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Bautzen. 11. Mai. Böswillige Brandstiftung. Am LhchWchgG kkOMKl^Wks- , Berlin, 1V. Mai. Wie die RSBO.-Presiestelle mitteilt, ses- d« tzr«f» Wtzfich «MM» WM ZÄ,EMM- lern, die vor lide-erer Aeit in mÄoerSgLr Weis« ihre Ain- Her vom Religionsunterricht abgemekdethatten, kürz vor der Konfirmation einfach wieder amnecheten, um sie mit konftr- nttern lassen zu können. Auch di«, sei ein« schwierig« An- geleaenheit, «eil der vvlle Beltglousunkerricht uad der «uz« KovfirmaKo«- unterricht ja an fiKM VvravMm», fitr die Kvu- Anderseits solle di« krumhermsdorf, der damals in Niederputzkaube- schästtgt: war, überführt. Adler hatte die Angeklagten auf dem Nachhauseweg hinter einem Bretterstoß der Heberschen Mühle gegen r/g12 Uhr stehen sehen. Er habe sie gefragt, wa» Ke dort wollten, worauf ihm geantwortet worden Kl, Stten" sie auch schon früher gemacht. Er (der r)sei dann über die Brücke bei der Mühle gegan- „Die Kirche ist kein GpAenlchiag". Zahlreiche WiedereinlrittserNarungen und ihre VoraussehunW», Berlin, 10. Mai. In unterrichteten Kreisen der «vange- lischen Kirche wird erklärt, daß im Zusammenhang mit dem nationalen Erwachen des deutschen Volke» die Kirchenaus- trittsbewegung nicht nur einen starken Rückschlag erfahren habe, sondern daß sehr zahlreiche. Wiederein tritte in die evangelische Kirche erfolgt sind. .Ko erfreu lich diese Rückkehr zur Kirche sei, so müsse man bei dem Rück strom doch eine gewisse Vorsicht walten lassen, denn die Kirche sei kein Taubenschlag. Wer sich zur Kirche zurückfinden wolle, müsse in erster Linie die notwendigen inneren Voraussehungen mitbringen. Einzelne KirchenreaierNVgeN hätten daher schon verfügen lassen, daß vor der Wiederaufnahme in die Kirche in jedem Einzelfall erst. ein« seelsorgerische Rück sprache erfolgen solle. ' Am zweckmäßigsten erscheine es, wenn diejenigen, die den Wiedereintritt vollziehen wollten, sich zunächst mit dem für sie zuständigen 'Geistlichen sn. Verbindung setzten. In WNlllWM SkschKMM «N M VZk«. vbe«: Ilallenische« Ma» rine-Grohflogzeug. Aalen: Die Rom« de« Seschwaderflua«, der von Rom überBerun-Amfier. doae- ZSlaad -LNbrädor- Reuyork zvx Welka»«- firllvag nach Chicago sichre« wird. Recht«: llkalo Baldo, der Führer de« llalieaischea Geschchader«. Nachdem Im Januar 1VL1 llalleulsche Piloten im Seschwaderflug den Süd- aUantchüberqutrtta, «ol len sie jetzt versuchen, mil 24 Maschine« Mer de» Nordallanlik zu stiegen. WZM«« -er I WverfiNlle«: D Militär gehl in Innsbruck W gegen demonstrierend« M Sludenkrn vor. WDie politische Hochspannung M ln Oesterreich führt besonder« M an den Universität«« zu immer M neuen Zosammeaflöße« zwi- D schen den verschiedene» Par- W teirichlungen der Studieren. Mden. In Innsbruck, wo »le W DeMsche Studentenschaft aus- - »st wurde, mutzt« Milttär > Heimwehr «Ingesetzt «er- um dl« Ruh« wieder- . herzupest«». terhalt aufgelauert, ihn überfallen wch mit «inerStichmaffe in den linken Unterarm und in die Stirn gestochen zu haben. Die Angeklagten bestritten die». Der Zeuge Hocker gab an, daß er erst von einem der Täter in den Arm gestochen wor den sn. Auf feine Hilferufe kam dann noch eine zweite Per son MM und verletzte ihn an der Stirn. Hocker hatte die Täter nicht erkannt. Sie wurden aber durch die Aussagen des Kauptbelystungszeugen, de, landwirtschaftlichen Arbei- teraWlek,.Krumhermsdorf^der damals in Niederxutzkau be- dem Aachhaüseweg'hl Mühle gegen r/sl2 Ü>. . wassiedort wollten, worauf ihm geantwortet worben sei, er solle weitergehen, sie wollten einem auflauern. Diese Be merkung hätten sie auch schon früher gemacht. Er (der Zeuge Uhler) sei dann über die Brücke bei der Mühle gegan gen und habe sich auf einen Bretterstoß gesetzt, als.er von weitem eine Person kommen sah, die er aber nicht erkannte. Als diese Person Hann bei dem Bretterstoß vorbeigina, hin- tess.dem die Angeklagten gesteckt hatten, habe er (Adler) plötzlich Wehrufe gehört. Er habe sich nicht weiter um die Sache gekümmert und sei dann weiteraegangen. Der Zeuge Adler gab noch an, daß er bei Schänwäloer am gleichen Abend bas Heft eines Hirschfängers aus der Tasche heraus- raaeN fah. Die beiden Angeklagten bezeichneten die Angaben Adle/o, den sie nicht kennen wollten, als unwahr. Sie hät ten Mit Kem Uebersall nichts zu tun. Nach dem Gang der Verhandlung konnte vor der Vernehmung Adlers der Ver- dacht 'austauchen, daß Adler mit dem Uebersall ebenfalls in Zusammenhang stand. Dies wurde zunächst dadurch bestärkt, daß .Hocker die Stimme Adlers wieder zu erkennen glaubte, dle -gerufen hatte: „Ist das nicht ein brauner Mordhund?" Adler li»Nkte den Verdacht weiter auf sich, als er am Sonn- abeM 6. Mai, an dem die Verhandlung angesetzt war, vor der Vernehmung als Zeuge vom Gericht einfach weglief, so daß die Verhandlung auf gestern vertagt werden mußte. (Adler wurde deswegen zu 30 Mark Geldstrafe und zur Tra gung der Kosten verurteilt. — Am Mittwoch konnte er keinen Gründ seines Weglaufens angeben.) Adler, der gestern feine Aussagen auf mehrfache Vorhalte des Vorsitzenden zwar zögernd, aber ohne Widerspruch glaubhaft erstattete, bestritt entschieden, etwa, mit dem Uebersall zu tun zu haben. Er habe äüch nicht die obgenannten Hetzworte ausgerufen. Sehr belastend für die Angeklagten war der Einwand des Ange klagten, Dreßler: „Adler hätte beim Weitergehen an ihnen vorbeigemußt." Adler erklärte, es verhalte sich alles so, De er ausgesagt habe, dies könne er mit gutem Gewissen beschwören. Adler war vor Jahresfrist auchiKommunist. Sowohl der Vertreter der Staatsanwalt schaft als auch das Gericht setzten in die Glaubwürdigkeit Adlers, der vom Gendarmeriehauptwachtmeister Riedel, Sebkitz, im wesentlichen nicht ungünstig beleumundet wurde, keinen Zweifel. Daß Hocker die Stimme Adlers als die des Rusers wiedererkannt haben wollte, sei wohl eine Täuschung. Das Gericht erachte den Vorgang als so erwiesen, wie ihn Adler geschildert hätte, wonach nur die beiden Angeklagten älsMter in Betracht kommen können. Die Aussagen Udlers ständen mit den anderen nicht in Widerspruch, während die sehr vorsichtigen Angaben des Zeugen Hofmann, Nieder- putzkäu, der ebenfalls Kommunist ist, unglaubwürdig seien. Das Urteil lautete wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und gemein samen unbefugten Waffenbesitzes für Schön wälder auf r Jahr 4 Pkonate und fürden wegen Str«- ßenraübe, vorbesttäften LreUe^M t Jähr« Mäftut,« GefLn - pl«. Der außetordemltch hinterlistig« und feig« Ueberfall'zeige eine derart gemeine und nieder« Gesinnung, daß die Tat nur durch eine härteLtraf« gesühnt «erden könne. — Der Vertreter der Staats«nwaltschast hatte für jeden Angeklagten 2 Jähr« Gefängnis beantragt. wegen Verkehr,üh«rlrel«ngen sn TtMahät mll fahr lässiger Körperverletzung hatte derFleischermeister Kunze au» Königswartha einen Strafbefehl über 70 Mk. erhqlten. Kunze fuhr am 16. Januar mit seinem Viehtransportwagen den Löwenberg hinunter. In d«r MH« der Eisenbahnüber querung der Kamenzer Strecke wollte er in einem Tempo von 40 Kilometer den Obsthändler Schumann aus Großhän- chen überholen, der mit seinem kleinen Fuhrwerk ganz rechts fuhr. Durch andere Kraftwagen war die Straße, beengt, so daß Kunze da» Fuhrwerk Schumann» pnfuhr. C wurde vom Wagen auf die Deichsel geschleudert brach. Er wurde 10 Meter mitgeschletft und erlitt erhebliche Verletzungen. Die Fahrlässigkeit Znmze, bestand darin, daß er zu schnell gefahren war und daß «k an einer durch andere Wegebenutzer verengten, durch Kurve unübersichtlichen Stelle überholte. Er hatte mit seinem Einspruch gegen hei Strafbefehl kein Glück, denn das Gericht beließ es bei der Strafe von 70 Mark. Der Unfall hat fitr Kunze außerdem noch eine Privatklage Schumann» zur Folg«. Anderseits solle di« Kirche dm Ettern und Kindern durch aus entgegenkommen. Die nochgebenden Kirchonstellen bäten daher Schritte «tnatttlet, um «ine einheitliche Rege- kung der Frage de» Wiedereintritts und der Konfirmation von Kindern dissidentischer Eltern im ganzen Kirchengebiet zu erzielen, wobei man hinsichtlich der Konfirmation evtl, an die Einrichtung eine» Notutrtarrichte» denkt. Dur KrsAlaguahm« dr» MrrmSgrn» der KUS- Vor einem Strafverfahren «Feipark und Genossen". Wie zu der Beschlagnahme des gesamten Vermögens der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der sozialde mokratischen Zeitungen und de» Reichsbanners bekannt wird, wurde dl« Aktion durchgHührt, um die Rückzahlung der von den Gewerkschaften und der Arbeiterbank an die SPD. geleisteten Zuwendungen sicherzustellen. In der Zahlung der ungeheueren Geldbeträge an die sozialdemokratische Parteileitung, die, wie vor einigen Tagen bereit» gemeldet wurde, selbst in den er- sten Monaten meses Jahre» noch mehrere hunderttausend Rmk. ausmachten, wird ein« Untreue erblickt, so baß mit einem Strafverfahren unter dem Namen „Leipart und Ge- nassen" in nächster Zelt zu rechnen ist. Die Anordnung der BesÄagnahme der Vermögenswerte stützt sich auf den 8 1 der Verordnung zum Schutze von Volk mw Staat vom 2S. 2. d». I»., nach d«r Beschlagncchme von Vermögenswerten auch dann zulässig ist, wenn die Voraussetzungen der Strafprv- zeßordnung nicht erfüllt sind. Bonzen ließen Kassenbelege vetbrennen. Berlin, 10. Mai. Wie die NSBO.-Pressestelle mitteilt, berichtet der Beauftragte des AkttoNskomitees zum Schutze der deutschen Arbeit für den ZdA., daß Mitte März dieses Jahres sämtliche Kassenbelege der Hauptkasse des ZdA. bis zum 30. September 1932 einschließlich a u f A n o r d n u « g des B e r b a n d s v o r s i tz e n d e n Urb a n verbrannt worden sind. Ueber die Gründe dieser Maßnahme braucht man sich wohl keinem Zweifel hinzugeben. Direktor einer mecklenburgischen Darlehnskasse verhaftet. Hamburg, 10. Mai. Der zweite Direktor der mecklen burgischen Darlehnskasse für Sachwerte und Hypotheken ist hier verhaftet und nach Schwerin gebracht worden. Der erste Direktor der Anstalt ist bereits am Montag in Schwerin fest genommen worden. Einzelheiten über die gegen sie erhobe nen Beschuldigungen sind noch nicht bekannt. Aus der Oberlausttz. . —* Armenrecht. Das Arbeits- und WohtfahrtqMniste- rium hät unter dem 5. d. M. folgendes verordnet: Bei der heutigen Finanzlage muß die Inanspruchnahme des Armen rechtes durch Querulanten mehr denn je unterbunden wer den. Die Bezirksfürsoraeverbände und Gemeinden wurden daher angewiesen, die Angaben eines Gesuchstellers zur Er langung des Armenrechts gegebenenfalls auf Grund ihrer Kenntnis zu ergänzen. Göda, 11. Mai. Aorstschaden durch Sinder. Durch da alljährlich wiederkehrende althergebrachte Vergnügen des „Hexenbrennens" der Kinder wird oft ein beträchtlicher Scha den verursacht. So wurden jetzt in OberförstcheN mehrere größere Kinder zur Anzeige gebracht, weil sie in einen: Walde etwa 18 Bäumchen abgehackt hatten. Es ist deshalb. Pflicht der Eltern, ihre Kinder auf solche strafbare Hand lungen hinzuweisen. Göda, 11. Mai. Zu dem Unfall in Neubloaschütz am Sonntag gegen 20,15 Uhr auf der Staatsstraße, bei dem dev Stahlhelmmann Zieschang aus Göda von einem Kraftwagen angefahren worden war, wurde noch festgestellt, daß Zic- chang einen Rückstrahler am Rade hatte. Dieser ist durch den Kraftwagen abgerissen worden. Ein Verschulden trifft onäch nur den Führer stes Kraftwagens. > Bautzen, 11. Mai. Böswillige Brandstiftung. Am Montagabend brannte in Gebelzig das gesamte, aus Wohn haus, Scheune und Stallung bestehende Anwesen des Guts besitzers Emil Witschas vollständig nieder. Das Vieh kmmte gerettet werden. Der Schaden ist nur zum geringen Teil versichert. Es liegt zweifellos Brandstiftung vor. Die Er mittlungen der Brandkoinmission sind im Gange. Bautzen, 11. Mai. Da» Schuhgefangenenlager im Kup ferhammer, das zur Zeit etwa 500 Schutzgefangene beher bergt, soll, wie wir bereits mitteilten, zu einem Großlager umgestaltet werden, um die durch die Unterhaltung kleiner Lager entstehenden erhöhten Aufwendungen zu ersparen. Vor allem sollen die Kleinlager zu Hohnstein und Haine walde, eventuell auch das zu Stenz bei Königsbrück bestes hende Lager aufgehoben und die dort untergebrachten Schutzgefangenen nach Bautzen überführt werden. Die Fabrikräume im Kupferhammer find imstande, etwa 1500 bis 2000 solcher Gefangenen aufzunehmen. Cs ist beabsich tigt, die Schutzhaftgefangenen zukünftig in den Fabrikräu- inen links der Spree unterzubringen und das Verwaltungs gebäude lediglich für die Verwaltung zu benutzen. Die Fabrikräume befinden sich jedoch in einem derart verwahr lostem Zustande, daß es erst größerer Räumungsarboiten bedarf, um sie der Benutzung zugänglich zu machen. Die Firma Hirsch in Berlin, die seinerzeit den Kupferhammer erwarb, hatte ein besonderes Interesse an dem Metallwert der Maschinen, die wahllos herausgerissen und entfernt wurden, wobei minderwertiges Material einfach liegen blieb. Mit den Aufräumungsarbeiten durch die Schutzge fangenen ist bereits begonnen worden; sobald diese beendet und die Räume für die Aufnahme der Inhaftierten herge richtet sind, erfolgt die Aufhebung der kleineren Laaer und die Ueberführung der dort Untergebrachten ins Kupferham mer-Lager. «---SSS Hout.a,