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Erpresserischer Ieitungsrverber. s« M« derenfalls müßte man Frau Heston beglückwünschen, weil sie nun in gewißer Weis« gegen Flammen und Els gefeit Prvmiw Ueberraj Sei Lel> u Ser Nl b« noch vorhandene Mängel in ihrer Wirtschaft abstellen und dadurch bi« Erzeugung steigern können. s in i k xlel Emp I« IVisie b die Fülle der Be- bekommen der Her der Deutsche anders >er Russe und lere In- ollten sich -en _ .... - . rraeht ihnen sonst wie der jungen Russin, die sich rin Jahre 1929 zu Paris mit einem Feueranbeter verheiratete. Der indische Student Dalal war sehr reich. Dem stand die weniger erfreuliche Tatsache gegenüber, daß die Dame bereits einen Mann hatte. Allerdings handelte «s sich um «ine richtige Namens ehe. Die Russin hatte 1918 in ihrer Heimat geheiratet, doch nur zu dem Zwecke, vor den Bolschewisten entfliehen zu kön nen. Die russischen Patriarchalbehörden in Paris beschei nigten der glücklichen Braut gern, daß die unter -em Zwang des Bürgerkrieges geschlossene Ehe null un- nichtig sei. Nun konnten die Liebenden vor das Pariser Standes amt treten. Bon sehr langer Dauer war das jung« Glück jedoch nicht. Dalal wurde nach Indien abberufen. Er schrieb -er Gattin aus -er Heimat di« glühendsten Liebesbrief« Aber -amit gab sich die Frau auf die Dauer natürlich nicht zufrieden. Sie folgte dem Auserwählten nach Indien, um wieder mit ihm vereinigt zu sein. Dort nun brach das Un glück über sie herein. Dem jungen Dalal erlaubte es di« Familie nicht, mit der Gattin in Verbindung zu treten. Die Verwandten des Mannes hielten streng an -en überlieferten Sitten fest und lehnten als selbstbewußte Angehörige einer der vornehmsten Kasten -i« europäische Frau ganz und gar ab. Nr blieb nichts anderes übrig, als vor den Gerichten ihr Recht zu suchen. Sie klagte also auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Familie des Mannes antwortete mit einer Gegenklage. Di« Heirat sei nichtig, -a nicht nach indischem Recht geschloffen. Außerdem hab« sich die Frau nach französischem Recht der Doppelehe schuldig gemacht. Das Gericht in Bombay erklärte sich für unzu ständig und verwies d«n Fall an di« französischen Kollegen. Nun.ist. di« Russin -ort wegen Doppelehe angeklaqt. Aber die Pariser Richter haben angesichts der Schwierigkeit des Falles sich veranlaßt gesehen, die Verhandlung zu vertagen. Man will -as Gutachten von Sachverständigen einholen Denn es gilt viele Fragen zu klären. Haben die Popen in verkauf! vtärken mehr «in. Da» sind eindrucksvoll« Befunde, di« un« -win- gen, jene okkulten Deutungen solang« abzulehnen, bi» nicht der Gegenbeweis erbracht ist, daß unter Ausschluß ied«, durch Sinnesorgane vermittelten Kontaktes-och noch ein Gedankenlesen zustande kommt. Wie sich im einzelnen «in nichtmotorisch«» und nichtop- tische» Gedankenlesen abspielt, bet dem also nur noch der Gehörsinn wirksam sein kann, haben un» sehr schön neuer« Versuche von Köhler und Roo« au« dem psychologischen In stitut der Universität Helsinafor« gelehrt. Äe untersuchten den Fall, daß der Gedankenleser mit verbundenen Augen in einem Buche die Seite aufschlägt, welche da« Medium sich denkt: Diese« sitzt nahe bei ihm und ist angewiesen, rhvth- misch vorwärts, vorwärts — halt, halt, — rückwärts, rück wärts — zu denken. Sie registrierten nämlich bei ähnlichen Versuchen, in denm die Versuchsperson, sich eine beliebig« Zahl unter 100 merken sollte und der Versuchsleiter lang sam die Zahlen von 1 bis 100 vorsprach, die Atmung der Versuchsperson und fanden an dieser Atmungskurve in der Nähe der kritischen Zahl sehr auffallende Veränderungen. Diese Symptomatik der Atmung, «« in den Kurven oqek- tiv nachgewiesen war, wurde allem Anschein nach von jenen „Gedankenlesern" mit dem freien Ohre aufgefaßt und dient« ihnen al» Grundlage für da, Susfinden der gedachten Seite in dem Buche. Ob und in wÄchem Umfang« Men selbst dabei diese Grundlage ihre» Verhaltens bewußt wurde, ist eine Frage, die nicht immer eindeutig entschieden «erden konnte. . Zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Anordnung des Präsidenten der Retchspressekam- mer vom 28. Januar 1934 für Abonnentenwerber bestimmt u. a.: z,Dem Werber ist untersagt, in irgendeiner Hinsicht auf den zu werbenden Bezieher «inen Zwang oder Drück auszuüben, insbesondere dürfen nicht irgendwelche Nach teile, zum Beikiel persönlicher, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art angeoroht werden . . ." Dieser Anord nung hatte «in vorübergehend bei der „Fränkischen Tages zeitung" in Nürnberg tanger Abonnentenwerber in grober Weise zuwidergebandelt. Er wollte, wie di« „Münchener Neuesten Nachrichten" berichten, von einer Malerfamilie den Auftrag für ein Abonnement seiner Zeitung echalten. Die Frau lehnt« ab mit -er Begründung, daß sie bereits seit 14 Jcchren eine andere Zeitung lese und chve Eltern schon dieses Blatt gelesen hätten. Der Werber drohte da mit, daß der Malermeister bei der nächsten Vergebung städ tischer Arbeiten übergangen würde! Darauf tat die Frau das, was man in diesem Fall am b«sten tut, sie erstattete Anzeige bei-er Polizei. In der Verhandlung gegen den Werber führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus, der Angeklagte habe bei der Werbung unrechtmäßig einen Druck ausgeübt und das sei eine Erpressung. Di« Zeugen seien so vernünftig gewesen, auf diesen Druck nicht hmeinzufallen. In den Zeitungen sei seit langem immer wieder darauf hinaewie- sen worben, unter Bezugnahme auf Aeuherungen höchster Stellen -er Partei, daß jede Druckausübung bei der Zei tungswerbung unzulässig ist. Das hab« auch der Angeklag te wißen müßen. Bei der Strafzumessung fei zu berücksich tigen, daß der Angeklaate schon wegen Diebstahls, Betrugs im Rückfall usw. vorbestraft sei. Die Gefahr für das An sehen der „Fränkischen Zeitung" und vor allem für das Ansehen der Partei verlang« eine strenge Bestrafung. Es sei auch anzunehmen, daß von derartigen Werbern solche Paris wirklich das Recht gehabt, die Ehe zu trennen? Oder war sie nach bürgerlichem russischen Recht doch noch gültig? Gab es im roten Paradies zur Zeit des Bürgerkrieges überhaupt ein bürgerliches Recht? Ist also die Ehe mit -em Feueranbeter nach französischem Recht gültig? Müßen dann auch die Inder di« Gültigkeit anerkennen? — Hoffent lich ist die Frau nicht alt und verblüht, wenn sie über ihr Schicksal Gewißheit erhält! Der Professor wird zum Affen. Ein eigenartiges Menschendasein ist kürzlich in Buda pest erloschen. Der Universitätsprofeffor Jena San-or, ein riesenhafter Mann, hatte sich im Alter von 76 Jahren ver jüngen laßen. Er liebt« das Leben und gedacht« die Grei senrolle zu überspringen. Cr ließ also eine Drüsenimpfung an sich vornehmen, wobei ein Schimpanse der Geber war. Aber so gut auch die Operation verlief, st« rächte sich dennoch bitter. Eine» Tages stand -er Professor im Tier garten vor dem Käfig der Schimpansen. Da siel er in Ohn macht. Und als er erwachte, hatte er den Verstand ver loren. Er ahmte die Gebärden und Stimmen der Tier« nach Er lebte überhaupt wie ein Affe. De» Rächt» schlief er nicht mehr in seinem Bett, sondern in einer Nische. Er ernährte sich von Pflanzen, vor allem voN Nüssen. Nun ist er im Alter von 8S Jahren gestorben. All die ungari- schen und ausländischen Gelehrten, die ihn in de« verfloße nen acht Jahren untersucht haben, erblicken in dem Irre sein eine Folg« -er Drüsenimmuna. Mit anderen Worten: Die vergewaltigt« Natur hätte sich gerächt. Sie spürt weder Kälte Noch Hitze. Mancher, -er gegen Hitz« und Kälte übermäßig emp findlich ist, möchte die jung« Frau Jeanette B. Heston be neiden, die für solche Wahrnehmungen ganz und gar da» Gefühl verloren hat. Sie fuhr in einem Wagen -er Stra ßenbahn, in Los Angeles, als es plötzlich zu einem Zusam menstoß mit «inem Kraftwagen kam. Der Unfall hatte «in nervöses Leiden zur Folae, da» die Frau nun unfähig ge macht hat, Hitze und Kälte überhaupt noch zu verspüren. All« Hilfe war vergeblich. Auch der Vater der verunglück ten, Vorsitzender der ärztlichen Vereinigung von Minnesota, konnte kein« Heilung bringen. Und so hat sich denn Frau Heston genötigt gesehen, im Weg der Klage von der Leitung der Straßenbahn Schadenersatz zu verlangen. Si« hält die Ziffer von 2-VV0 Dollar für nicht zu hoch. Man darf an nehmen, -aß der Dame au» diesem Unfall noch ander« Un annehmlichkeiten erwachsen sind. Weiß man doch, daß der Schmerz ein« wohltätige Wirksamkeit besitzt, da er -en von irgendwelchen Gefahren bedrohten Körper warnt. An hervor! dauynz lostgkei FI. ä. I- Zr Kaffee Sehr! S! prelsw« Fast ne p»el«we unter , IchäflSst Grc wie neu zu verk, «n«esq Einwirkungen fast immer leicht aufzudecken. Der Gedanken- leser hält hierbei die Hand de» Medium» leicht an die Schläfe gedrückt, oder trägt sie auf der Schulter, ober berührt st« auch nur am Handgelenk. Dann erreicht er meist -en ver steckten Gegenstand, an den da» Medium denkt, mit solcher Geschwindigkeit, als sähe er ihn schon leibhaft vor sich. Jedem liegt hier die Erklärung auf den Lippen —dazu braucht man wahrlich nicht Psychologie studiert zu haben —, daß d«r Gedankenleser auf die unwillkürlichen Ausdrucks bewegungen des Mediums reagiert, die bei Annäherung an den versteckten Gegenstand um so sicherer in« Spiel tre ten, je stärker die Konzentration des Mediums auf diesen Gegenstand ist. Auch bei einer Lockerung des sinnlichen Kontaktes — Gedankenleser und Medium sind etwa nur noch durch eine nichtgespannte Schnur miteinander verbun den — mögen ähnliche leiseste Einwirkungen auf den Tast sinn sich ereignen. Äm Jahre 1929 glückt« dem Amerikaner Stratton der Nachweis, daß bei einer experimentell geregelten Erschwe rung solcher sinnlicher Wahrnehmungen die Leistungen der Gedankenleser immer unsicherer wurden, bis im Grenzfall bet sorgfältiger Aushebung jedes sinnlichen Kontaktes mit dem Medium, auch der beste Gedankenleer vollständig ver sagte. In Strattows Versuchen blieb nach Ausschaltung der Tastwahrnchmungen zunächst di« oötische Wahrnehmung von Ausdrucksbewegungen des Medium» übrig. Wenn aber auch diese und ebenso akustisch« Wahrnehmungen zu verlässig ausgeschaltet waren, trat eben kein Gedankenlesen Neues aus aller Wett. — Diphtherie und Scharlach la Nordböhmev. Im Ge biete von Haida und Kamnitz macht sich wieder eine be ängstigend« Welle von Diphtherie- und Scharlachfällen unter den Schulkindern bemerkbar. Im Kamnitzcr Bezirks- krankenhause liegen 16 Kranke. Ein Sjähriger Knabe ist gestorben. Im Haidaer Bezlrkskrankenhaus liegen 26 Kin der, so -aß der normale Bettenbestand um 10 erhöht wer- ' den mußt«. - — Drei Jahre Millionär, ohne es zu wissen. Seit Jah ren schon lebte der Fleischermeister L. in Ypern, und sein Leben war so unauffällig, wie das seiner Mitbürger. Er besorgte sein Geschäft, arbeitete fleißig und —- spielte neben bei noch Lotterie. Als er vor wenigen Tagen einmal in den alten Losen, die er noch gesammelt hatte, kramte, fand er u. a. auch eins aus dem Jahre 1931. Damals hatte er sich nicht weiter um die Ziehung gekümmert, „weil er ja doch kein Glückspilz sei". Um so größer war sein freudiger Schreck, als er jetzt feststellen konnte, daß das Los mit einem Gewinn von 1 Million Franken heraüsgekommen war. Die Summe wurde ihm sofort ausgezahlt, da in den Lotte riebestimmungen keine Verfallsfrist angegeben war, und der biedere Metzgermeister, der schon drei Jahre Millionär war, ohne es zu wissen, zog beglückt nach Haus«. Neues über -as „Gedankenlesen". Okkulte Deutungen un- wissenschaftliche Grktärungr- ' versuche. Von Ewald Schild. Unter denjenigen seelischen Leistungen, die angeblich die Grenzen -es Uebemnnlichen erreichen oder sie bereits überschreiten, erfreut sich -as sogenannte „Gedankenlesen" seit jeher einer besonderen Beliebtheit. Bei derartigen Ver führungen pflegt der „Gedankenleser" meist mit einer „me dial" veranlagten Person zusammen zu arbeiten. Diese denkt nach Verabredung mit möglichster Konzentration an irgendwelche einfache oder zusammengesetzt' Handlungen, z. B. Aufschlagen einer bestimmten Seit« m einem Buche, und -er Gedankenleser jst oft mit einer immer von neuem überraschenden Geschwindigkeit und Sicherheit imstande, dies« Handlungen auszuführen. Absichtlich« Täuschungen -er Zuschauer eines solchen Versuches sind natürlich möglich un- mögen bei -erartigen Vorführungen ost genug im Spiel sein. Es gibt aber Fälle, in denen die geschilderten Erscheinungen ohne Täuschungsabsicht und ohne einen künst lich verborgen gehaltenen „Trick" sich abspielen. Diese echten Fälle von Gedankenlesen sind dem Okkul tismus ein willkommenes Beispiel dafür, -aß Vorgänge in der Seele des einen Menschen auf die Seele eines anderen unmittelbar wirken können, ohne daß -er Weg -er ge wöhnlichen Vermittlung, durch Äus-rucksbewegunaen, durch Sprache oder Mitteilungen im weitesten Sinne beschritten würde. Die okkulte Deutung nimmt also an, daß nicht di« Sinnesorgane des Gedankenlesers -en entscheidenden Trä ger für die Verständigung zwischen ihm und dem Medium abgeben, sondern daß diese ohne die Sinnesorgane, auf außersinnlichem Wege, vielleicht auf übersinnliche Weise, zustande komme. Anderseits hat die Psychologie bei ihrer genaueren Untersuchung solcher Fälle sich immer wiÄer davon überzeugt, -aß ein solches Gedankenlesen nur solange eintritt, als der Gedankenleser mit seinen Sinnesorganen Einwirkungen von dem Medium erfährt. In den Fällen des sogenannten motorischen Gedankenlesens sind diese Ad« «»teel F zu vertu Ein. gut« schwarz prei-w« Die kluge SOldkrSK. Durch «inen Zufall konnte man sich von der Tatsache iberzeugen, daß di« Schildkröte über einen geradezu er taunlichen Orientierungssinn verfügt. Dor Jahren wurde ! n -er Südsee «inmal «ine Schildkröte gefangen und ab ge rempelt. Man nahm da» Tier auf dem Schiff mit, doch wollt« -er Zufall, daß es sich während der Seereise ein Vorderbein brach. Au» -iesem Grunde entschloß man sich, das Tier in der Nähe von England kurzerhand wieder ins Meer zu werfen. Jetzt wurde vor einiger Zeit an genau der gleichen Stelle in der Südsee di« gleiche Schildkröte ge fangen, die man einmal nach dem Stempel, zweiten» nach dem inzwischen gehellten Knochen-ruck identifizieren konnte. Damit ist der Beweis «bracht, -aß das Tier in geradezu erstaunlichem Orientierungssinn die ungeheure Reis« durch di« Meere von England zur Südsee zurückgelegt hat. Atzö dckr amerikanischen Gesellschaft anigefloßeu. übt die Gesellschaft von , «in Jahrbuch der obe- rraur/ln dem Neuyork« ihrt sind. Jur größten . len im „Dlaubuch 19SS" einige hervorragend« Namen. Auf Grund der Sachlage nimmt man an, daß dl« fehlenden Personen al« au, der Gesellschaft ausgestoßen zu betrachten sind, denn mit Druck fehlern oder redaktionellen Nachlässigkeiten rechnet man in Neuyork nicht. Unter den auf so schmerzlose Wei se au» -er Gesellschaft Ausgestohenen befinden sich auch Elltat Roosevelt, der Sohn de» amerikanischen Präsidenten Roosevett, und feine Gattin. Al» Grurck der „Aurstoßung" fft die Ehescheidung Elliot» anzu sehen und sch«« zweite Verehelichung. Weiter fehlt der Name Dick Fiermont« Astor», einer Angehörigen dm Mll- lionärhauses Astor, die zum zweitenmal — und zwar «inen Dorer geheiratet hat. Auch der berühmte Polosplsler Hiteh- cock ist nicht mchr im „Llaubuch" aufzufinden, er hatte ebenfalls unlängst «inen Ehescheidungsprozeß durchgemacht. Lourne Wdttney, «ine der reichsten Frauen Amerika», wird nicht mehr im Luch geführt, well sie zum Film gegangen ist. Eigentlich nur «in einiger hat seine Ausstoßung einem wirtlichen Unglück zuzuschreiben, Eoay Wright, -er fast fein ganze« vermögen verloren hat und mit seinem, immer- hin noch einig« hunderttausend Mark betragenden vermö gen anscheinend nicht mchr. ganz „standesgänäß" ist Denn ein Feueranbeter Kebk... Es ist kein Wunder, daß die Auffassungen über das Wesen der Ehe in aller Welt verschieden sind. Und von entsprechender Mannigfaltigkeit stimmungen, die sich mit dem zensbündniff« beschäftigen. Da als der Türke und -er wieder ander- al ber Chinese. Auf diesem Gebiete ist also Vorsicht der beste! Teil der Tapferkeit. Und junge Damen, di« sich in den Ai gehörigen eines fremden Volkes verlieben, i" , Fall genau überlegen, ehe sie das leicht entzündliche Herz in die schwersten Bedrängnisse stürzen. Es ergeht ihnen Werbemethoden öfter angewan-t werden, die Leute ge trauen sich nur nicht, dagegen vorzugehen. Solch« Elemen te wir -er Anaekla^e schäbigen jedoch in nicht mehr gutzu machender Weise bas Ansehen der NSDAP. Der Staats anwalt beantragte gegen -en Angeklagten weaen versuch ter Erpressung eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Der Angeklagte stellte die unwahrscheinliche Behaup tung auf- daß er schon seit 1921 in -er Bewegung stehe. Die provisorische Mitzliedskarte, dl« sich -er Vorsitzende zei gen ließ, trägt -as Latum vom 1. Mai 1933. Der Ange klagte meinte, eine solche HaMuna könne ihm überhaupt nicht zugetraut werden. Er wolle freigesprochen werden. Der Richter verurteilte ihn wegen versuchter Erpres sung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Mona ten. In der Urteilsbegründung führt« -er Richter noch aus, daß auf Grund der vÄlkommen glaubwürdigen eid- lichen Aussagen der Zeugen -er Tatbestand -er verachten Erpressung erfüllt sei. Die Vorstrafen des Angeklagten konnten bei -er Strafzumessung nicht unberücksichtigt blei ben. Der Angeklagte habe «ine ganz gemeine und scham lose Handlung verübt. Er mußte fick al« Mitglied der NSDAP, bewußt fein, daß er Lurch em solches Verhalten - die Partei und die mit der Verbreitung der NSDAP.- Presse in der Partei betrauten Dienststellen in ihrem An sehen schädigt. Er hat mit feiner Drohung etwa- ganz Ge setzwidriges, Gemein« und Verwerfliches unternommen. Wenn er in Anspruch nehmen wolle, daß ihm auf Grün feiner von ihm angeführten Verdienst« um die Bewegung die ihm zur Last liegende Handlung nicht zugetraut werden könne, so beweis« feine Dorftrafenliste etwa« anderes. Denn wenn es so wär«, dann hätte sich der Beklagte von den viel fachen Betrügereien freihalten können. Im Segenteil, -er Angeklagte s« «in Mann, -em «ine solche Sache zugetraut werden könne. Im übrigen habe eine milde Bestrafung nicht eintreten können, weil «me solche nur «ine Prämie und ein Anreiz für ander« gewesen wäre, es ebenso zü machen.