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DerSSlUcheLrMer Meinung-weise: Jeden Werktag abend, fL den folgmd. Ta«. P,ftsch«tu«o»to: «mt Dresden Nr. 1521. Gemeind», Anreiz Nzugsvrei, Mr die Zeit «in«, halben Manat«: Frei in« oerbaudogieokasse Bischossmrrda «an«» Re. «4. Grunds Anzeigeuprei« (in Reichsmark): Die 43 mm breit« «laipaltiae Grundschrlstzrile 25 Pkg., örtliche Anzeta« 20 Pfg, die SO mm brrite Reklamezell« (im Tettteil) 70 Pf,. Fite d« Erschein« von Anzeigm in bestimmten Nummern und an bestimmt« Plätzen keine Gewähr. — Rabatt nach Taris. — Mr Sammel, anzeigen tarifmäßig« Aufschlag. — Erfüllung,ort Dischosmoerda skonntagsnummer 15 Pfg.) — Alle Postanstalte», sowie unsere tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefenmg oder Plätz, zkiiungsausttägeru.die Geschäftsstelle nehmen Bestellung« entgegen Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahkmg de- Bezugspreises. anzeix Donnerstag, den 4. November 1S2S Nr. 258 81. Jahrgang MS- kinzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk öischofswerda und den angrenzenden Gebieten ),es Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amkrhaupt- Mnschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts -u Bautzen, >es Amtsgerichts, des Finanzamtes und de» Stadtrats zu Bychofswerda. »er teuer. Diese strebungen. o«bm»d,gieokasse Bischosowerda Konto Nr. S4. Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher betriebe« der Zeitung oder der BesSrderung-elnrich. Unabhängige Zeitung für alle SkÄMin Stadtund Land. DichtesteVerbreitung inallenBolksschichten Beilagen: Bilderwoche, Jugend u. Deutschtunh Mode vom Tage, Frau und Heim, Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May G.m.b.H. in Bischofswerda. Fernsprecher Sk. 444 und 445 Nzug-vrei, für die Zeit «in«, halben Manat«: Frei in« verbaud, Ms halbmonatlich Mk. 120, beim Abhol« in der Gefchäftistelle Im Falle höh« kcihentlich 50 Pfg. Einzelnummer 10 Pkg. (Sonnabend, und Störung de« B, Mntagsnummer 15 Pfg.) — Alle Postanstalten, sowie ui' Tagesschau. * Die Konferenz der Ainainminister über den Reicks- I finanzausgleich ist ohne eigentliche Beschlußfassung beendet worden. Es wird ein neuer Referentenentwurs ausgear- beitet werden. * In der Neuregelung der Erwerbslosenfürsorge kam es zu einem Kompromiß. Für die Ausgesteuerten tritt eine Verlängerung der bisherigen Unterstützung ein, die Sähe der Hauptunterstützungsempfänger sollen um 10 H erhöht werden. Der Reichsminister des Innern hat die Arbeiten zur Wahlgesehreform abgeschlossen und den Gesetzentwurf dem Reichskabinett zur Beschlußfassung zugeleitet. * In Ventimiglia kam es zu heftigen Zusammenstößen zwischen Faschisten und französischen Eisenbahnern. Meh rere Faschisten drangen in das französische Konsulat ein. Die belgische Stabilisierungsanleihe wurde bei ihrer Auflegung an der Londoner Börse stark überzeichnet. Zu den mtt * bezeichneten Meldungen linden di« Leser Au»- l ähnliches an anderer Nelle. Finanzausgleich und Gewerbesteuer. Durch die Denkschrift des Deutschen Städtetages und die von den wirtschaftlichen Spitzenverbänden der Oeffent- üchkeit übergebenen Gutachten ist nach langer verhältnis mäßiger Ruhe die Debatte über den Reichsfinanzausgletch wieder aufgelebt. Es zeigte sich plötzlich, daß die deutsche Wirtschaft sich durchaus noch nicht mit dem Art. I 8 8 des Finanzausgleichgesetzes vom 10. 8. 1S25 abgefunden hat, in dem die Frage eines Zuschlagsrechtes zur Einkommen--und Körperschaftssteuer für Länder und Gemeinden bereits im positiven Sinne entschieden war. Die Steuerbelastung unserer Wirtschaft ist auch jetzt noch den harmlosen Ermäßigungen durch das Steuermilde- runasprogramm noch unsinnig hoch; der neue _ * gleich muß nicht nur eine zweckmäßige Steuerverteüung des Steueraufkommens, sondern auch eine wesentliche Minderung der Gesamtsteuerlast bringen. Das bedeutet, daß nicht nur die Einnahmenseite, sondern auch die Außen seite neu geregelt, also Hand in Hand mit dem Finanzaus gleich auch die Verwaltungsreform gehen muß. Daneben muß aber auch der Finanzausgleich selber so beschaffen sein, daß er den Steuerzahlern größte Sparsamkeit im haushalt der öffentlichen Körperschaften gewährleistet. Die Einführung des Zuschlagsrechtes kann unter die sen Umständen nur mit recht gemischten Gefühlen betrach tet werden. Man hat den frommen Wunsch, daß die Stadt- und Gemeindeväter an die Beschließung neuer Aufgaben mit einem bisher in manchen Fällen vermißten gesteigerten Verantwortungsgefühl Herangehen, wenn sie gleichzeitig auch die erforderliche Deckung in Form erhöh- ter Steuern beschließen müssen. Das ist schön und gut, aber es bleibt noch fraglich, ob sich dieses gesteigerte Verant- wortungsgefühl auch dann unter allen Umständen einstel len wird, wenn die Mehrheit der Wähler von den erhöh ten Steuern nicht oder nicht in vollem Umfange betroffen wird, weil ihr Einkommen das steuerfreie Existenzmini mum nur unwesentlich übersteigt. Man hat öfter im par lamentarischen Leben die Erfahrung machen müssen, daß die Verantwortung für erhöhte Steuern, die andere zah len müssen, verhältnismäßig leichten Herzens übernommen wird. Neben einem verschärften Aufsichtsrecht von Reich und Ländern und neben nicht allzu hoch bemessenen Höchst- grenzen für die Zuschläge wird deshalb gefordert, daß die Zuschläge in gleichem Umfang wie da» reichssteuerpflich- tige Einkommen auch das bisher steuerfreie Existenzmini mum erfassen müssen, damit wenigsten» die ganze Bevöl kerung gleichmäßig daran interessiert ist, sie so niedrig wie möglich zu halten. Der neue Finanzausgleich muß sich aber noch auf eine andere Steuer erstrecken, deren gesetzliche Regeluna bisher den Ländern, deren Festsetzung im konkreten Fall ven Ge- melnden überlasten war, namuch die Gewerbesteuer. Diese entwickelt sich, besonder» in Preußen, wo di« Best... sie auf die einzig möglich« »emeffung-grundlage, den Er- trag, zurückzuführen, allmählich stark an Boden gewinnen, mmer mehr zu einem wetteren Zuschlag zur Einkommen steuer für «in ganz bestimmte» Einkommen, dasjenige au» gewerblichem oder industriellem Betrieb. E, ist natürlich e n unmöglicher Zustand, wenn dl« Gemeinden von der ' gemeinen Einkommensteuer im Notfall mck die Gewerbe- ' ' r au»weichen und, wa» ihnen Gesetz» Aufsichtsbehörde 2a» Jutereste der Mehrheit der Wähler dort versagt, Weitere Ausschreitungen in Ktalien. Pari», 2. Noo. Nach einer Meldung au» Nizza kam es gestern nachmittag in Ventimiglia zu heftigen Zusam menstößen zwischen Faschisten und Angestellten der fran zösischen Eisenbahngesellschast Paris—Lyon—Mittelmeer. Die Faschisten hatten «ine Kundgebung veranstaltet, um den glücklichen Ausgang des Lologner Attentat» g^en Mussolini zu feiern. Dabei bemerkte man auf dem Bal- kon eines der Bahnhofsgebäude «inen französischen Ange- stellten der P L.M.-Bahn, der bei dem Absingen der Ra- tionalhymne seine Kopfbedeckung nicht abgenommen hatte. Di« Menge stürzte auf den Bahnhof, wo t»m eiuem Havd- gemeage kam. Die Faschisten verlange» »o» eheem de, Eisenbahner, er solle da» von ihm ^trvg-u« «brache» tzm Ehrenlegion oblegen. Al» er füh weigerte, wurde er miß handelt. Mehrere, bewaffnete Werabinieri haW» die G«' Abschluß der Konferenz der Finanz minister. Berlin, 2. Nov. (Drahtb.) Die Konferenz der Länder- sinanzminister ist heute abend ohne eine eigentliche Be schlußfassung zu Ende gegangen. Das Reichsfinanzministe rium wird auf Grund der durch die Besprechungen mit den Länderministern gegebenen Anregungen nunmehr <inen neuen Referententwurf ausarbeiten, von dem man bei den Ländern annimmt, daß er in etwa drei Wochen fert'gge- stellt werden kann. Dieser Entwurf wird dann dem Reichs kabinett zugehen und einer eingehenden Beratung im Reichsrat zugeführt werden. Nachdem die wichtigste poli tische Frage durch d« Beibehaltung des 8 35 aus der De batte ausgeschieden ist, glaubte man in Kreisen der Länder, daß sich über die anderen Streitpunkte eine Einigung wird erzielen lassen, wenn bisher von feiten des Reichsfinanz ministeriums in der Frage der Garantie der Umsatzsteuer in Höhe von 450 Millionen Mark auch keine Zusage erfolgt ist. Auch in den übrigen, noch nicht völlig geklärten Fragen dürfte in dem Referentenentwurf die zum Ausdruck ge brachte allgeineins Mr:...:ng d:r Länder und Gemeinden in weitgehendem Maße Berücksichtigung finden. O Berlin 2. Noo. Ueber die Konferenz der Finanzmini ster der Länder erfährt die Telegraphen-Union noch fol gende Einzelh::ten. In derKonferenz wies derRr.chsfinanz- minister darauf hin, daß der vorliegende Entwurf lediglich al» «ine Grundlage gedacht gewesen sei, um auf diese Weise in einer unverbindlichen Besprechung die Ansicht der Länder kennen zu lernen. Don feiten der Lander wurde allgemein die Notwendigkeit der Sondergorantie bei der Umsatzsteuer betont. Don einer süddeutschen Sekt« wurde besonders darauf hlngewiesen, daß die Ver hältnisse ganz andere werden können, wenn der Reichstag eine Herabsetzung der Gesamteinkommen- steuer beschließen sollte. Das Ergebnis der Aussprache war, daß der 8 SS de» Finanzausgleiches für die Zeit der neuen provisorischen Lösung bl» zum 1. April 1828 bestehen bleiben und daß die Angelegenheit dann erneut geprüft werden soll. Bon selten de» Reiches wurde im Zusammen- Hang mit der Stellungnahme der Reichsregierung zum Erwerbrlosenfürsorgegesetz «ine gewisse Ent lastung der Länder in Aussicht gestellt. Was die vol- ischen Befürchtungen einiger Länder angeht, so wurde von selten de» Neichifinan-minister» erklärt, daß da» Reichefinanz- ministerium keinerlei politischen Druck ausüben wolle, son dern den Finanzausgleich rein auf finanzieller Grundlage mn^ sächsisch er Seit« wurde betont, daß durch finanziell« Regelungen politische Fragen keineswegs einfach hier herausholen können. Gerade für die Wirt schaft, auf deren steuerliche Entlastung es doch in erster Li nie ankommt, wäre mit einer solchen Regelung das Gegen teil besten erreicht, was sie vom neuen Finanzausgleich ver langen muß. Es ist deshalb nicht zu vermeiden, daß im Finanzausgleich auch die Gewerbesteuer reichsrechtlicher Regelung Vorbehalten wird, daß die Bemessungsgrund lage und gewisse Höchstgrenzen vom Reich festgesetzt wer den, und daß die Reichsregierund in höchster Instanz die Aufsicht über die Finanzgebarung der Gemeinden ausübt; auch wird es sich empfehlen, feste Relationen zwischen den Einkommensteuerzuschlägen und den Gewerbesteuersätzen einzuführen, damit nicht wirtschaftsfeindliche Stadt- und Gemeinderatsmehrheiten einen unverhältnismäßig großen Teil der Ausgaben durch die Gewerbesteuer decken. Cs ist bedauerlich, daß nach den Erklärungen, die in der letzten Zeit von Regierungsseite aus abgegeben wur den, mit einer baldigen endgültigen Regelung des Finanz ausgleichs nicht gerechnet werden kann, aber es ist verständ lich, daß die Regierung damit die Verwaltungsreform ver binden will, um nicht nach deren Abschluß den Finanzaus gleich abermals über den Haufen werfen zu müssen. Aber die Wirtschaft kann mit Steuererleichterungen nicht bis da hin warten. Die bisherige Wirkung des Steuernnlderungs- proarammes war erfreulich, aber ungenügend. Die Kon junkturentwicklung hat gegenwärtig einen besonders emp findlichen Punkt erreicht. Gewisse äußere Umstände, wie vor allem der Streik in England, haben zweifellos Ansätze zu einer Geschäftsbelebung gegeben. Diese Umstände werden in der nächsten Zeit voraussichtlich wegfallen, und es kommt dann darauf an, ob die wirtschaftliche Besserung bereits soweit vorgeschritten ist, daß sie auch dann noch selbständig weiterwirken und sich entfalten kann. Eine Er leichterung der auf der Wirtschaft ruhenden Steuerlast kann hier außerordentlich viel nützen, aber sie muß bald er folgen; kommt sie zu spät, dann verpufft sie wirkungslos. beeinflußt werden dürften. Alle Ländervertreter waren sich darüber einig, daß vor der endgültigen Regelung die Hauszins st euer reformiert werden müsse. Bon süddeutscher Seite wurde besonders darauf hingewiesen, daß nachdem der Reichstag eine Begrenzung der Miete auf 100 Proz. festgelegt Habe, die Hauszinssteuer, in Württemberg Gebäudeentschuldungssteuer genannt, ein ganz anderes Ge sicht bekommen habe und sich als die unsozialste und ungerechteste und unwirtschaftlichste Steuer herausstelle. Was die Lohnsteuer angeht, so kam zum Aus druck, daß nach dem Reichsgesetz nicht mehr als 100 Millio nen einkommen sollen. Tatsächlich betrage aber das Ein kommen an Lohnsteuer kaum mehr als 80 bis 90 Millionen und zwar zum Schaden der Länder. Die Stellung der Reichsregierung zu den Anträgen über die Erwerbslosen fürsorge. Berlin, 2. November. Im Unterausschuß des Sozialpolitisch»» Ausschusses des Reichstages gab ein Vertreter des Reicysarbetts- ministers die Richtlinien »er Regierung zu den Anträgen zur Er- Erwerbslosensürsorge bekannt: Die Reichsregierung ist danach bereit, la der unterstützenden Lrwerbslosensürsorge bis zum 31. März 1S27 die Bezüge sämtlicher Haupkuuterstühuagsempfänger (Le dige und Familienväter) um 10 v. H. zu erhöhen, dm Unterschied zwischen alleinstehenden und nichtalleinsteheudm Arbeitslosen zu beseitigen und die Nichkalleinstehenden auf das Niveau der Mein stehenden zu heb«, die obere Grenze für die Erwerbslosenfürsorge so zu gestatten, daß auch das vierte Sind den vollen Zuschlag erhält, durch bindende Vorschriften sicherznstellen. daß die Prüfung der Bedürftigkeit gleichmäßig und entgegenkommend gehandhabt wird, zu verhüten, daß Arbeitsstellen mit fortlaufender voller Ar- beilsläkigkeit im Wege der Pfllchtarbelt beseht werd«, ferner un verzüglich Vorlagen für gesehl. Regelungen zu mach«, nach denen das Wochengeld und der Entbindungskoskenzuschlag der Ehefrau nicht auf die Lrwerbslosenunterslützung de» Lhemanne» angerech- nel weroen, lm Wege einer Srisensürsorge die Ausgesteuer ten, soweit sie noch arbeitsfähig und arbeitswillig sind, für die Dauer des Winkers in der Lrwerbslosensürsorge verbleib«. Die Lasten der Krisenfürsorge sollen zu sieben Zehnteln vom Reiche, zu drei Zehnteln von der Gemeinde getragen werden. Für die anderen Erhöhungen wird das Reich zur Abgeltung der höheren Sofien den Ländern elnm angemessenen Pauschbetrag zur Verfügung stellen. In der Arbeitsbeschaffung und produktiven Lrwerbr- losensinsorge sollen die einaeleiteten Maßnahmen nachdrücklich fort geführt werde». Dem besonderen Notstand im besetzten und ge räumten Gebiete bei der Durchführung von Notstandsarbeiten soll Rechnung getragen werden. Bei der Vergebung öffentlicher Arbei ten und Lieferungen innerhalb und außerhalb des Arbeitsbeschaf fungsprogramms soll erneut darauf hingewirkt werden, daß keine Ueberstunden geleistet und, soweit neue Arbeitskräfte gebraucht werden, sie vom öffentlichen Arbeitsnachweis entnommen werden. Die Regierung erklärt sich weiter bereit, die berufliche Ausbildung, Fortbildung und Anpassung der Erwerbslosen, insbesondere der jugendlichen Erwerbslosen, mit verstärkten Mitteln zu fördern und dabei auch die Jugendlichen einzubeziehen, die noch keinen An spruch auf Erwcrbslosenunterstützung haben, ganz allgemein aber bei den Landesregierungen sich mit allem Nachdruck dafür eiuzu- schen, daß die Gewcrbeaufsichlsbeamlen bei der Bewilligung von liebersiunoen mit Rücksicht auf die ungünstige Lage de» Arbelt«- markles größte Zurückhaltung üben, und daß die Staatsanwalt schaften bei der strafrechllichen Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Arbelkszellvorschriflen mit aller Strenge vorgeh««. Die Reichsregierung wird weiterhin um eine abschließende Regelung durch möglichst baldige Verabschiedung der Arbeitslosen versicherung bemüht sein. Die Denkschrift über die Maß nahmen zugunsten der älteren Angestellten soll dem Reichstag, wenn irgend möglich, noch im November zugehen. An die Erklärung der Regierung über die Erwerbslosenfürsorge schloß sich eine längere Aussprache, in der jedoch die Redner der einzelnen Parteien noch keine bindenden Erklärungen ab gaben, sich vielmehr die Stellungnahme ihrer Fraktionen vorbehiel- len. Beschlüsse wurden demgemäß nicht ««faßt.