Uebersicht der vertheilten Ausbeute und des wiedererstatteten Verlages nach der Rechnung auf das Quartal ..., so wie des Freiverbaues und der angelegten Zubuße auf das Quartal ..., bei den in der Bergamts-Refier Freiberg gangbaren Zechen
Anmerkungen. 1) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bergbauendrn Publicum bemerklich gemacht, daß die nach der bestehenden Verfassung auf dem Auöbeutbogen angegebene bergamkliche Kuxtaxe, da sie lediglich auf bergmännische Wahrscheinlichkeiten, und, ihrer Natur nach, auf unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern Maasstab abgeben kann, wornach der Inhaber der Kuxe einen bestimmten Gewinn an ter minlich einlaufenden, die Stelle von Capitalszinfen vertretenden Geldsummen zu erwarten habe. 2) Es dienet bauenden Herren und Frauen Gewerken zur Nachricht, daß in hiesiger Berg« amtSrefier Herr Karl Aaron Böhme, Johann David Göpfert und Friedrich Hartmann Uhlig als Ausbeut- und Zubußboten bestellt sind, und daß von denselben ein jeder Gewerke, bei dem Abtrage seiner Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabelle, welche das Gru bengebäude betrifft, auf dem derselbe bauet, zu verlangen berechtiget sei.