vn BENUTZUNGSANWEISUNG Orts - Gespräche 1. Anruf a) durch Abheben des Fernhörers bei den Anschlüssen der Vermittlungsstellen in Chemnitz [Hauptamt], Plauen (Vogtl.) und Zwickau (Sa.) b) durch Abheben des Fernhörers und Drehen der Nummernscheibe bei den Anschlüssen des Unteramts West in Chemnitz und der in der Aemter-Uebersicht auf Seite VI unter c aufgeführten sonstigen Selbstanschlußämter. (Besondere Anweisung für Chemnitz am Kopfe des Teilnehmer verzeichnisses Seite 1.) c) durch Kurbeldrehen bei den Anschlüssen der übrigen Vermittlungsstellen. Kurbel langsam und nur einmal herumdrehen! Zu rasches oder mehrmaliges Drehen erzeugt starke elektrische Ströme und kann deshalb zu Beschädigungen der Beamtin führen sowie Ersatzansprüche gegen die Teilnehmer und Benutzer zur Folge haben. Beim Hauptamt Chemnitz, in Plauen, Zwickau und in den in der Aemterübersicht auf Seite VI unter b aufge führten Orten wiederholt das Amt die ihm angesagte Ruf nummer und ruft darauf den verlangten Teilnehmer selbst an. Bei den in der Aemterübersicht Seite VI unter d ange gebenen kleineren Aemtern wiederholt der Beamte gleichfalls die Anrufnummer, fügt aber hinzu „Bitte rufen' 1 . Der Teil nehmer ruft hierauf wie oben unter c durch Kurbeldrehen den verlangten Anschluß selbst herbei. 2. Bescheide und Zeichen a) Bescheide. Erhält der Anrufende den Bescheid: .Leitung besetzt" oder .Teilnehmer verreist" oder .Teilnehmer hat jetzt 6330" usw., so hängt er an. b) Besetztzeichen bei Selbstanschlußämtern. Gleichbedeutend mit dem Bescheid „Leitung besetzt“ ist das Ertönen eines andauernden Summertones. Anhängen — ohne einen mündlichen Bescheid abzuwarteri. Das Gespräch wird nicht gezählt. c) Freizeichen der Selbstanschlußämter s. Seite IX unter C 1. Bemerkung: Nach Empfang von Bescheiden oder des Besetztzeichens erst nach längerer Zeit von neuem anrufen. 3. Schwierigkeiten während des Gesprächs Fiackerzeichen. Schwierigkeiten, die ein Eingreifen des Amtes notwendig machen, werden diesem bekanntgegeben durch viermaliges, nicht zu schnelles Niederdrücken und Frei geben der beweglichen Gabel (des Hakens). Das Zeichen darf, damit die Beamtin Zeit findet, sich ein zusehalten, nicht vor Ablauf des gleichen Zeitraums wieder holt werden, der zum viermaligen Niederdrücken erforderlich war. Das Zeichen bewirkt das Erscheinen und Wiederver schwinden eines Schauzeichens. Wird das Flackerzeichen zu schnell gegeben, so spricht das Schauzeichen nicht an. Wird es zu langsam gegeben und bleibt daher die Gabel zu lange niedergedrückt, so erscheint das Schauzeichen dauernd (wie beim Anhängen nach Beendigung des Gesprächs), statt bloß zu flackern. Dies veranlaßt die Beamtin, die Verbindung zu trennen. Bei Klappenschränken und Reihenapparaten wird das Flackerzeichen nach besonderer Unterweisung gegeben. AUSNAHME Das Flackerzeichen darf nicht benutzt werden von den Teilnehmern der Aemter mit Selbstanschluß betrieb und derjenigen kleineren Vermittlungsstellen, die noch einfache Klappenschränke ohne selbsttätige Schlußzeichen einrichtung haben (Aemterübersicht Seite VI unter d). Die Teilnehmer solcher kleinen Anstalten machen ihr Amt durch einmaliges langsames Kurbeldrehen auf die bestehenden Schwierigkeiten aufmerksam. 4. Vorzeitige Trennung Wird eine Verbindung aus irgendeinem Grunde vorzeitig getrennt, so darf die Wiederherstellung der Ver bindung nur von dem Teilnehmer betrieben werden, von dem der erste Anruf ausgegängen war. Der angerufene Teilnehmer hat den Hörer anzuhängen und zu warten, bis sein Wecker wieder ertönt. Machen beide zugleich den Versuch, die Verbindung wiederzuerlangen, so erscheinen die Leitungen stets gegenseitig als besetzt. 5. Trennung des Gesprächs Beiderseitiges Anhängen des Hörers bewirkt bei den in der Aemterübersicht (Seite VI unter a und b) aufgeführten Aemtern das Erscheinen eines selbsttätigen Schlußzeichens beim Amt. Der Beamtin muß für die dann folgende Trennung der Verbindung ein Zeitraum von mindestens einer halben Minute gewährt werden. Bei Selbstanschlußämtern wird die Verbindung selbsttätig getrerint, sobald der Hörer angehängt wird. Bei den mit einfachen Klappenschränken ausgestatteten kleinen Anstalten (Aemterübersicht Seite VI d) wird das Schlußzeichen (nach dem Anhängen) durch dreimaliges Drehen der Kurbel um etwa je >/< Umdrehung gegeben. Es ist unvorteilhaft und verboten, das unter Punkt 3 beschriebene Flackerzeichen zu geben, um ein Gespräch zu beenden und sogleich eine andere Verbindung zu verlangen. Nach Schluß des Gesprächs nicht vor Ablauf einer halben Minute erneut anrufen. 6. Verhalten bei Falschverbindungen zum Zweck richtiger Gesprächszählung Wird ein Teilnehmer mit einer anderen als der von ihm gewünschten Anschlußnummer verbunden, so empfiehlt es sich, den Hörer nicht anzuhängen, sondern sich sogleich durch das unter Punkt 3 beschriebene Fiackerzeichen dem Amte bemerkbar zu machen und die sich meldende Beamtin darauf hinznweisen, daß die soeben ausgeführte Ver bindung falsch war und daher nicht zu zählen sei.