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Der sächsische Erzähler : 24.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-192604241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19260424
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19260424
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Der sächsische Erzähler
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-04
- Tag 1926-04-24
-
Monat
1926-04
-
Jahr
1926
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 24.04.1926
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hals. rnd und im Ver ¬ einsam, rer steht ,Ora ol. m, kom- sich be- Festakte st, oder rforder- i zurück, i. Aue- alle ein gescküst- falls die >e", das errlicker rgen ist, die er in den Institut iuin der agungs- ssen qe- 10 : 10 h dabei sität zu !S niög- es oder der den ein ge rne rden chkeiten ntlichcn che Er- ehr cr- windig- h schon cht aus. 250 000 n über- n Cmp- sür die uch das >rt sein, chen ist. rdestens wieder- in der nsoviele diesen werden sür uns oicklung en hielt der Se- stücklich, ßc von Schritt chen ist eckt und Durch armiert. Uhr die Wehren eit, non 2. Prä- ichlauch- Angriff ndgiebcl Fabril- suer an 2 Stun- r starke oird der e arbei- i so be ige vor- clbstent- > suchen, eichsgs- igs IN leichter e Stra- r belci- it nicht ir, eine uf und :n. 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Nach 14jährigem Be stehen wird ihm durch engen Zusammenschluß und treue Unterstützung seitens der Mitglieder ein langersehnter Wunsch ermöglicht sein. Zu diesem Feste wird sich zum dritten Male die Jugend in unserer Gemeinde treffen. In folge weitgehender Beziehungen des hiesigen Vereins zu Brudervereinen von nah und fern steht zu erwarten, daß der 30. Mai den vorausgegangenen Festen voransteht. Mö gen die umfangreichen Arbeiten zu diesem Tage durch zahl reichen Besuch reich belohnt werden, sucht man doch durch Ausbietung aller Kräfte das Fest würdig zu gestalten. Die Fahne selbst ist Arbeit unserer heimischen Fahnenstickerei von Emst Bauer, Bischofswerda, und wird als vierte in unserer Gemeinde Einzug halten. * Reukirch (Lausitz), 23. April. Wie wir hören, feiert der llaterstühungsvereln Reukirch 14 Tage nach dem Pfingstfest, am 6. Juni, seine Fahnenweihe im Hosgericht Neukirch. Der Festausschuß ist schon seit langem tätig und nach Kräften bemüht, die Feier angemessen auszugestalten. Im Inseratenteil fordert er die sungen Damen auf, auch von ihrer Seite aus zum vollen Gelingen der Weihefeier beizu- tragen. Wir werden hoffentlich noch Näheres erfahren. X Taukewalde, 23. April. Sein 40jLhrlge, Feuerwehr dleastsubUSum kann am nächsten Sonntag der Töpfermeister und langjährig« Hauptmann der hiesigen Freiwill. Feuer wehr, Herr Alwin Weis«, feiern. Er trat am 25. April 1886 als Spritzenmann in die Freiwillige Feuerwehr Wil then ein, wurde etwa 1 Jahr vor seiner Militärdienstpflicht der Rettungsmannschaft zugeteilt und nach seiner Entlassung dem Steigerzug angeglieoert. Seit dem 2S. Februar 1900, der Gründung unserer Feuerwehr, hat er sich viele Der- dienste als deren langjähriger Hauptmann erworben, wofür ihn der Gemeinderat für seine treue, uneigennützige und verdienstvolle Tätigkeit zum Brandmeister ernannte. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, noch viele Jahre an der Spitze der Wehr und so unseres Feuerlöschwesens gesund und rüstig erhallen bleiben. -7.. Kirschau, 23. April. Der Zenlralverband der Ange stellten, Ortsgruppe Kirschau, hielt am Montag, den 19 April in Steinigtwolmsdorf seine Monatsve'-sammlung ab Die Tagesordnung, die wichtige Punkte enthielt, wurde un ter lebhafter Aussprache der Kollegen erledigt. Unter ande- Letzte Drahtmeldungen. Kernsprechmeldungen von W. T. L. und L. U.) Ablehnung der sechsmonatigen Dienstzeit in Belgiea. Berlin, 23. April. Dle Morgeubläller meld««: Die Sammer hak einen Antrag, die Dienstzeit für alle gen auf sechs Monate zu verringern, mit 102 gegen 12 S bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt. Neue Unruhen in Kalkutta. London, 23 April, wle au» Lalkukke wird, ist es zu einem neuen Sonflikt zwischen Polizei uud Mohammedaner« W- kommen, wobei mehrere Mohammedaner getötet und IS verktzt wurden. MW MlMtNlichMW. I. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Klauenviehbestandc 1. des Gutsbesitzers Ernst Bergmann-Gnaschwitz Nr. 44, 2. des Landwirts Hermann Vecker-Oberförstchen Nr. IS, 3. des Wirtschaftsbesitzers Zenker-Wilthen Nr. 132 ist amtlich festgestellt worden. Sperrgebiete sind die Seuchengehöste, Beobachtungsgebiete die übrigen Teile der genannten Ortschaften. Die sür Sperr- und Beo-. bachtungsgebiete geltenden Bestimmungen sind aus der omtsh. Be kanntmachung vom 19. 3. 1925 zu ersehen. II. Weiter ist das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche unter dem Klaurnviehbestande 1. des Gutsbesitzers Hermann Max Larrah-Göda Nr. 81, 2. des Gutspächters Paul Brückner-Goldbach Nr. 3, 3. des Gutsbesitzers Hermann Thomas-Ringenhain Nr. 4 amtlich sestgestellt worden. Aufgehoben werden die angeordneten Maßnahmen für das Sperr- und Beobochtungsgebiet Goldbach und die Sperrmaßnah» men für die genannten Seuchengehöste in Göda und Ringenhain, n ährend die beiden letzteren Orte weiter Beobachtungsgebiet bleiben. Bautzen, am 22 April 1926. Die Amlshaupkmannschask. r«m nahm düng im H« gehend des noch verschiedene Fragen, betreff» Krankenkassenänaestellte, sowie Arbeitsnachweis 'Angelegenheiten erörtert. Anschlie ßend hielt der gemütlich« Teil Vie Anwesenden noch einige Zeit beisammen. SLirglsivalde, 23. April. Da« erste Ga-lichk brannte diese Woche in Schirgiswalde. Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, daß die Gasrohre mit den Wasserleitung»- rohren gemeinsam gelegt wurden'und vor allem, da hinter her mehrfach die Gasrohre wegen schlechter Dichtung noch mals bloßgelegt werden mußten. Taubeaheim, 23. April. El« heftiges Gewitter, beglei tet von starkem Hagelschlag, der fünf Minuten anhielt und haselnußgroße Körner an die Fensterscheiben warf, trat Mittwoch nachmittag über der hiesigen Gegend auf. Nach dem Unwetter waren die Wiesen und Gärten wie mit einer leichten Schneedecke bedeckt. Die Blüten an Birn- und Kirschbäumen wurden heruntergeschlagen, ebenso an Rosen stöcken die neuen Zweige, Salatpslanzen usw. Glücklicher weise gingen keine Blitzschläge nieder, so daß kein Schaden an Gebäuden entstand. Wie weiter berichtet wird, scheint däs Unwetter nur strichweise gewütet zu haben, hauptsäch lich die Grenzgeaend ist betroffen worden. Hochkirch, 23. April. Grundsteinlegung. Am morgigen Sonnabend mittags 12 Uhr findet die feierliche Grundstein legung zu unserem neuen Schulgebäude in Gegenwart von Vertretern der Schulbehörde statt. Reichenau, 23. April. 94 Kreuzottern gekökel. Die Kreuzotterplage scheint in diesem Jahre in unseren Waldun gen sehr groß zu werden. Am Montag wurden allein von einer Person 14 Stück auf dem hiesigen Gemeindeamt abge liefert. In diesem Jahre sind bereits 94 Kreuzottern gefan gen worden. Im Vorjahre waren es im ganzen 432. urstaltew Cs wird sich empfehlen, daß auch im Freistaat Sachsen unverzüglich an die Vorbereitung dieser Reiches«»- melwoche herangetreten wird, damit dos Ergebnis auch die entsprechende Wirkung erzielt. Die in Frage kommenden Behörden und Personen, die der Zeppelin-Eckener-Spende dienen und die Reichssammelwoche mit in die Wege leiten wollen, insbesondere die Gemeindeverwaltungen, werden qcbeten, sich zwecks weiterer Informationen an den Vor sitzenden des Arbeitsausschusses für Sachsen, Sradtrat a. D. Emil Ahlhelm, Dersicherungsdirektor in Dresden-A., Wai- senhausstraße 27, wenden zu wollen. —* Dle Durchführung des Vlumeulage» für das Roke kreuz wird der Gegenstand einer beratenden Ausschuß- Sitzung aller Vereine, die sich hieran beteiligen wollen, fein. Die Sitzung findet am nächsten Montag um Z-L9 Uhr im „Königshost' statt. Das Nähere ist aus dem heutigen In serat ersichtlich. —* Der SSchs. Mllitärverein Kavallerie, Artillerie und Train Bischofswerda mit Umg. veranstaltete am vergangenen Sonntag seinen ersten Wanderausflug mit Damen nach Rammenau m die Gastwirtschaft des Kameraden Hartwig. Der herrliche April tag hatte viele Kameraden mit ihren Frauen zum Wandern ge lockt und in den späten Nachmittagsstunden stellten sich noch die Nachzügler mit Auto ein. Der stellvertretende Vorsitzende, Kam. Al ich, hieß in einer kurzen, kernigen Ansprache die so zahlreich Erschienenen herzlich willkommen und wünschte allen ein paar recht vergnügte Stunden. Sem Wunsch erfüllte sich auch in nicht allzu langer Zeit, indem ein von einem Ehrenmitglied gestifteter Frei trunk bald eme gemütliche Stimmung schuf und unter den schneidi gen Klängen der Stadikapcllc schwang bald alt und jung unermüd lich das Tanzbein. Nur allzuschnell vergingen die fröhlichen Stunden mi» den Rammenauer Kameraden. Unser lieber Kame rad Tischer stellte zur Heimfahrt seinen Omnibus bereitwillig zur Verfügung, was besonders bei den älteren Herrschaften große Freude hervorrief. Bei der überaus zahlreichen Beteiligung muß ten verschiedene noch auf Schusters Rappen nach Hause reiten. Ein jeder Kamerad kehrte wohl mit dem Bewußtsein zu Hause zurück, wieder einmal einen fröhlichen echt kameradschaftlichen Abend im Sachs. Militäroerein Kavallerie, Artillerie und Train verlebt zu haben. —* Vettumd Bischofswerdaer Kegelklub». In der am 21. d. M. im Gasthaus „Schlesischer Hof" abgehaltenen Gesamtvorstands., so- wie Sportausschuß-Sitzung wurde beschlossen, daß am 8., 9. und 10. Mai ein Industrie- und Genußmittelkegeln auf der Bahn „zur guten Quelle" stattfindet. Geschoben werden 3 Kugeln in die Vol len. Der Einsatz pro Karte — 5 mal 3 Kugeln beträgt 1.50 ^l. Von den ersten 10 Preisen kann jeder Kegler nur einen Preis be kommen: im ganzen nur 5 Preise. Für Ankauf von Preisen wer den 200 aus der Verbandskasse bewilligt. Beginn des Kegelns Sonnabend von 6 Uhr, Sonntag von 5 Uhr und Montag von 6 Uhr abends ab. Schluß des Kartenverkaufs Montag abend ^10 Uhr. Die Preisverteilung findet noch am Montag statt. Zu dem nächsten Sonntag, den 25 April, in Dresden, Hammers Hotel, Blasewitzerstraße, stattfindenden Bezirksausscheidungskegeln der Verbände, bewilligte der Verband der 1. Riege, bestehend aus den Kegelbrüdern Karl Lorenz, Walter Hünlich, Emil Gnauck. Erich Jurisch, Otto Wohllebe, Paul Große. Maxim Brauneis, Richard Güldner, Albin Hartmann, Otto Wagner und Alfred Umlauft, Er satzmann, je 5 und das Startgeld von 15 -<t. Abfahrt von Bi schofswerda mit dem Zuge 6.21 früh. Sportdreß ist Bedingung. Nach Erledigung einiger anderer Punkte schloß der Vorsitzende die Versammlung. 3. — — Für Imker! Der Kreisvercin Bautzen Im Landesver band sächsischer Bienenzüchter-Vereine hält seine Hauptversamm lung am Sonntag, den 2. Mai, mittags 1^1 Uhr. im „Wendischen Hause" in Bautzen, dem Vereinsheim des Bienenzüchterver- cins „Unteres Sprectal", ab. Die 8 Punkte umfassende wichtige Tagesordnung enthält u. a Abrechnung und Neuregelung der Kreissteucr, Neuwahl der Verbandsvertretung (Vorsitzender und Stellvertreter), sowie Gründung einer- Arbeitsgemeinschaft Lau sitzer Königinnenzüchter. Den Hauptvortrag wird der bekannte Inhaber der mittelsächsischcn Beobachtunqsstation. Dr. med. Phi- lipp-Döbcin, halten über das Thema: „Zeitgemäße Imkerfragen" Ssmtlicke Vereine Montag, 26. kpril. abcks. r/zS Uiir im ttünigskok »tsttkinckenck«« kussckuk-Sitrung Li lölilicii ctes SOjäkrlgen vestekens «les SScüsiscNen l.snckas- verelns vom Koten kreur am 6. )uni ststtllnckencken -I- »iMklM 4» ru entsencksn (kirckienpsrscke, vmrug, Spiels, keigsn, Turnen «c.) suk cker neuen ttsmpkdatm. Tzveig-Verein unä krelrvilttge SsnUäts- Kolonne v. Koten kreur visckoksivercks Unterhaltspflicht. Don Syndikus Dr. Buerschaper, Dresden. Die schweren Jahre der Kriegszeit uud de' Nachtrags zeit, rc,. der Jnjlativiiszctt Hoven Unterhaltspflicht und Un terhaltsrecht verschoben. Unendlich viele früher wohlhabende Leute haben ihr Vermögen verloren. Sie müssen ihre Ange hörigen auf Unterhalt in Anspruch nehmen. Leider schei tern ihre Bemühungen meist an der Undankbarkeit der Kin der, die nicht anerkennen wollen, daß ihre Ellern sich man ches versagt haben, um sie einem Beruf oder einem Gewerbe zuzuführen. Und "deshalb ist es ganz gut, einmal das Ka pitel der Unterhaltspflicht zu erörtern, damit die Angehöri gen erfahren, daß es ein Gesetz gibt, dieser Undankbarkeit zu steuern. Das BGB. behandelt die Unterhaltspflicht in §8 1601 ff Es zieht den Kreis der überhaupt Unterhaltspflichtigen ziem lich eng. Nur Verwandte in gerader Linie ohne Rück- sicht auf den Grad der Verwandtschaft, sind gegenseitig un terhaltspflichtig, also Kinder, Enk^z Urenkel und entferntere Abkömmlinge gegenüber Eltern, Großellern, Urgroßeltern usw. und umgekehrt. Keine Unterhaltspflicht besteht zwi schen Geschwistern und deren Nachkommen, Verschwägerten, z. B. dem Schwiegersohn gegenüber der Schwiegermutter, was man irrigerweise oft annimmt. Sie müssen auch ehe - l i ch voneinander abstammen. Uneheliche Verwandte, Stief- verwandte usw. haben weder Pflicht noch Recht. Unterhal- lungsberechtigt ist aber nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wer also Vermögen besitzt, kann erst dann Unterhalt verlangen, wenn er es völlig aufgezehrt hat. Ver mögenslos ist er aber schon, wenn er nur Vermögen besitzt, das zur Bestreitung des Unterhalts nicht verwertbar ist. Und wenn er Millionen Papiermark besäße, er könnte von ihnen nicht leben. Meist genügen dazu auch seine Pension, Leibrenten usw. nicht. Ist er aber imstande, durcki Arbeit seine Lebensbedürfnisse zu bestreiten, so kann er auf Unter halt keinen Anspruch erheben. Freilich verpflichtet ihn nur eine Tätigkeit, die ihm Nach seinen persönlichen Verhältnis sen, bes. seinen körperlichen und geistigen Kräften, seinem Stand und Bildungsgrad zugemutet werten kann. Die Grenzen sind aber sehr weit gezogen. So hält man es für selbstverständlich, daß Studenten durch Stundengeben oder andere, auch körperliche Arbeit sich ihren Unterhalt selbst schassen. Auch auf Standesvorurteile nimmt man keine Rücksicht und mutet auch einer „höheren Tochter" zu, sich als Stenotypistin ihr Brot zu suchen. Sie sind imstande, für sich selbst zu sorgen und deshalb nicht unterhaltsberechtigt. Ein Vater z. D. braucht sich auch nicht von ihnen loszusagen um sich der Bezahlung ihrer Schulden zu entziehen. Nur dann, wenn er auch den bedürftigen Unterhalt seinem Kinde nicht gewährt hätte, trotzdem er konnte, dieses also für seinen Unterhalt hätte Schulden machen müssen, belasten ihn solche Schulden. Andererseits geht das Recht und die Pflicht der Selbst erhaltung der Pflicht, andere zu unterstützen, vor. Zum Unterhalt ist deshalb verpflichtet nur, wer, wie das BGB. sagt, bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen imstande ist, ohne Gefährdung seines standesgemäßen Un terhalts den Unterhalt zu gewähren. Die Vorschrift paßt aber nicht in die gegenwärtige Zeit der Not. Eie sichert nur dem Unterhaltspflichtigen einen standesgemäßen Aufwand, versagt aber die gleiche Rücksicht dem Unterhaltsberech- tigten. Man soll dem Sohn usw. nicht standesgemäß Unter- halt sichern und die Eltern im Elend leben lassen. Auch die Eltern haben Anspruch auf standesgemäß«» Unterhalt Wenigsten» soll man Recht und Pflicht gleichmäßig abwägen. Mit größer«« Recht läßt da» VGB. v«rpflt»,ung«n »arg«» hen, «« den Angehörigen ihrer eigenen FomUte gegenüber obliegen. So kann ein Sohn z. v. den Eltern gegenüber einwenden, daß er nach 8 1603 BGB, alle verfügbaren Mit» tel zum Unterhall seiner minderjährigen unverheirateten Kinder brauche, und der Vater einem Kind« gegenüber, daß er alle seine Kinder gleichmäßig bedenken muffe. Auch auf Schulden kann er verweisen, Vie er in der Zell der Not hat machen müßen usw. Er braucht auch nur solche Arbeit z» übernehmen, die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. So liegen hauptsächlich die Verhältnisse -wischen Ellern und Kindern usw. Mann und Frau sind gegenseitig ein« ander berechtigt und verpflichtet» und zwar der Mann ohne Rücksicht darauf, ob die Frau bedürftig ist oder nicht. Rur die Unterhaltungspflicht der Frau hängt davon ab, daß der Mann außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. E» ist aber sittliche Pflicht der Frau, für den Mann schon dann einzu treten, wenn er trotz aller Verwendung seiner Arbeitskraft nicht imstande ist, sich den seiner Lebensstellung entsprechen den Unterhalt zu verschaffen. , > Wittenmgsbericht der Lande-wetterwartr vom 23. April, mittag« 12 Uhr. -- Wetterlage. Der Luftdruckanstieg über Europa, der durch Vorgänge in den höchsten Luftschichten hervorgerufen ist (Primäres Stetoegebiet) dauert auch heute noch an. Dadurch wird das Tiefdruckgeotä, da» sich heute morgen von Mittelskandinaoien über Mitteleuropa zum Mittelmeer zieht, allmählich aufgefüllt. Bevor das sich voraussicht lich entwickelnde Hochdruckgebiet Einfluß auf die Witterung Mittel» deutschlands erlangen wird, bedingen zunächst noch kleine Druckun- regelmäßigkeiten mit zeitweilig verstärkter Bewölkung verbreitet Dunst und Nebelbildung und örtlich unbedeutende Regenfälle. Wettervoraussage: Aus-klaren, wechselnde, zeitweilig verstärkte Lewölkuaa. Oerklich vorübergehende Regenschauer nicht ausgeschlossen. Verbra tet Dunst- uud Rebelbilduug. Temperaturen gemäßigt war«, von mittleren Gebirgslagen ab kühl. Allgem. witterung»charakter der nächsten Tage: Wechselnd bewölkt, ohne nennenswerte Rieder- schlüge. Temperaturen allmählich ansteigend. Aus dem Gerichtssaal. * Lin sozialdemokratischer Bürgermeister wegen Beleidigung verurteilt. Vor dem Schöffengericht Freiberg hatte sich am Mon tag der sozialdemokratische Bürgermeister Fickert aus Böhrt» gen bei Roßwein wegen Beleidigung des Amtshauptmanns Dr. Drechsel in Döbeln zu verantworten, dem als Verteidiger der frühere sozialdemokratische Kreishauptmann Dr. Lempe zur Sette stand. Fickert wurde zu einer Geldstrafe von 200 verurteilt. Die Beleidigung bestand in einem Protokollvermerk. In einer öffentt. Gemeinderatssitzung in Böhrigen (November 1924) war behauptet worden, „Amtshauptmann Dr. Drechsel in Döbeln habe bei seinem Hiersein ein Aktenstück gestohlen". Diese Behauptung wurde wörtlich in das Protokoll ausgenommen, das nach Schluß der Sitzung zur Verlesung kam. Einwendungen dagegen wurden nicht erhoben, und das Protokoll vom Vorsitzenden, Bürgermeister Fickert, und zehn Gemeinderatsmitgliedern unterzeichnet. Fickert ist seit September vorigen Jahres von seinem Amte suspendiert, da noch ein anderes Verfahren gegen ihn schwebt. E- hat sich herausxcstcllt, daß von Wohnungsinhabern ohne vorherige Genehmigung des Wohnungsamtes möblierte, oder nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen unbewohnbare Räume untermietweisc an Ehepaare und von auswärts zugezogen« Fami lien überlassen worden sind und von diesen kurze Zett Anspruch auf Zuweisung einwandfreier Wohnräume gestellt worden ist. Zur Vermeidung von Benachteiligungen der längere Zett ordnungsge mäß gemeldeten Wohnungssuchenden wird hiermit die diesseitige Bekanntmachung vom 5. 11. 1925 in Erinnerung gebracht mit dem Hinweise, daß jedwede Vermietung von möblierten oder einzelnen leeren Räumen ohne vorherige Genehmigung des unterzeichneten Wohnungsamtes verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 15V.— oder im Unetnbringlichkeitsfolle mit entsprechender Hast bestraft. Bischofswerda, am 23. April 1926. Der Ral der Stadl — Wohnungsamt. Da» heutige Blatt umfaßt 12 Sellen, einfchllehllch der Beilage „Jugend und Deutschtum". Außerdem liegt die Beilage „Bildermoche" bei. Rotationsdruck u. verlap von Friedrich Ma y, G. m. b. H. verantwortlicher Schriftleiter Mar Fieder« r, sämtlich in Bijchof»w«rda.
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