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Förderung der Eheschließungen steigt, bildet es ein vom Reichsfinanzminister zi waltendes Sonveroermöaen des Reiches. . Der bi Ledigenzuschlag kommtab 1. Juli 1933 in Fortfall. Aus der Oberlaufitz. Bischofswerda, 2. Juni. Pfingsten in -er Natur. Zu Pfingsten steht die Natur in voller Pracht, Held, Wald und Wiese haben sich festlich geschmückt; überall duftet und blüht es. Pfingsten, von gutem Wetter verschönt, wird daher jedenfalls Völkerwanderungen sehen, deren Ziel der Genuß all der Schönheiten in Gottes freier Natur ist. Nicht nur kleine Gruppen wanderfroher Menschen, ganze Gesell schaften sind auf den Beinen, um durch die Wälder in die Berge zu wallfahrten, dem Schöpfer für alle diese Herrlich keiten zu danken. Familien mit allen Köpfen machen ihren pflichtgemäßen Pfingstausflua, den Rucksack voller Atzung, und wenn man sich dann glücklich an der schönsten Stelle der ganzen Gegend gelagert hat und den Rucksack plündert, dann läßt man Papier und Eierschalen, Flaschen und sonstigen Abfall liegen, wo er gerade liegt, füllt den Rucksack mit Zusammenfassend unterstrich Staatssekretär Reinhardt, daß durch diese neuen Maßnahmen der Relchsregierung an gekurbelt werden sollen die Bauwirtschaft, die Textil-, die Maschinen- und die Möbelindustrie und die damit unmittel bar verbundenen«» Wirtschaftszweige. Dazu kommen die Uebersührung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft und die Herausnahme weiterer weiblicher Arbeitskräfte aus der Produktion. günstigung, die er für minderjal also Frau und zwei minderjährig, gehilfin beschäftigt, erhält also di für die Frau und d r e i minderjährige Kinder. Recht verspricht sich die Relchsregierung von dieser Regelung eine ganz erhebliche Einstellung von Hausgehilfinnen, was Wie wir gestern berichteten, sind die unausgesetzt mit großem Eifer betriebenen Nachforschungen der Staatsan waltschaft, Polizei und Gendarmerie Nach der vermißten Frau Weser aus Dresden bisher erfolglos gewesen. Trotz Absuchens aller Teiche, Gewässer, Graben, Büsche und Wäl der in der Umgebung von Bischofswerda unter Mitwirkung von SA.- und SS.-Leuten, Stahlhelmen,- Hilfspolizisten und ArbeitsdieNstfreiwilligen konnte keinb Spur von ihr ge funden werden. Der Ehemann müßte angesichts dieses Um standes aus der Untersuchungshaft entlassen werden, zumal inzwischen Personen bekundeten, dich Weser am 6. Mai vor mittags in Bautzen geschäftlich tätig gewesen sei. Düs Ehepaar Weser lebt seit über einem Jahr in Schei dung und getrennt. Am 3. Mai 1933 ist die Scheidung aber vom Oberkandesgericht in Dresden abgewiesen worden. Das Ehepaar hatte an diesem Tage in Dreien für den 6. Mai eine Zusammenkunft in Bischofswerda vereinbart, wobei die Ehefrau ihr Kind sehen wollte. Der Ehemann sollte,zu hiesem Zwecke aus Bautzen mit dem Kind« in: Bischofswerda xjytref- fen, während die Frau von Dresden kommen wollte. Seit dem 6, Mai ist, wie gemeldet, die: Weser verschwunden. Der Ghemann will nicht in Bischofswerda gewesen sejn. Als neu in dieser Sache wurde festgestellt, daß . Frau Weser am 6. Mül. gegen 1Y.30 vormittags von eintr Person, die sie ge nau kennt, in Dresden aus dem Neustädter Bahnhof gesehen wördetz ist, wie Pü dort von einem Herrn begrüßt wurde. Her ihr, was aber nicht ganz einwandfrei feststeht, einen. Blu menstrauß gereicht haben soll. Der Herr war etwas größer als die Weser und hat Schlapphut und grünlichen Gabardine mantel getragen. Wer hierzu und auch sonst zur Aufklärung des mysteriösen Falles irgendwelche, auch wenn scheinbar un wichtige Angaben, machen kann, wird gebeten, der nächsten Kriminal-, Gendarmerie- oder Polizeidienststelle Mitteilung zu machen. Von den beteiligten Behörden wird unausgesetzt weitergeforscht, um Licht in die Affäre zu bringen. Es wird aber auch die Bevölkerung nochmals gebeten, eifrig wie bis her, an der Aufklärung mitzuwirken und insbesondere bei Spaziergängen und Streifen durch Wälder und Fluren ihr Augenmerk auf die Vermißte zu haben. Der S. Abschnitt, «Förderung der Eheschließungen-, sieht die Einrichtung einer Ehestandsbeikilfe vor, durch die jungen Leuten die Beschaffung von Einrichtungs gegenständen für eine kleine Wohnung ermöglicht werden soll. Es sind zinslose Ehestandsdarlehen bi» zum Betrag von 1000 Mark vorgesehen, deren Tilgungsbetrag monatlich 1 Prozent betragen wird. Weitere Voraussetzung ist der Verzicht der jungen Ehefrau, während der Dauer der Rück zahlung des Darlehns solange kein Arbeit aufzunehmen, als der Ehemann ein Einkommen von 125 Mark monatlich be zieht. Das Darlehn wird nicht in bar gewährt, sondern in Form eines Bedarfsdeckungsscheines, und be rechtigt bier zum Erwerb von Möbeln und Hausgerät. Der bisher bestehende Ledigenzuschlag wird vom 1. Juli 1933 ab in Wegfall kommen. Man rechnet damit, angesichts dieser günstigen Aussichten bereits im ersten Jahr 150000 Ehen finanzieren zu können. Der Antrag auf Gewährung des Ehestandsdarlehens kann vor Cingchen der Che gestellt werden. Daß die künf tige Ehefrau zwischen dem 1. Juni 1931 und dem 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate lang im Inlands in einem Arbeitnehmerverhältnis gestanden hat, ist nachzuweisen. Daß ein standesamtliches Aufgebot vorliegt und daß die künftige Ehefrau ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin späte stens im Zeitpunkt der Eheschließung aufgibt, ist glaubhaft zu machen. Als Arbeitnehmertätigkeit gilt nicht die Be schäftigung im Haushalt oder Betrieb von Verwandten aufsteigender Linie. Der monatliche Tilgungsbetrag des Ehestandsdarlehns in Höhe von einem Prozent ist je weils am Zehnten des Monats fällig. Die zur Hingabe der Ehestandsdarlehen erforderlichen Summen werden durch eine Ehesiandsbeihilfe aufgebracht, zu der alle ledigen Personen herangezogen werden, die Einkünfte im Sinne des Einkommen steuergesetzes beziehen. Diese Ehestandshilfe wird sowohl von Lohn- und Gehalts empfängern, wie auch von Veranlagten erhoben. Als le dig gelten auch verwitwete oder geschiedene Personen, deren Ehe kinderlos ist. Von der Ehestandshilfe sind befreit unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, sowie Personen, die zuM Un terhalt ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Elternteils seit einem Jahr mindestens ein Sechstel ihres Einkommens aufwenden, außerdem Personen, die über 55 Jahre alt sind. Zur Ehestandshilfe der Lohn- und Gehalts empfänger werden auf der Basis des Bruttoarbeitslohnes alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen her angezogen. Zum Arbeitslohn gehören nicht Abbau-Entschä digungen, Abkehrgelder und sonstige Kapitalabfindungen, die aus Anlaß der Auflösung eines Dienstverhältnisses ge zahlt werden. Die Ehestandshilfe der Lohn- und Gehalts empfänger wird nicht erhoben, wenn der Arbeitslohn 75 Mark im Monat nicht erreicht. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Ehestandshilfe der Lohn- u. Gehaltsempfänger bei 75 Mark bis 150 Mark 2 Prozent, bei 150 Mark bis 300 Mark 3 Prozent, bei 300 Mark bis 500 Mark 4 Prozent und bei 500 Mark und darüber 5 Prozent. Die Ehestandshilfe wird durch Einbehaltung eines Lohn- oder Äehaltsteiles erhoben, wobei der Arbeitgeber dem Reich hastet. Bemessungsgrundlage der Ehestandsbilfe der Veranlagten sind die Reineinkünfte, die nicht oem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. Sotderlei- st ungen und der steuerfreie Einkommens teil dürfen nicht abgezogen werden, Wer- bungskosten, Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten nur insoweit, als dies nicht bereits bei Festlegung der Rein einkünfte geschehen ist. Die Ehestandshilfe der Veran lagten beträgt bei 750 Mark bis 1300 Mark 2 Prozent, bei 1300 Mark bis 3100 Mark 3 Prozent, bei 3100 Mark bis 5500 Mark 4 Prozent, bei 5500 Mark und darüber 5 Prozent. Die Ehestandshilfe der Veranlagten wird für die im Ka lenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte nur in Höhe von 50 P r o z e n t erhoben. Auf die Ehestandshilse der Veranlagten sind Vorauszahlungen erstmals am 10. Sep tember 1933 zu entrichten, dann an den für die Einkom mensteuer-Vorauszahlungen jeweils maßgebenden Tagen. Die Ehestandshilfe wird weder bei der Berechnung des Ein kommens, noch der des Steuerabzugs vom Arbeitslohn ab gezogen. Sie ist keine Bemessungsgrundlage für die Kir chensteuer. Das Aufkommen aus ihr fließt ausschließlich dem Reich zu. Soweit es im Rechnungsjahr 1933 40 Mil lionen Mark, in -en folgenden je 60 Millionen Mark über- MliMWM WWA MlrvllWeiMen j« Seils. Genf, 1. Juni. Im Hauptausschuß der Abrüstungskon ferenz wurde am Donnerstag, jn. erster Lesung das neue Programm der französischen Regierung über den Ausbau der Kontrollbefug nisse des künftigen Abrüstungs ausschusses erörtert, von dessen Annahme die französische Regierung die Zustimmung zu dem englischen Ährüstungs- abkommen abhängig macht. Die französische Regierung: legt in fünf AbänderungstzNträgeN eine F üll e neuer verwickelter Bestimmungen vor, durch die das klare englische Kontrollsystem in der Richtung von n euen erweiterten Investigations- und: Sank tionsbestimmungen verstärkt wird. Das Kontroll programm, das im Hauptausfchuß vom französischen Kr-n- juristen Basdevant in Anwesenheit von PaukBoncour ent wickelt wurde, enthält folgende Punkte: 1) Einfügung eines „Landesverrälerparagraphen-, wo- nach sich die Regierungen verpflichten, dle Veröffentlichung oder Bekanntgabe von Mitteilungen durch nichtbeamkete Persönlichkeiten über die Verletzung des Abrüstungsabkom mens unter keinen Umständen gerichtlich zu verfolgen. Diese Immunität wird sogar den Beamten garantiert, fall» diese ihre Vorgesetzten über die Verlehung des Abrüstungsabkom mens erfolglos unterrichtet haben. 2) Veröffentlichungen der Protokolle oder der Doku mente de» ständigen Abrüstungsausschusses des Völkerbun des beim Jnvestigationsverfahren dürfen in keiner Weife elngefchränkt werden. 3) Der ständige Abrüstungsausschuß hat mindestens einmal jährlich in jedem Staat ein regelmäßiges Jnvestlga- tionsverfahren über den Rüstungsstand vonunchmen, da» durch besondere lleberwachungsorgane durchgeführt wird. 4) Im Falle einer durch Klage oder Investigation fest gesetzten Verletzung des Abrüstungsabkommen, hat der ständige Abrüstungsausschuß sofort der betreffenden Macht eine Frist für die Wiederherstellung des normalen Zustan de» zu setzen. Die Durchführung dieser Verpflichtung wird durch einen besonderen Ueberwachungsausschuß kontrolliert. Fall» infolge der Verletzung -es Abrastungsab kommen» ein Krieg ausbricht, so wird -er be- treffende Staat von sänmlchen Völkerbundsmilgliedern als der Schuldige Im Sinne der Santtionsbestimmungen de» Artikel» 16 de» Völkerbundspaktes erklärt. Die Annahme dieses ultimativ vorgebrachten Kontroll programms der französischen Regierung durch die nicht der VMkkllW l>ll M«l MWMMstM. Wie wir von maßgebender Seite erfahren, beabsichtigt das Reichsfinanzministerium spätestens im Frühjahr 1934 eine g r u nd leg ende Vereinfachung unseres gesamten Steuersystems durchzuführen, und zwar für das Reich, die Länder und die Gemeinden. Mit derVielheit der Steuern und der Kompliziert heit des Steuerrechtes wird damit durchgreifend Schluß ge macht. Das Auskommen soll in angemessenem Verhältnis zu den Unkosten stehen, und die Steuern sollen für die Wirtschaft tragbar und gerecht sein. Die Vereinfachung sieht wesentliche Erleichterungen für die Steuerpflichtigen vor. Jn Zukunft sollen dann nicht mehr von Reich, Ländern und Ge meinden Steuerbescheide gegeben werden, und es ist dann nicht mehr yn eine Unzahl von Stellen zu zahlen, sondern nur an eine einzige Stelle, und das ganze Steuerformular soll nicht mehr als eine S e i t e ausmachen. Diese große Steuerreform soll einen durchgreifenden Abbau der auf der deutschen Produktion beruhenden Steuerlasten bringen. Äußer der Kraftfahrzeugsteuer wird eine Reihe anderer Steuern verschwinden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist es allerdings nötig, daß die. Wirtschaft und jeder einzelne sich bemüht, das Reichsfinanzministerium durch pünktliche Zahlung der fälligen Steuern jetzt so zu entlasten, daß an dem großen Reformwerk ohne Verzögerung gearbeitet wer den kann. - noch mit einem Aufgeld versehen, da» mit 25 X beginnend sich im Laufe der nächsten Zeit bis zu 10 senkt und bar den gespendeten Betrag sehr wesentlich erhöht. Der Zahlende bleibt, wird der gespendete Betrag zur Begleichung von Steuerrückständen verwendet, auch frei von Zinsen und Ver zugszuschlägen. Ueber diese verschwiegene Spende hinaus ist aber nun auch eine offene Spende zur Förderung der nattonalen vorgesehen. Jeder, auch deHenige, der keinerlei Steuerhin terziehungen begangen hat, soll freiwillig spenden. Er kann dies tun bet seinem Finanzamt, bei seiner Bank oder sonstwo. Die näheren Gelegenheiten dazu werden noch be- kanntgegeben. Auch solche Spender erhallen eine Bestäti gung über ihre Zahlung und dürfen den gespendeten Betrag von lhrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Die große Idee, von der sich die Reichsregierung leiten läßt, ist nämlich die, zur Förderung und Vermehrung der Arbmtsgelegtnkel- ten keine Anleihe aufzunehmen, vielmehr da» ganze Volk aufzurufen, sich durch die Spende an dieser hoben Aufgabe zu beteiligen. Die aufkommenden Summen au» der Spend« werden auch nicht dem allgemeinen Haushalt zuflie ßen, sie werden ganz ausschließlich für die Zwecke der Ar beitsbeschaffung verwendet werden. Abschnitts des Gesetzes befaßt sich dann mit den Möglichkeiten, weibliche Arbeitnehmer und weibliche Arbeitslose wieder der Betätigung im Haushalt zuzuführen. Während man nämlich 1925 noch eine Million Hausgehilfin nen hatte, beträgt deren Zahl nur noch die Hälfte. Daran ist nicht nur die Verschlechterung -er allgemeinen Wirtschafts lage schuld, sondern auch dle überhöhte Sozialbelastuna. Zur vermehrten Einstellung von Hausgehilfinnen hat der Relchs- arbeltsminister bekanntlich kürzlich schon diese Arbeitnehmer- aruppe aus der Arbeitslosenversicherung herausgenommen. Das neue Gesetz bringt darüber hinaus eine ganz neue Re gelung. Die yausgebllffn wird nämlich künftig im Haushalt Ihre» Arbeitnehmer, in steuerlicher Hinsicht eine« minderjährigen Kinde gleichgestellt. Der Arbeitgeber erhält also für sie noch die steuerliche Ver günstigung, die er für minderjährige Kinder erhält. Wer also Frau und zwei minderjährige Kinder hat und eine Haus gehilfin beschäftigt, erhält also die steuerliche Vergünstigung für die Frau und drei minderjährige Kinder. Mit vollem Recht verspricht sich die Reichsregierung von dieser Regelung eine ganz erhebliche Einstellung von Hausgehilfinnen, was daneben auch noch den Hausfrauen und Muttern die Mög lichkeit gibt, sich, befreit von mancher Arbeit des Haushaltes, künftig wieder mehr als dies bisher vielfach der Fall war, der Erziehung ihrer Kinder zuzuwenden. fra^ts«^ «ftmtsngruppe angehören-en Mächte scheint Entscheidende Mendnna in den russtsch-ttalienischen Keriehnngen? Rom, 31. Mai. von italienischer Seite wird amtlich mitgeteilt, daß der sowjetrussische Botschafter in Rom, Po- temnn, am Mittwoch nach Genf reisen wird, um dort mit dem Kommissar des Auswärtigen Amtes, Litwinow, zusam menzutreffen. Bon Genf au« werde sich Potemkin nach Moskau begeben, um sich mit der russischen Regierung zu be- sprecAn Zusammenhang mit der Tatsache, daß in der letzten Zeit die ltalienisch-russischen Beziehungen auch öffentlich und in der Presse einen besonders herzlichen Charakter angenom men haben, läßt diese kurze amtliche Mitteilung darauf schlie ßen, daß hier ein neuer wichtiger außenpolitischer Erfolg Mussolinis und Italiens vorlieat, der über die wirtschaftlichen Abmachungen der letzten Woche weit hinausgeht. Englische Aeusterrmaen ruaunsten einer Neviston der deutschen Gstgren;e London, 2. Juni. In einem „Eingesandt" an die „Times" wird der erheblich oder überwiegend deutsche Charakter der Deutschland fortgenommenen Gebiete Westpreußens darge tan. Auch wird darauf hingewlesen, wie das Gebiet wah rend der 1772 zu End« gegangenen Poltnherrschaft verwahr- ost war In einem vom „Daily Telegraph" veröffentlich ¬ en Briefheißt es u. a.: Auch Leute (wie der Einsender), die ür eine Wiederherstellung des polnischen Staates eingetreten eien, bedauerten die Zweiteilung des östlichen Deutschlands Hier sei etwas geschehen, wovor sogar Napoleon zurückscheute. Die materielle Wohlfahrt von Danzig und vieler Teile des Korridors hätte unter der neuen polnischne Herrschaft schwe ren Schaden gelitten.. ' » ' —:— Bild -er vermißten Frau Weser aus Dresden, die am 6. Mai sich in Bischofswerda mit ihrem Mann, mit dem sie in Scheidung lebt, treffen wollte und seitdem ver- ktbrvundea M.