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universal che Rotte, . 225 bi» , 173 (189 2 (162 bis 0). lustlos, er 157 bi» (22,80 bis 18), ruhig: 24 (22 bi. uhig; Bal> !» 9^9 bi» . 10,20 bi- di» 19M, (12M) bi» i0), ruhig, iserausjua 89 (37 bis (39F0 bi» >ir 26M, iia. Rog- 50), ruhig. mte starte freundliche aufe mehr chlich wie- zraphischer Albumin irden nach dann noch owie Hör- wesentlich, esserungen Mark 1932. -f >2^ 4 1 4 2 S 7 a 2 2 3 6 4 S.8. Geld 0.888 3,656 1,089 14.92 2,018 14,53 4-20S 0^24 1,753 169,53 2,897 53,34 2L18 8 6 4 7 9 8 1 2 5 5 7 8 3 3 0 2 S 5 81,92 6,274 21,48 6,693 42,01 78^7 13^8. 73,73 I 16,475 12,465 65,43 79,72 81,85 3,057 34,12 74,55 110,19 5195 i. 8. 8. 69 69 69 69 69 69 69 69 69 69 70,5 70 54 72,75 72,8 72,8 5 72,5 72,3 72,5 82,75 5 57 57 5 6,75 5 6,75 2 1,9 1,6 0,33 8,5 8,5 14 14 I»..Bri«f« 7,9 MS-GMrLrMkr Lrscheiauug«^« TLAch «M Ausnabm. d« Sonn- und Yeter- F-rusprecher«m, Vischotzwerda Ar. 444 und 445. rlnzelgenprel, (in Reichsmark): Di« 44 mm br.it* einspaltig tag«. tür dk HU «in» halben Monat«: 8«, ms Sm Fate hS^rer Gewalt - Krieg oder sonstiaer irgendwelcher Millimeterzeiie 10 Psg.. örtlich« Anzeigen 8 Pfg. Sm Textl^tl di. S«, haLmmEich Mark 1^9, beim Abholen in d« CelchSsts- Störung d« »«Meb« der Zeitung oder der Beförderungseinrich. 90 wm breit« Millimeterzeiie 30 Psg. Für da. Erscheinen von stell« wöchentlich 45 Vfg. EivzEimmmer 19 Pfg. (Sonnabend, tunaen — Hot der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plötzen mmmwe 15 Pfg.)Nachlieferung der Zeitung oder auf Mckzahlung de« Bezug,preise». kein. Gewahr. — Erfüllungsort Bischofswerda. iewöhr. — Erfüllungsort Bischofswerda. Nr. 186 Mittwoch, den 10. August 1932 87. Jahrgang Todesstrafe für Attentäter. — für einzelne Bezirke. — Keine Die Notverordnung gegen den Terror Burgfrieden bis Ende August verlängert. — Erhöhte Zuchthausstrafen. — Sondergerichte für einzelne Bezirke Amnestie. Tagesschau. * Dl« Frage der Reglerungsumbildung wird nunmehr l« «iu akute« Stadium treten. * La« Reich«tablnett Hal gestern di« Terror-Notverordnung ferliggeslellt uud veröffentlicht. Die Notverordnung fleht für At tentäter die To-wstraf« vor. * Der Reich«kommissor für Preußen wird nach Oberschlesiea einen Speziattommiflar zur Untersuchung der dortigen zustande enyenhen. * Letchrkauzler von Papen sprach sich in einem Rundfunk- lntenflew über dl- Nöte de, Saarland« au«. «»Hude 2uli betrug die Arbeit-losen,ahl im Reiche bei den Arbbitrömlern rund 5 393 999 und bei den Wohlfahrtsömlern mnd 2 224 999. * 2m freiwilligen «rbeitrdienst waren Anfang August 95999 Personen tätig. Mau will die Zahl vor Eintritt de« winters auf 299999 steigern. - 2a Madrid (Spanien) ist wieder «ine Aufstand«bewegung im Sange. * Eine Feuerobmnst zerstörte die rumänische Stad» Votosane zuiH größten Teil. Bi«her wurden 13 Todesopfer geborgen. * An der unteren Donau in Rumänien und Bulgarien soll «ine furchtbare Unwetterkatastrophe 159 Dörfer zerstört haben. ») «»»fübriich,, an anderer Stell«. Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustrierte» Sonntagsblatt x Heimatkundliche Beilage > Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeverbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. S4 (Wr-tge Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Mchofswerda und den angrenzenden Gebieten DevSLchfischg<E»HSHler ist da« zur Deröffentlichwig der amtlichen Bekannt- _ V und des Haupt- zoÜ«n1»HU Bautzech desAmtsgerichts, de, Finanzamts, derSchulinspeKtton mck^d« Gtadkal» P» Bischofsweüm behördlicherseits bestimmte Blatt baren Handlungen zugewiesen. Fälle von minderer Bedeu tung sollen jedoch in der Regel dem ordentlichen Verfahren zugeleitek werden. Es war erwogen, weitere strafschärfende Bestimmungen gegen diejenigen zu treffen, die aus dem Hintergrund die Massen zu Gewalttätigkeiten aufreizen. Einstweilen ist je doch von einer solchen Maßnahme mit Rücksicht daraus ab gesehen worden, daß 8 11 der Verordnung des Reichspräsi denten vom 14. Ium 1932 bereits Gefängnis nicht unter drei Monaten für den androht, der öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalt tätigkeiten gegen Personen oder Sachen aufforderk oder an- reizt. Ls wird nachdrücklich dafür gesorgt werden, daß diese Strafvorschrift gegen jedermann, auch gegen die Bresse, die zu einem Teil in letzter Zeit in unverantwortlicher Welse gehetzt hak, unnachsichtlich zur Anwendung gebracht wird. In der Bevölkerung sind auch neuerdings von verschie dener Seite Hoffnungen auf eine ui Amnestierung poiiNsch-- schro"" neuen Verordnungen stehen würde, politisch nachfichtlich mit den schärf st enMaßnahmen zu bekämpfen. Sie wird diesen Standpunkt jedem etwa auftauchenden Wunsch nach einer Amnestie mit Nach druck entgegensetzen. Der verlängerte Burgfrieden. Die Verlängerung des Burgfriedens wird durch die Ver ordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom S. August 1932 angeordnet. Diese Verordnung trägt die Unterschriften des Reichspräsidenten v. Hinden burg, des Reichskanzlers v. Papen und des Reichsministers des Innern Frhrn. v. Gayl und hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfas sung wird folgendes verordnet: Die Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom 29. Juli 1932 (RGBl, l S. 389) gelten auch für die Zeit vom 12. August 1932 bis zum Ablauf des 31. Slugust 1932. Die Sondergerichte gegen den politischen Terror. Berlin, 10. August. (Eigene Meldg.) Zu der Frage der in dem vorgestern veröffentlichten Kommunique über die Bekämpfung des politischen Terrors erwähnten Sdnderge- richte erfahren wir noch, daß ihre Einrichtung zunächst nur in Preußen ins Auge gefaßt ist, und zwar für folgende Pro vinzen: Berlin-Brandenburg, Ostpreußen, Schleswig-Hol stein, Schlesien und Rheinland-Westfalen (Ruhrgebiet). Verschärfung der Festungshaft. Berlin, 10. August. Im Zusammenhang mit den Maß nahmen des Reichs gegen den politischen Terror ist eine schon seit längerer Zeit vorbereitete, auf dem Gebiete des Strafvollzugs liegende Reformarbeit zum Abschluß gebracht worden. Die Reichsregierung veröffentlicht im Reichsgesetz blatt eine Vereinbarung der Landesregierungen über den Vollzug der Festungshaft, die im Frühjahr ds. Is. zustande- gekommen ist, nachdem ihre Entwürfe zunächst im Januar ds. Is. mit dem Strafoollzugsreferenten der Länder und dann im März im Rechtspflegeausschuß des Reichsrats durchberaten worden waren. Die neuen Grundsätze tragen der erhöhten Bedeutung Rechnung, die die Festungshaft als Strafe für die leichteren Fälle des Hochverrats in den Nach- kriegsjahren gewonnen hat: sie gestalten den Vollzug de: Festungshaft strenger, als er bisher war. Das von den Ländern anerkannte Bedürfnis dazu ergab sich aus schweren Mißständen, die eine Folge der weitgehenden Freiheiten der bisherigen Vollzugmethode waren. Künftig soll es keinen unbeaufsichtigten Stadtausgang mehr geben, und die bisher sehr ausgedehnte Bewegungsfreiheit der Gefangenen inner- ' halb der Anstatt wird in den neuen Vorschriften dadurch be- schränkt, daß eine tägliche sechsstündige Beschäftigungszeit und der Verschluß der Haltrüume während dieser Zeit einge führt werden. Während der übrigen Tageszeit soll ein Haft raum nur verschloßen werden, wenn es die Ordnung oder Sicherheit erfordert. Die neuen Grundsätze werden die Landesregierungen gemäß der Vcreinbärung.innerhalb von drei Monaten seit der B-'anntmachung zur*Durchführung bringen. Oie neuen Maßnahmen. Berlin, 9. August. Rackstem da» Reichskabinett heute nachmittag in der dritten Stunde die Beratungen über die neue Notverordnung beendet hatte, ist der Reichspräsi dent v. Hindenburg in Neudeck fernmündlich um seine Zu stimmung zur Inkraftsetzung dieser Notverordnung gebeten worden; er hat diese Zustimmung alsbald erteilt, und ebenso hat er einer Verordnung über die Verlängerung des Ver- sammlungsverbotes, des sogenannten Burgfriedens, für die Zeit bis Ende August zugestimmt. Die neuen Maßnahmen, die die Reichsregierung nunmehr verkündet und mit dem morgigen 10. August in Kraft setzt, gliedern sich in folgende Telle: 1) die Notverordnung über die Verlängerung des Ver- sammlungsverboke» bis zum 31. August. 2) die Notverordnung de» Reichspräsidenten gegen poli tischen Terror vom S. August. Diese umfaßt die Einsetzung ou Loudergerichteu auf Grund einer Verfügung des Reichs- justizminlsters und die Verschärfung der Strafen für eine Reihe von Verbrechen und Vergehen. 3) eine Verordnung über die Verschärfung der Festungs haft. * Berlin, 9. August. Amtlich wird mitgeteiü: Bei der Bekanntgabe -er Juni-Verordnung gegen politische Aus schreitungen hat der Reichspräsident für -en Fall -er Vie- -erauflebens politischer Gewalttätigkeiten neve scharfe Aus- nahmevorschriften angekündlgt. Die letzten Wochen haben in Deutschland bisher unerhörte Gewaltakte gebracht. Reichs präsident und Reichsregierung haben sich daher entschlossen, zur Unterdrückung des politischen Terrors von den schärf sten Mtteln Gebrauch zu machen. Politische Gewalttaten werden durch die Verordnung de» Reichspräsidenten vom S. August 1932 unter schwerste Strafdrohungen gestellt, für die ernstesten Fälle wird die Todesstrafe augedroht. Das gel tende Reckt sieht die Todesstrafe vor für den Mörder, der mit lleberlegung tötet und für schwere Strengstosfverbrecher. Künftig hat auch der sein Leben verwirkt, der ohne lleber legung in der Leidenschaft de» politischen Kampfes, au» Zorn uud Haß einen tödlichen Angriff auf seinen Gegner unternimmt oder einen Polizeibeamten oder einen Ange hörigen der Wehrmacht tötet. Auch der wird mit dem Tode bestraft, der durch eine Brandstiftung oder ein andere» ge meingefährliche» Verbrechen den Tod eine» Menschen verur sachte Zuchthausstrafe nicht unter zehn Iah- ren trifft denjenigen, der eine schwere Körperverletzung durch Anwendung einer Schußwaffe oder bei einem tätlichen Angriff auf einen Posizeibeamten verursacht. Vie gleiche Strafe trifft alle, die Nch an Aufruhr oder Landfriedensbruch in erschwerter weife veteillgen. Mit Zuchthaus wird künftig eine Reihe von Ge walttätigkeiten bestraft, die bisher nur mit leichten Strafen bedroht waren. Alle au» politischen Beweggründen began genen Körperverletzungen, wenn sie von mehreren gemein schaftlich, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug verübt sind, stehen künftig unter Zuchthausstrafe, ferner alle Gewalttätigkeiten, die mit Schußwaffen begangen werden und jeder tätliche Angriff auf einen Polizeibeamlen, wenn er auch nur zu einer einfachen Körperverletzung geführt hat. Zuchthaus ist ferner angedroht für die leichteren Fälle de» Aufruhr» uud des Landfriedensbruch« und der im Hinblick auf Vorkommnisse der letzten Zeit, für den aus politischen Beweggründen begangenen erschwerten Haus- rledensbruch. Um die neuen schweren Strafdrohungen mit Nachdruck zur Geltung zu bringen, hat die Reichsregierung für die jenigen Bezirke, in denen dafür ein Bedürfnis heroorge- treten ist, im Benehmen mit der zuständigen Landesregie rung Sondergerichte errichtet. Vie Sondergerichte sind Gerichte des Lande». Sie arbeiten nach einem be schleunigten Verfahren. Ihre Urteile sind keinem Recht»- mittel unterworfen nnd deshalb sofort mit ihrer Verkündung rechtskräftig und vollstreckbar. Neben den durch die ver- ordnung des Reichspräsidenten neu geschaffenen Tatbestän den sind den Soadergerichten grundsätzlich auch alle leichte- ! ren Fälle der im politischen Kampf vorkommenden str-k. i !erung sind auch neuerdings von verschie- " ' 7 " - ? ' imfasjende Amnestie er ¬ weckt worden. Die Reichsregierung erklärt, daß eine -olitischer Straftateu in iem Gegensatz zu ihrer mit den Verordnungen verfolgten Absicht e Gewalttaten un- Schwierige Resienmgsmn-ilduag. Reichspräsident von Hindenburg wird am Mittwoch- vormittag wieder in Berlin eintreffen und damit tritt die Frage der Regierungsumbildung in das akute Stadium. Hindenburg wird den Reichskanzler zum Bericht über die allgemeine Lage empfangen und danach ebenso den Reichs außenminister von Neurath über die außenpolitische Ent wicklung. Es wird uns jedoch nachdrücklichst versichert, daß kein Parteiführeremvfang beim Reichspräsidenten geplant sei, da es sich ja nicht um die Bildung einer neuen Regie rung handle, die Aufgabe vielmehr in der Umbildung der gegenwärtigen Reichsregierung bestehe. Ende voriger Woche hat eine Besprechung zwischen Reichswehrminister von Schleicher und Hiller stattgefunden, die sich mit der Frage der Regierungsumbildung bzw. eines Eintritt» der Nationalsozialisten in die Regierung beschäf tigte. In dieser Besprechung soll Hitler für sich die Kanzlerschaft beansprucht haben. Die Unterredung wurde deshalb ergebnislos abgebrochen, da keine Einigkeit über die bis dahin erwogenen Möglichkeiten einer Regierungsdekeiligung der Nationalsozialisten zu er zielen war. In der Tat dürfte die Antwort, die Adolf Hitler gege ben hat, der Stellungnahme entsprechen, die in der natio nalsozialistischen Presse mit der Formel „Hitler oder nicht" zum Ausdruck kommt. Der „Angriff" hat diese These beretts in der Montagausgabe ausgestellt, und er hat sich gestern eknem Berliner Vormittagsblatt gegenüber ener gisch dagegen verwahrt, daß er nur das Sprachrohr einer angeblichen oppositionellen Strömung innerhalb der NSDAP, sei. Gerade in so entscheidenden Fragen, wie der Regierungsbildung, schreibt der „Angriff", würde kein ..7— 7 >zial>sti ches Organ die Disziplinlosigkeit begehen, in der Oeffentlichke t eine andere Meinung zu äußern, als die des Führers. In der gegenwärtigen Lage gäbe es in der nationalsozialisti chen Bewegung über den einzuschlagenden Kur» überhaupt nur eine Meinung und das sei die Adolf Hitler». Diese Aeußerung wird noch schärfer prononciert durch einen Artikel der nationalsozialistischen Korrespondenz, in dem klipp und Aar gesagt wird, daß das Ergebnis der Reichstagswahl seinen Niederschlag nicht in einer Beteili gung der NSDAP, an der Regierung finden könnte, son dern nur darin, daß der Führer der nationalsozialistischen Bewegung vom Reichspräsidenten zur Führung eines Kabi netts der Persönlichkeiten berufen werde, das der Stärke und Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung Rechnung trägt. Die Auffassung de» Reichspräsidenten, den Charakter de, Reichskabinett» als eine überparteiliche Regierung auf rechtzuerhalten, liege durchaus in der Linie der Auffassung der NSDAP. Aber jeder andere Versuch einer Regierungs bildung, als er von der nationalsozialistischen Korrespondenz gefordert wird, «erde unversöhnlichen Kampf finden. In Berliner politischen Kreisen ist man der Auffassung, daß man zunächst abwarten muß, wie weit dieser Stand punkt zur Regierungsbildung in den Verhandlungen zwi- chen dem Reichskanzler v. Papen und der nationalsozialisti- 'chen Führung zum Ausdruck kommen wird, di« die zweite Mft« dieser Woche ausfüllen dürften. Früheristmit »iner Klärung kaum zu rechnen. nationai des Führers.