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»er Fraveuarbettsdleaft »kB«! Organisation und Aufgaben. Der 1. Januar 1984 «st für die Geschichte de, Arbeit«« dienst— von besonderer Bedeutung insofern, ol« nunmehr auch der grauenarbeitadtenst in ein organisatorische« Ge wand gekleidet wird. Bisher haben -war neben den jungen Männern auch schon zahlreiche jung« Mädchen sich in Ar- bettslagem betätigt, Zweifellos ist auch viel Gutes und Segensreiche« in shnett «schaffen und durch st« enielt wor. den. Aber - fehlte n«h die lebte organisatorisch« Form, gewissermaßen die staatliche Politur, die dem Frauenarbeit«, dienst zu dem gleichen Wert« verhalf, den der Arbeitsdienst der männlichen Jugend bereit« besitzt. Dennoch waren die Jahr» der Vorbereitung von außer, ordentlichem «wert. Man hat vor allem «lernt, was man nicht machen soll. Dazu «hört in erster Linie die Erkennt nis, daß man die Mädchen nicht nach dem Muster ihrer männlichen Kameraden uniformieren und mit hohen Stie feln versehen darf, ebensowenig, wie sie mit geschultertem Spaten, und einem rauhen Lied auf den Lippen durch das Gelände Hehen Wl»n. Der Arbeitsdienst will keine Amaro- nenkorvr aufstellen, sondern will und soll di« wertvollen Eigenschaften der Frauen mit anderen Mitteln wecken und pflegen, ohne daß di« Frauen sich Formen und Gebräuchen unterwerfe«, Re ihnen wesensfremd find. Au« den neuen Arbeitshelmen, die durchschnittlich vierzig Mädchen beher- beraen werden, soll alles Unweibliche ausgeschaltet werden. Da« trotzdem Zucht und Ordnung in den Heimen herrschen muß, ist selbstverständlich. Sn der letzten Nummer des Reichsarbeitsblattes hat der Sachreferent für den weiblichen Arbeitsdienst, Oberreaie- rungsrat Dr. v. Funcke, «ins Reihe interessanter Mitteilun gen über Wesen und Gestaltung des Frauenarbeitsdienstes veröffentlicht. Danach wird di« Leitung in die Hände einer Frau «legt, di« vom Fichrer de» Deutschen Frauenwerk» im Einvernehmen mtt dem Reichsbeauftragten für den Arbeits dienst der NSDAP, zur Leiterin des Deutschen Frauen- ärbettsdlenste» ernannt wird. Dem Reichsbeauftragten, der für den Arbeitsdienst der gesamten Sugend verantwortlich ist, wird dl« Leiterin des Deutschen Frouenarbeitsdienstes unterstellt. Der Frauenarbeitrdienst bildet somit «inen Teil des gesamten nationalsozialistischen Arbeitsdienstes, der trotz der Verschiedenartigkeit de« Arbeitsgebietes der beiden Ge- schlechter auf gemeinsamer weltanschaulicher Grundlage be ruhend ein einheitliches Ganzes bildet. Das Reichsgebiet wird in 18 Landesbezirke ge- 1M, di« sich mit den Bezirken der Landesarbeitsämter del len. An die Spitze eines jeden Landesbezirks tritt eine Landesstellenleiterin, die von der Leiterin des Frauen arbeitsdienstes im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftrag- ten für den Arbeitsdienst der NSDAP, ernannt wird. Der Reichsbeauftragte übt seinen Einfluß auf den Frauenarbeits dienst durch einen bevollmächtigten Vertreter aus, der der Reichslettung des Arbeitsdienstes angehört. Dieser ist zu gleich 8er Dräger der Verbindung zum Führer des Deutschen Frauenwerks. Die Aufgaben des Trägers des Dienstes, der für die Unterkunst- Verpflegung, Bekleidung sowie die körperliche und geistig-sittliche Betreuung der arbeitsdienstwillisen Mä dels zu sorgen bat, werden vom Reichsoerband deutscher Arbettsdlertttverrme e. P, in Berlin wahrgenommen, der unter der Leitung des Reichsbeauftragten des Führers für den Arbeitsdienst der NSDAP, steht. Damit ist der Frauen- arbeitsdtenst nicht einer der zahlreichen beruflich, konfessio- Nell oder sonst verschieden eingestellten Frauenorganisatio- nen überantwortet, sondern in die Betreuung eines neutra len Fachverbandes gegeben. Di« Auswahl der Arbeitsvorhaben wird sich nach der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit der Frau, nach dem Grad« ihres erzieherischen Wertes und nach den örtlichen Bedingtheiten zu richten haben. Im Vor dergründe hat stet» das eigsntliche Ziel des Dienstes, di« Erziehung des jungen Mädels zur Hausfrau und Mutter, zu stehen. Arbeitsdienstheim«, deren Tä tigkeit ausschließlich im Waschen und Flicken der Kleidung männlicher Arbeitslager besteht, die also tatsächlich nur «in wirtschaftliches Anhängsel der letzteren sind und daher keinen eigenen Wert in wirtschaftlicher und volkserzieherischer Be ziehung besitzen, werden fortan nicht mehr zugelassen. Maß nahmen dieser Art haben ihre Berechtigung nur als Aus hilfsarbeiten für ein«n Teil des Ausbrldungsplanes, und zwar von dem Gesichtspunkt aus, daß durch die Wasch- und Flickarbeit in den Mädels die hausfrauliche Sorge um ihre Arbeitskameraden geweckt wird, die sich gewissenhaft aller Schäden annimmt. Große Bedeutung wird im Zusammenhang mit der Be- völterungs- und Wirtschaftspolitik der Reichsr;gierung die Umschulung von Stadtkindern in landwirt schaftliche Berufe gewinnen. Neben «iner rein landwirt, schaftlichen Betätigung in den Formen des Gemüsebaues, der Viehzucht, der Kleintierhaltung unk der Geflügelzucht steht die Ausbildung zu Steolerfrauen im Mittelpunkt des Ansbildungsplanes. Die allgemein frauliche Betätigung ist der Kranken- pflege und Kinderfürsorge sowie der hauswmschaftlichen Betätigung im Kochen, Waschen, Schneidern, Bügeln, usw. gewidmet. Daneben hat gleichwertig zu stehen die körperliche Er tüchtigung durch Hygiene, Sport und Gymnastik sowie die geistige Schulung. Die letzter« hat alle die Frau im Dritten Reich bewegenden Fragen zu umfassen: insbesondere die Stellung der Frau zu Staat, Familie und Beruf, ferner Bererbungslehr«, Rassenkunde, Bevölkerung»- und Sied- lungspolittk, Agrarverfassung, kurz alle Stoffgebiete, die im Zusammenhang mit dem jetzigen und zukünftigen Leben des jungen Mädels stehen. Hierzu gehört auch di« Beschäftigung mit politischen Tagesfragen, nicht um die Arheitsdienstheime zu politisieren, sondern um den Insassen da» Rüstzeug in die Hand zu geben, mtt dem sie später ihre eigenen Kinder staatspolitikch beeinflussen ksnn«n. Anzustr«b«n ist vor allem die Herstellung einer tieferen Beziehung der deutschen Frau zu dem geistig-kulturellen Leben der Ration, die Einführung in die deutscho Literatur und Kunst, di« Veranstaltung von Lieder-, Musik-, Bolkstanzabenden usw. Das ist ein ebenso großzügige» wie reichhaltig«» Pro gramm, da» di« Anspannung aller Kräfte der Leiterinnen und der arbeitsdienstwllligen Mädchen beansprucht. Nach den Erfolgen, die der männliche Arbeitsdienst bereit» heute aufzuweisen hat, wird man mit Bestimmtheit anzehmen umuim, Ut»n fuh uuu, »ne «Mich*» u» ts-eite in die große Organisation zum Aufbau des neuen Deutsch, lands einfügen werden. Verbesserung der Erziehung zur deutsche« Kanernsrau. »«er Lehrplan für die wirtschaftlichen Aranenschulen. vdz. Vertin, z. Januar. Wie da» VVZ.-Büro meldet, hat de« preuhlsch« Landwirtschaft-Minister anawrbnet, daß ab Ostern Iva« In allen staatlich anerkannten wirtschaftlichen yrauenschulen in den «insShrigrn Lehrgängen, dem Frauenlehrjahr, nach dem Lehrplan der landwirtschaftlichen Haushaltungsschulen zu verfah ren Ist, der sinngemäß durchgesührt werden muß. Der Minister setzt voraus, daß trotz etwaiger Trennung im Unterrichte für Schülerinnen mit Reifezeugnis und Volksschulbildung in der Schule der Gedanke der nationalsozialistischen volt-gemeinschqst verwirklicht werd«. Das Endziel der Erziehungsarbeit muß auch in den Fällen, in denen die Schülerinnen einer Klass» vorwiegend au» der Stadt kommen, darauf gerichtet sein. Interesse für das Landleben zu «ecken, Verständnis für echt« Bauernatt lebendig zu machen und die jungen Mädchen gegebenenfalls für dauernde Arbeit auf dem Lande als HausaehUsin oder Hausangestellte zu gewinnen In dem Unterrichtrabschnjtt Volks, und Frauentum soll u. a. da» Bauernschrifttum und da» Thema der Kindererzie- hung behandelt werden. Der Minister hebt hervor, daß durch sein« neue Verfügung ein« weitere Angleichung der wirtschaftlichen Frauenschulen und der landwirtschaftlichen Hau»haltung»schul«n erzielt fei. Er b«. halte sich vor, eine einheitl'che Bezeichnung für beide Schmformen einzuführen, die den Aufgobentreis der Schulen besser zum Aus- druck bring», al» dies oei den bisherigen Bezeichnungen der Fall sei. Wie Las DDZ.-Büro weiter meldet, bestehen im ganzen Reichsgebiet zur Zeit gegen 40 wirtschaftliche Frauenschulen, weitaus die Mehrzahl davon im preußischen Staatsgebiet. Der Besuch dieser wirtschaftlichen Frauenschulen, der bisher durch die Erhebung eines höheren Schulgeldes von etwa 127 AM. >m Monat wesentlich erschwert war, dürste in kurzer Zeit durch eine starke Senkung diese? Sätze «rheblich erleichtert werden. Reichsbahn kündigt Tariffenkungen nn. Berlin, 3. Januar. Der Generaldirektor der Deutsch«» Reich»bahngeseüschaft kündigt in einem Artikel einige Neuerungen der Deutschen Reichsbahn im Jahre 1934 an. Danach soll das Reisen mit der Eisenbahn bequemer, schneller und billiger werden. Der Oberbau auf den wichtigen Strecken wird verstärkt, Signalabstände wer den vergrößert, die Höchst geschindigkeit der Schnell züge von 100 auf 120 Stundenkilometer gesteigert. Der Anfang wird bereits bei einigen Zügm im Sommerfahr- plan gemacht werden. Die größte Freude in der Oeffentlichkeit wird die An- kündigung einer allgemeinen Tarifsenkung aus lösen. Die Reichsbahn nimmt in dos Jahr 1934 die vor wenigen Tagen neu ekngeführte Wint«rurlaubskarte hin über, die außer der bisher schon bei den Sommerurlaube karten gewährten Ermäßigung «ine freier« Beweglichkeit in der Gestaltung des Reifeweaes zuläßt. Für den Berufs verkehr sollen die billigen Netz- und Bezirkskarten immer mehr den Bedürfnissen angepaßt werden. Vor allem prüft die Deutsche Reichsbahn eingehend die Möglichkeit einer allgemeinen Senkung-er Per- fynentarise. Es wäre verfrüht, hierüber nähere An gaben zu machen. Nur so viel läßt sich sagen, -ah die Tarifsenkung, wenn sie kommt, mindestens die bisher auf Urlaubskarten gewährt« Ermäßigung von 20 v. H. betra gen wird. —'— —... Der Grotzkampf gegen Gervohrrhetts- und Berufsverbrecher. vdz. Berlin, 3. Januar. Wie das BDZ.-BUro meldet, nimmt der Ministerialrat im Reichsinnenministerium Dr. Hoche im Reichsverwaltungsblatt das Wort zu dem am 1. Januar ds. Is. in Kraft getretenen Gesetz gegen gefähr liche Gewohnheitsverbrecher. Er weist darauf hin, daß die grundlegende Reform des deutschen Strafrectits für i is Jahr 1934 in Aussicht gestellt sei. Dringende Bedürfnisse der öffentlichen Sicherheit hätten es aber notwendig ge macht, einige unaufschiebbare Probleme vorweg in das gel tende Recht einzuarbeiten. Was die Bekämpfung der ge fährlichen Gewohnheitsverbrecher anlange, so stelle die Fest stellung, ob jemand ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, das Gericht vor eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der Begriff sei gesetzlich nicht festgelegt, was nur zu begrüßen sei, da eine gesetzliche Definition nie so lückenlos sein könne, daß sie nicht gerade den abgefeimtesten Burschen eine Mög lichkeit geben würde, durch die Maschen des Gesetzes zu ent schlüpfen. Den Gewohnheitsverbrechern seien auch die Be rufsverbrecher zuzuzählen. Dabei f«i die Verurteilung im Auslande «iner inländischen Verurteilung gleichgestellt, da mit auch der internationale Verbrecher getroffen werden könne, -er seine verbrecherische Tätigkeit in das Inland ver legt hat. Di« Energie, mit der der nationalsozialistisch« Staat gewillt ist, die Volksgemeinschaft von der Plage des Berufs verbrechertums zu befreien, zeige sich darin, daß er dem Richter von solchen formalen Beschränkungen befreit habe, wenn nur die Sach, ein rücksichtsloses Zupacken erfordert. All die neuen Strafverschärfungen, Sicherungsverwahrung usw. treten daher ein, auch wenn der Gewohnheits- oder Berufsverbrecher bisher noch wegen keiner dieser Taten ab geurteilt wurde, wenn aber die Gesamtwürdigung ergibt, daß der Angeklagte «in gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist. Im übrigen werde die Einführung der Sicherungs verwahrung Im Laufe der Zeit besonders die Kriminalpo lizei von mühevoller Arbeit entlasten. Wenn es ihr nach langwierigen Ermittelungen gelungen war, den Verbrecher ausfindigzumachen und ihn — oft unter Einsatz des Le bens des Polizeibeamten — zu fassen, dann mußte sie bisher damit rechnen, daß längstens nach «inigen Jahren der Ver brecher aufs neue seinem Gewerbe nachging und sie mit der Ermlttelungsarbeit wieder von vorn anfanaen konnte. Jetzt sei dafür gesorgt, daß He dauernde Unschädlich- machung des von der Polizei gefaßten Schwerverbrechers diese Doppelarbeit erübrigt. Der Referent verweist dann noch auf die weiteren wichtigen Neuerungen für Len Groß kampf gegen Gewohnheils- und Berufsverbrecher und schließt mit der Feststellung, daß das parlamentarische Sy stem sich als unfähig erwies, diese großen Fragen zu lösen, Vie der nationalsozialistische Staat schlagartig erledigte. vieues aus aller Wett. General Eugen von Falkenhayn ? Berlin, 3. Januar. Der General der Kavallerie a. D. Eugen von Falkenhayn ist am Mittwochvormittag in feiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde im Alter von 80 Jahr«, verstorben. General von Falkenhayn, ein älterer Prüder des bekannten Kriegsministers, «ar Oberhostneister der Kaiserin Auguste Viktoria und führt« im Krieg« da»-2, Reservekorps. Er war Inhaber des Ordens Pour le mdrtt«. 14 Todesurteile wegen des Mordanfchlags auf den Küttig von Afghanistan. London, 4. Januar. (Eia. Funkmeldg.) Wie Reuter aus Kabul meldet, hat ein Sondergericht, dem auch einig« Mitglieder des afghanischen Parlaments angehörten, 14 Personen wegen Beteiligung an dem Mordanschlag gegen Nadir Khan zum Tode verurteilt. Unter den Verurtrltten befindet sich der Vater, der Onkel und einige Freunde de» Mörders Abdul Khalik, ferner ein Offizier des Heeres und ein Lehrer der Schule, wo Abdul Khalik und feine Mittäter studiert haben. Der König hat die Todesurteile bereit» be stätigt. — Der Mörder ist schon früher abgeurtellt und hin gerichtet worden. Der frühere Oberbürgermeister Böß aus der Haft entlassen. - cnb. Berlin, 3. Januar. Di« Justizpressestell« Berlin teilt mit: Im Verlauf der weiteren Ermittelungen ist der frühere Berliner Oberbürgermeister Gustav Böß am Mitt- wochmittag auf Grund eines Beschlusses der VI. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin aus der Haft ent lassen worden. Böß war bekanntlich auf Grund «ine» Haftbefehls des Amtsgerichts Berlin-Mitte am 28. April 1933 unter dem Verdacht des Betruges festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis Bersin-Äoavtt übergeführt worden. Eisenbahnunglück bei Epinal. cnb Paris, 4. Januar. 3n der Nacht zu« Donnerst«« ereignete sich in der Mhe von Eplnal ein Eisenbahnunglück, bei dem 12 Soldaten mehr oder weniger schwer verletzt nnu> den. Llne Lokomotive, die 2 Eisenbahnwagen abfchlepp« sollte, in denen sich Soldaten eine, Jägerregiment» be fanden, fuhr so stark aus einen der beiden wagen auf, daß er aus den Schienen sprang und zum Teil zertrümmert wurde. Zwölf Soldaten erlitten dabei zum größte« Teil Quetschungen und mutzten in» Attlltärlazarett übergeführt werden. — Alkoholschmuggel im Unterseeboot. Aus Stockholm wir- berichtet: Das Geständnis eines kürzlich verhafteten Alkoholschmugglers hat das Gerücht bestätigt, daß eine be sonders gerissene Schmugglerbande ihre Fahrten in einem Unterseeboot unternimmt. Es ist zwar ein Fahrzeug recht alten Datums, aber es hat bisher immer vorzüglich funktioniert. Die Schmuggler sind in der Lage, sozusagen vor der Nase der Polizeiboote ganz nahe an die Küste Hrr- anzufahren. Jetzt blüht der Alkoholschmuga«! besonder stark. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Riesenmen gen von geschmuggeltem Sprit beschlagnahmt werden. — Tausende von loten Krähen aufgefvndep. In d«r englischen Grafschaft Dorset, nördlich von Dorchester, sind in einem Umkreise.von 30 Km. Tausende von Krähen tot auf gefunden worden. Es besteht der Verdacht, daß irgendein Bauer auf seinem Feld Arsenik ausgestreut hat, um di« Vögel als Schädlinge zu vergiften. Eine amtliche Unter suchung ist eingeleitet. — Frau und Schwiegermutter vergiftet, dann Selbst- mord verübt. Aus Braunschweig wird gemeldet: Dsr Oberlehrer Wittenburg, der in der Nacht zum 8. Jan. .in Berlin seine Frau und seine Schwiegermutter vergiftet hatte, hat Selbstmord begangen. Am Dienstagnachmittag war Wittenburg mit der Bahn nach Braunschweig gekom men und hatte eine ihm bekannte Frau aufgesucht. Mit dieser fuhr er nach Königslutter und mietete in einem dorti gen Gasthaus ein Zimmer. Am nächsten Morgen erhielt di« Stadtpolizei in Königslutter einen Brief, in welchem das Paar mitteilie, daß es sich in Elm das Leben nehmen wür de Am späten Abend wurde die Frau mtt Vergiftung»- erscheinungen kurz vor Königslutter, wohin sie sich geschleppt hatte, durch einen Einwohner aufgefunden. Sie wurde dem Krankenhaus Helmstedt zugeführt. Wittenburg wurde in der Nähe eines Steinbruches bei Elm tot aufgefunden. Er hatte Selbstmord durch Einnehmen von Gift verübt. Reiseschecks nur noch für vier Länder. Nach dem Wegfall Frankreich». Durch die Nichtverlängerung des seit dem 18. Januar 1938 geltenden Sonder-Abkommens für den Reiseverkehr nach Frank reich ist im deutsch-französischen Fremdenverkehr «ine völlig neue Situation geschaffen worden. Jetzt bleiben nur noch vier Länder übrig, nach denen man außer den 200 Mark noch Reiseschecks im Gegenwert bis zu 500 Mark mitnehmen darf. Das vor über elf Monaten vereinbarte Zusatz-Abkommen für den Reiseverkehr zwischen Deutschland und Frankreich bedeutete eine große Erleichterung. Die Schecks, die erlaubt waren, wurden auch von französischen Hotels in Zahlung genommen. Di« Nichioerlängerung ist allerdings eine nur vorläufige Regelung. Solange sie in Kraft bleibt, können Reisende nach Frankreich nur die von der Devisen-Bew.rtschastungsstelle zugelassenen 200 Mark für einen Monat als Zahlungsmittel mllnehmen. Reise-Erleichterungen bestehen demnach nur noch nach der Schweiz, der Tschechcslowakci sowie nach Italien und Oesterreich. Nach diesen Ländern dürfen 200 Mark in bar und die restlichen 500 Mark als Kreditbriefe, Akkreditierungen oder Hotel-Gutscheine mitgenommen werden. Praktisch kommt Oesterreich allerdings nicht in Frage, da die Au»nts«gebühr in Höhe von 1000 Mark noch dort weiterbesteht. Darüber hinaus bestehen noch Reise-Erleichterungen Im Ver kehr zwischen Deutschland und Rußland sowie mit Danzig. Außer den 200 Mark in bar darf nian nach Danzig und Rußland ebenfalls Schecks mitnehmen, aber nur bl» zu einer HSH« von 300 Mark. Nach allen anderen Ländern sind nur 200 Mark zugelassen. Ausnahmen bestehen bei reinen Erholungsreisen, für die ober der Reisende ein amtsärztliches Attest beibringen muß, bei Geschäftsreisen.