boldts „Kurzer Darstellung usw.“ vergleicht, daß sich Hardenberg in den jenigen Paragraphen 101 seiner Denkschrift, die sich auf den Bergbau, das Manufakturen- und Kommerzwesen in den beiden Fürstentümern be ziehen, nicht nur hinsichtlich des Zahlenmaterials, sondern in weitem Umfang auch wörtlich des Textes der Humboldtschen Vorlage bedient hat. Bei dieser Sachlage würde es dem Bearbeiter der vorliegenden Edition nicht nur als dankenswerte Aufgabe, sondern geradezu als Ehrenpflicht der gegenwärtigen deutschen Geschichtsforschung erscheinen, die noch heute in tadellosem Zustand in der Abteilung Merseburg des Deutschen Zentralarchivs verwahrte Denkschrift Humboldts zum Gegenstand einer besonderen Veröffentlichung zu machen. 101 S. Meyer, Hardenberg, besonders die den Bergbau betreffenden §§ 173—177.