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2. BethlLtt^rr R»»«er Der Sächfische Erzähler Mittwoch, Len 12. April 1SSS SeaW-WechWes Mommen über den Zahlungsverkehr. In Prag find in den letzten Tagen Verhandlungen über den Zahlungsverkehr -wischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakei geführt worden. Die Verhandlungen ge stalteten sich sehr schwierig und waren noch unmittelbar vor ihrem Ende in «in kritisches Stadium geraten. Das jetzt paraphierte Abkommen bedarf noch der Zustimmung bei der Regierungen, an deren Erteilung aber angesichts der dauernden eingehenden Fühlungnahme -wischen beiden De legationen und ihren Auftraggebern kaum zu zweifeln ist. Das Abkommen ist trotz relativ kurzer Befristung nicht als Provisorium anzusprechen, da nicht die Absicht besteht, dem Zahlungsverkehr in absehbarer Zeit eine andere als die jetzt vorgesehene Form zu geben. Das Abkommen tritt am 12. April in Kraft. Es regelt in erster Linie den beiderseitigen Warenverkehr auf der Basis des Standes der letzten Zeit, ebenso den mit dem Warenaustausch bzusammenhängenden Zahlungsverkehr, und zwar so, daß die Zahlungen auf beiden Selten auf ein besonderes Sammelkonto der beiden Notenbanken erfolgen. Auf das Eammelkonto der Tschechoslowakischen National bank bei der Reichsbank in Berlin werden die deutschen Importeure ohne die bisherige Beschränkung in Form von autonomen Devisenkontingenten einzahlen können. Gleichzeitig wurde der Bäder- und Touristenverkehr aus Deutschland nach der Tschechoslowakei und umgekehrt in der gleichen Art geregelt, wie das Deutschland anderen Staaten, z. B. Italien und der Schweiz gegenüber, durch geführt bat. Die Vereinbarung ist nicht befristet. Sie kann zum erstenmal frühestens zum 1. Juli dieses Jahres und nachher am 1. jedes nachfolgenden Monates mit einmona tiger Befristung gekündigt werden. Reichsdeutsche Be sucher der Kurorte in der Tschechoslowakei werden von der reichsdeutschen Regierung zur Mitnahme von 200 Mark in bar oder von S00 Mark in Schecks ermächtigt werden. Ueber «ine Reihe von Sonderfragen untergeordneter Be deutung, wie über die Regelung des kleinen Ärenzverkehrs, sollen demnächst weitere Besprechun gen in Berlin stqttfinden. Bemerkenswert ist, daß gleichzeitig mit dem Zahlungs und Reiseabkommen, wenn auch ohne direkten Zusammen hang mit ihm, «ine neue tschechoslowakische Devisenfreiliste bekannt wird. Durch diese Liste, die 7g Positionen ent hält, wird jetzt ein verhältnismäßig bedeutender Teil des tschechoslowakischen Zolltarife» von der Devisenbescheini- gungspflicht frei. Der dadurch zum Ausdruck kommende Abbau der Devisenzwangswirtschaft im Verkehr mit den Ländern, mit denen keine besonderen Vereinbarungen über den Zahlungsmodus bestanden, liegt in der seit einiger Zeit verfügten Linie der tschechoslowakischen Handels- und Wirt schaftspolitik- Im Verkehr mit Deutschland wird sich die Freigabe insofern kaum auswirken, als hierfür jetzt auf Ba sis der Gegenseitigkeit die Form der Clearingkonten ge wählt wurde. Für die Abwicklung der Clearing? soll ein Schlüssel von 1 : IN zugunsten Deutschlands vereinbart worden fein. Auch der Nachrichtenaustausch über das Auftreten übertragbarer Krankheiten in den beider seitigen Grenzgebieten ist durch ein Abkommen geregelt worden. Das tschechoslowakische Ministerium des Innern hat seinerseits folgende Verwaltungsbehörden für den gegenseitigen Nachrichtenaustausch bestimmt: Eger, Asch, Falkenau, Graslitz, Neudeck, Joachimsthal, Kaaden, Preßnitz, Komotau, Brüx, Dux, Teplitz,Schönau, Aussig, Tetschen, Schlucken au, Rumburg, Warnsdorf, Deutsch-Gabel, Friedland, Reichenberg, während von Sachsen aus für den Nachrichtenaustausch bestimmt wor den sind: Amtshauptmannschaft und Stadtrat Zittau, die Amtshauptmannschaften Löbau, Bautzen, Pirna, die Stadträte von Bad Schandau, KöniAtein, Neustadt, Sebnitz, die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde mit Zwelgamt Seyda, Marienberg, Ännaberg, Schwarzenberg, Auerbach, Oelsnitz und die Stadträte von Seyda, Marien berg, Olbernhau, Buchholz, Eibenstock, Schwarzenberg, Klingenthal, Adorf, Markneukirchen, Schöneck. Die vorge schriebene Nachricht ist an die tschechoslowakische politische Verwaltung der Bezirke zu richten, die unmittelbar an die'm Frage kommende Amtshauptmannschaft bzw. Stadt an grenzen. Soweit die Meldepflicht einer Amtshauptmann schaft obliegt, haben die Bezirksärzte dieser die erforder lichen Unterlagen mitzuteilen. Die sächsischen Verwal tungsbehörden haben bei ihnen eingehende Mitteilungen über ansteckende Krankheiten in tschechoslowakischen Bezir ken sofort an den zuständigen Bezirksarzt weiterzuleiten. Am 12. Todestag der Kaiserin Auguste Viktoria. Der Kronprinz begibt sich in den Antiken Tempel in Potsdam, der letzten Ruhestätte der Kaiserin Auguste Viktoria, deren Todes tag sich jetzt zum 12. Male jährte. Den ganzen Tag über war der Antike Tempel von Zahlreichen besucht, die der verstorbenen ersten Gemahlin Wilhelms II. ein stilles Gedenken weihten. Dem Gedächtnis König Friedrich Augusts von Sachsen. Dresden. 11. April. Wie die „Dresdner Nachrichten" Mitteilen, haben am Dienstag anläßlich der SO. Wiederkehr des Tages, an dem König Friedrich August, als Leutnant zum aktiven Dienst bei der Leibkompagnie des Leibgrena- dierregiments Nr. 100 eingetreten ist, Abordnungen des )ffiziersvereins des ehemaligen Leibgrenadier-Regiments, des Militäroereins Sächs. Grenadiere e. V. und der Ver einigung der ehemaligen Leibkompagnke am Sarkophag des verewigten Königs und Regimentschefs Kränze niedergelegt. Generalleutnant Graf Vitzthum von Cckstädt sprach hierbei erhebende Worte des Ehrengedächtnisses. Der Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei. Dresden, 11. April. Auf Grund der Verordnung über die Neubildung des Landtages hat die Deutsche Volkspartei - in Sachsen folgenden Wahlvorschlag aufgestellt: „Professor v. Hickmann-Leipzig, Generalsekretär Dieckmann-Dresden, - Sittenpolizeiliche Säuderungsaktion -es Kriminalamtes Dressen. Dresden. 12. April. Die nach der November-Revolu tion 1918 einsetzende Sittenverwilderung hat eine Ueber- schwemmung des Volkes mit unsittlichen Büchern und Bildern mit sich gebracht, die bisher bei der unter marxisti schen Einflüssen stehenden Sittlichkeitsauffassung eines großen Volksteiles schwer zu bekämpfen war, aber jetzt im Interesse der sittlichen Erneuerung des deutschen Volkes mit den schärfsten Mitteln bekämpft werden mutz. Für die Beurteilung, was als sittlich anstößig zu betrachten ist, können nur die im unverdorbenen Volke herrschenden Be griffe von Scham, Sitte und Anstand maßgebend sein. Das Kriminalamt hat deshalb unter Zugrundelegung eines dem sittlichen Empfinden des neuen Deutschland entsprechenden Maßstabes mit einem großen Aufgebot von Kriminal beamten eine umfassende Säuberung aller einschlägigen Geschäfte und Geschäftsauslagen, insbesondere der in letzter Zeit pilzähnlich aus dem Boden geschossenen Leihbüchereien, vorgenommen und auf Grund von 8 7 der Verordnung .des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. 2. 1933 eine große Anzahl von Druckschriften beschlag nahmt und eingezogen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bildeten, da sie ärgerniserregend wirkten oder Jugendliche in ihrer sittlichen Entwicklung gefährdeten. Das Kriminalomt wird weiterhin scharf alle einschlägigen Ge schäfte und Gsschäftsauslagen überwachen. Probealarm der Dresdner Polizei und SA. Dresden, 12. April. Am Dienstagmorgen fand hier eine große Alarmübung der Dresdner Polizei in Verbindung mit den SA.-Formationen statt. Der Uebung lag der Ge danke zugrunde, daß die Besetzung des Regierungsviertels von Dresden und der in ihm liegenden öffentlichen Gebäude notwendig war. Die Elbbrücken waren auf beiden Seiten mit Maschinengewehrabteilungen besetzt. Die Polizeibereit- schaften wurden mit Lastkraftwagen nach den Stellplätzen gebracht. Zwei Panzerautos nahmen an der Uebung teil und fanden vor dem Polizeipräsidium Aufstellung. Nach Beendigung der Uebung fand auf dem Hofe der Polizei kaserne an der Königsbrücker Straße eine Paradeaufstel lung der beteiligten Formationen statt. Reichskommissar o. Killinger richtete an die in einem großen Viereck aufgestellten Mannschaften eine Ansprache, in der er seine Zufriedenheit über die Durchführung der Uebung und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und SA. ausdrückte. An der Ernennung des neuen Polizeioberpräsidenten von Sachsen sei der Wunsch der kommissarischen Regierung zu erkennen, daß Polizei und SA. eng verbunden bleiben sol len. Er seinerseits könne die Versicherung abgeben, daß er die Regierungsarbeit, wie bisher hundertprozentig im Sinne Adolf Hitlers durchführen werde. Anschließend gab Oberpräsident v. Detten die Zusicherung, daß Polizei und Verbandsgeschäftsfübrer Voigt-Dresden, Studienrat Hardt- Löbau, Bergwerksdirektor Lippe-Borna. Gesuche um Aufhebung der Schutzhaft Dresden. 11. April. Der Kommissar bei der Kreis- hauptmannschast Dresden-Bautzen für Schutzhaftsachen, Standartenführer Rosig, weist darauf hin, daß in allen Ge suchen um Aufhebung der Schutzhast am Kopf des Gesuches der Ort der Haft (Schutzhaftlager ujw.) angeführt sein muß, da sich sonst die Erledigung der Ansuchen wegen Rückfragen verzögert. Nationalsozialistische Kommissare in Jungdo-Arbeitslagern. Dresden, 11. April. Wie der NS.-Pressedienst meldet, hat das Arbeit»- und Wohlfahrtsministerium bei sämtlichen Jungdeutschen Arbeitslagern Kommissare des national sozialistischen Umschulungslagers eingesetzt. Beihilfen für Schulneulinge und Kinderreiche. Dresden, 11. April. Dem NS.-Pressedienst zufolge wird das Hilfswerk für Schulneulinge und Kinderreiche so fort durchgeführt. Es sind für Schulanfänger 100 000 Mark und für kinderreiche Familien 150 000 Mark bereitgestellt worden, wobei beabsichtigt ist, bedürftigen Schulanfängern eine Beihilfe von 10 Mark und kinderreichen Familien eine solche von 20 Mark zu bewilligen, die je nach Anzahl der Kinder um je 5 bis 10 Mark erhöht wird. Aus Sachsen. Die ersten Maßnahmen zur Bereinigung der Anwaltschaft. Dresden. 12. April. (N). Der Beauftragte des Reichs kommissar» für das sächsische Justizministerium, Dr. Thie- rack, hat an den Vorstand der Sächsischen Anwallskannmr folgendes Schreiben gerichtet: „Vas Justizministerium bittet den Vorstand der Sächsi schen Anwaltskammer zu Dresden um engste Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933. Gedacht wird hier bei daran, daß der Vorstand der Sächsischen Anwaltskam mer so bald wie möglich dem Justizministerium die Namen der in Frage kommenden Rechtsanwälte im Oberlandesge- richtsbezirk Dresden mitteilt. Alsdann wird unter dem persönlichen Vorsitz des Beauftragten des Reichskommissars für das Justizministerium eine aus Mitgliedern der sächsi schen Anwaltschaft und aus Beamten des Justizministe riums zu bildende Kommission in Dresden zusammentreten, die die endgültige Entschließung des Justizministeriums oorzubereiten hat. Gleichzeitig erlaubt sich das Justizministe rium anzuregen, daß für das bei Durchführung des vorbe zeichneten Gesetzes zur Kündigung kommende Personal von auszuschließenden Rechtsanwälten bei dem Vorstand der Sächsischen Änwaltskammer eine Personaloermittelungr- stelle eingerichtet wir-, so daß dieses Personal alsbald bei Neuzulassung von Rechtsanwälten untergebracht werden kann." ...»PSWW -'UM Zum S. Jahrestag des Ozeanflugs der „Bremen". bt» bet»«, deutsche» Flieger. »le «I« »er.Breme»" pn» «sie», »at de» 0^«» »a» 0» »ach West «bmpmckm. Ae.Vlmei" M Mer Irlimm a«f Srenl» Zrimr. Am IS. Ave» jade» sich zum k. Mal« d«r Lag, an dem das3»uk«rs.Flngz«»g „Bremen" den M«msch«n Ozean im Ost-Weflflag überquert«. Slnen Lag lang schrordte di« ganze Wei« damals l« banger Sorge um das Schicksal der kühnen Flieg«», bis endlich di« Nachricht kam. daß die „Bremen" auf ein«r kleinen 3ns«l an der Rordoflkü st« Amerika« ge landet sei.