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dtzr Lakdwi «DD OS «Rat des k^sdrplsns v/srdsn »d Sonnsdand rum Preise von 10 Pfennigen in unserer Sesdiättsstelle sdgegeden. »»««« VaRi^r»Oa», liegt bereits unserem beutigen Visite bei. vr entbslt die heimischen l.inien der visendsbn und der Krsktverkekrsgeselisdiskt. Neuregelung -es bäuerlichen Erbhofrechtes Der wichtigste Gesetzentwurf aus -em Gebiet des bäuerlichen Rechtes seit -er Stein - Hardenbergschen Reform. - Die arme SPD. Dor Berliner Gcneralstaatsanwalt, der die Beschlag nahme des Vermögens dsrSPD.un- des Reichsbanners anordnete, hat nur 10000V Mark Bargeld ausgesuNden. Ob ein Teil der Summe auf Privatkonten verschoben wurde, läßt sich nicht feststellen, jedenfalls ergab sich aber, daß die einst vielgerühmte und für andekk Parteien vorbildliche Op erwilligkeit der sozialdemokratischen Parteimitglieder doch eit geraumer Zeit verschwunden war, weil die Beitragszah- entfernt gelöst. 2m Zusammenhang damit seien Arbeiten zur Regulierung der deutschen Fluhlaufe notwendig. Weiter werden aus dem Programm ermahnt.der Ausbau der ge meindlichen Bersorgungswerke, die Erneuerung -der-deuft schen Seeschiffahrt und die Förderung von Exportauftrögen der deutschen Industrie. Die entscheidenden Schwierigkeiten lögen bei der Finanzierung. Die Finanzierung de» Papen- und Sereke-Programms sei den Bedürfnissen der Praxis nicht mehr gerecht geworden. Man werde prüfen müssen, ob die Darlehensgewahrung in allen Fällen genüge oder ob nicht in gewissem Umfange den Trögern der Arbeiten Zuschüsse oder mindesten» Zinsbeihil fen gegeben werden müssen. Der Reichsarbeitsminister habe schon vor einiger Zeit auf die Möglichkeit hingewiesen, die nötigen Mittel für die Arbeitsbeschaffung durch «ine In landsanleihe aufzubringen. Dieser Gedanke wird in dem neuen Arbeitsbeschaffungsprogramm ausgeglichen. Cs sei zu erwarten, daß die Auflegung einer nationalen Ar tz e l t s b e s ch a ff u n g s a n l e i h e zu einem namhaften Erfolg führen werde. Weiter wird dann ausgeführt, daß auch die Lohn st o l i t i k in den Dienst der Arbeitsbeschaffung gestellt wer- den müsse. Dazu bedürfe es der L o cke r u n g d e r S ta r r - heit des Tarifsystems. Die Lasten der Sozialver sicherung sollen noch weiter gesenkt werden. Ebenso seien die Fragen einer Verschiebung der Schulzeit und einer all gemeinen Arbeitszeitverkürzung zu prüfen. Freitag Abfahrt wiH Uem N-rU vtb. Washington, 11. Mai. (Drahtb.) Reichsbankprä sident Dr. Schacht konferierte heute mit dem Gouverneur der New tzorker Vundesreservebank und mit verschiedenen an deren Finanzier», die ihn aufsuchten. - Am Freitagvorwittag wird Dr. Schacht sich vom Präsi denten Roosevelt verabschieden. Dr. Schacht empfängt an- schließend Vertreter der amerikanischen Presse und gedenkt, am Freitagmittqg nach New Jork zu fahren. Dort wird er por seiner Heimreise über die National Vreadcasting Com pany einen Rundfunkvortrag über das neue Deutschland halten. . Berlin, 12. Mai. (E. M.) In einer Pressebesprechung im preußischen Justizministerium gab am Donnerstagabend der preußische Justizminister Kerrl Kenntnis von einem Ge setzentwurf, der am Donnerstag im preußischen Kabinett besprochen worden ist und der am kommenden Montag Ge setz werden soll. > : - Dieser Gesetzentwurf regelt das bäuerliche Erbhofrecht, das Vodenrechl vollkommen neu, und zwar geht er bewußt von den Grundlagen des römischen Rechts, das den Boden zur Ware gemacht hat, zum germanischen Recht zurück, das einen freien verkauf von Grund und Boden verbietet. Es handelt sich seit der Stein-Hardenbergschen Bauernbefreiung um den wichtigsten Gesetzentwurf, der auch ebenso die Ge staltung des Reichsrechtes mit beeinflussen wird und für das Zusammenleben des deutschen Volkes und die Zukunft der deutschen Landwirtschaft von einschneiden- dervedeutung sei. Ministerialrat Wagemann erinnerte daran, daß das bäuerliche Erbhofrecht eine uralte germanische Rechtsein richtung sei, die im Gegensatz zum römischen Recht, das den Grund und Boden zur Ware gemacht habe, im deutschen Recht bestimme, daß der Hof Erbe der Sippe und d c s V o l k e s s e i. Die Höfe müßten sich von den Vätern auf Kinder und Kindeskinder vererben und dürften nicht zu einem Handelsobjekt gemacht werden. Das römische Recht sei liberal gewesen; man werde jetzt wieder zu einem deutschen Recht kommen. Ein alter deutscher Rechtsgrundsatz im Sachsenspiegel heiße: „Der Bauer hat nur ein Kind"; das heiße, daß nur ein Kind den Hof erben könne. Diesen Satz habe man jetzt wörtlich in das neue Recht eingearbeitet. Der neue Entwurf umfasse das Anerbrecht und die Anerbrolle, in die alle Höfe eingetragen seien. Bauer sei der Anerbe. Der Bauer dürfe nur einen Hof haben und nur ein Kind, das Anerbe sein könne, das also den Hof erbe. DieMiterben könn ten auf dem Hof versorgt werden; sofern sie unverschuldet in Not geraten, könnten sie eine sogenannte Heimatzu- slucht auf dem Hofe finden. Cs sei ferner festgelegt, daß deutschen Boden nur erben könne, wer deutsches Blut habe. Der Hof dürfe nur so groß sein, daß er eine Familie er nähre, wenn er unter das Anerbrecht fallen solle. Der Großgrundbesitz, der Arbeiter beschäftige, sei also vom An erbrechtausgeschlossen. Zur Regelung von Streitfragen werde das Anerb- gcr, cht geschaffen, das aus einem Amtsrichter und zwei Bauern bestehe. Ein Verkauf von Anerbehöfen dürfe nur mit Genehmigung des Anerbgerichtes stättfinden, das nur bei Vorliegen von Sonderfällcn diesen Verkauf genehmigen werde. Anerbe kann natürlich auch eins Tochter seinr Das Gesetz habe den Zweck, Vie Bauernhöfe vor U.eVer schuldung und Zersplitterung , im Erb gang e z u bewahr e n und eine Klasse von gleichmäßig großen Bauernhöfen zu schaffem Das Anerbenrecht gilt'.nur Dr' die Bauernhöfe, für das überschüssige Vermögen gelten die Bestimmungen des Bür- gerlichen Gesetzbuches. Bei het Verteilung des, überfchijssi- gxn Vermögens fällt der Anerbe aus, solange die Vertei- lungschiote unter dem Werte seines Hofes liege. Ueber- stcigt die Verteilungsquote den Wert des Hofes, dann nimmt der Anerbe an der übrigen Erbschaft teil, und zwar wird der Wert des Hofes bei der Verteilungsquote ange- rcchnet. ... - Höchstgrenze darstellten, di« mm zumuten kühne, um neben her MMlnsutzg de» Ki einen Teil de« Arbeitsertrages für drntWiederaufba die Inganghaltung de» landwirtschaftlichen Betriebe, zur Berfüauna zu stellen. Das ReichseryähruNM,chinisterM« gibt hierüber eine Darstellung, in der Des heißt: Ernätzruugsmmi- ster Dr. Hugenberg erklärte, daß er entsprechend seiner ge samtwirtschaftlichen Einstellung dieXSdundung de, deutschen Bauerntums als die wirtschaftliche Grundlage ansehe nnd grundsätzlich zu jeder Maßregel bereit sei, die unter dem Go? stchtsvunkt des Gesamtwohles zugunsten der Landwirtschaft ergriffen werden könne. E.r müsse aber die F r a g e am» werfen, ob wirklich vom Standpunkte der Landwirtschaft aus der Vorschlag elner Zwangsherabsetzung der Zinsen auf 2 v. H. im Endergebnis einen Borteil darstelle, beson ders aber, ob die Landwirtschaft, die jetzt tatsächlich im Durchschnitt noch mehr als 6 v. H. zahle, ein ganz aus schlaggebendes Interesse däryn besitze, eine Annuität von 3 vH. statt 41/2 v. H. zu zahlen. Wenn der Milch preis " >inen Pfennig steige, wie es infolge des von Fettgesetzes bereits jetzt der Fall sei, so mache ändwirtschaft mehr aus als der erwähnte Die von ihm mit dem Fettaesetz aNgestrebte ' . > erwartend« Milchprelssteigerung aber bedeute ein Vielfaches jenes Zinsunterschiedes, von der übri gen bereits sichtbaren Prei« gestaltung «Heran- deren landwirtschaftlichen Erzeugnisk« ganz abgesehen. Vom Standpunkte der Landwirtschaft selbst aus habe es schließlich doch auch eine gewisse Bedeutung, mit ihren Forderungen nicht gerade an solchen Stellen ein- zusetzen, wo sich die größten Schwierigkeiten für die Ge samt w i r t schäft ergeben. Auch das Interesse der kleinen Sparer, der Geschwister und v i e l e r m i t der Landwirtschaft eng verbu n d e ne r Kreise dürfe schließlich nicht luiberücksichtigt bleiben. . * Die Anzeichen zu einer Verschärfung des Verhältnisses zwischen Nationalsozialisten und Deutschnatiqnalen häufen sich, und die nationalsozialistische Mehrheit im preußischen Landtag wird aller Voraussicht nach für' eine Neubesetzung des preußische:? Landwirtschaftsministeriums eintreten. Die Rückwirkungen auf die Position Dr. Huaenbergs sind nach den voraehrachten Erklärungen ziemlich klar. Wie in poli tischen Kreisen verlautet, wird die endgültig« Liquidierung dieses wichtigen innerpolitischen Problems der letzten Wochen spätestens in dem Augenblick erfolgen, wo derReichs- bankpräsident Dr. Schacht aus Washington wieder in Berlin eintrifft. Nach seiner Rückkehr dürfte sehr bald die gesamte Neuorganisation unseres wirtschaftlichen Lebens und im Zu sammenhang damit die Frage der Neugestaltung der mini steriellen Verantwortung geklärt werden. - Wartung vor Verletzung -er PreM besttmmungen. Berlin, 11. Mai. Der Reichskommissar für Preisüber wachung Und der Reichskommissar für die Wirtschaft geben bekannt: Es ist uns mitgeteilt worden, -aß in einzelnen Gegen den teilweise unter Androhung von Gewalt oder Boykott maßnahmen der Versuch gemacht worden ist, die vom Reichs kommissär für Preisüberwachung verordneten Preisver zeichnisse in den Schaufenstern und Verkaufsräumen von Friseuren und Schuhmachern zu entfernen. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Verordnungen über dm Preisäushängszwang bisher nicht aufgehoben und Zuwiderhandlungen nach wie vor strafbar sind. Ferner sind verschiedentlich von örtlichen Verbänden des Friseur- und Schuhmachergewerbes Mindestpreise für handwerkliche Leistungen festgesetzt worden, die zu einer ganz wesentlichen, bei der schwachen Kaufkraft weitester Konsumentenkreise untragbaren Verteuerung dieser Leistun gen führen würden. Wir weisen daraus hin, daß diese Ver bände, soweit es sich um Zwangsverbände handelt, zur Fest setzung von'Mindestpreisen nicht berechtigt sind. Ab 1. Juli Preisschil-erzwarrg beim Ktz^fGL» Berlin, 12. Mai. Vie da» VVA.-Büro meldet, veröf- feutllchk der Reichskommissar für Preisüberwachung soeben eine Verordnung, ln der vorgeschrieben wird, daß beim Kleinverkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen auf den Packungen die Menge de» Gehalt» in Gramm, ferner der Abgabepreis der Packung und der sich hieran» errechnete prel» je Pfund der Mare anzugeben ist. Die Angaben müs sen in einheitlicher Schrift von mindestens 8 Millimeter Schrlsthöhe erfolgen. Die Verordnung tritt ab 1. Juli in Kraft. Die Sicherung -er Konsumvereins vermögen. Berlin, 12. Mai. Der Führer der deutschen Arbeits front, Dr. Ley, hat den Leiter der Arbeiterbauk, Müller, mit der Durchführung von Maßnahmen zur Sicheruim der in den Einrichtungen der Konsumvereine festgelegten Verte be auftragt. E, ist nicht daran gedacht, die Konsumvereine in ihrer Tätigkeit zv be-iaderu. Dm Atel dieser Maßnahme ist nur eine geregelte Abwicklung Das Zinsproblem. Die Gegensätze zwischen nationalsozialistischer und deutschnationaler Auffassung. Man weiß, daß die Zinssenkung für die Landwirt schaft eine der Fragen ist, die den sachlichen Hinter grund für die immer wieder auftrctenden Vermutun gen eines möglicherweise baldigen Rücktrittes des Reichsernährungsministers Dr. Hugenberg bilden. Eine Lösung der Zinsfrage wird nicht möglich sein, ehe nicht Reichsbankpräfident Dr. Schacht sein Ur teil dazu abgegeben Hot. Inzwischen hat. ach^ Don nerstag eine neue Besprechung zwischen Hugenberg . und Darrü stattgefunden, worüber berichtet wird: Berlin, 11. Mai. Am Donnerstag fand auf Wunsch des Reichsministers Dr. Hugenberg eine unverbindliche Fühlungnahme zwischen dem Ministerium für Ernährung und dem Amt für Agrarpolitik der NSDAP, über die Ent schuldungsfrage statt. An der Unterredung nahmen teil Reichsminister Dr. Hugenberg, Staatssekretär v. Rohr und Ministerialrat Harmening. Für das.Amt für Agrarpolitik der.NSDAP, nahmen neben Amtsleiter Därrö teil Dinnä- nenpächter Backe, M. d. L., und Freiherr v. Zeppelin. Die Unterredung führte zu keinem abschließend e n E r - gebnis. Vom Amte für Agrarpolitik wurde vorgetragen, daß die Schlüsselfrage zur Gesundung der Landwirtschaft im Zins problem stecke, weil der Ertrotz der Ärdisit nicht aus schließlich zur Befriedigung der Kapital schuld dienen dürfe, sondern zum Wiederaufbau der in seinen Grundlagen durch die Schäden des vergange nen Systems erschütterten landwirtschaftlichen Betriebe zu dienen' habe. Das sei nicht gewährleistet, wenn der Ertrag der Arbeit ausschließlich oder vorpnegend zur Zinsbefriedi gung des Kapitals diene. Betrachte man die Verhältnisse in der Landwirtschaft vor dem Weltkriege, dann sehe man, daß selbst eine gesunde Landwirtschaft sich nur mit etwa 2 v. H. verzinsen konnte, also heute diese 2 v. H. zuzüglich einer Tilgungsrate die flftdor prompt zahlt«« und Ht, dann «in« wahnwitzig« chwrndungsposttik und Kärruptton betrieb. Hamdnrg, II.Mal. Der sozialdemokratische Reichs* tagsabgeordnete Biedermann ist au» dem V-Zua Köln— Aanchürg gestürzt. Di« Leiche wurde kurz hinter Recklina- vauson gefunden. Nach den inzwischen getroffenen Fest stellungen liegt Selbstmord vor. Gra-malschän-una eines englischen i, Sozialisten. ) Der Krayz Rosenberg» gestohlen. Loudon, 11. Mak. Wie bereits gemeldet, legte Dr. Rosen- berg, der politische Beauftragte der NSDAP., in der Lon- doner Whitehall gestern zu Ehren der englischen Kriegs* opfer einen Kranz nieder. Liefer von Rosenberg niedergelmle Kranz ist Donuer»- lag früh entwendet worden. Ak Urheber de» Dieb- stähl», wurde der der Arbeikerpartei angehörende Haupt- , manu Sear» verhaftet. Hauptmann Sears ist Mitglied des Verbandes der britischen Frontkämpfer. Die Entwendung des Kranzes ging blitz schnell vor sich. Um 11 Uhr morgens fuhr ein Kraftwagen an dem Kenotaph vor, ein Mann sprang heraus, ergriff nen Kranz und sprang unverzüglich wieder in den Wagen zurück, der dann im raschesten Tempo daoonfuhr. ' Dr. Rosenberg hat sich zu der Entwendung des Kranze» vom Kenotaph dahingehend geäußert, daß er den Kränz im Namen des Reichskanzlers und in den Farben des Deutschen Reiches zu Ehren der im Kriege gefallenen englischen Sol daten niedergelegt und damit den Kranz der Obhut des britischen Volkes übergeben habe. Was er daher von dem begangenen Akt denke; könne man sich vorstellen. < Hauptmann Sears ist bereits heute nachmittag dem Polizeigericht vorgeführt und entsprechend dem englischen Recht wegen „Diebstahls eines Kranzes auf Grund von Teil 2 des Diebstahlgesetzes" zu 40 Schilling Strafe verurteilt- worden. Von englischer Seite wird betont, daß unter dem eng lischen Gesetz keine andere Anklage möglich gewesen sei. Es sei auch anzunehmen, haß ein« offizielle Entschuldigung in der einen oder anderen Gestalt erfolgen werde. . s Berlin, 12. Mai. iE. M) Eine ganze Reihe von Zei tungen nimmt in scharfer Form gegen die Schändung de» von Rosenberg am Londoner Kenotaph zu Ehren der Ge fallenen nkedergeleaten Kranzes Stellung. Allgemein wird das erstaunlich milde Urteil des Londoner Gerichts kritisiert und der Entrüstung Ausdruck gegeben, die in offiziellen un privaten Kreisen über die rohe Tat und -asHefrerndende Ur teil herrscht. ungen zumeist gar nicht oder sehr spärlich erfolgt«». Auch ,ier allo nach dem politischen Bankrott Les Marxismus der drohende finanzielle Ruin und. das Ende jener vkganisa- ionstreue, auf die sich , die Führer einst viel zugute taten. Rätselhaft bleibt nur, wie die Sozialdemokratie noch die Mahlgelder für den letzten Wahlkampf aufbringen konnte. Das klägliche Ergebnis erklärt di« Aeußerung eines Mit gliedes des Reichekabinetts, gewisse Gewerkschaftsführer wären im März zu ihm gekommen und hätten sich geradezu befreit gefühlt, als die nationale Bewegung ihnen die Ver antwortung abnahm, wenn auch ein offener Bankrott der Führer vielleicht noch eindrucksvoller gewesen wäre als ihre feige Flucht aus der Berantwortuyg. Sie hatten sich zu Tove korrumpieren lassen oder waren durch ihre Korruptheit bargeldlos. Damit war das natürliche Ende einer Partei erreicht, die einst eine Finanzmacht im Staate war, deren 4 v. H. zu zahlen. Wenn auch Nur um einen Pfennig steige, wie ihm erlassenen i7 - ' ' " ' " " dies für die Landwirt! Zinsunterschied. und mit Sicherheit zu als der erwähnte