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vttondrr, iöuf«rreth« änzeNd tm nschast er- r Lor nur «le» N< h oerschie. aaan, ubd Warschau auch noch » Spitzen- ch« ftttge- men, daß i ist; Da- tfried von , die Auf- -wvehren. teldungen: Linden- Dr. Buß, such», Lo- Knüppel, Erawford, Jacobsen, und; Ehr. ich; Nico- >gers, Jr- h: W» et, Stba, v. Rezni- Ledig, v. eck, Mün- Whitting- oMert, Holland; m. anschl. llekte für e (1. und Kirchen- ienuerein. rtteoacker- Pfarrrr Harrer sitzersehe- ilz, Rent- rüh von end 7—8 Z4S Uhr. - Po n- »endmähl rr-Geschä-! hold Os- z. Emma Häuslers i. alt; am Friedrich ahl. Predigt- t.8 Uhr: »für die Kleeberg. NS Uhr, Schwester ' Steude, früh um deutschen )ie durch «ndmahl. ienst. Pf. Klee- !f. Zwen- Lausig. sweynert. d Weber itesdienst. sprechung , in der ist. Kol- berlausitz Diene- — Jung- nd. theol- Kollekte. llekte sür . Dorm. Ig , abds. „ abends ist. Kol- hädiaten. s 8 Uhr: rstag, Leisa bei llekte für Kirchen- isterrehe- DerSSHWeLrzWler TagMtt firAWoßwerda Etnztge Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Dischosswerda und den angrenzenden Gebieten Der^Nchfisthe Erzähler ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt- machmdgeuper Amtshauvtmannschast, des Arbeitsgericht» und des Haupt- zollcunts-u Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamts, der Schulinspektion und des Stüdträts zu Bischofswerda behördlicherseits bestimmte Blatt Aleukirch und Umgegend Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt / Heimatkundliche Beilage / Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeverbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 64 Sonnabend, den v. August 1932 Nr. 183 87. Jahrgang daß die Arbeitsdienstwilligen ernste Arbeit leisten,- der Ar-I beitserfolg soll in angemessenem Verhältnis zu den aufge-1: Der Arbeitsdienst und die allgemeine Wehrpflicht der 7-» Tagesschau. * Vie Ausführungsvorschrifien de« Reichsarbeitsminister» zur Verordnung über den Freiwilligen Arbeitsdienst sind veröffentlicht worden. * Der Reichrkommissar sür Preußen, Dr. Bracht, hat eine Statistik der politischen Ueberfälle und Ausschreitungen aufgestellt, die die Zell vom 1. llunl bi» 20. Juli und sämtliche preußischen Gebietsteile außer Lettin umfassen. Von der Mattnestation wird gemeldet, daß die Vergung»- arbeiten einen normalen Verlauf nehmen. Es ist gelungen, die Maste« abzusprengen «nd die Takelage aufzunehmen. Sobald « die Witterung erlaubt, wird mit der Unterbringung der Hebe trossen begonnen. * Zwischen Amerika «nd Frankreich droht ein Zollkonflikt mmzubrechea. * Za der amerikanischen Großstadt Chicago wurde ein« Fleischkonservensabrik durch ein Riesenfeucr zerstört, wobei «. a. 4500 Stück Vieh lebendig verbrannt sind. Der Schaden wird auf bi» S0 Millionen Mark geschäht. *) Ausführliche« an anderer Stell«. Sie Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst 2 Mark wöchentäglich für de« Arlrettsdienstwilligen. tionalsozialisten vom 1. Januar 1932 bis heute. — 59 Tote beklagt die NSDAP, allein in diesem Jahr. — Im Jahre 1931 betrugen die Verlustziffern der NSDAP. 6303 Tote und Verletzte." In einem Artikel hierzu wird „das Standrecht gegen die roken Mordhorden" und das Nokwehrrecht der SA. gefordert. Die verzweifelten Ausbrüche des Volkszornes sollten den verantwortlichen Trägern der Staatsgewalt klar zum Be wußtsein bringen, daß man mit paritätischer Behandlung in Ausnahmezeiten nicht mehr durchkomme. Es müsse einmal festgestellt werden, daß es ein Unterschied ist, ob sich Waffen in nationalsozialistischen Händen befänden oder in den Hän den marxistischer Verbrecher. Es komme auf die Gesin nung und nicht auf den Tatbestand an. willigen Arbeitsdienst zu beteiligen oder gibt er eine solche Arbert auf, so ist dies nicht als Tatsache anzusehen, aus der ich ergibt, daß der Arbeitslose die Erlangung einer neuen ilrbeitsstelle vereitelt oder durch sein Verhalten absichtlich den Verlust seiner Stellung herbeigeführt hat. (8 93a. des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung.) Nun sind sie endlich da, die lange erwarteten Bestim mungen über den neuen Arbeitsdienst. Da ist, rein äußerlich, der programmatische Charakter der betreffenden Vorschriften hervorzuheben, der ihnen eine festere gesetzliche Verankerung als bisher verleiht. Es sind da ferner Fortschritte gegenüber früher auf dem Gebiete der Kranken- und Unfallfürsorge, der Ausdehnung der Förderungszeit sowie des Fortbestehens der Unterstützungsdauer nach beendetem Arbeitsdienst. Sieht man jedoch über diese etwas äußerlichen Dinge hin weg, so bleibt letzten Endes leider nur eine halbe Maßnahme übrig. Ein wie weiter Weg ist es doch noch von diesem Frei willigen Arbeitsdienst bis zu jener Arbeitsdienst- pflicht,die von nationaler Seite so undso ost gefordert worden ist! Aus dem Arbeitsdienst könnte und muß die allgemeine Wehrpflicht derArbeit werden! Dann wird nämlich, und nur dann, sozial, wirtschaftlich und moralisch der Zweck erreicht werden, den man heute verfolgt. Nicht allein die Zahl der zu erfassenden Menschen und damit die Entlastung des Ar beitsmarktes wird größer, nicht allein eine Vereinfachung der organisatorischen und verwaltungstechnischen Maßnah men tritt ein, nicht nur eine Verbilligung des gesamten Apparates wird erzielt, sondern die Arbeitsdienstpflicht wird zur Ehrenpflicht. Damit ist aber dann die Grundlage für M MMlIWWiWWell. Unter dem 2. August sind die Ausführungsvorschriften des Reichsarbeitsministers zur Verordnung über den frei willigen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932 veröffentlicht wor den. Den Vorschriften kommt besondere Bedeutung für die Praxis zu, weil die Verordnung vom 16. Juli 1932 im we sentlichen programmatischen Charakter trägt und in erster Linie die allgemeinen Grundsätze für die Neuregelung ge bracht hat. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende: Als Forderung wird für den Arbellsdienslwllligen ein Betrag von höchstens 2 RM. wöchentäglich bis zur Dauer von 26 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren gewährt. Bel volkswirtschaftlich wertvollen Arbeiten kann die Aorderungsdauer bis zu 46 Wochen verlängert werden, während der Forderung erhält der Arbeit-dienstwillige we der versicherung-mäßig Arbeitslosenunterstützung, noch Srisenunterstühung. Die Forderungszeit wird aus die Ilu- terstühungsdauer in der Arbeitslosenversicherung und in der Srlfenfürsorge nicht mehr angerechuet. Die Arbeiten im freiwilligen Arbeitsdienst müssen ge meinnützig sein. Eine Arbeit, die unmittelbar nur einem geschränkten Personenkreis zugute kommt, gilt aber auch als gemeinnützig, wenn die Allgemeinheit ein wesentliches In teresse an der Ausführung hat. Soweit eine Arbeit als Notstandsarbeit durchgeführt werden kann, darf sie nicht im freiwilligen Arbeitsdienst befördert werden. Beim Ausscheiden aus dem freiwilligen Arbeitsdienst ist dem Arbeitsdienstfreiwilligen auf Antrag eine Bescheinigung über Art und Dauer dieser Beschäftigung aüszustellen. Die Leitung und Durchführung -es gesamten freiwilli gen Arbeitsdienstes liegt ln der Hand des Reichskommissars. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. auch, für die Auswahl und Schulung von Führern zu sorgen. Der Reichrkommissar and die Bezlrkskommlssare haben Personen, Vereinigungen uud Einrichtungen, die besondere Erfahrung lm freiwilligen Arbeitsdienst haben, zur beratenden Mitwirkung hereinzu ziehen und mit allen beteiligten Behörden zusammen zu arbeiten. Ob eine Arbeit im freiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt werden kann, bestimmen die Bezirkskommissare. Die Vor sitzenden der Arbeitsämter entscheiden über die Forderung des einzelnen Arbeitsdienstwilligen. Sie handeln hierbei als Beauftragte des Bezirkskommissars. Die Arbeltsdieustwilllgen sind gegen Krankheit und Unfall versichert. Aus der Krankenversicherung erhalten sie Krankenpflege für ihre Person, gegebenenfalls Sranken- hauspflege. Arbeilsdienslwlllige, die vor ihrem Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst pflichtversichert waren, haben Aasvruch auch auf Familienkrankenpflege. Von der Ent richtung de» Arzneikostenbettrages und der Srankenschelnge- biihc sind die Arbeitsdienstwilligen befreit. Die Srankenkas- senbetträge werden aus Mitteln des freiwilligen Arbeits dienste» bestritten. Erhebliche Verbesserungen bringt die Neuregelung bei der Unfallversicherung. Diese lst auch auf Unfälle bei Sport und bei Dienstleistungen im Arbeitslager ausgedehnt wor den. Zn allen Fällen, in denen das Reich, die Lander und Immer wieder Sprengstoffanfchläge in Ostpreußen. Bombenanschlag aus die Reichsbanknebenstelle Lotzen. — Sprengstosfanschlag auf eine Mitgliederversammlung der Nationalsozialistischen Parlei im Kreise Lock. In der Nacht zum Freitag wurde auf die Reichsbant nebenstelle in Lötzen ein Bombenanschlag verübt. An der Hauptfront in der Hindenburgstraße des Reichsbankgebäu des wurde an den Pfeilern, die einen vorgebauten Balkon tragen, eine Bombe niedergelegt und zur Entzündung ge bracht. Der gußeiserne Sprengkörper, der eine starke La dung gehabt: haben muß, explodierte mit lauter Detonation, die in weitem Umkreis gehört wurde. Es wurde der untere Teil des Pfeilers, an dem die Bombe niedergelegt war, be schädigt. Die Scheibe zu dem großen Fenster des Kassen- raumes zersplitterte und durch die Splitter wurden an der Decke des Kassenraumes und des Balkons weitere Beschädi gungen angerichtet. Wenige Augenblicke nach der Explosion eilten Publikum und Polizei herbei, die einhellig aussagen, daß sie in Zugangsstraßen keine verdächtigen Personen ge sehen hätten. Lediglich von einem gegenüberliegenden Grundstück wurde im Dunkel der Nacht kurz nach der Explo sion ein verdächtiger Mann beobachtet, der sich eiligst in Richtung des nahen Bahnhofs entfernte. In der gleichen Nacht wurde ebenfalls ein Sprengstosf anschlag auf eine Mitgliederversammlung der Nationalsozia listischen Partei in Iucha (Kreis Lyck) ver"''» " u Gemeinden als Träger der Arbeit, selbst Träger der Unfall versicherung sind, tritt an die Stelle der verschiedenen Ve- rufsgenossenschasten, die bisher je nach der Art der Arbeit zuständig waren, eine einzige Berussgenossenschast oder de ren Aweiganstalt. Als solche ist die Zweiganstalt der Tief- baugerüstgenosfeuschafi bestimmt. Die Vergütung beträgt wochentäglich 2 Rpfa. für den ArbettsdienstwiMgen und fäll» dem Träger der Arbeit zur Last. Für Arbeitsdienstwillige, die vorher in der Arbeitslosen versicherung, in der Krisenfürsorge oder als Wohlfahrts erwerbslose in der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden sind, ist Vorsorge getroffen, daß ihre Anwartschaften in der Invaliden-, Angestellten- und knappschaftlichen Pensionsver sicherung aufrechterhalten werden. Wie bisher unterliegen die Arbeitsdienstwilligen auch den Bestimmungen der Arbeitsschütz ge setze. Ar beitsdienstwillige, die bei volkswirtschaftlich wertvollen Ar beiten beschäftigt werden, können verzinsliche Gutschriften für Siedlungszwecke im Reichsschuldbuch in Höhe von 1,50 RM. wöchentäglich erhalten. Die Ausführungsvorschriften treten am 1. August 1932 in Kraft. Grundsätzliches enthalten die Paragraphen 3 bis 5. Es heißt da: 8 3. Der Eintritt in den Freiwilligen Ar beitsdienst verpflichtet die Arbeitswilligen, echten Gemein schaftsgeist zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke nach Kräften zu fördern. 8 4. Der Reichskommissar sorgt dafür, daß die Arbeitsdienstwilligen ernste Arbeit leisten,- der Ar-Idas wichtige erzieherische Gebiet gegeben,"dann beitserfolg soll in angemessenem Verhältnis zu den aufge-1 wird aus dem Arbeitsdienst nicht allein Gegenwartsarbeit, wendeten Mitteln stehen. Der Reichskommissar sorgt auch sondern Arbeit für die Zukunft der deutschen Nation. dafür, daß den Arbeitsdkenstwilligen Gelegenheit geboten Der Arbeitsdienst und die allgemeine Wehrpflicht der wird, sich geistig zu bilden und sportlich zu betätigen. 8 5. Arbeit vor allem ist keine Konkurrenz für die Lehnt ein Arbeitsloser es ab, sich an einer Arbeit im frei- Wirtschaft und darf es nicht sein. Statistik -er politischen Lieberfälle. 72 Lote, 497 Schwerverletzte in -er Zeit vom 1. Juni bis 20. Juli Berlin, 6. August. Der mit der Führung der Geschäfts des preußischen Innenministers beauftragte Bevollmächtigte des Reichskommissars sür Preußen, Dr. Bracht, hat auf Grund der Berichte der einzelnen Regierungspräsidenten eine Statistik der politischen Ueberfälle und Ausschreitungen aufgestellt, die die Zeit vom 1. Juni bis 20. Juli und sämt liche preußischen Gebietsteile außer Berlin umfassen. (Die anderen Reichsteile sind demnach nicht ersaßt.) Nach dieser Aufstellung find in der angegebenen Zeit insgesamt 322 politische Ueberfälle erfolgt, die 72 Todes opfer gefordert haben. 497 Personen wurden dabei schwer verletzt. Auf Grund der polizeilichen Ermittelungen waren in 263 Fällen davon die Angreifer Kommunisten, in 75 Feil- len Nationalsozialisten, in 21 Fällen Reichsbannerleute. Zn 23 Fällen konnte die Schuldftage durch die polizeilichen Er- Mittelungen nicht geklärt werden. Für diese Statistik lagen u. a. auch die Berichte der Regierungspräsidenten vor dem IS. Juli zugrunde, also vor dem Regimewechsel in Preußen. Was die blutigen Vorfälle in Königsberg anbetrifft, so kann außer dem bereits mitgeteilten Untersuchungsergebnis wegen des Anschlages auf das Gewerkschaftshaus und der Brandstiftungen in Königsberg-Kalthoff über den Stand der Ermittelungen in den anderen Fällen im Interesse der Untersuchung vorläufig nichts gesagt werden. Ueber die Ausschreitungen in Schleswig-Holstein hat der Kieler Regie rungspräsident einen eingehenden Bericht an das preußische Innenministerium gesandt, in dem die einzelnen Fälle —von den Altonaer Ueberfällen an — aufgeführt werden. Der Regierungspräsident sicht als Ursache dieser Ausschreitungen einerseits die Verhetzung durch die kommunistischen Führer und Presse und anderseits die Tatsache, daß zweifellos eine Reihe jüngerer SA.- und SS.-Leute sich nicht in der Hand ihrer Führer befinden. Angesicht» der ständigen politischen Ausschreitungen macht der Bevollmächtigte de» Reichskommistars Dr. Bracht erneut darauf aufmerksam, daß er alle Maßnahmen ergrei fen wird, die geeignet sind, Leben und Sicherheit zu schüt zen, und daß er unterschiedslos gegen alle Schuldigen rück sichtslos voraehen wird, ganz gleich, ob sie lm rechten oder linken politischen Lager stehen. Eine Aufstellung der NSDAP. München, 5. August. Der heutige „Völkische Beob- achter" erscheint mit der Uebcrschrift: „Die furchtbare Blut- bilcknz des roten Bürgerkrieges: 8186 tote und verletzte Na- ? i>: - Jerusprecher Amt Lischosswerda Nr. 444 und 44S. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störung de» Betriebes der Zeitung oder der Besörderungseinrich- iuvsen. — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreis«». Anzeigenpreis (in Reichsmark): Di« 44 mm breit« einspaltige Millimeterzeiie 10 Pfg.. örtliche Anzeigen 8 Pfg. 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