertstücke des kleinen Streichorchesters der Sturmbannkapelle u/103. Bürgermeister Pg. Ahollinger (Sohland) wurde mit Beifall begrüßt, als er den Saal be trat. Seine tiefschürfende Ansprache bildete den Höhepunkt der Feier. Nach einleitenden Worten zeichnete Pg. Ahol« linger das Bild deutschen Volkslebens aus dem ersten Jochre nationalsozialistischer Regierung unter Führung Adolf Hitlers. Den Lauschenden wurde die Bedeutung des SO. Januar 1933 für die alten Kämpfer der Bewegung darge tan, die damals beglückt waren, als der Rundfunk die Er nennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler meldet«. Jeder empfand damals, daß damit eine neue Periode deutscher Geschichte begann; jeder empfand, daß Großes bevorstand, das Umschichtungen sich vorbereiteten, an denen der weit aus größte Teil des Volkes mit innerster Anteilnahme mit schuf. Was noch vor Jahresfrist kaum jemand für möglich hielt, ist vollendete Tatsache geworden. Es gibt wieder «in einiges deutsches Volk, das sich am 12. November mit nie dagewesener Geschlossenheit zu dem Führer bekannte, ein tigten Arbeitnehmer ist die Lohnsteuerbescheintgung auf der 2. Seite der Steuerkarte 1SSS auszuschreiben und dabei sind auch auf der letzten Zeile die Merkmale der Steuerkkrts 934 anzugeben, d) Für die vor dem 31.12. 33 ausgeschte- denen Arbeitnehmer ist ein Lohnsteuerüberweisungsblätt auszuschreiben, vorausgesetzt, daß der Arbeitgeber für diese Arbeitnehmer bei ihrem Ausscheiden im Laufe des Jahres 1933 eine Lohnsteuerbescheinigung auf der 2. Seite der Steuerkarte 1933 irrtümlich auf Verlangen des Arbeitneh mers nicht ausgestellt bat. Vordrucke für Lohnsteuerüberweisungsblätter werden von den Finanzämtern kostenlos ausgeaeben. Die Steuerkarten 1933 (s. unter a) sind an das Finanz amt, das auf der Steuerkarte 1934 bezeichnet ist, und tue Lohnsteuerüberweisungsblätter (s. unter b) an das Finanz amt abzuliefern, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1933 aus gestellt worden ist. Diejenigen Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer in Steuermarken entrichtet worden ist, haben die ihnen vom Arbeitgeber auszuhändigende Steuerkarte 1933 mit dem Markenbogen an das Finanzamt abzuliefern, in dessen Be zirk sie am 10. 10. 1933 gewohnt haben. Die Arbeitgeber ind verpflichtet, durch Anschlag in den Arbeits- und Ge- chäftsräumen auf die Ablieferungspflicht hinzuweisen. Weiter hat der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn einschließlich Dienstaufwandsentschädi gungen, Spesen und sonstigen Bezügen im Kalenderjahr 1933 den Betrag von 9200 RM. überstiegen hat, Lohnzettel nach besonderem Muster bis zum 31.1.1934 an das zustän dige Finanzamt des Arbeitnehmers einzusenden. Die Finanzämter geben unentgeltlich Merkblätter über die Vorschriften für die Einsendung der Steuerabzugsbelege und Vordrucke zu Lohnzetteln ab. —* Eintopfgericht! Es muß erwartet werden, daß in allen Gaststätten die Einhebung der Sparbeträge für das Eintopfgericht lückenlos durchgeführt wird. Ausnahmen und Sonderabmachungen mit dem Gastwirtsgewerbe sind, da sie gegen die Anordnung des Reichspropaganda- und Fi nanzministeriums verstoßen, nicht gestattet. Die 10pro- zentigeAbgabevomUmsatz gilt neben allen Gast wirtschaften mit Speisebetrieb auch für alle Kaffeehäuser. Konditoreien, Likör- und Weinstuben ohne Küchenbetrieb sowie für alle Gastwirtschaften und Bierstuben, die keine Speisen verabreichen. —* Aerzllicher Dienst am Sonntag, 4. Februar: Herr Dr. Werner. — Sonntags- und Nachtdienst in den Apo theken: Stadt-Apotheke, Altmarkt. — Sanitäts-Auto: Sonn tags: Anruf Polizeiwache Nr. 46 und 47. Wochentags: Sanitätshaus Richter, Dresdner Straße 6, Anruf Nr. 347. Großharkhau, 3. Februar. Einkopsspende. Hilf deinen in Not geratenen Volksgenossen! Gib zum Eintopf-Sonn tag! Die für Monat Februar durchzuführende Eintops- Sammlung wird am kommenden Sonntag, den 4. Febnear, durchgeführt. Hanswalde, 3. Febr. Ortsgruppe der NSDAP. Vret- nig-hauswalde. Die am gestrigen Freitagabend in der „Sonne" Bretnig abgehaltene Mitglieder-Versammlung, welche einen recht erfreulichen Besuch aufwies, wurde vom Parteigenossen Geblermit begrüßenden Worten eröffnet. Hierauf ergriff Parteigenosse Götze, Kamenz, das Wort zu einer längeren Ausführung über das Parteigericht, und brachte besonders zum Ausdruck, daß sich dasselbe nicht nur aus Juristen, sondern in der Mehrzahl aus Nationalsozia listen zusammensetze. In lobenswerter Weise bemerkte er dabei, daß die hiesige Ortsgruppe das Parteigericht noch nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen habe. Das sei wohl ein Beweis dafür, daß ein echter, guter Kamerad schaftsgeist unter den Parteigenossen vertreten sei. Der Orts gruppenleiter dankte ihm anschließend für seine aufklärenden Worte. Des weiteren brachte er zur Kenntnis, daß Haus walde ab 1. Februar zum Stützpunkt erhoben sei, was von feiten der Parteigenossen lebhaft begrüßt wurde. Nach eini gen amtlichen Bekanntmachungen wurde die Versammlung mit einem dreifachen Sieg Heil auf unseren obersten Führer geschlossen. Aus Bischofswerda und Umgegend. Bischofswerda, 3. Februar. KomttagSdetrachtims II. Kor. 11, 21-30. Welche» ist der beste Beweis für die Größe einer Sache - Der Apostel Paulus, — auch ein Biflgeschmähter in der neuesten Zelt überspannten „Deutschen Christentums", — schreibt an seine Senteinde in der Weltstadt Körinth, in der ihm und seinem Evangelium, seit er weitergezogen ist, viel Feindschaft und Verleumdung entstanden ist. Man greift ihn persönlich an, auch an seiner Apostelehre. Wie soll er sich verteidigen? — Für sich selber zu reden, wird ihm, dem Diener seiner auferstavdenen Heilandes, überaus schwer. Einen Ruhm will er, wenn gerühmt werden muß, und wie schwer ihm das föllt, merkt man jedem seiner Worte an, für sich in Anspruch nehmen: ek rühmt sich seiner Uneigen- nütztgkeit, denn er hat das Evangelium Gottes umsonst ge» predigt. Und einen zweiten Ruhm soll man ihm lassen: Er rühmt sich seiner Leiden für die Sache seines Herrn. Eine lange Schnur mit glühenden Perlen reiht er auf vor seinen Lesern, mancher hätte an einer genüg gehabt: gesteinigt, ausge- peitscht; gefangen, Schiffbruch gelitten, gewandert, immer wieder weiter gewakldert, wieviel wohl Kilometer, unter Räubern, m Nachtwachen, Hunger und Durst, Kälte und Hltze, lange Jahre hindurch, ohne Heimat, überall ange- feindet und verfolgt! — Dazu das Ueberlaufenwerden tag täglich von den Seinen, das Mittragenmüssen, das Mitleiden- müssen, das Mißverstandenwerden, sehen müssen, wie viele wünken, wieder abfallen, sündigen! — Wer es vermag, sich kn das Lebenswerk dieses einzigartigen Evangelisten zu versetzen, der, muß zu. der Ueberzeuaung kommen: Hier hatte sich der unsichtbare Herr der Kirche ein ganz besonderes Werkzeug ausersehen: die Sache des Evangeliums war in guten Händen, hier kämpfte «ine tapfer« feine Seele neuar tigster Prägung, eben echt christlicher Prägung, und —: hier ging es um eine ganz erhabene Angelegenheit. — Wertvoll eine Sache, um die güte Menschen mit aller Kraft wirken, erhaben aber die, um die edelstes Menschenmaterial jahre lang bis aufs Blut l e id e n kann! — Gthr. Das Eintopfgericht ist zum Volksbrauch gewor-en. Wir alle wissen, daß wir einer vom andern abhäng und daß wir ohne die Volksgemeinschaft nichts sind. Ä Eintopfgericht macht diese Tatsache ^für jeden Volksgenoss begreiflich. In den wenigen Monaten seit dem 1. Oktober 1933 hat sich dieser Bolksbrauch bereits so fest verwurzelt, dah er wohl niemals wieder verschwinden wird. Cs gibt je- doch noch immer Volksgenossen, die den Sinn des Eintopf, gerichtes nicht begriffen zu haben scheinen. Das Eintopfgericht hat nur dann einen Sinn, wenn es zugleich ein Opfer darstellt. Man soll sich zwar satt essen, aber man soll einfach essen und das Geld, das man dadurch spart, für die notleidenden Brüder opfern. Zuerst war über all die Beteiligung lebhaft und wuchs von Monat zu Monat. Wie es aber immer ist, so kann man auch hier beobachten, daß bet manchen Menschen das Strohfeuer bald abbrennt. Nach dem Weihnachtsfest ist an einigen Orten ein gewisses Nachlassen der Erträge eingetreten. Zum Teil mag das auf Geldmangel nach den Feiertagen beruht haben. Es gibt aber zu denken, daß gerade in Städten und Bezirken, in de nen vorwiegend arme Handarbeiter wohnen, auch im Januar eine erhebliche Zunahme zu verzeichnen war. Sie betrug z. B. in Dortmund gegenüber dem Dezem ber nicht weniger als 50 Prozent! Das ist ein Beweis da für, daß der nationalsozialistische Gedanke der Volksgemein schaft und der Opfergemeinschaft in die breiten Massen ge drungen ist und von diesen voll verstanden wird. Um so bedauerlicher ist es, wenn verschiedentlich festge- stellt werden mußte, daß wohlsituierte Herrschaften die Sammler abgewiesen oder mit ganz geringfügigen Beträgen abgespeist haben. Wer so handelt, stellt sich außerhalb der Volksgemeinschaft. Er wird ein Frem- der im eigenen Vaterland. Immerzu sitzt ihm das schlechte Gewissen im Nacken. Wenn ihm ein frohes ,.Heil Hitler!" entgegenschallt, dann muh er erröten, weil er dem volkskanzler nicht die Treue gehallen hat, der ihn und sei nen Besitz vor dem Bolschewismus beschützt hat. Wenn ander« frohen Mutes ihr herzhaftes Eintopfgericht verzehren, dann muß er fürchten, von seinen Kindern und von seinem Hausmädchen verachtet zu werden, und man muß sogar dar an zweifeln, ob sie es überhaupt verdienen, Deutsche zu hei- ßen. Denn das Eintopfgericht ist ein deutscher Volksbrauch geworden, dem sich niemand mehr entziehen kann. Ausbau von Tchutzräurnen für den zivilen Luftschutz. Die Landrsgruppe Land Sachsen des Reichsluftschutz- bundes weist die Oeffentlichkeit, insbesondere die Hausbe sitzer, erneut darauf hin, daß mit dem 31. März 1934 die Frist für Anträge auf SOAigen Zuschuß aus Reichsmitteln für den Ausbau von Schutzriiumen für Zwecke des zi vilen Lustschutzes abläuft. Mit einer Verlängerung dieser zeitlichen Befristung ist nicht zu rechnen. Die Kosten für später in Angriff genom- mene Schutzraumbauten werden wahrscheinlich voll zu La- sten des Hausbesitzer gehen. Es wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß nach den einschlägigen Verordnungen des Reichsluftfahrtminl- steriums Bezeichnungen wie „Schutzkeller", „Sammel-Luft- schutzraum" usw. vermieden werden sollen und daß zur Ver meidung von Verwechslungen ausschließlich die Bezeichnungen „Schutzraum" oder „Oeffentlicher Sammelschutzraum" vor geschrieben sind. Alle den Ausbau von Schutzriiumen betreffenden An träge sind den Luftschutzbauberatungsstellen bei den Orts gruppen des Reichsluftschutzbundes vorzulegen^ in Bischofs- werd« dem Stadtbauamt. Zur Einkommensteuererklärung 1933 Die Steuerpflichtigen haben in der Zeit vom 1. bis IS. Februar 1934 ihre Einkommensteuererklärung für die km Kalenderjahr 1938 endenden Steuerabschnitte abzugeben. Eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der Einkom mensteuererklärung kann nur in ganz besonderen Ausnah. mefällen gewährt werden. Bei der Veranlagung des Einkommens 1933 kommen zum ersten Mal die Steuervergünstigungen zur Berücksichti gung, die im Rahmen des Kampfes um die Verminderung der Arbeitslosigkeit gewährt werden. Es sei hier auf das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1. Juni 1933, auf die Steuerermäßigung gemäß § 1 des Ge setzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, auf den Runderlaß betreffend Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes vom 10. Oktober 1933 usw. hingewiesen. — Auch die Fragen der Behandlung der Reichszuschüsse für Instandsetzungen und Ergänzungen von Gebäuden, der Zinsoergütungsjcheine, der Steuergutscheine -usw. spielen bei der Veranlagung der Einkommensteuer und Körper- schastssteuer für 1933 eine große Rolle. Das Reichsfinanzmimsterium hat soeben amtliche „Richtlinien zur Veranlagung der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer für 1933" herausgebracht. In diesen Richtlinien sind Zweifelsfragen, die kn der Veranlagung für 1933 auftauchen, in leicht verständlicher Sprache beantwor tet. Diese Richtlinien find nicht nur bestimmt, den Finanz- beamten bei der Durchführung ihrer Veranlagungsarbeit zu dienen, sie sind auch bestimmt, den Steuerpflichtigen bei der Feststellung ihres steuerpflichtigen Gewinns für 1933 zu dienen und ihnen die Wahrnehmung der gegebenen gesetz lichen Möglichkeiten zu erleichtern. Es ist deshalb den Steuerpflichtigen zu empfehlen, ihre Steuererklärungen nicht äbzugeben, ohne die „Richtlinien für die Veranlagung der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer für 1933" gründlich durchgelesen zu haben. Diese Veranlagungs- richtlinien sind zum Stückpreis von 70 Reichspfennig (mit Anlagen) und zum Stückpreis von 40 Reichspfennig lohne Anlagen) im Buchhandel erhältlich. Lohnsteuerabzug. Der Präsident des Landesfinanzamts Dresden teilt mit: Wie bereits bekanntgegeben worden ist, haben die Arbeit geber nach der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 2. 12. 33 für das Kalenderjahr 1933 Lohn steuerbelege in gleicher Weise wie in den Vorjahren auszu schreiben und bis zum 15. 2. 34 dem Finanzamt des Wohn sitzes des Arbeitnehmers einzureichen. Hiernach hat der Arbeitgeber für sämtliche Arbeitneh mer, für die die Lohnsteuer im Ueberwrisungs- oder Be hördenverfahren abaeliefert worden ist, Steuerabzugsbelege auszuschreiben. ») Für die am 31. 12. 33 bei ihm beschäf- - s!