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H/ss Zurlr» ras». Ist der Kaufmann verpflichtet, Waren aus dem Schaufenster zu verkaufen? Von Staatsanwalt a. D. Dr. Kirchhoff. Nach Berichten, die durch die Presse gehen, glaubt die Görlitzer Handelskammer feststellen zu sollen, -aß ein Kauf mann zu solchen Verkäufen verpflichtet sei. Dem ist entgegen zutreten. Die Kammer stützt sich auf die Begründung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort steht: Es unterliegt keinem Zweifel, und ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine unrichtige Angabe gemacht wird, wenn die in der Ankündigung in Aussicht gesteite Vergünstigung dem Käufer nicht gewährt wird. Dasselbe gilt bei den sog. Lockartikeln. Auch diesen gegenüber kann nach 88 1—3 U- W. E. eingeschritten werden, wenn die in der Ankündigung enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen Umständen im Widerspruch stehen. Das wird namentlich dann der Fall sein, wenn der Verkäufer sich weigert, die angepriesenen oder zur Schau gestellten Waren zu den angezeichneten Preisen zu verkaufen. Daraus folgert zunächst, daß gegen einen Ver käufer, der Waren derselben Art und Güte, sowie zu den selben Preisen in seinem Schaufenster, wie im Geschäft, aus legt, nach 88 1—3 U. W. G. nicht „eingeschritten" werden kann: denn er macht keine unrichtigen Angaben. We der der Wortlaut des Gesetzes noch die Begründung des Ge setzes treffen zu. Das gilt nur dann, wenn der Verkäufer in öffentlichen Bekanntmachungen usw. unrichtige An gaben tatsächlicher Art macht, die geeignet sind, den Anschein eines besonderen günstigen Angebots hervorzurufen, z. B. die Waren im Schaufenster mit niedrigeren Preisen ausge zeichnet, als er sie im Geschäft selbst verkauft. Auf Grund der 88 3 und 4 U. W. G. kann gegen ihn „eingeschritten" werden. Nach 88 3 und 13 kann jeder Gewerbetreibende, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art her stellt, oder in den geschäftlichen Verkehr bringt, aufUnter - lassung der unrichtigen Angaben klagen. Außerdem kann er nach ^Schadenersatz fordern. Nach 8 4 kann gegen Denjenigen, der in der Absicht, den Anschein eines be sonderen günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen usw. wissentlich unwahre und zur Irre führung geeignete Angaben macht, auch strafrechtlich „ein geschritten" werden, und er kann mit Gefängnis oder Geld strafe bestraft werden. Aber nirgends im Gegensatz gegen den U. W. und der Begründung dazu findet sich auch nur eine Andeutung, daß er auch gezwungen werden könne, Wa ren, die er im Schaufenster mit niedrigeren Preisen, als zu denen er sie im Geschäft selbst verkauft, ausgezeichnet, noch dazu aus dem Schaufenster zu denselben niedrigen Preisen zu verkaufen. Auch in dem angezogenen Satz der Begrün dung ist nur insofern von einem Verkauf aus dem Schau fenster die Rede, als durch dessen Verweigerung ein Verstoß gegen das U. W. G. begründet wird, nicht aber davon, daß die Ware aus dem Schaufenster heraus verkauft werden müsse. Nach den Eomm. zum U. W. G. hat das Publi - k u m (Käufer), das durch die unlautere Reklame geschädigt worden ist, z. B. für Ware höhere Preise gezahlt hat, als sie im Schaufenster ausgezeichnet sind, überhaupt keinen An spruch aus U. W. G.: vielmehr ist es auf die Klage des all- genieinen bürgerlichen Rechts (Betrugs-, Wandlung-, Min derungsklage) angewiesen. Daran würde aber selbst dann noch nichts geändert werden, wenn der Begründung zum U. W. G. unter 8 3 eine andere Bedeutung beigelegt würde. Nach dem Bericht der IV. Kommission zur Beratung des Gesetzes gegen den 1i. W. ist ein 8 abgelehnt worden, der folgende Fassung hatte: „Wer öffentlich oder in Schauaus- stellungcn eine Ware mit Preisangabe anbietet, ist verpflich tet, sie auf Verlangen des Käufers, soweit der Vorrat reicht, zu verabfolgen". Davon, daß die Ware aus dem Schau- fenster verkauft werden müße, ist nicht einmal in dem Antrag die Rede Würde er aber angenommen worden fein, so würde der Verkäufer allerdings eine Ware, die er zu nied rigerem Preise im Schaufenster angeboten, als im Geschäft, zu dein niedrigeren Preis, aber nur aus dem Geschäftsladen — dafür spricht die Einschränkung „soweit der Vorrat reicht": denn im Schaufenster werden nur einzelne Stücke, nicht Vorrat ausgestellt — abgeben müssen. Allein der Antrag ist abgelehnt und dieser 8 in das Gesetz nicht ausgenommen worden, mittelbar aber damit zum Aus druck gebracht, daß ein solcher Zwang zum Verkauf nicht zulässig sei. Die Handelskammer beruft sich auch auf das Urteil des RG. in Strafsachen Bd. 47 S. 161. Dort handelt es sich aber um einen Ausverkauf und um die Auslage von Brillanten ! in dem Schaufenster eines Juweliers, die ihm gar nicht ge- , hörten und daher unverkäuflich waren; er wurde auch nur wegen Verstoß gegen das Gesetz über U. W. bestraft. Fer ner zieht die Handelskammer das Urteil des O. L. G. Stutt gart (Gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb ! Jahrg. 4 S. 363) an. Allein dort hatte der Ladeninhaber, i wenn auch nur versteckt, im Schaufenster einen Anschlag an- gegen seine Wohnung in entgegengesetzter Richtung liegt. Die Dahnbeamten fanden ihn denn auch quer über den Schienen liegend und hatten einige Mühe, ihn vom Bahn körper zu entfernen. Zum Glück kam in.d«r fraglichen Zeit kein Zug, sonst wäre der Mann «in Opfer seines plötzlichen Schwermutsanfalles geworden. Cunewalde, 8. März. Da» Reichspostministerium hat die Ein richtung der Srastpostllnl« Cunewalde—Löbau und des Phänomo- bilbetriebes in Cunewalde genehmigt. Sobald gegenwärtig noch bestehende Straßenhindernisse in Cunewalde und Obercunewalde und den Dehsaer Ortschaften beseitigt sein werden, steht dann der Eröffnung der neuen Kraftpostlinie und damit der Oeffnung des herrlichen Cunewalder Tales nach Ostern nichts mehr entgegen. Bautzen. 6. Mürz. Sreishauplmann Richter bleibt ln Bautzen. Wie in Dresdner politischen Kreisen verlautet, hatte das Ministerium des Innern Herrn Kreishauptmann Richter in Bautzen den Ostern ein volles Jahr verwaisten Posten des Chemnitzer Kreishauptmannes angeboten, doch hat Herr Kreishauptmann Richter sich dasür entschieden, auf seinem Bautzener Posten zu bleiben. - LVbau, 8. März. Zehn Einfamilienhäuser nach Glauchauer System sollen nach einem von den Stadtverordneaen einstimmig gefaßten Beschluß in unmittelbarer Nähe des Löbauer Berges an der Hcrrvigsdorfer Straße durch private Unternehmer mit städti schen Darlehen gebaut werden. Zittau, 8. März. Zur ewigen Ruhe eingegangen ist am Frei tag der hiesige weithin bekannte Frauenarzt Dr. med. Tittel. In der letzten Zeit durch Siechtum in seiner Arbeitskraft sehr be hindert, hat er ein Alter von 71 Jahren erreicht. Cr erfreute sich in weiten Kreisen der Oberlausitz des besten Ansehens. gebracht. „Sämtliche ausgestellte Garen «erden berettspll- ligst aus dem Schaufenster verabfolgt". Da» «ar ein klare» Angebot, auch aus dem Schaufenster Daren zu den dort an gesetzten Preisen zu verkaufen, hatte aber auch damit-nicht» zu tun, ob der Kaufmann gezwungen werden könne, Daren aus dem Schaufenster überhaupt zu verkaufen. Schließlich beschränkt auch die Handelskammer ihre «ig- ne Ansicht und sagt: „Zu einer sofortigen Herausgabe (der Ware aus dem Schaufenster) ist er (derKaufmann) nur dann verpflichtet, wenn hierunter die Dekoration nicht wesentlich leiden würde". Daran scheitert der Zwang schon ganz allein. Eine Schaufensterausstellung kostet Zeit, Mühe, Geld. Sie muß gewöhnlich nach Schluß der Verkaufsstelle vorgenom- men werden. Sie würde in den allermeisten Fällen zerstört werden, zum mindesten immer und immer erneuert werden müssen, wenn jeden Tag, jede Stunde einem Käufer gestat tet sein würde, sich irgendeinen Gegenstand aus dem Schau fenster herauszuholen. Die Kaufleute würden sich dafür be danken. Uebrigens kann auch, woraus die Kammer^allerdings nicht zugekommen ist. aus der Preistreiberei-Verordnung ein Zwang nicht abgeleitet werden. In seinem Commentar zur P. Tr. V. sagt Schäfer in Bemerkung 3 zu 8 39 zwar, daß der Verkäufer auch den Verkauf von Waren aus dem Schaufenster nicht verweigern darf. Es ist aber schlechter dings unerfindlich, wie man darauf nach dem Wortlaut die ses 8 zukommen soll. Dort heißt es: „Es ist verboten, in Schaufenstern und Schaukästen die auf Grund von 8 37 be stimmten Gegenstände (Preisschilderzwang) auszustellen, so fern sie bereits verkauft sind". Es ist also nur von dem Ver bot dis Rede und dessen Uebertretung nur unter Strafe ge stellt, Gegenstände und noch dazu bestimmte Gegenstände des täglichen Lebens im Schaufenster auszustellen, die bereits verkauft sind. Solche Gegenstände können ohne dies nicht mehr aus dem Schaufenster verkauft werden, weil sie eben schon verkauft sind und man mindestens einen Ge schäftsmann nicht zwingen kann, sie nochmals zu verkaufen: es ist nur verboten, sie auszustellen, weil darin eine unlautere Reklame zu erblicken wäre. Außerdem findet sich der Commentar damit ab, daß ein Zwang zum Verkauf nicht ausgeübt werden könne, wenn die Ware aus technischen Gründen nicht ohne Zerstörung der Auslage aus dieser her ausgenommen werden kann. Praktisch kommt also auch jene Ansicht darauf zu, daß ein Zwang zum Verkauf nicht zulässig ist. Aus der Oberlaufitz. Bischofswerda, 8. März. —* Die Arbeitsmarkttage am heutigen Montag weist gegenüber vergangener Woche keine größeren Veränderun gen auf. In der Stadt sind 304 Vollerwerbslose — 244 männliche und 60 weiblich« — und 298 Zuschlagsempfänger: im Bezirk wurden 918 männliche und 169 werbliche, insge samt 1084 Unterstützungsempfänger, sowie 1113 Zuschlags empfänger gezählt. 3m allgemeinen blieb die Lage unver ändert schlecht, ja es ist eine kleine Neigung zu weiterer Ver schlechterung zu verspüren. Während es der Steinindustrie dis jetzt noch leidlich gut geht und auch im Baugewerbe nicht zu klagen ist, steht es in der Glasindustrie sehr schlecht. Die Firma Greiner hat den größten Teil ihrer Leute entlassen, in den Sachsenhütten und bei Eibenstein bleibt das gekün digte Verhältnis bestehen. Verkürzt und nur mit einem Teil ihrer Leute arbeitet die Holzindustrie. Die Lederfabrik Kunze entläßt heute wieder einen Teil ihrer Arbeiterschaft. Eine weitere kleine Besserung ist in der Schuhwarenbranche cingetreten; schlechte Arbeitsmarktlage herrscht im verkürzt arbeitenden Tabakgewerbe. Weitere Entlassungen sind diese Woche in der immer noch äußerst ungünstig dastehenden Metallindustrie nicht vorgekommen. Sehr schlecht ist die Lage für die ungelernten Arbeiter. Die Büroangestellten, Handlungsgehilfen, sind fast alle von den Hilfskräfte benöti genden Behörden ausgenommen worden. —* Die Beschäftigung von nordböhmischen Arbeitern ln Sachsen ist seit langem Gegenstand eingehender Erörte rungen der Behörden und Industriellen. Bereits früher hatte man sich beim sächsischen Wirtschaftsministerium für eine Erleichterung der Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeiter im Grenzgebiet eingesetzt. Auf die Einwendungen, die das Landesarbeitsamt in Dresden dem gegenüber geltend gemacht hat, ist dem Wirtschaftsministe rium neuerdings nochmals dargelegt worden, daß eine große Reihe von Betrieben in der Nähe der sächsisch-böhmischen Grenze auf die Einstellung von Grenzläufern angewiesen ist. Im Anschluß daran ist das Ministerium erneut gebeten wor den, sich dafür einzusetzen, daß der Grenzübertritt der Grenzläufer in den Fällen, in denen ihre Beschäftigung not wendig ist, von allen Einreise- und Einstellungserschwerun gen befreit wird. Diese Maßnahme würde nicht nur in der Lausitz, sondern auch in Westsachsen (Erzgebirge und Vogt land) von Bedeutung sein. —* MSnaergesangverein Bischofswerda. Unter zahl reicher Beteiligung seiner Mitglieder und deren Angehörigen feierte der M. G. V. sein 15. Stiftungsfest im geschmückten Sonnensaale. Nachdem man ein Stündchen dem Tanze ge huldigt, entbot der 1. Vorsitzende, Herr Albert Aster, den Anwesenden einen herzlichen Willkommengruß. Des weite ren dankte er in seiner Rede dem Chormeister des Vereins. Herrn Sem.-Oberlehrer Mehlhose, für seine treue Füh rung auf gesanglichem Gebiete, ebenso aber auch den Sängern für ihre Anhänglichkeit und Pflichttreue. Lobend erwähnte er, daß die Sangesbrüder Jul. Arnold, Walter Frenzel, Max Frenzel Erwin Geppert, Harmazinsky, Hein rich Kalkbrenner, Richard Liebsch, Gustav Röke, Oskar Wannack, Max Zenker und Arno Zscharnack sämtliche 49 Uebungsabende besucht haben. Mit der Mahnung, auch ferner der freiwillig eingegangenen Pflichten eingedenk zu sein, besonders im Hinblick auf das 10. Deutsche Bundesge sangsfest 1928 in Wien, schloß der Vorsitzende seine An sprache. Nunmehr wechselten in bunter Reihe Männerchöre, Vorträge und ein mit flottem Temperament und Laune ge spielter Schwank. Reicher Beifall lohnte allen Beteiligten ihre Mühen. Zu schnell war die Zeit vorgerückt, wo die Trennungsstunde schlug, doch gingen alle mit dem Bewußt sein, für eine kurze Zeitspanne den grauen Alltagssorgen entrückt gewesen zu sein. —* Gestohlen wurde am 27. 2. 1926 gegen 6 Uhr nach mittags aus der Hausflur der Gastwirtschaft Paul Döke, Bischofswerda, Altmarkt, ein ziemlich neues H errenfahr- rad, Marke „Alvanci", nach oben gebogene Lenkstange, flache Glocke, rote Gummigriffe, Rahmen und Schutzbleche schwarz, Felgen gelb, brauner Sattel, gelbe Werkzeugtasche, mittlere Uebersetzung, graue Gummibereifung. Für Wieder erlangung des Fahrrades 30 — RM. Belohnung. Sachdien liche Mitteilung an den nächsten Gend.-Standort erbeten. —* Zur Beschaffung von Funkgerät für Blinde ist, wie uns von der Nachrichtenstelle der Oberpostdirektion mitge teilt wird, durch die Postanstalten eine Geldsammlung ver anstaltet worden. Sie hat im Oberpostdirektions-Bezirk Dresden einen Betrag von 9090,70 Mark erbracht, der an das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium abgeliesert worden ist. Allen Spendern sei hiermit herzlichst gedankt. Burkau, 8. März. Einbruch. In der Nacht zum 8. 3. wurde mittels Einbruchs in Burkau ein Herren Tourenrad gestohlen. Marke: Saturn Nr. 376 871, mit Rennlenkstange und Glocke, mit Aufschrift Max Nemau, Burkau, Torpedo- Freilauf, am linken Pedal Rennhaken, ohne Schutzbleche, gelbe Hohlfelgen mit grünen Streifen, rote ExclsiorBerei- fung und am vorderen Rade eine Zwitscherpfeife; und ein Damenfahrrad, „Presto", schwarzer Rahmen, Glocke mit Aufschrift: Clemens König, Burkau, gelbe Felgen mit schwarzen Streifen, Torpedo-Frcilauf, graue Gummi- Bereisung. Verdächtigt sind eine längere Person mit grauem Anzug und eine kleinere Person. Irgendwelche Wahrneh mungen erbittet die Gendarmcriestation Burkau. Belohnung ist zugesichert. Niedergurig, 8. März. Eine Kanoiienkugcl und mehrere Gra- natenstücke wurden dieser Tage auf dem Felde eines hiesigen Guts besitzers beim Ackern in einer Tiefe von etwa 30 Zentimeter gefun den. Augenscheinlich handelt cs sich i'nn Fnndstückc aus dem Jahre 1813. Samenz, 8. März. Polizeihund. Dem Bezirk der Amts- bauptmannschast Kamenz ist ein Spürhund zugcwicsen worden. Führer ist Gendarmeriewachtmeister Fuchs, Kamenz, Kaserne. Bei vorkommenden Kriiniiialsällen, in denen der Hund hinzugczogen werden soll, ist von den Beteiligten Fernruf Nr. 50, durch die Lan- despolizci, oder Nr. 90, Kriminaldicnststclle, anzurufen. Pommrih, 6. März, was der. Alkohol alles fertig bringt, zeigte am Montag abend ein Vorfall, welcher sich hier abspieltc. Ein erwerbsloser Arbeiter, welcher von Be kannten mit Rücksicht auf seine Arbeitslosigkeit einige Glas Bockbier gespendet erhielt, äußerte, daß er auf die Schienen gehen werde, da es ihm nicht mehr gefalle. Als er hinaus gegangen war und nicht wieder hereinkam, bekamen einige Gäste doch Bedenken und ersuchten die Eisenbahnbeamten, doch auf der Strecke nachzusehen, zumal beobachtet worden war, daß er sich nach der Bahn zu begeben hatte, wohin Letzte Drahlmeldungen. (Fernsprechmeldungen von W. T. B. und TU.) Eine schwere spanische Niederlage in Marokko. - Der Führer der Fremdenlegion gefallen. Paris, 8. März. Rach den letzten Nachrichten aus Marokko hak die spanische Ossensive zu einem schweren Mißerfolge geführt. Der Führer der spanischen Fremdenlegion, der bei dem Angriff bei Tekuan schwer verwundet wurde, ist gestorben. Die Andjera« und Djoballas, die sich kürzlich den Spaniern unterworsen hatten, haben wieder die Massen ergriffen. Die Verluste der spanischen Frem denlegion sind äußerst groß. Den RIssleuten gelang es, an einigen Stellen die spanischen Linien zu durchbrechen und bis aus eine Meile an Teluan heranzukommen. Englische Meldungen zur Genfer Tagung. London, 8. März. Die Nachrichten aus Gens über die Vorbe sprechungen sind verworren, so daß man den Eindruck gewinnt, als werde von Chamberlain alles versucht, um, begünstigt durch die Atmosphäre von Genf, seinen persönlichen Standpunkt in der Frage der Raksvertrelung wenn Irgend möglich durchzuführen. Der Bericht der Weminstcr Gazette erweckt den Eindruck, als wäre cs Chamberlain gelungen, in die Front der englischen Presse, die bisher jeder Ralserweiterung abgeneigt war, eine Bresche zu schlagen. Türkische Ablehnung in Genf. Genf, 8. März. Die Türkei hat die Einladung des Völkcrbvn- des, einen Vertreter zu den Genfer Verhandlungen zu entsenden, um an der Beratung der Jraksrage tcilzunehmcn, abgelehnt. Ihre Ansicht sei dieselbe geblieben wie früher. Doumergue wieder in Paris. Paris, 8. März, heute früh um 8 Uhr ist Präsident Douwcrguc wieder nach Paris zurückgekehrl. Um 11 Uhr wird Hcrriol im. Llysee empfangen werden. MllttlMgs-ericht der Landesivellerivarle vom 8. März, mittags 12 Uhr. Wetterlage. Die Witterung des gestrigen Tages stand in Sachsen bis gestern abend unter dem Einflüsse der von Nordwcstcn her vordringendeu Böenfronten. Es herrschte demzufolge rasche, stark veränderliche Bewölkung und Niederschlagsschauer. Die bereits gestern über West europa nächgewiesene milde Westlust hat schnelle Fortschritte ge macht. Diese milden Lustmasfen gleiten bereits heute morgen über die hier vorgelagerte kühle Lust aus, so daß heutb morgen allge mein starke Bewölkung und Niederschläge, die bis zum Kamm des Erzgebirges als Regen fallen, beobachtet werden. Nach Abzug des Störungsgcbietcs (abgehobenes Warmlustgebiet), das sich heute morgen vom Nordmcer über Schlesien, über die Ostsee und Mit teldeutschland bis zu den Alpengebicten hinzieht, wird es in der Warmluft vorübergehend zum Aufklarcn kommen, lieber dem Westen der britische» Insel» rückt bereits eine neue Störung vor, so daß der Bewölkungsatmahmc und dem Aushöre» der Nieder schläge in absehbarer Zeit, voraussichtlich nach Ablauf von 24 Stun den, erneut Trübung mid später auch Niederschläge folgen werden. Wettervoraussage. vorübergehend Aushören der Niederschläge und Aufklaren. Temperaiuren im Flachland weilcrhin mild, nur höchste Lagen des Erzgebirges Frost. Flachland schwache bis mäßige, höhere La- gen elwas lebhaftere winde au» westlichen Richtungen. Allaem. witteruimscharakter der nächsten Tage: Aufhören der Niederschläge und Aufklaren nur vorübergehend. Später erneut Unbeständig keit mit zeitweiligen Niederschlägen. 3m Flachland mlld. Amtliche BelmntWchlNW. Cs sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Mittwoch, den 10. Mär; 1928, vorm. rril Ahr, in Rammenau (Me ter sammeln im Erba,richt, hanewald) 1 Rohölmolor, komplett, 20 ?8., 1 Schreibtisch, 1 Posten Stämme Langholz, und zwar: 69 Stämme, IS—19 em Durchm„ 28—24 cm vurchm., 25—29 em vurchm. und 30—34 em vurchm. Der Gerichk»vollzi«her de» Amtsgericht, Vischof»werda. Rotationsdruck u. Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. verantwortlicher Schriftleiter Max Niederer,-sämtlich - m Bischofswerda. .