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es besonder» merken: Deine Rente Etwa gme eininol ein gncher I Werl melier am 'rwaltrr des Ortes stets zu älte rer Mitte jeden Monats ausgt- gen werden, ohne er- tamts-Cassirer in den Drei t werden. — bedeuteten demnach die fein! Zwanzi^Ä »der Wagenmelster, nach Zurück- -tjahre im Sächsischen Postdienkte ... sie, die ihm em ausreichender Auskommen gewahren, oder in ausrvärtige Dienste tritt H»er ad Schaffner angefitttt wird; e) w«m derselbe w«en nachstehender Dienpunregel- «SßMeiten zweimal in Grafe genommen worden ist. 20. Die zu erwartenden oder bereit» bewilligten Unter- Wtumgen werden aut die Hülste herabgeseht, sobald der Ansnetzaea. Das war eine bedenkliche Seite! Ja keine Perforier v) Bei besonderer BerdienMHkeit Dkrn, sv »eit es einsteigen läffen, die nicht im Buche eingeschrieben sind, ölst künftig die Mttel der Caste gestatten, auch höhere monatliche ordnungsgemäß bezahlt haben! Ja keine heimlichen Brief, Unterstützungen gewährt werden. 7 " " oderPakete str gute Freunde s," w-o»-- - - Wem» Unglück will, kommt gerade . MgA dann^ , Mit allen schöne 0 Die^natliche Unttrstützungvon IM- tchstch»l^r Z^r aus! Ueberhmwt auf Äe P «Groschen erhall ein tadellos Meuter Postillon mA Retter oder Kutscher! Wie leicht kam« d««' «-mr « nach einer d^oihrgfatzN^-n Ls-Hste m Frage kommml UM» dann zu Hause der gelt, infolge emes erwetstuy nn LosMenste - - schweren UÄM, oder «egen Kränklichtett, zwar^ fitt dm und Äbenkmk Mit einem Glase geht- los ... LiÄer Höf, sperern Menstimtüchttggewordeny, '°Ler nicht verhik- lich ^r's Publlkuml... Mankann nie wisten^Es "ichtern Dienst noch sorrzrqetzen, oder den wurde ja zu gern ein Trir' Wagenmeister zu machen. , , g) Bel Besetzung von Postschaffnerstellen sollen solche Postillone, «Ich« «ine Reche vonyahren mtt beson derer Auszeichnung «dient haben, mü» di- sonst dazu -r- nicht gleich vorbei! Cs war recht and bllliL so «stiem «och tm Dienste stebendm Poftillm «mm g»ten Duer pro Mockal »»ulegea, oder 1 Redhsdcker »Md « Snchhen, «em» der- sWe gar SO Jahre seine Sache gemckcht batte To aLb so manche Gefahr au» d« Wmlsseel We schnell kmmjen die Pstrde scheue« und Passagiere schließlich dcwürch verünalÜk» km! Da, «ar dann inuner «ine hettte Geschichte. Letzten " " ----- Und rowm offner M »Mchen, d« zu sttzenl hatte eben nur die g fottxrn, ,^ita!" C «ckrd halbier^ »veim , , kriegen! Wenn du etwas verlierst oder zusammensährst! Da» Luge de» Gesetzes wacht! . . . Kein Wunder, daß da die Postillone Helle Augen kriegte«! Allgemeine». 21. Die Ansprüche der und Wagenmeister auf Belohnung oder Unte ng haben nur die Post ämter, und da, ivo die von dem Postamte oder von der Postexpedttion getrennt ist, die Vorstände der letzten», dem Vber-Poftamte gutachtlich und unter Beifügung der Dienstbücher, welche bei Ertyeilung der Resolution zu- rückgegeben werden, anzuzeigen: 22. Die Bewilligungen finden jährlich zweimal, Nämlich im Laufe des Monats Juni und Dezember, statt, und werden den betheiligten Postillons unmittelbar und i l-kMt-r« Meult einen Lallen gleichzeitig der Poftanstall ihrer Matton brkanntgemacht vittleübt beim Waa ^rStalldienit. Die «üen und gegen eigenhändige Quittung der ersteren, wellhe vvn PZr- l Sctmuch mußten sie Ä lmn Postmeister oder Popver— Ms ausschauem Ms »var Ehre^che der Post! Ab Mw s«ren ist, durch letztere in der zu brauchte auch herPojtmeister seinen Wagen ü»»d seine ä«hlt. . W«de zu einer EonMagssahrt nach Stolpen oder Bischofs- Dw fortlaufenden llntei MDMvXg «ar HL Irin NEkanntenErEls AnrÄun. nir Neurrirs ÄNfUchrn, von dem 0! üch ktt M-^-n T«rmrn-n, oder bei d-n ÄMechnungen mitder Soldateamtt bäeutete nur «Me Unterbrechmia de» be- Ober-Popamts-Casse aufs 2te und 4te Quartal,eben Jahres, »<>»>>,,,,>>aeaen Einfend»ma gedachter Quittung, ausaezahll. Die» E^U^Li?z8«ff^chre ^e» Astillons beim König!. SSch- jenigen PostAons und Wagemneister, welche nicht meDr km «ich«, Lokweien. oor der erfüllten Militär pflicht Dienste erhalten die ihnen bewilligte Unterstützung »ieM^MW^ wmn» »wTr wttder Ms Nstillon ebenfalls halbjährlich durch die ihrem Wohnorte nächstge- betdmisWmMDiensttritt,Mgüt gerechnet. Ame Po «ÄZEL« . haben des b die Betheiligten vo» ieoer weserm»chen Der- Kürzung »vegeu Strasen. änderung es Aufenthaltsortes der bette Rur sich nicht» verscherzen, das war ein wichtiges Ge- Anzeige zu machen, damit diese die Ober-' bot! Denn: von in Kenntnis setzen kann. Auf den 19. Der Anspruch auf die Bewilligung der monat -. .. - Schell - - - - st« bereit» ») wenn der genoUWEN od^t s d) v»«m der janstalt !. Auf den Üutttungen solcher, , . , nicht mehr im" Dienste stehenden Jnvivi-! und »ms deren Fortgenuß, salls duen, muß deren Leben und Wohnort von dem Geist waren, gehet verloren: llchen oder der Obrigkeit des Orts attestirt fein. " '»«en auf- 24. Sttrbt ein Posttllon oder Wagenmeister, dem eine ick hat; UnterpiMung zugesichert ist, so erhalten dessen Wittwe oder Kinder den vollen 'Bettag aus drei Monate, die sonsttgen Erben aber nur den Betrag bis zum Ableben, ein- schlleßlich des Sterhemonats, ausgezahlt. Die Bewilligung hört auf mit dem Ableben des Bethei- ligten. — Bis zum Tode ist alles mit Bedacht geregell. Die garpe Mterstützungsfraae soll auch den Angehörigen bekannt sein. Deshalb steht sie so ausführlich im Dienstbuch«. Stets muß gründlich „attestirt" oder bescheinigt werden, ob denn auch tatsächlich Bedürftigkeit vorliegt. Gat so großzügig kann die Sächsische Poft-Casse nicht schalten und walten! Bei einem Individuum im Ruhestande (Individuum klingt gut) bat -er Pfarrer oder Gemeindevorstand dessen Leben und Aufeitthausort ficherheitshalber zu bezeugen. Daß nicht etwa für schon gestoroene Individuen noch zu Unrecht Renten be zogen werden. Drei Monate lief noch der Witwe das Gelli zu, dann »var sie sich selbst überlassen. Ein anderer biederer " »»var dann an die Stelle des Heimgegangenen gv- Wie'» so im Leben ist ...» jonen mal mitnehmenl Tour die Revision! war's ein, als Rente l Kein rn «rvttenen Lrunkenbold werden! Kühn vorbeirattern an Wirt» . sttt «n und Schenken! Mtt einem Glase geht» los ul eowe»««'« IMoi» Oed«« , Trinkgeld mehr Freilich gaben es die meisten, bl Couriere und Stoffetten; ens gegen di« Instruction NameMlich wegen und unhös- tt F»»^der>mg von