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Ik.1S i.MIWZ MWsersAeirnat Hvrmtatzs JeMgo zum /HüHstsHsneErzäHkisk M»«« MMt Leineweber anrüchig. In dem Jttnungsbrief von 1556 ficht vruu Ullllt UUUV VIUKNM aber ausdrücklich .daß dieses .Handwerk fortan den ander« r„ AtteLMk^—M«»« —»»»MM >MM«M Handwerken gleich als ein ungetadelt Handwerk soll ge- tll MfMsWkktll Rklstkk lOklMl ktllk. ach -t und gehalten werden.' z-u?- Witz ohne Verlust an Mann u, Roß 700 unschuldigeSchweine « l« dE, er kmmte^da^chr-. K"?ch""^n'n ün<K »! !ch .KiVslLZ» 8a.ndw e?ksb^ auf ^eni^ Ausnabm?nvonn!uem^ Zwei Silberschock. Das Bett, ein Kiff« und ein Leilach alaubigte. Diese ÄnnunWfe Md eiwtttues Abbild d?s h-tte. d-r LehLunge, mitMringen.^ Die Jnnung^M Lebens und Treibens des Handwerkers jener Zett überhaupt. Wenn man anno dazumal in Bischofswerda das Mei sterrecht erwerben wMe, sei es das der Schuhmacher, Bak ker, Fleischer, Tischler, Nadler, Beutler, Posamentierer und .wie sie all« heißen, dann war das mit vielen, für manchen fast unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden. Vielerlei gab es zu beachten, gegen manches konnte verstoßen werden. Da hieß es, sich von Anfang an in acht nehmen; denn die Strafen, die den erwarteten, der in Sachen des Handwerks nicht genügend erfahren und bewandert war, waren nicht zu gering. Sie bestanden neben Geld vo» allem in Bier und > Wachs, das man zur Anfertigung von Lichtem brauchte. So einfach wie heute in der Zelt gewerblicher Freche» war es damals nicht, ein Hanhwerk zu ergreifen. Schon bei der Aufnahme eines Lehrjungen, Lehrknecht genannt, wurde der Neuling auf Herz und Niere genau über Geburt, Herkunft, Beruf der Eltern, über sein Verhalten in der Kind heit und Jugend usw. geprüft. Er mußte der Innung „voll ständige Kundschaft bringen", „daß er von Vater und Mut ter ehelich geboren, die Eltern auch selbst ehelich ge boren und guten Gerüchts und nicht verworfener, unechter Art seien" (Fleischer), „daß er von Vater Und Mutter fromm, ehelich und auf einem rechten Ehebette geboren und deutscherArt sei" (Leinweber), „daß er aus einem rech ten Ehebette nach Ordnung der heiligen christlichen Kirche von frommen, untadelhaften Eltern-guter deutscher Art ge boren und aller seiner Gliedmaßen gesund sei" (Schneider). Auch alle übrigen Berufe und Handwerke, die sich höchst selbstbewußt das Adjektiv „redlich" zugelegt haben, wie Schmiede, Schuhmacher, Böttcher, Bäcker, forder ten von dem Lehrjungen „Brief und Siegel", „daß er ohne Leumund sei, redlich ikbd ungetadelt, also daß er auf einem jeglichen redlichen Handwerk mag ausgenommen wer- . - - den." Im Gegensatz zu dem „redlichenHan d w e r ke" Jungens denn verschonen sei steht das „anrüchige Gewerbe". Als anrüchige Ge werbe findet man im 15. und 16. Jahrhundert die Spiel leute, Pfeifer, Fiedler, Lautenschläger, Bader, Töpfer, Schäfer, Kesselflicker, Schweineschneider, Henker und Mül ler. Die Müller wurden deshalb zu dieser Kategorie ge rechnet, weil sie im Mittelalter liederliche Frauenzimmer beherbergten. Lange Zeit war auch das Handwerk der von ihm als Einstand eine Tonne Bier und zur Beleuch tung der Zunfträume vier Pfund Wachs. Die Leineweber verlangten neben dem Lehrgeld von einem Silberschock, daß der Lehrjunge einen Bürgen stelle, der für die genaue I» nehaltung der Lehrzeit verantwortlich war. Sehnlich war es bei den Kürschnern, wo der Lehrjunge neben dem Lehr geld von 1 rheinischen Gulden und dem Einstand v« 1 rheinischen Gulden für eine Tonne Bier zwei Bürg« stellen mußte. Im teuersten war es wohl damals, de« Jungen bei einem Schneidermeister in die Lehre zu schick«. Der Lehrmeister verlangte nicht weniger als 3 cheintsche Goldgulden, die Innung einen 2 Taler für einen Brat« und eine halbe Tonne Bier, War aber ein Lehrjunae so arm, daß er die für die damalige Zeit doch außerordent lich hohe Summe nicht aufbringen konnte, so sollte „um christlicher Liebe und Gottes willen" das Lehrgeld erlasse« werden. Schuhmacher, Bäcker, Böttcher und Kürschner for- derten nur «in geringes Entgelt für die Bemühungen der Lehrzeit. Die Innung selbst aber sorgt« immer dafür, daß sie nicht um das damals allgemein übliche, gut be kömmliche Braunbier und den Braten kam. Ebenso wie das Lehrgeld war die Lehrzeit verschie den. Sie schwankte bei den einzelnen Handwerken zwych« einem und drei Jahren. Bei Backern und Fleischern lernte man bereits nach einjähriger Lehrzeit aus. Kürschner, Po samentierer, Nadler,. Beutler und Böttcher fordert« «tue zweijährige Lehre, während die Schneider, Schuhmacher, Leineweber noch ein 3. Lehrjahr verlangten. Entlief der Junge vor Ablauf dieser Zeit aus der Lehre, dann kam nicht nur dem Lehrjungen diese Extrawurst teuer zu steh«, sondern auch der Meister wurde dadurch gestraft, daß er « die Stelle eines entlaufenen Jung« keinen neu« setzen, sondern warten mußte, „bis die Zett der Lehre des vorige« Hatte aber einer seine Lehrzeit „ehrlich und redlich" ausgestanden und war er nun in seinem Handwerk gut be schlagen, dann wurde der Lehrjun« nach Anfertigung des Gesellenstückes in der „Morgensprache" freigesproch« , und zum Gesellen oder Knecht gemocht. Der Bäcker- geselle zog dann, um neue Kenntnisse sich anmeignen und den geistigen Grsichtskreis zu erwettern zwei Sichre Wuf die