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Gesamtstollens, die nun dem Freibau nahe Königszeche bei Kaulsdorf und die erstrittene Revier am Roten Berge, der Karl-Erbstollen zu Schirnding, der Georg-Stollen bei Arzberg, das jetzt in Ausbeute stehende, sonst so verschuldete Vitriolwerk bei Crailsheim, die Errichtung der Freien Berg schule zu Stehen und andere neuere Unternehmungen werden für meinen guten Willen sprechen. Der Bergbau hiesigen Landes ist seit 2 Jahren umgewandelt, und ich darf dies um so zuversichtlicher behaupten, da das Hauptverdienst davon der tätigen Unterstützung des Geheimen Landes direktoriums, dem Diensteifer des Bergrats Tornesi und der Arbeitsamkeit der vortrefflichen Berg-Geschworenen Sievert und Killinger zuzuschreiben ist. . . .“ 80 Wie es scheint, war Humboldts Entlassungsgesuch auf dem Dienstweg, d. h. von der Kgl. Preuß. „Obergebirgischen Kriegs- und Domänen kammer“ zu Bayreuth über das Geheime Landes-Direktorium zu Ansbach, zunächst dem Minister von Hardenberg zugeleitet worden, der sich gerade im Zusammenhang mit preußisch-französischen Friedensverhandlungen in diplomatischer Mission zu Basel befand. Für Hardenberg war es selbstverständlich, daß man alles nur mögliche tun müsse, um Humboldt zur Zurücknahme der erbetenen Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst zu bewegen. Er übersandte daher von Basel aus unter dem 21. April 1795 dem König Friedrich Wilhelm Humboldts Gesuch mit entsprechendem Bericht, 81 in dem es u. a. heißt: „Ich kann alleruntertänigst versichern, daß dieser junge Mann die Er wartung, die ich mir von seinen Kenntnissen und von seiner Arbeitsamkeit machte, noch übertroffen hat. Er hat seit 2 Jahren den Bergbau des Landes ganz umgewandelt, die Bauwürdigkeit mehrerer vorhin ange brochenen, aber wieder vernachlässigten Werke erwiesen und solche wieder in Gang gebracht, einen neuen, sehr nützlichen Stollen zu treiben an gefangen und besonders brauchbare Bergmäniner vom Leder angezogen, wobei seine Unternehmungen schon bisher >z. T. einen günstigen Erfolg gehabt haben und für die Zukunft noch mehr versprechen. . . . Ich bin gänzlich überzeugt, daß die Erfüllung seines Wunsches für den allerhöchsten Dienst selbst nützlich sein werde, und es wird sich füglich einrichten lassen, daß der von Humboldt eine allgemeine Aufsicht über den aufkeimenden fränkischen Bergbau demohngeachtet fortsetze, wenn Ew. pp. ignädigst geruhen wollen, ihn mit Beibehaltung seines Gehalts zum Oberbergrat zu ernennen, und zu erlauben, daß ich ihn bei meinem eigenen Departement in Bergwerks-, Manufaktur- und Kommerzsachen, darin er gleichfalls viele Kenntnisse besitzt, auch zu Lokal-Kommissionen brauchen, ihm zu den vorzunehmenden auswärtigen Reisen den Urlaub nach den Umständen erteilen dürfe. Ich lege auf den Fall, daß Allerhöchst dieselben meinen Vorschlag gnädigst genehmigen, das Patent zur Allerhöchsten Voll ziehung bei.“ So ernannte denn der König in einer zu Potsdam am 1. Mai 1795 er lassenen Kgl. Kabinettsorder Humboldt Hardenbergs Vorschlag gemäß zum Wirklichen Oberbergrat, d. h., Humboldt wurde dem Landesministe rium zu Ansbach als Vortragender Rat zugeteilt und brauchte als solcher m Me 44, X, Nr. 1511, Bl. 1/2. “ Me 44, C. Nr. 1511, Bl. 3 ff.