das Bergamt. Naila betreffenden Teile der Vorlage. Als der Verfasser dieser Einleitung im August des Jahres 1937 dem Münchener Oberberg amt einen Besuch abstattete, um nach bestimmten Akten zu suchen, die sich auf die Geschichte des Bayreuthischen Eisenhütten- und Manufak turenwesens bezogen, fand er inmitten der ziemlich ungeordneten und verstaubten Akten des Ober-Berg-Departements der Bayreuther Hof kammer auch die gegenwärtig im Münchener Hauptstaatsarchiv befind liche Abschrift Mü des Humboldtschen Berichtes vor, ohne daß im Ober bergamt selbst damals noch etwas von ihrer Existenz bekannt gewesen wäre. Daß dieses Exemplar etwa von Humboldt selbst während seiner Tätigkeit im Bergdepartement der Bayreuther Kammer als Handexemplar benutzt worden wäre, ist wegen der zahlreichen in ihm enthaltenen und nur gelegentlich von unbekannter Hand richtiggestellten Schreib- oder Lesefehler nicht anzunehmen. Wahrscheinlicher ist es, daß man bei dem zur Zeit von Humboldts fränkischem Kommissariat zu Bayreuth noch bestehenden Ober-Berg-Departement Wert darauf gelegt hatte, von dem durch Humboldt am 22. September 1792 zu Ansbach abgeschlossenen und übergebenen Originalbericht wenigstens insoweit eine Abschrift zu be sitzen, als er sich auf die berg- und hüttenmännische Praxis bezog. Übrigens müssen, wie die Vergleichung der einzelnen Abschnitte dieser Abschrift Mü ergibt, an ihr mindestens sieben verschiedene Schreiber beteiligt gewesen sein und zwar derart, daß von dem gleichen Schreiber öfter mehrere textlich weit auseinanderliegende Teile der Vorlage ab geschrieben worden sind oder daß selbst an einem und demselben Ab schnitt des Gesamtberichtes zwei oder mehrere Schreiber gearbeitet haben. Die von uns mit Nü bezeichnete dritte Abschrift des Humboldtschen Originalberichtes befindet sich unter der Signatur „Reg. K. der Forsten Nr. 1677“ gegenwärtig im Bayerischen Staatsarchiv Nürnberg. Da sie nur aus 176 Folioseiten besteht, mithin der Abschrift Me um 402, der Ab schrift Mü an Umfang um 206 Seiten nachsteht, ist sie unter den drei uns zugänglich gewordenen Abschriften die am wenigsten umfangreiche. Dieser geringere Umfang erklärt sich daraus, daß in sie (außer der in Me enthaltenen Einleitung und 3 Beilagen) nur diejenigen Abschnitte des Originalberichtes aufgenommen worden sind, die sich auf die für das Fürstentum Ansbach mehr oder weniger direkt in Betracht kommenden Betriebe beziehen. Wenn das Aktenstück daher auf dem Titelblatt als „Extractus aus des Oberbergmeisters v. Humboldts Bericht“ und auf dem zweiten Blatt als „Auszug eines Generalberichtes des Oberbergmeisters von Humboldt über den Bergbau der Fränkischen Fürstentümer, den 22. September 1793“ bezeichnet wird, so hätte statt der Ausdrücke „Ex tractus“ und „Auszug“ richtiger die Bezeichnung „Teil-Abschrift“ und statt der Jahreszahl 1793 die Zahl 1792 gesetzt werden müssen. Das letztere Mißverständnis scheint daher zu rühren, daß Humboldt diesen von un bekanntem Schreiber geschriebenen Text nicht nur mit eigenhändig ein getragenen Korrekturen, sondern auch mit Randbemerkungen versehen