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ItCtt- ^iner dem cnt- ! ob- bert- crrn !Zau- Mer Tageblatt >«» utcht »«»M, »«»» »u Auf««»« »„ »urch 1,n>tpnch«- «f»la» »t« 4»« Mamifmpt»iqt»«itUchU.»«I». /lnzeiger für -as Erzgebirge wit -er wöchentliche« Unterhaltungsbeilage: Muer Sonntagsblatt. M Sprschstmi», X^akNon mit stusuahm, »„ «»«»tage nachmittag, 4—s Uhr. — r»l»gramm.flSr»ss» r Lagtblatt ttarrrzgrbirg». gmmlbrecher S3. .«?» »-»»>«« a«st«uu»,«a «M?«. gür mwnlaagt eiagrsaa-t» Maaoskript» kam» SrrvShr «Ich: g»l»ist»t wrr-r«. i, »It Naoaem» »»» «»»»» mW Ar. 133. Donnerstag» 12. Hum isi3. s. Jahrgang. Diese Nummer umfaßt 8 Seiten. Das Wichtigste vom Tage. Im Reichstage gab am Mittwoch der Reichskanz ler eine längere Erklärung ab, in der er die Dringlichkeit der Wehrvorlage be tonte.*) » Der neue preußische Lantag tritt am heuti- gen Donnerstag zu einer kurzen geschäft lichen Sitzung zusammen.*) » Zwischen den Abgeordneten Basserman, Dr. Spahn und von Paher schweben Verhandlungen, um über die Besitzsteuer eine Einigung her- betzuführen. * y« Konstantinopel ist ans den «roßvesir Mah mud Schewket Pascha et« Attentat verübt worden. Der Großwesir wnrde durch Aevolver- schüsso getötet.*) , Da» englisch« Unterhaus nahm in zweiter Le sung die Homerulebill an. » Sin Vesamtschritt der Mächte bei den Bal- kanstaaten steht unmittelbar bevor. » In Neu-Kaledonien brach ein Kanaken-Auf. stand au», wobei ein Missionar ermordet wurde. -> SIL-p«. an anb«»r Gt-H«. Mutmaßliche Witterung am IS. Juni: Keine er hebliche Witternngsveriinderung. "dc Das Erbrecht äes Staates. Dem vom Zeitgeiste so lebhaft begünstigten sozia listischen Gedanken steht unsere ReichSregierung nach wie vor mit einer Doppelseele gegenüber: für alle Forde rungen der vorgeschrittenen Linken, die nach einer demo- kratischen Ausgestaltung de» StaattlebenS rufen, hat sie, durch ihren monarchischen Charakter bestimmt, na türlich Worte herber Abweisung. Wo e» sich um An sprüche de» Reform-Sozialismus im engeren Begriffe handelt, um seinen Kamps gegen die persönlichkeits individuelle Weltanschauung oder die Familienbesonde- ruNg de» historischen GesellschastSbegrisfe» läßt sie sich aus Schritt u. Tritt von der Heereöstraße der Ueberltefe- rung abdrängen, weil ihr Weg durch die Doppelsterne de» BureaukrattSmu» und Ftskalismu» beirrt wird. E» ist nicht leicht zu nehmen, daß unsere Gegenwart mit Ein griffen in die Unbedingtheit de» EtgentumSschutze» so stark liebäugelt, wie sie in gewaltsamen Enteignungen zu politischen Zwecken und der Beschränkung de» Jnte- stat-Erbrechte» sich ausdrücken. Man mag e» für über trieben ansehen, daß die Rechte sich der Erhebung einiger weniger Steuer-Prozente vom Erbe der Ehegatten und der Kinder mit solcher Lebhaftigkeit widersetzt, daß sie die Wtedereinigung der bürgerlichen Parteien im Geiste de» Bülowblocke« dieser Frage unterordnet. Al» Grund ihrer Opposition Netz sie in dem Krisenjahr« 1S0S durchbltcken, daß st« mit Zulassung der Defzentxntenbe- fteuerung dem roten Teufel den berühmten einen Finger zu bieten fürchte, den er ergreifen werd«, um künftig sich der ganzen Hand zu bemächtigen, da» heißt di« paar Prozent« Anstandssteuer allmählich zu vermehren, bi» am Tage de» großen Kladderadatsch ein« hundertprozen tige Steuerabgabe der Lebenden wie der Toten darau» werd«. Da» erschien übertrieben und unrichtig» denn we der jener Blockretch»tag noch irgend «in Rachslogev würde sich mit einem solchen Präjudiz« gebunden ha ben. Dt« Vorlage Shdow» war durchau» kein Buch stabe a, dem mit alphabetischer Rotwendigkrtt nun ein b folgen mutzte. Natürlich gilt daRelve von der jetzt in der Kom mission beschlossenen Abschaffung de» gntestat-Erbe» der Oheim«, Tant«n Und vrtternr auch ihr braucht keine Enterbung der Neffen oder gar der Brüder zu fol gen. Aber der Eingriff in die gamilienrecht» bleibt darum doch einschneidend genug, wenn künftig all« Hin terlassenschaft Ander lo» verstorbener Vettern bet Sehlen eine» 'Testament» dem Staat« zufällt. Di« Befürworter de» Gesetze» behaupten, die Band« der Familie seien heut« soweit gelockert, datz da» Gefühl der Zusammenge hörigkeit in der dritten SrbrechtSordnung nicht mchv vorhanden sei. Man kann da» nur für «in« sehr «in seitig« Auffassung ansehen. Nicht allein beim Adel, son ¬ dern auch in den- besseren bürgerlichen Kreisen hört die Familie noch nicht vor dem Vetter auf. Und die StaatSlettung hätte alle Ursache, den Familiensinn zu stärken, wenn er wirklich Neigung verraten sollte, sich abzuschwächen. Natürlich ist der Einzelne imstande, die Gefahren der Enterbung von seinen Verwandten abzu wenden, indem er rechtzeitig st« sichernde Testamente anfertigt. Man würde e» ja auch au» verschiedenen Grün den al» ejne wohltätige Folge de» Gesetze» begrüßen können, wenn der Gebrauch der Selbstbestimmung sich stärker durchsetzte, insbesondere die abergläubischen Rück- sichten, die vor dem Worte: mein letzter Wille — er schrecken, auf unserer Kulturhühe endlich ganz au»- schetden. Aber man muß auch befürchten, daß eine un erschöpfliche Quelle ärgerlichster Streitigkeiten auf geschlossen wird. Schon mit der größeren Häufigkeit der Testamente wird die Zahl der Anfechtungsklagen minde sten» im gleichen Maße wachsen. Und wenn anständige Leute gegenwärtig so leicht nicht den willen de» Erblas ser», auch wo er ihren Interessen Schaden zugefügt hat, mit den Mitteln kleinlicher RechtSschikanen Ge walt antun, die äußerlichen Formfehler der Urkunde bemäkeln, di« Geistesverfassung ihre» Verfassers in Zwei fel ziehen werden t für den Ftsku» gibt e» keine sol chen Rücksichten der Pietät. Der Beamte wird seine Pflicht zu vernachlässigen glauben, wenn er nicht vor Auslieftrung der Srbquoten und Legate an dt« im Testa ment« genannten Angehörigen, ja an milde Stiftungen und andere Körperschaften da» Vorleben de» Verstorbe nen auf» Gründlichst« nach Symptomen von Geistes schwäche durchforscht. Ja, die Behörden werden schon bei Lebzeiten die Kinderlosen bet Einbruch der Greisenhaftigkeit mit Entmündigungsverfahren be drohen, um sie rechtzeitig der Testterfreihett zu berau- rauben I Und bloß um de» fiskalischen Vorteils willen wird einer solchen Korruption von Behörden und Ge richten der Zukunft Tür und Tor geöffnet. Wohin die Entwicklung hinauslauft, zeigt am besten die Aeutzerung eine» sozialdemokratischen Mitglied«» der Budgetkom- mtsston wenn dt« Konservativen durch Aufklärung», arbeit den Sinn für rechtzeitige Testamentsabfassung fördern und somit die Absicht de» Gesetze» vereitern wölb ten, würde seine Partei umgekehrt eine Agitation für Beschränkung der Testterfreihett einleiten! Da» wäre dann also der dritte oder vierte Schritt in den sozialistischen Staat hinein! Die Stellung äer Deckoffiziere in äer kaiserlichen Marine. (Bon unserem Marine-Mitarbeiter.) Am 27. Mat ist im Reichstage «ine Petition verab schiedeter Offiziere, zu denen ich, um die» vorweg zu neh men, nicht gehört habe, zur Verhandlung gekommen, in der um eine Abänderung des 8 2« de» Offizierspensions- gesetzes gebeten wurde. In dem 8 24 ist festgesetzt, daß alle die verabschiedeten Offiziere eine Kürzung ihrer Pension er leiden^ dir nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Mili- tätdt«nste eine Anstellung im Reichs-, Staat», oder Kom- munaldienst finden. Maßgebend für die Größe der Mr zung ist eine Staffel, die auf der G e s a m t dienstzeit aufgebaut ist und deren Beträge nicht überschritten werden dürfen. Ist die» der Fall, wenn man da» Beamtengehalt auf die Militärpension zusammenntmmt, so wird von der Militärpension der die festgesetzten Beträge überstehende Teil etnbehalten. Da», worum in der Petition gebeten wurde, war, dw Beträge der Staffel den veränderten wirt schaftlichen Verhältnissen in der Weise anzwas« ftn, datz st« entsprechend erhöht würden. Veranlaßt war dies, Petition dadurch, datz Lei den Etatsberatungen vom Reichstage ein« Nenderung de» 8 ö7 de» Offizterpensions- Gesetzes dem Retchttanzler zur Berücksichtigung empfohlen war. Dieser tz 57 regelt für die verabschiedeten Deckoffi« zier«, di« in ähnlicher Weise wie die Offiziere im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienst weitere Verwendung finden, di» Höh« der Pension-kürzung. Gr unterscheidet sich indes- sen schon jetzt sehr wesentlich dadurch von dem 8 24, daß er dt» Grenzen, bei denen «ine Pensionskürzung eintritt, im Vergleich zu dem bisher bezogenen Militär einkommen sehr viel weit«, zieht. Btt den Offizieren ist di« Höchstgrenze der Stafefl 6000 Mark, btt dm Deckofftzteren 4500 Mark. Da« pensionsfähig» Einkommen eines Deckofstztrr» beträgt L5V0 Matt, «in verabschiedeter Dechoffizier al» Beamter ver. mag somit sein früh«»»» MtlttärdteNstttnkomm«n um 7S v. H. zu sttig«rn. Da» pensionsfähige Diensteinkommen «ine» Kapttänleutnant» II. Klass« beträgt 5974 Matt, da» eine» Dhapttänleutnant» III. Kitts« 4774 Matt. Bei den Offi zieren dieser Dienstgrad« beträgt somit dt« Strtgerung, welch« st« ihrem früheren Gehalt« gegenüber zu erreich«« v«rmögen, 2« Matt btzw. 12Ai Matt oder 0 v. H. und 26 o. H. Wenn sich nun der Reichstag auf den Standpunkt ge stellt hatte, daß die für die Deck affigier« festgesetzte Staffel zugeringe Beträge aufweist, so dürfte eigentlich erwar tet werden, daß er diesen Standpunkt bei den Offizieren erst recht betonen würde, da sie zweifellos im Verhältnis wesentlich schlechter stehen als die Deckoffiziere. Da» Ge genteil ist am 27. Mai eingetreten. Die Petition ist dem Reichskanzler al» Material überwiesen, d. H. sie ist in der Versenkung verschwunden, au» der sich niemand veranlaßt fühlen wird, sie ohne neuen äußeren Anlaß so bald wieder hervorzuholen. Entscheidend für diesen durchau» negativen Beschluß sind die Ausführungen de» Abgeordn. Erzber» g e r gewesen. E» ist die» umso bedauerlicher gewesen, wttl die von ihm angeführten Gründe den Tatsachen nicht ent sprechen. Unter anderem führte der Abgeordnete cu», datz zwischen den Offizieren und Dsckoffizieren insofern ein grund sätzlicher Unterschied bestände, al» die Offiziere al» Berufs soldaten aufzufassen wären und die Deckoffiziere al» Mili tärpersonen, die nur zu dem Zwecke dienten, möglichst bald eine auskörmnltche Beamtenstellung zu erreichen, was ihnen erleichtert werden müßte. Einer solchen Auffassung kann nicht scharf genug entgegengetreten werden, da sie dazu an getan ist durchaus irrige Vorstellungen von unserem Deck» offizievkorps in weite Kreis« unserer Bevölkerung zu tragen. Mtlttärprrsonen, die vorübergehend den militärischen Beruf ergreifen, um sich durch eine Reihe von Dtenstjahr«n die An wartschaft auf «ine Beamtenstell« zu sichern und bei denen der Staat die Pflicht hat, dafür zu sorgen, datz sie bei aus- reichender Befähigung die» Ziel erreichen, sind bei der An nies und Marine die llnterofsiziers, die nach zwölf jähriger Dienstzeit den Zioilversorgungsschein erwerben. Im Gegensatz dazu sind die Deckoffiziere als ausgesprochene Berufssoldaten aufzufassen. Für di« Rich- rigkeit dieser Behauptung spricht einmal der Umstand, daß innerhalb der Kaiserlichen Marine jährlich tausend« und abertausende von Matt ausgegeLen werden, um die Unter offiziere, welche sich entschlossen haben, die Deckoffizierlauf- bahn einzuschlagen, in zahlreichen Unterrichtskursen an Laich und an Bord der verschiedenen Schulschiffe filr ihre militä rische Tätigkeit auszuLilden. Aber auch die Einreihung der Deckoffiziere in das Offizterspensionsgefetz spricht mit zwin gender Notwendigkeit dafür, daß der Deckofftzier absoluter Berufssoldat ist. Ein Deckoffizier kann nach diesem Gesetz« mit Pension seinen Dienst nicht verlassen, wenn er Aussicht hat, ein« Zivilstellung zu erhalten, sondern nur wenn er durch die Anstrengungen des Dienste» zu einer Fortsrtzung unfähig geworden ist. Offizier« und Deckoffiziere find daher in gleicher Weise Berufssoldaten und wenn für die Deckoffiziere eine Aenderung de» 8 57 al» notwendig anettannt wird, so sollte man sie logischer Weise bei dem 8 24 nicht verweigern. Eine Aenderung beider Paragraphen empfiehlt sich ins». ,eru, als der in ihnen gewählte Weg, da» Matz der Kürzung der Pension auf einer Staffel aufzubauen, «ine große Zahl von Hätten im Gefolge hat. Diese treten in erster Linie dadurch zu Tage, daß der von den einzelnen Offizieren und Deckoffizieren eingehaltene Pensionsbetrag bei jedem ganz ver schiedene Beträge aufwoist, btt dem einen geringe, Lei dem anderen hohe; in Hungen Zähren abgegangens Offiziere er leiden kaum «ine Pensionskürzung, in vorgeschritteneren Jahren «-gegangene Offiziere eine sehr erhebliche. Man sollte daher danach streben, wenn der Grundsatz der Pensions kürzung aufrecht erhalten werden soll, hierfür einen ande ren Maßstab einzuführen, etwa den, datz in Beamtenstellen verwendeten Offizieren und Dqckoffizieren LS oder 50 v. H. ihrer evdienten Mtlitärpension gekürzt wird. Unabhängig von der Höhe der Kürzung der Pension ist bet den Deckof« fizteren die Frage der Erhöhung ihre» militärischen Dienst- einkommen». Diese» sieht nur zwei Sätze vor, «inen Betrag für die Deckoffiziere und einen für die Oberdeckoffizier«. Beide siÄ> bei den gegenwärtigen Leuerungsverhältnisirn nicht mehr ausreichend. Außerdem fehlt bet ihnen ein« Ein teilung in Dtensialter»stufen, wie sie Lei den Subattern- offiztrren und Hauptleuten bezw. Kapitänleutnant» durch das Besoldungsgesetz vom Jahre 1909 geschaffen worden find. Hierauf haben sie al« Berufssoldaten einen gewissen An bruch, den zu befriedigen, gerechtfertigt erscheint. Deutscher Reichstag. 159. Sitzung vom 11. Juni 1913, l^llhr. X Am Bundesratattschr v. Bethmann-Hollweg, v. H«e- ringen, Dr. Delbrück. Dt« zwrttr Sitzung der -eeroeooelag« wird fortgesetzt. Dbg. «rzberge» (Ztr.): Di« erst« parlamentarisch, Frucht der Berner Konferenz haben wir gestern genießen können. Die Sozialdemokraten merken jetzt: Der Reichstag, in dem di« meisten Genossen sitzen, hat auch Pt« größte Hrerievorlag« anzunehmen. Rost« hat sich in zahlreich« Widersprüche ver wickelt. (Lärm -ei den So».) Dt« Herren betlagen sich über dt, großen Kosten d«s H««r«s. Sb«r sie fordern da»