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aus dem Lad A 1 Auftrag. ge- W DM - M / /» U.vr /Z- Z^' Ur- Ur. v Sla öilükeleglg»« vot, dem SlseomimM velMWov, wo dir Schnellzug Genf- Ber.iimiglia entgleist«. Au- d«n Trümmern wurden 8 Tot« und 88 Schwer verlehk« geborgen. Eisenbahnunglück bei Halle. Tin Blick auf die Unglück«- statt«, wo «in Triebwagenzug und elnB«rwallung»-Sonder- zug zusammenstießen. Da« Unglück «rforderl« 2 Tote und 168 Verletzte, von denen 17 schwere Verletzungen er litten haben. let gestürzt, ntag fmh in 'einigen der stock auf die krankenhaus ngen. Nach ! darauf zu- Frau stand, ) mit der flimmern n Ner- ardeN bei i Berbin- ein^ Nun ckenoder > sich di»' »löblichen -zkraNt« -- Die da» ae > lormalen der ge er Sub- Ts steh, biet zun.' rd. r ormohmesen. »t. Überbrachte in herzkichen ür die ihm ge- tunershorf auf l Stelle verlor in hoher Ge. Holfelo muß. ienhau« zuge- unterhalb der einen Riß der me gebrochen. .j 7- ' 4 Mrma Sn«. Patz ausgeftchrt. Zu di«s«n Zwecke wurden neue Quellen erschlaffen, sowie zwei Vorwärmer (bei der Schäferei und beim Raturbad) erbaut, ebenso ird zum Lod« ein« neue Strah« angelegt. Die Schaffung eine» neuen Lode» ist nicht nur aus volkswirtschaftlichen Gründen aus wärmst« zu begrüben, sondern sie wirkt sich auch Volkswirt- schastnch segensratth dchurch aus, indem zahlreiche Volksge- nassen hierbei lohnende ArbeltsmögNchkeit auf länger« Zeit gefunden haben. Di« > Fertigstellung der Badeanlage soll noch in diesem Jahre erfolgen. aber?. vaggonfabrik, Hnann-Busch. A.-G. vorn,, einen Heiner- s handelt sich mbahn-Trieb- mußten und rößenverhält- Wagen sind i Berkehrsge- st. Die mit ter lang und Meter. Die die 1. Klasse haaoni. Der n der Türkei rte elektrische ke in Berlin Motoren Und Die Wagen '.ist^nicht >r. Aller- ireUNter- »reN Wz Man un- »em Wz- n bei den leseht ist. imstSnden dann in >s sonder- Niedere > 'M u verbrecherischen Handlungen hatte er vom Sommer 1S2S bl, in da» Jahr 1S3S fortgesetzt. Er leugnete, wurde aber für überführt angesehen und mit 2 Jahren Zuchthaus und 8 Jahren Ehrenrechts. Verlust bestraft. Zwei Monate Untersuchungshaft wurden ihm an- gerechnet. An zwei Kindern von S und v Jahren hatte der oft und auch wegen eines gleichen Verbrechens schon vorbestrafte 28jährige ver- heiratete Willy Max Zill er aus Je sau in seiner Wohnung wiederholt unsittliche Handlungen vorgenommen und dabei das jüngste Kind verletzt. In einem dritten Falle an einem 12 Jahre alten Mädchen konnte Ihm eine Schuld nicht nachgewiesen werden. Das Urteil lautete auf 2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. Vie benlfliche and soziale Gliederung des deutschen Volkes. Von Professor Dr. von Tyszka» Hamburg. Von der großen Bestandsaufnahme über den Aufbau de» deutschen Volks, und Wirtschaftskörpers, die Mitte 1933 stattge funden hat, liegen jetzt die ersten Ergebnisse der Berufszählung vor. die uns ein umfassendes Bild von der beruflichen Zusammen- setzung unseres Volkes sowie den Veränderungen seit den letzten Zählungen geben. Die Zählung gliedert zunächst die Bevölkerung in vier große Bevölkerungsgruppen: Die Erwerbstätigen, die Erwerbslosen, die „berufslosen Selbständigen" und die „Ange hörigen ohne Hauptberuf". Die Erwerbstätigen und die Erwerbs losen werden sodann zu den sogenannten „Erwerbspersonen" zu- sammengefaßt, um die Zahl derjenigen, die einen Hauptberuf haben — gleichgültig, ob sie ihn ausüben oder erwerbslos sind —, zum Ausdruck zu bringen. Diese Erwerbspersonen umfassen mit 32,3 Millionen ungefähr die Hälfte der Gesamtbevölkerung; von der anderen Hälfte sind 5,8 Millionen oder rund neun v. H. berufslose Selbständige (Rentner, Pensionäre, Unterstützungsempfänger usw.) und rund 27 Millionen oder 42 v. H. Angehörige ohne Hauptberuf. Die Gliederung nach dem Geschlecht ergibt, daß fast 21 Millionen männ lichen Erwerbspsrfonen etwa 11 Mill, weibliche gegenüberstehen. Insgesamt haben von der männlichen Bevölkerung etwa zwei Drit tel, von der weiblichen etwa ein Drittel einen Hauptberuf. Das umgekehrte Verhältnis herrscht bei den Angehörigen ohne Haupt- beruf (in der Hauptsache den Ehefrauen und Kindern); bei diesen ist das weibliche Geschlecht mit 19 Millionen doppelt so stark vertreten wie das männliche. Bei den berufslosen Selbständigen halten sich die beiden Geschlechter ungefähr die Waage. Teilt man die Erwerbspersonen in tatsächlich Erwerbstätige und Erwerbslose, so zeigt die Zählung von 1933 noch das traurig« Bild einer sehr großen Zahl Erwerbsloser, denn damals waren von den 32,3 Millionen Erwerbspersonen nur 26,4 Millionen erwerbstätig, dagegen fast sechs Millionen erwerbslos. Heute würde eine Zäh- lung in dieser Hinsicht ein ganz anderes Bild liefern. Durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung ist ein über aus starker Rückgang der Arbeitslosigkeit erreicht worden. Nach de» Berichten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung waren Ende Juni nur noch 2,5 Millionen Arbeitslose vorhanden. In diesem einen Punkte entspricht also die Zählung von 1933 heute nicht mehr der Wirklichkeit, in allen anderen dagegen treffen auch heute noch die Ergebnisse von 1933 zu. Gliedert man die Erwerbspersonen noch den fünf großen Wirt- schastsabteilungen auf, so ist mit 13,1 Millionen oder rund 40 v. H. die „Industrie einschließlich Handwerk" am stärksten ver treten, es folgt mit 9,3 Millionen oder rund 30 v. H. die Land wirtschaft, dann mit rund sechs Millionen oder 18 v. H. „Handel und Verkehr"; 2,7 Millionen Erwerbspersonen entfallen auf den „Oeffentlichen Dienst" und die „freien Berufe" die beide in einer Wirtschaftsabteilung vereinigt sind, und 1,3 Millionen auf häus liche Dienste. Beschränkt man die Untersuchung nur allein auf die tatsächlich Erwerbstätigen unter Ausschluß der Arbeitslosen, dann treten die tiefgreifenden Veränderungen, welche di» Wirtschaftskrise auf die Zusammensetzung des deutschen Wirtschaft» körpers ausgeübt hat, deutlich hervor. Denn dann übertraf 193t infolge der starken Arbeitslosigkeit in unserer Gewerbewirtschast di. Zahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft mit über neun Mil> lionen, die in „Industrie und Handwerk" mit nur 8,8 Millionen Man muß schon ein halbesIahrhundert zurückgehen, um in Deutsch land den Fall vorzufinden, daß die Landwirtschaft mehr Arbeits kräfte beschäftigt als die Industrie. Heute dürfte sich durch dei seither eingetretenen Rückgang der Arbeitslosigkeit das Größenver hältnis zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeitskräf ten wieder umgekehrt haben; es ist anzunchmen, daß Mitte 193. die Zahl der erwerbstätigen Arbeitskräfte in der Industrie und den Handwerk die in der Landwirtschaft wieder überwiegt. Von besonderem Interesse ist ein Vergleich der letzte. Zählung mit den früheren. Zum ersten Male in der Geschichte der Berufszählungen hat sich der Anteil der Erwerbs Personen an der Gesamtbcvölkerung verringert. Während in alle» übrigen Zählungsperioden die Erwerbspersoncn stärker zugenom men haben als die Gesamtbevölkerung, blieb diesmal die Zunahm» der Erwecbspersonen mit noch nicht 1 v. H. hinter dem Anwachser der Gesamtbevölkerung (4,5 v. H.) sehr erheblich zurück. Infolge dessen ist die sogenannte „C r w e r b s q u o t e" — mit diesem Na men bezeichnet man den Anteil der Erwcrbspersonen an der Ge» samtbeoölkerung —, die 1925 51,5 v. H. betrug, auf nur 49,5 v. H abgesunken. Damit ist eine jahrzehntelang im Altersaufbau unserer Bevölkerung begründete Entwicklung unterbrochen. Dem Rückgang der Erwerbsquote entspricht eine starke Zu nahme der berufslosen Selbständigen, und hier lie- gen auch die Ursachen der Abnahme der Erwerbsquote. Die berufs- losen Selbständigen haben freilich auch früher von Zählung zu Zählung zugcnommen, aber in den acht Jahren von 1925 bis 1933 ist ihr Anwachsen geradezu sprunghaft zu nennen, nämlich von 3,8 Millionen oder 6 v. H. auf 5,8 Millionen oder rund 9 v. H. Diese Zahlen werfen bereits die Schatten einer kommenden durch die stei gende Besetzung der Greisenschicht gekennzeichneten Entwick lung voraus. Die Erklärung für die Plötzlichkeit dieses Sprunges von 1925 bis 1933 ist hauptsächlich in dein Gegensatz der Wirtschaftslage in diesen beiden Zählungrjahren zu suchen. Im Jahre 1925 war die Periode des Währungsverfalls, der die Er sparnisse des deutschen Volkes vernichtet hatte, abgeschlossen. Diele ältere Leute, die in normalen Zeiten sich zur Ruhe gesetzt hätten, nun ober vor dem Nichts standen, wurden gezwungen, wieder er werbstätig zu sein, und so nahm die Zahl der Erwerbspersonen auf Kosten der Berufslosen zu. Im Jahre 1933 finden wir dagegen eine ganz entgegengesetzte Lage Die Wirtschaftskrise, die 1931/32 hercinbrach, ließ nicht nur die Arbeitslosenzisfer zu phantastischer Höhe anschwellen, sondern führte auch dazu, daß ältere Arbeitskräfte aus dem Erwerbsprozeß ausscheiden mußten und damit das Heer der berufslosen Selbständi- gen vermehrten. So ist also in der Periode 1925 bis 1933 nicht nur ein bereits 1925 fälliger Uebertritt von Erwerbspersonen zu den berufslosen Selbständigen nachgeholt, sondern gleichzeitig hat auch eine vorzeitige Auffüllung der Schicht dieser berufslosen Selbstän digen mit Personen stattgefunden, die unter günstigerer» Verhält- nisten noch ciee Zeit erwerbstätig geblieben wären. Eine entgegengesetzte Entwicklungstendenz zeigen die Ange hörigen ohne Hauptberuf, die anteilsmäßig fortgesetzt abgenommcn haben. 1882 umfaßte diese Schicht mit rund 55 v. H. noch mehr als die Hälfte der Gesamtbsvölkerung; heute ist ihr An teil auf 42 v. H herabgesunken. Auch in diesen Zahlen tritt die Umschichtung im Altersaufbau des deutschen Volkes — mehr Er wachsene, weniger Kinder — deutlich zu Tage. Bei der Betrachtung der Entwicklung der einzelnen Wirtschafts abteilungen zeigt die Zählung von 193S auch ein von der normalen Landgericht Bautzen. (Nachdruck verboten.) Bautzen. 11. August. Auf gerlffene weise und ohne Lol hatte sich der seit 1V2S beim Arbeitsamt Kamenz beschäftigt gewesene 25 Jahx« alte Ernst Erich Leuthold aus Pulsnitz Geld ver schafft und deshalb vor der 1. Großen Ferienstrafkammer wegen fortgesetzter schwerer Urkundenfälschung und Betrugs zu verant- ckonen. Al» Jugendlicher war er im Jahre 1925 wegen Unter- schlagung und Diebstahl» mit zwei geringen Freiheitsstrafen belegt worden, hatte Bewährungsfristen und nach Ablauf derselben Straf- erlaß erhalten, sich auch dann bi» 1932 straffrei gehalten. Am 20. Mat ISS« war er in Untersuchungshaft genommen worden, weil man «radeckt hatte, daß er da» in ihn gesetzte Vertrauen in unerhör- ter Wüst mißbraucht hatte. Vom Herbst 1932 ab hatte er, wie er zyaab. Anträge der Firmen E. S. Großmann und I. G. Haufe astf GewShrung von Unterstützungen für Kurzarbeiter und die zugehörigen Listen der angeblichen Kurzarbeiter selbst angefertigt und mit den Unterschriften und Empfangsbestätigungen derHirmen, sowie kn Namen der Unterstützungsempfänger als Quittung ver sehen. Die von dem Vorsitzenden des Arbeitsamtes unterschriebe- nen Auszahlungsanweisungen hatte er der Kass« des Arbeitsamtes vorgelegt und von dieser die Beträge in bar oder auch in Schecks erhalten. Die Scheck» hatte er in schlauer Weise seinem Bankkonto outschreiben lassen und dann davon Geld nach Belieben abgehoben. Auf die gefälschten Anträge der Firma Haufe hatte «r 8999 RM., auf die der Firma Großmann 1750,50 RM., zusammen also 10 749/50 RM. erlastgt. Er hatte selbst an Gehalt monatlich netto 138 RM. erhaltest, wovon ihm nach Abrechnung seiner Ausgaben für Fahrt nach Kamenz, für Kost und Wohnung bei seinen Eltern pv. ungefähr SO RM. zur Verfügung geblieben waren. Zu seiner Entlastung trat Leutzold heute mit der Behauptung auf, er sei dq» Werkzeug de» früheren inzwischen verstorbenen Vorstands des Arbeitsamtes gewesen. Dieser hab« ihm eines Tages seine jähre- lang zurückliegenden Vorstrafen vorgehalten und ihm mit Entlas sunggedroht, wenn er ihm nicht Geld verschaffe. Sie hätten beide dann da» von ihm nunmehr ausgeführte Betrugsmanöver bespro chen. Bon dem erlangten Gelds habe der Verführer 4000—5000 Reichsmark erkalten, den Rest habe er selbst verbraucht. Er habe sich «inen. RädwöpPatat angeschafft, sei jede Woche mehrmals nach Dresden gefahren, habe, dort die Oper und Weinstuben besucht und dabei, wie auch in Pulsnitz, große Zechen gemacht und andere freigehalten. Er habe erzählt, daß er viel Geld gewonnen habe. Obwohl das Gericht nicht für widerlegt ansah, daß Leuthold zu seinen Verfehlungen verführt sein konnte, versagte es ihm. die Zu- billigung mildernder Umstände und verurteilte ihn unter Anrech nung der vollen Untersuchungshaft zu 2 Jahren 6 Monaten Zucht haus und 8 Jahren Ehrsnrechtsverlust. Unter Ausschluß der Oeffenillchkeik verhandelte das Gericht ge gen drei Sittlichkeitsoerbrecher. Der noch Unbescholtene 19jährige Alfred Waller Schölzel aus Ohorn hatte an drei Abenden im Februar, März und Mai 1934 auf den Landstraßen iy der Nähe von Taschendorf, ferner zwischen Burkau und Schön- brunn und zwischen Rammenau und Geißmannsdorf drei Frauenspersonen zu vergewaltigen versucht. Erfolg hatte er nicht gehabt, , weit sich die Ueberfallenen energisch zur PLehr gesetzt hatten- Er wurde Ustter Annahme mildernder Umstände und unter Mtechnüng, der Untersuchungshaft mit 1 Jahr Gefängnis belegt. M Ehrenrechte wurden ihm auf 3 Jahre aberkannt. Schwer vergangen hatte sich her verheiratete 40 Jahre alte Paul Alwin Pinke rt aus Zittau als Vormund an seiner un- ehelichen Tochter, schon «he sie 14 Jahre alt gewesen war. . Seine bestehen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 1 bis S gegenüber etwa ausgeschiedenen Gefolgschastsmitgliedern weiter. Ul. Diese Tarifordnung gilt für das Jahr 1934. Entgegenstehend« Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft. (gez.) Skiehler. Erläuterung zu Ziffer II, S: Sofern da» Urlaubsgeld zurückzuerstatten ist, kann es der Be triebsführer vom Arbeitslohn einbehalten. Der elnbehaltene Lohn soll alwr dann zweckmäßig einer gemeinnützigen Kasse, z. B. der NS.-Volkswohlfahrt oder der NS.-Gemelnschaft „Kraft durch Freude" zugeführt werden. („Textilzeitung.") Urlaub in der W-Men Textilindustrie. Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen verfügt nach Beratung in einem Sachverständigenausschub gemäß tz 32 Abs. 2 AOG. zur Regelung des Urlaubs in der ostsächsischen Textilindustrie folgende Tarifordnung: I. Diese Tarifordnung gilt für die Textilindustrie im Wirt schaftsgebiet Sachsen östlich der Elbe mit Ausnahme der Stadt Dresden und der Gemeinde Coswig. II. Abschnitt V des als Tarifordnung belassenen Rahmentarifes für die gewerblichen Arbeiter in der ostsächsischen Textilindustrie vom 3. Mat 1927 in Verbindung mit der abändernden Verein barung vom 13. März 1933 erhält folgende neue Fassung: 1. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die zwischen dem 1. Ok tober 1933 und dem 31. Mat 1934 insgesamt mindestens 4 Monate im gleichen Betrieb beschäftigt waren, haben, sofern sie am 1. Juni 1934 noch im Gefolgjchaftsverhältnis zum Betrieb standen, An- spruch auf einen Urlaub von sechs Arbeitstagen. Der Urlaub ist bis zum 30. September 1934 zu gewähren. 2. Der Urlaub wird nach der durchschnittlichen Wochenarbeits zeit des Betriebes oder einer Betriebsabteilung vom 1. Oktober bis zur Urlaubsgcwährung unter Zugrundelegung der tariflichen Lohnsätze (für Zeitlöhner der Zeitlohnsatz oder der Wochenlohn, für Akkordarbeiter der Akkordrichtsatz, in beiden Fällen jedoch zu züglich Teuerungszulagen) bezahlt. 3. Hat ein Gefolgschaftsmitglied gemäß Ziffer 1 Anspruch auf Urlaub, obwohl «s nach dem 1. Juni entlassen worden ist, so er rechnet sich die ihm zu vergütende Urlaubszeit nach der durch schnittlichen Wochenarbeitszeit, die es in der Zeit vom 1. Oktober 1933 bis zu seinem Ausscheiden geleistet hat. 4. Urlaub außer der Reihe und unentschuldigte sowie unbe rechtigte Arbeitsversäumnisse, die nicht unter 8 616 BGB. fallen, können von der Urlaubszeit in Abzug gebracht werden. 5. Ein Verzicht auf Urlaub schließt den Anspruch auf Ver gütung aus. 6. Die Annahme anderweitiger Lohnarbeit während der laubszeit ist verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der für die laubstage gezahlte Lohn zurückzuerstatten. 7. Hat ein Gefolgschastsmitglled das Arbeitsverhältnis kündigt, so hat es keinen Anspruch mehr auf Urlaub. 8. Entlassungen von Gefolgschastsmitgliedern nach 8 123 Zif fer 1 bis 7 und 8 124 a der GewO, haben Verlust des Urlaubs anspruchs zur Folge. Dagegen haben di« Gefolgschastsmitglieder, die auf Grund des § 124 Ziffer 2 bis 5 der GewO, die Arbeits stätte verlassen, Anspruch auf Urlaub nach Ziffer 1, sofern die Voraussetzungen der Ziffer. 1 gegeben sind. 9. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird den Betriebsverhält nissen angepaßt und mindestens 14 Tage vorher durch den Bc- triebsführer nach Beratung im Nertrauensrat festgesetzt. 10. Der Lohn für die Urlaubstage wird bei Antritt des Ur laubs im voraus bezahlt. 1t. Hat ein Betrieb den Urlaub bereits nach den bisherigen Bedingungen gewährt, so bewendet es grundsätzlich hierbei, jedoch t Speise, so n selbst be- tnichtsLe- Magen ge- DüH. 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