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sich durch die Unterbrechung der Schichtung unterschied. Der Boden der Mulde war in 20—30 Zentimeter Mächtigkeit von einer grau- weißen Schicht Sandlehm bedeckt, deren Mächtigkeit in der Tiefe 40 Zentimeter betrug. Darm eingebettet lagen mehrere Granite und Feldlesesteine sowie einige kleinere Scherben in willkürlicher Anordnung. Die Grube zog sich nur noch 30 Zentimeter in die Wand hinein, sie war daher bereUs zum größten Teile abgetragen Reste verbrannter Knochen wurden in dem letzten Teile nicht mehr gesunden, auch in dem Gefäß soll nichts als Sand gelegen haben. Der Topf ist aus gelbgrauem Ton, der im Innern der Wand in «inen grauen Kern übergeht. Er ist in zwei Teilen aus der Hand gesormt und dann zusammengesügt. Die Naht befindet sich in der Gegend der größten Breite. Nach Form und Ton gehört es der Zeit des 9. Jahrhunderts n. Ehr. an. Obwohl Knochen fehlen, ist die ganze Anlage doch als ein Brandgrab mittelslawischer Zeit an zusprechen. Die Vermutung, daß ein etwas jüngeres Skelettgrab in der Nähe liegen dürfte, wurde beim planmäßigen Absuchen der Sand- grubenwand bestätigt: Drei Meter westlich sand sich eine nur 50 Zentimeter tiefe Mulde, die mit Feldsteinen bis Kinderkopsgröße begrenzt und ausgepflastert war. Darin sand sich der Schädel eines Skelettes, das leider unbeobachtet dem Sandgrubenahbau zum Opfer gefallen war. Es konnte nur noch festgestellt werden, daß der Tote mit Westblick bestattet worden war, also abweichend von unse ren sonstigen Erfahrungen (Blickrichtung nach Osten) im Grabe lag. Außerordentlich wertvoll war ober die Beobachtung, daß an der linken Schläfe über den Kissensteinen und unter einem kinderkopf- großen Steine ein Seeigel lag, wie er verhältnismäßig häufig in den oberlausitzer Diluvialsanien oorgefunden wird. Daß er ab sichtlich dahin gelegt worden ist, erscheint unbezweifelbar. Seeigel spielen als „Krötensteine" noch heute eine gewisse Rolle im nieder sorbischen Bolksglauben. Auch hier wieder bestätigt sich der enge Zusammenhang zwischen Volkskunde und Vorgeschichte. Die Sandgrube vingwitz ist nunmehr die fünfte Stelle, an der in der Oberlaufitz Brand- und Skelettgräber der Slawen aufge funden wurden. Die Unscheinbarkeit der Grubenfüllung erklärt einleuchtend, daß in Ostdeutschland bisher noch 'o wenig slawische Gräber beobachtet worden sind. Die Oberlausiger Brandgräbersel- der slawischer Herkunft stehen bis heute in Ostdeutschland einzigartig da. (PGD.— Unberecht. Nachdruck verboten!) Verzeichnis über die Acker- und Wiesen-Auslosung zu Wehrsdorf von 1674 bis 1694. In dem Gemeindeamt zu Wehrsdorf befindet sich ein altes Aktenstück aus dem Jahre 1674, das uns Kunde gibt von den Pachtbeträgen, die an die Rittergutsherrschaft von den einzelnen „Gantz-Hüfnern, Halb-Hüfnern, Gärthnern und Häußlern" abzuführen waren. Die Abgaben richteten sich nach der Größe des Besitztums. Aus diesem Verzeich nis erfahren wir auch einige Flurnamen damaliger Zeit. So lesen wir folgende Wiesennamen: Hornwiese, Hintere Tännicht-Wiese, Hübelwiese, Beckerwiese, Todtenwiese, Vieh wegwiese, von dem Acker auf dem Niederviehwege und Mit- telviehwege. Die Eintragungen in das Verzeichnis während der Jahre 1674—1694 lauten meist so; Pächtername (Hanß Heinrich) giebet vor Acker 2 Groschen, und vor ein Fleckel (von der Horn) Wiese 3 Groschen 6 Pf. Vor dem Raum umb das Hauß 3 Groschen. Im Jahre 1674 sind als „Summa der gantzen Ein Nambe 12 Taler, 12 Groschen, 3 Pfennige" verbucht wor den. In demselben Aktenstück findet sich auch eine Abrech nung darüber, welche Ausgaben die Rittergutsherrschast von dieser Einnahme gedeckt hat. Es dürfte ein Auszug aus die ser Rechnungslegung nicht uninteressant sein. 2 Taler — Groschen. So Richter und Schöppen als auch Gemeinde schöppen vertrunken, als die Gemeindeäcker und Wiesen sind aus^elesen, später heißt es „ausgesetzet" worden. 3 Groschen Schreibergebühr dem Richter, so iln» jähr lich auf guthachten der Herrschaft versprock-en worden und ihm von dem Gemeinde-Gelde zukommt. 2 Groschen dem Totengräber sein gebührendes Warte geld. 4 Groschen dem lahmen George verehrt. 6 Groschen den Gemeindeschöppen vor ihre Mühewal tungen. 1 Taler — Groschen. So Richter und Schöppen wie auch Gemeine Schöppen zu unterschiedenen mahlen ver trunken worden, auf jedesmal 3 Groschen, alß daß Brodt der Gemeinde zum Besten gewogen worden. 1 Taler — Groschen. So der Richter undt Gemeinde Schöppen vertrunken, daß sie zu 3 unterschiedenen mahlen umb daß Dorff gegangen undt fleißige aufsicht gehabt aus die Feueressen, Feuermauern undt Backöfen, umb Schaden zu verhüten. 2 Taler 1 Groschen. So Armen Leuten von der Ge meine, so mit Bitt- und Brandtbriefen allhier gewesen, an -i-sen lusgegeben. 3 Taler 7 Groschen vor ein Leichentuch an die Gemeinde. 1 Groschen vor ein Grabschcidl dem Totengräber. 14 Groschen 9 Pfennige vor Schindel und Nagel auf daß Todtenhauh undt auch auf Zudecken. 3 Groschen. Ein Stück Weg bei, der Nieder Drücken, an Erbrichtern gegeben 8 Groschen, dem Gerichlen u. Eltislcn, alß sie mit dem Herrn Obristen von der Sadia umb die Gränze geraint u. das Gemeine Holz (Gemeinde-Wald). 1 Taler an sämtliche Richter, Echöpen undt Gemeinde- Schöppen, alß selbe zu zweien tagen umb daß Dorf gan gen, die Gemeyn-Gärthcl besichtiget, auch abgestaket, waß einer oder der ander, zu Viel raußgemachet undt eingenom men. 1685: 8 Groschen dem Schulmeister, daß er etzlicher- mahl undt nothwcndigkeithalber an die gestrenge Herr schaft Gemeindewegens Schreiben müssen. 14 Groschen alß von deß Herrn Obristen Wachtmeister» Schmeißers, zu Zittau Eorporal, nebst bey sich habenden Soldaten Midi Gefangene durchgeführet worden, übernacht logieret, verzerrt im Februar 1684. 1683: 2 Taler 8 Groschen 6 Pfennige auff unterschied liche Chursürstliche Soldaten, Reuther undt Musquetiere öfters durchgeritten, auch übernachtet, logieret, von anderen Orthen anhero theils mit fuhren gebracht, undt wieder weg geführet werden müssen, undt mit Churfürstlichen Pässen versehen gewesen. Im Jahre 1687 wird von einer Einquar tierung des Herrn Obristlieutnants Flämminges Companie berichtet. Der Abschluß der Rechnung vom Jahre 1694 er wähnt nicht weniger denn 34 Restanten mit 8 Talern 1 Gro schen und 10 Pfennigen. Die Namensliste in dem Verzeichnis über die 50 Päch ter von „Wehrszdorff" aus dem Jahre 1678 dürfte zum Vergleich der heute noch in Wehrsdorf vorkommenden Fa miliennamen dienen, und zu der Feststellung anre gen, wie viel dieser Namen heutigen Tags im Orte noch ver- ankert sind. Wir lesen folgende Familiennamen: Augst, Augsten, Bohme, Birnichen, Eiselt, Heinrich, Hänsel, HSl- zel, Hille, Kunerth, Lauermann, Keule, Mann. Marschner,