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Sin Mnnmentalgemöl-e für die große Stoische Suniaosfiellung. DaS erwachende Deutschland, ein Gemälde von seltener Eindringlichkeit, wird bet der großen Deutschen Funkausstellung in Berlin di« Hand der Ehrenhalle schmücken. Größen von einst im Konzentrationslager. Bon links nach rechts: Der srühere preußische LankagS- obgeordnete Heilmann, Ebert jun., der Sohn des früheren Reichspräsidenten; Alfred Braun, der bekannte frühere Ansager d«S Berliner Rund- sankS, Ministerialrat Gieseck« vom Reichspostministerium; HanS Flesch, der diS zum letzten 2ahr den Berliner Rundfunk leitete, nnd der frühere Rundfunkdirektor Magnus. Wie gestern berichtet wurden in das Konzentrallonsiager Oranienburg seht sechs füh rende Persönlichkeiten der Lystemzeit «ingeitefert und an ?rrr Stelle sechs versührle '»..Letter freigelassen. «erden. Da» Reichsgericht meint daher mit Recht: .Dies« Umstünde, die der Vermieter zu vertreten hat. baden zur Solge. daß dex Vermieter sich aus eine Verspätung der Lündtaung nicht berufen kann." E« muh also feder, der ein« Lillensertläruna zu erwarten hat, dafür besorgt sein, d-h diese Willenserklärung ihm auch tatsächlich zugehen kmm, wenn er sich picht Nachteilen aussetzen will. Nur der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, daß da» R^chsgericht verlangt, daß derjenige, der die Willens- ertlärimg abgegeben hat, unverzüglich, nachdem ihm die neue Anschrift bekannt ist, seine Willenserklärung dem anderen Teile zuleitet. gesetzt» nicht al, Schutzgesetz gellen können. Außerdem könne kaum nachgewlesen werden, daß der Arbellgeber die Beitragszahlung schuldhaft und vorsätzlich unterlassen hat. Anderseits aber kann gegen »inen solchen Arbeitgeber wegen fahrlässiger Dertragsoer- letzung angegangen werden Zur Abzugssähigkeit von Schmiergeldern. In der Entschei dung voy, 28. Sunt ISN (VI 1700/32) hat sich der Relchsfiiianz- Hof grundsätzlich mit der Krage der Schmieraelderoersteuerung be schäftigt. Gemäß diesem Urteil können Schmiergelder in der Steuererklärung dann abgelebt werden, wenn diese Aufwendungen tatsächlich vorgenommen worden sind. Lehnt der Pflichtige ab, die Verwendung im einzelnen darzulegen, so muß er darauf gefaßt' sein, daß die Behörde die Verwendung nicht für ausreichend nach- gewiesen ansieht. E, dürfen sich ferner unter den Aufwendungen nicht Ausgaben befinden, di« einkommensteuerrechtlich deshalb nicht al» Ausgaben anzuerkennen find, weil sie überwiegend die private Lebenshaltung berühren, z. 8. Aufwand für Geselligkeit, Jagd, Sport u. dergl. Es ist deshalb Aufgabe de» Pflichtigen, über die Verwendung der al» Schmiergelder bezeichneten Beträge wenig- stens insoweit genaue Angaben zu machen, daß di« Behörde prü fen und entscheiden kann, ob und inwieweit es sich um Aufwendun- gen für die Lebenshaltung oder um Grschästsaurgaben handelt. Neues aus aller Welt. — 18 Morgen Roggen durch Jener veraichlek. Auf einem Roggenfeld des Landwirts Gustpv Schulze in Wer ben bei Delitzsch entstand vermutlich infolge achtlosen Fort werfens eines Streichholzes durch einen Landarbeiter ein Brand. Dem Feuer fielen 18 Morgen Roggen zum Opfer. — Hilfe in größter Rot. Aus Liebenwerda wird berich tet: Aus einer gefährlichen Lage wurde in letzter Minute eine über SO Jahre alte Frau von hier dank dem beherzten Zu greifen einiger Einwohner gerettet. Die Frau war beim Holzsuchen in einen alten sumpfigen Elsterarm geraten und dort, weittb von jeder menschlichen Wohnung, allmählich immer tiefer eingesunken, so daß sie bis zu den Schultern im Sumpfe stak. Zufällig vorbeikommende Leute hörten die Hilferufe der alten Frau, und es gelang ihnen, mittels schnell herbeigeholter Geräjxdix Versinkende aus ihrer Lag« zu be freien. Ueber zwei stünden hatte die Bedauernswerte den Lod vor Augen MW—MWtSlkW! Al» Arzt unter wilden. — Mit dem Dolche neben dem Ope rationstisch. — Srankenheilungea unter Lebeiwgefahr. — Die Blindenprozession zum Hause der weißen Wunder- mapnes. Bon Wilm Clemens. Am Rande der asiatischen Zivilisation, in strenger Ab geschlossenheit von den uralten Kulturländern China und Indien, leben Völkdrstämme, die noch in einem Dornrös chenschlaf befangen sind, die sich bewußt gegen jeden Einfluß von außen abschließen. Alles Fremde ist ihnen gleichbedeu tend mit Feindlichem, nur notgedrungen und widerwillig gestatten sie einem Ausländer die Durchreise durch ihr Land. In den unzugänglichen Gebirgsgegenden von Af- daß der Reisen I Kündig»! der öffe , . zellig Halle durchgeführt werden bestellt zurückerhielt. Der Wirt konnte spätung der Kündigung berufen. Eine Mietspartei, die verreisen will, muß also dafür sorgen, daß eventuelle Kündigungen sie zur rechten Zeit erreichen -können. Wichtige kaufmännische un- Rechtsfragen. »«träge auf wiederaufaeckm« abgelehnter Osihilse-Entschul- duugsoersahren. Die Pressestelle der Landwirtschastskammer tritt mit: Auf Grund neuer Vorschriften können Landwirte, deren An- ttag auf Entschuldung im Osthilfeverfahren bereit» abgrlehnt war, Anträge zur Wiederaufnahme des Verfahrens noch dis zum 31. August 1V33 stellen. Der Antrag kann unmittelbar an den Kom missar für die Osthtlfe (Lankstelle Dresden), Dresden-A. 1, Friesen- gasse 6, oder auch über den Entschuldungsverband Freistaat Sach sen «. B, Dresden-A., Feldgasse Nr. 12,1, «ingereicht werden. Lle Rotweudigkel« «iu« genaue« Vsändungsbeschlusses. Eine zu pfändend« Forderung muß im Pfändung»- und Üeberweisungs- beschluß so genau bezeichnet sein, daß die Frage, welch« Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist, eindeutig beantwortet wer- Le» kann. Ein In dieser Beziehung ungenauer Beschluß ist nichtig. Notwendig ist dabei auch die genaue Bezeichnung der Person, ge gen die sich das ZahlUngsoerbot richtet. So ist zum Beispiel, wie da» Reichsgericht in einem Urteil vom 16. Mai 1833 ausführte, das gegen «inen Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft gerich- tet« Zahlungsverbot nicht auch ohne weiteres gegen die anderen Gesellschafter oder gegen die Gesellschaft als Ganze, gerichtet. Der verreist- Hauswirt oder: die verspätet« Kündigung. Ein Mieter batte seinem. Wirt gekündigt. Der Wirt aber war verreist - und erhielt da» Kündlgunasschreiben nicht mehr innerhalb der ge- setzltch vorgeschrtebenen Kündigungsfrist. Diese verspätete Zustel- lung ipar, wie das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 18. Mm 1S33 (Vlll 51/33) feststellte, auf die Tatsache zurückzuführen, Hauswirt sich ohne Hinterlassung einer festen Anschrift auf begeben hatte. Er hätte aber die Pflicht, dem Mieter die mg zu ermöglichen. Der Mieter war nicht zur Vornahme «ntlichen Zustellung verpflichtet, weil sie nicht mehr rccht- „ , .' > durchgeführt werden können, als er die Kündigung un- bestellt zurückerhielt. Der Wirt konnte sich also nicht auf eine Der- sp-tung der Kündigung berufen. Eine Mietspartei, die verreisen will, muß also dafür sorgen, daß eventuelle Kündigungen sie zur rechten Zeit erreichen -können. wfun der Arbeitgeber die Beiträge zur Angeslelllenverfiche- ruog nicht entrichtet. .. Mit dem Hinweis darauf, daß der Ar- beltgebrr die Pflicht zur Beitragszahlung für die Angestellten»», sicherung nicht erfüllt hat, wird häufig den Hinterbliebenen eines verstorbenen Angestellten der Anspruch auf Hinterbliebenenrente versagt. Dann können die Hinterbliebenen gegen den Arbeitgeber schwerlich Schadensersatztlage wegen unerlaubter Handlung er heben. Das Reichsarheitrgericht führte in einer Entscheidung vom 10. Mai 1933 hierzu aus, daß eine solche Schadensersatzklage schon deshalb nicht möglich ist bzy>. keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die betreffenden Bestimmungen des Ängestellten-Versicherungs- gdanistan und Nepal leben volkestämm«, di« alle» ander« als Kulturvölker si«O, und die auch nie ein« ähnlich« relativ hochstehende Kultur wie etwa Tibet oder ander« abgefchloi- jene Gebiete hatten. E» sind räuberische Bergstämm«, die in festungsähnlichen Siedlungen Hausen und die wild und unberechenbar sind wie die Natur ihrer Heimat. Gin englischer Arzt und unerschrockener Abenteurer, Dr. Pennell, hat es gewagt, sein« „Praxi," in diese« umde Land zu verlegen, er hat seinen Wohnsitz in der Afghanen stadt Bannu aufgeschlagen und mit unerhörter Muhe und Geduld das schwierige Werk in Angriff genommen, den wil den Stämmen einen Begriff von den segensreichen Aus wirkungen der europäischen Wissenschaft und Forschung beizubrmgen. Es ist ihm nur unter ständiger Lebensgefahr möglich, sein Amt al« Helf«r der Menschen und Retter au« Krankheit und Nöten aller Art auszuüben: denn den Af ghanen sitzt das Mester sehr lose im Gürtel, sie verstehen keinen Spaß, wenn ihre Erwartungen enttäuscht werden. Wochenlang bekam der englische Arzt natürlich über haupt keinen Patienten. Allmählich aber faßten die Nach barn, die in unmittelbarer Nähe seines kleinen, in ein Hospital verwandelten Blockhauses wohnten, Zutrauen. Und als erst einer den Anfang gemacht hatte und von dem fremden weißen Arzt von einer leichten Erkrankung geheilt wurde, sprach sich dieses „Wunder" sehr schnell herum, und mit der Zeit fanden sich weitere Patienten ein. Mit Schrecken denkt Dr. Pennell an einen seiner ersten Fälle, die er zu behandeln hatte, zurück. Ein Eingeborener kam von weither mit seinem Sohn, der an ein«r schweren Blind darmentzündung erkrankt war. Das Kind konnte nur durch eine sofortig« Operation gerettet werden. Alle Bemühun gen des Arztes, den Bater zum Warten im Nebenzimmer zu veranlassen, scheiterten an dessen beharrlichem Verlan gen, bei der Operation zugegen zu sein. Mißtrauisch beob achtete er jeden Handgriff des Arztes und seine» Assistenten, eines jungen Eingeborenen, der sich äußerst geschickt und gelehrig anstellte. Mit Mühe konnte der Bater des kranken Kindes davon zurückgehalten werden, jedes einzelne Instru ment einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Dr. Pennell blieb schließlich nichts anderes übrig, als sich mit der Gegenwart des Baters abzufinden. Aschgrau im Ge sicht und zitternd stand der Eingeborene neben dem Opera tionstisch, seine fahlen Lippen murmelten ununterbrochen dieselben Worte, die wie eine eintönige Litanei klangen: „Wenn mein Sohn stirbt, mußt du auch sterben!" Der Arzt wußte, daß der Afghane ohne Zögern sein« Drohung ausführen und dabei den Beifall aller Stammesgenosten finden würde. Er.nahm also alle Kaltblütigkeit zusammen, um ein« ruhige Hand und ruhige Nerven zu bewahren, und es gelang seiner Willenskraft, die kritische Situation zu be stehen. Das Kind war gerettet, der Arzt bestand jedoch darauf, daß es noch ein paar Tage in dem kleinen Hospital blieb. Wieder stieß diese Forderung auf den Widerstand, des Baters, doch die Lat des weißen „Wundermannes" hatte ihn mit soviel Ehrfurcht erfüllt, daß es diesmal eher gelang, ihn von dem guten Willen des Arztes zu überzeu gen. Er blieb aber auf der Schwelle des Hauses hocken, bis er den Sohn Heimbringen durfte. ' Daß diese wilden Völkerstämme allem Fremden und Ungewohnten mit größtem Mißtrauen begegnen, beweist auch ein anderes Erlebnis, das der Arzt hatte, als er zu einer kranken Frau in Bannu gerufen wurde. Der klein« dreijährige Sohn der Kranken, ein wildes, schwarzlockige» Bürschlein mit dunklen blitzenden Augen, stellte sich kampf bereit vor das Bett seiner Mutter, als der Arzt eintrat. „Wer ist der Fremde, soll ich ihn für dich töten?", fragcke er» und schon blitzte ein blankes Messer in der winzigen Faust. Der Knirps konnte einfach nicht begreifen, daß ein Frem der auch freundliche Absichten haben könnte. Die kriegeri schen Stämme der Bergbewohner von Afghanistan und Nepal liegen in dauernder Fehde miteinander. Nicht selten trifft man die halbwüchsigen Burschen von zwölf und drei zehn Jahren als Bandenführer. Die meisten Verwundun gen, die Dr. Pennell zu heilen hatte, rührten von Schüsse« : und Messerstichen her. Ost werden ganze Familien durch Blutrache vernichtet. Das Räuberhandwerk gehört bei die sen Wilden zu den geachtetsten Betufen. Wenn ein Junge geboren wird, so spricht der Vater über seinem Haupte eM feierliches Gebet, das den Wunsch zum Inhalt hat, daß,der Kleine einmal ein tüchtiger Räuberhauptmann werden möge. Eines Tages wurde Lr. Pennell zu dem berühmten Räuberhauptmann Tschikki gerufen, der an der Grenze von Chinarak eine Bande von 8000 Köpfen befehligt. Einige Mitglieder der Bande waren in einem blutigen Trenzkampf übel zugerichtet worden. Auch der Hauptmann hatte schwere Verletzungen daoongetragen. Der vom Glück be günstigten Tüchtigkeit des Arztes gelang es, sämtliche Ver wundeten wiederherzustellen. Zum Dank schenkte ihm det mächtige Tschikki ein Gewehr und ein kunstvoll ziseliertes Messer und versprach ihm seine Hilfe, wenn immer er sie brauche. Als besonderes Zeichen seiner freundschaftlichen Gesinnung zeigte der Räuberhauptmann dem weißen Arzt sein Amulett, eine kleine Metallplatte, in die Tschikki mit eigener Hand die Worte geritzt hatte: „o Gott, möge mein« erhobene Flinte niemals ihr Ziel verfehlen!" Stolz ver sicherte er, daß dieses seltene Gebet bis jetzt immer Erfül lung gesunden hätte. Der „Freundschaft" mit dem »nächtigen Räuberhaupt^ mann hat Dr. Pennell es zu verdanken, daß er von dem Haß seiner „Berufskollegen" verschont blieb. Eine Anzahl Eingeborener hatte sich nämlich schon einmal außerhalb der Landesgrenzen umgeschaut und, stolz auf ihre Kenntnisse, maßen sie sich ärztliche Weisheit und Wundertaten zu. Bei den naiven Wilden sande», sie auch eine große Anzahl Gläubiger, die sich diesen Kurpfuschern und Quacksalbern anoertrauten, mit dem Ergebnis, daß sie nachher in lebens gefährlichem Krankheitszustand doch den Weg zu dem wei ßen „Wundermann" fanden. Mehrmals wurde er von seinen „Kollegen" mit dem Tode bü»roht. Der Ruhm des Arztes aus Bannu hat sich inzwischen immer mehr herum gesprochen. Ein erschütterndes Bild bot eines Tages eine lange Prozession von blinden Männern und Frauen, die, einer auf den anderen gestützt, nach Bannu wanderten. Dem Arzt gelang es, einigen, die noch nicht vollständig erblindet waren, das Augenlicht wiederzugeben. Die Kranken lausch ten den Worten des „Wundermannes" wie einem Prophe ten und in den wenigen Jahren, in denen Dr. Pennell in Bannu sein schwieriges Amt ausübt, sind die unzugäng lichen Wiiden ihm gegenüber friedlich und anhänglich ae- worden.